Rufnummern wurden mir von 1&1 nach 6 Jahren entzogen

RORORV

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Hatte ober kennt noch jemand so einen Fall dass Provider 1&1 private Rufnummern entzieht?

Seit mindestens 2013 (6 Jahren) bin ich DSL-Kunde von 1&1 und hatte zusätzlich zu den 3 von der Telekom importierten Rufnummern, noch weitere 6 bei 1&1 aus einem Pool auswählbare und somit schöne Rufnummern.

Am 28.03.2019 wurde ich informiert dass mir ab 01.04.2019 (innerhalb 3 Tagen und somit sehr kurzfristig) zwei Rufnummern entzogen werden.

Am 09.11.2019 wurde ich informiert dass mir auch die restlichen 4 Rufnummern entzogen werden.
Angeblich sind 11-stellige Rufnummern (4 Stellen für Vorwahl + 7 Stellen für Rufnummer) nicht mehr zulässig.

Aber unter einer der im März entzogenen Rufnummer, ist aktuell eine Frau erreichbar.

Es handelt sich um Privat und keine Geschäftsnummern. Dadurch kann ich keine finanziellen Schäden auflisten, um diese bei 1&1 anzufordern und ggf. ersetzt zu bekommen. Dadurch bleib ich auf meinem Aufwand für Konfiguration der Telefone, Austausch der Rufnummern auf Dokumenten (Visitenkarten und Faxvorlagen) wohl sitzen.

Gibt es hier noch Betroffene, wegen Meinungsaustausch?
 
Wenn deine alten Nummer 1:1 neu an andere Kunden vergeben werden, dann ist das wohl nicht ganz rechtskonform .... da die Begründung nur vorgeschoben war.

Dein Schaden liegt in der Verbreitung und der Merkbarkeit der Nummern .... ich hätte beim Amtsgericht einen Einstweilige Verfügung beantragt und dann das ganze mit einer Feststellungklage unterlegt, was die Rechtsmäßigkeit der Maßnahme überprüft ....
 
Hmm? Elf Stellen sind m.W. seit 2011 Standard - wobei die "0" der Vorwahl nicht mitgezählt wird. Kürzere Nummern dürfen seitdem nicht mehr zugeteilt werden. Du schreibst, Du wärst seit 2013 1&1-Kunde: es könnte natürlich sein, dass 1&1 damals noch einen älteren Pool offen hatte und noch fleißig Nummern verteilt hat, obwohl die Bundesbehörde das untersagt hat, und Dein Netzbetreiber hat deswegen gerade Ärger mit denen. (Merke: Die Beantragung von Rufnummernblöcken kostet den Netzbetreiber richtig Geld, und wenn er für alle ~ 5.200 Ortsnetze in Deutschland Pools neu beantragen müßte, obwohl in seinem alten Bestand noch Nummern vorhanden sind... Diese Sparsamkeit rächt sich jetzt, und die Endkunden sind die Leidtragenden...)

ich hätte beim Amtsgericht einen Einstweilige Verfügung beantragt und dann das ganze mit einer Feststellungklage unterlegt, was die Rechtsmäßigkeit der Maßnahme überprüft ....

Einstweilige Verfügung wird sicher noch klappen, aber ob sich ein Amtsgericht mit einer Bundesbehörde anlegen möchte? Unabhängig davon: Woran willst Du den Streitwert bemessen? (Diesen Versuch würde ich nur unternehmen, wenn Deine Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckungszusage macht.)
 
Gibt es hier noch Betroffene, wegen Meinungsaustausch?
Bisher noch nicht, aber wir sind im Besitz einer 3-stelligen Rufnummer und da wird irgendwann Rufnummernknappheit kommen. In unserem Ortsnetz ist das vorprogrammiert. Bisher entspricht nur die 9ner Gasse den heutigen regularien der Vergabe.

1 4-stellig
2 4-stellig
3 4-stellig
4 4-stellig
5 3-stellig
6 3-stellig
7 3-stellig
8 3-stellig
9 7-stellig
 
Woran willst Du den Streitwert bemessen?

Das Amtsgericht ist bis zu einem Streitwert von 5000 € zuständig, der Mindeststreitwert liegt nach dem Gerichtskostengesetz
bei 500 €. Ab 600 € Streitwert wäre ein Urteil sogar berufungsfähig.

Nehme mal an du hast eine Telefonnummer 888 88 88 und nun rechne den Aufwand eine solche Nummer wieder zu bekommen, wie kaufen bei einem bisherigen Besitzer etc.

Es gab vor etlichen Jahren mal den Fall, das ein Mobilfunkanbieter seinen Kunden die "guten" Nummern entzogen hat.
Dabei waren das nur Mitarbeiter des Providers die dann diese "guten" Nummer für viel Geld weiterverkauft hatten ....
 
Das war ein Fall, bei dem die Netzbetreiber-Mitarbeiter ein Problem kriegten, und die Klägerin m.W. die Nummer doch nicht wieder. (Der Imperativ Singular von "annehmen" ist übrigens "nimm an". Auch in Internetforen.)

Aber zum Streitwert: Eine Nummer wie 8 88 88 88 wird ein Gericht mit einem eher hohen Gegenstandswert bemessen - das dürfte an der Grenze des für AG'e zulässigen Streitwerts liegen. Ist die Nummer nicht ganz so glatt, wie z.B. 96 96 96 oder 99 93 33, werden vielleicht 1.000 Euro als Streitwert angesetzt. Wie hoch ist dann der Streitwert von einer ganz beliebigen Nummer wie 42 97 58 13? Und wie wichtig ist der Wiedererkennungswert? (Das dürfte höchstens für gewerblich genutzte Nummern wichtig sein.) Und was sollte das Ergebnis einer gerichtlichen Verhandlung sein? Wiedererlangung der alten Nummer? Dem stehen - wahrscheinlich zu Recht - die Bestimmungen der BNetzA entgegen. Schadenersatz? Für eine privat genutzte Nummer wird der Wert eher gegen Null tendieren. Da wird es bestenfalls auf eine Einigung mit dem Netzbetreiber über den beitragsfreien Wechsel zu einer bnetza-konformen Rufnummer geben.

Gab es nicht auch mal Netzbetreiber, die nicht oder seltenst benutzte Rufnummern seinen Kunden einfach so, wegen Nichtnutzung, "entzogen" haben? Das betraf wohl irgendwelche Mobilfunk-Prepaid-Geschichten, aber meine Erinnerung daran ist nur noch sehr vage...
 
Also, bei der Verhandlung möcht' ich gerne dabei sein. Unabhängig davon nehme ich eher an, dass die Klage im Vorfeld abgewiesen wird.
 
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Nana. Meines Wissens wird kein Gericht in Deutschland eine Klage abweisen, ohne den Kläger (und meistens auch den Beklagten)... hrmm... "rechtlich gehört" zu haben.
 
Also, wenn man zitiert, dann bitte vollständig. Oder hört Deine Lesekompetenz nach dem zehnten Wort auf?

Okay, ich sehe gerade, dass meine Formulierung "Klage im Vorfeld abweisen" missverständlich bzw. vielmehr sachlich unrichtig ist. Es hätte heißen müssen. "Klage bei einer Verhandlung abweisen"., und ich meinte damit, dass ein Verfahren ohne Richterspruch bzw. mit der Empfehlung des Richters, die Klage zurückzuziehen, endet.
 
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Angeblich sind 11-stellige Rufnummern (4 Stellen für Vorwahl + 7 Stellen für Rufnummer) nicht mehr zulässig.
Die Rufnummernlänge bait sich folgerdermaßen auf:
x Stellen Landesvorwahl
y Stellen ONKZ
z Stellen Rufnummer
Und diese drei dürfen zusammen maximal 15 Stellen sein.Wobei bei der Landesvowahl und der ONKZ nur die Ziffern ohne Verkehsausscheidungszahl gezählt wird.

Beispiel:
+49 - 31 - 12345678901 => 15 Ziffern.
Ist die ONKZ länger als die zwei Ziffern im Beispiel, verringert sich Länge der Rufnummer
(Damit wäre die maximal mögliche Länge mit ONKZ in Deutschland 13 Stellen. In den USA oder Russland 14 Stellen, in Serbien, Kroatien, Tschechien und der Slowakei aber nur 12 Stellen.)

Die BNetzA hat zur Zeit eine kürzere minimal-Länge vorgeschrieben, die für alle Ortsnetze gilt und die für neu¹ vergebene Rufnummern gilt.

Bekannte haben eine vierstellige Nummer bei einer ONKZ die vierstellig ist. Ist eben schon alt.
Ich habe eine siebenstellige und mehrere achtstellige Rufnummern in einem zweistelligen Ortsnetz. Mein Bruder hatte, als er vor eineinhalb Jahren umgezogen ist, drei achtstelliige neue Nummern bekommen, bei einem zweistelligen Ortsnetz.
Vor drei Jahren habe ich von Sipgate eine achtstellige Ortsnetznummer bekommen.
Was hier eben nur zehn Stellen ergeben würde.

¹ wie man an meinen Beispielen sieht, scheinen die 11 Stellen nicht überall angewendet zu werden.
 
Generell wäre es interessant zu erfahren vom TE, ob es an der Nummerlänge in seinem Vorwahlbereich lag bzw. liegen könnte oder 1&1 wie beim Einsammeln der IPv4-IPs anfängt, in bestimmten Vorwahlbereichen ungenutzte und/oder wenig genutzte Rufnummern einzusammeln?
In bestimmten Tarifen wurde die Anzahl der Rufnummern wohl reduziert, was für Besitzständler u.U. bei einer VVL fatal sein könnte, die vormals 10 Stck. eingerichtet hatten/haben.
Bei der Anzahl von E-Mail-Adressen/Postfächern, Grösse des Online-Speichers wurde z.T. auch einiges gekürzt im Rahmen von Geschwindigkeitsupdates/VVLs.
LG
 
[...] oder 1&1 wie beim Einsammeln der IPv4-IPs anfängt, in bestimmten Vorwahlbereichen ungenutzte und/oder wenig genutzte Rufnummern einzusammeln?

Na, das wird wohl in einer ordentlich geführten Datenbank das geringste Problem sein: Einfach mal 'rausfiltern, welche Nummern seit... na, sagen wir: einem oder zwei Jahren nicht mehr kommend und gehend benutzt wurde und dann... Es wäre interessant, vom TE zu erfahren, ob seine "enteigneten" Rufnummern zu der Kategorie "nicht oder seltenst benutzt" zählen. Das könnte interessante Rückschlüsse ergeben.

Mir fällt gerade ein, dass bei uns im Haus eine Rufnummer ausschließlich für das Telefon im Gästezimmer genutzt wird. Da unsere Gäste i.d.R. über ihr mitgebrachtes ortsunabhängiges Fernsprechgerät zu kommunizieren pflegen, wird diese Nummer entsprechend gar nicht genutzt. In den letzten zwölf Jahren habe ich das höchstens ein paar Mal zum Ausprobieren verwendet, ansonsten langweilt die Rufnummer so vor sich hin. Sollte mein Anbieter kommen und mir diese Nummer wegnehmen wollen - na, dann bitte schön. Hat er aber bislang nicht gemacht.
 

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