Verstehe, - aber auch das werden wir nicht tun, da Gesetze sich relativ schnell ändern. Wir möchten nicht in die missliche Lage kommen, ein altes Gesetzt zu zitieren, wenn ein neues dafür in Kraft trat.
Zu meiner Frage...
Wer in seinen AGB etwas ähnliches für Endkunden enthalten hat wie:
"Mündliche Nebenabreden gelten nicht, - sie bedürfen der Schriftform"
der hat bereits gegen geltendes Recht verstoßen und kann abgemahnt werden.
Dieser Spruch sagt nämlich: "Es ist mir scheißegal was ich Dir alles versprochen habe, damit Du bei mir kaufst, - für mich zählt nur, was wir schriftlich vereinbahrt haben!"
Das geht natürlich nicht und ist nicht gesetzeskonform.
Mündliche Nebenabreden sind Vertragsbestandteil!
Bei Endkunden (Verbrauchern), - nicht aber bei B2B (Businesskunden)!