[Frage] Rufnummerportierung trotz Kündigung?

Lebedev

Neuer User
Mitglied seit
15 Feb 2014
Beiträge
53
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
6
Hallo,

Ich habe geplant meine Rufnummer zu Sipgate zu portieren, um damit in Zukunft unabhängig vom Internetanbieter zu sein. Derzeitig gehört die Rufnummer zu meinem EWE Tel Anschluss. Den Vertrag mit EWE habe ich im November zum 16.1.15 gekündigt. Kündigungsbestätigung (zum 16.1.15) habe ich von EWE auch erhalten.

Jetzt habe ich bei Sipgate den Portierungsauftrag gemacht, allerdings steht auf dem Papier das man an Sipgate zurück faxen muss, dass der Anschluss zu dem die Rufnummer gehört ungekündigt sein muss, und dass Nummern aus gekündigten Anschlüssen nicht portiert werden können. Ich kann verstehen das eine Rufnummer aus einem beendeten Vertrag nicht mehr portiert werden kann, und damit verloren ist, aber mein Vertrag läuft ja noch über einen Monat.

Ist in meinem Fall eine Portierung nicht möglich?

Ich habe am 25.11. eine Supportanfrage an Sipgate geschickt, aber (noch) keine Antwort erhalten.

Danke für Eure Hilfe
 
Zuletzt bearbeitet:
Möglich prinzipiell ja, es kann aber zu Verzögerungen/Unterbrechungen kommen.

Da Du bereits gekündigt hast gibt es eh keinen Weg zurück bis auf die Rucknahme der Kündigung bis zum nächsten Termin.
 
Also Fax einfach trotzdem zu Sipgate schicken, und dann geht das problemlos, nur evtl. mit Verzögerungen/Unterbrechungen?

Im schlimmsten Fall könnte ich die Kündigung zurücknehmen, und dann kann Sipgate die Kündigung selbst durchführen, es wäre noch Zeit dafür, aber nicht viel. Würde ich aber nur ungern machen.
 
Im Prinzip ja, wie viel Zeit ist noch? Wie lange würde es sich verlängern?
 
In Deutschland ist abgehende Portierung Pflicht!
Auch ohne daß Du etwas angekündigt hast, muß der alte (der abgebende) Anbieter die Rufnummer 3 Monate "festhalten", darf sie also nicht freigeben, egal ob und was Du dem mitgeteilt hast.
Es ist also auch nachträglich in dieser Zeit noch möglich, eine Portierung in Auftrag zu geben. Auf Deutsch: man kann es sich also auch nachträglich noch überlegen, natürlich nur innerhalb dieser Frist.
Daß sich deutsche TK-Anbieter nicht an rechtliche Vorschriften halten, ist leider Tatsache und bekannt! Auch als Recht des Stärkeren bekannt.

Ergo: genau solange kannst Du also Deine Rufnummer zu sipgate portieren lassen. Allerdings ist ankommende Portierung in Deutschland keine Pflicht. sipgate kann Dir also "Bedingungen" stellen oder schlimmstenfalls die Portierung sogar ganz verweigern.
Davon gehe ich mal nicht aus. Nur sicherlich weiß man auch bei sipgate ganz genau, daß man von vielen deutschen Kunden seit Jahren als Rufnummern-Parkplatz mißbraucht wird. Den großen Umsatz machen immer die anderen Anbieter. Und um den Streß, der ja typisch deutsch bei der Portierung, die in diesem angeblich so hoch entwickelten Lande hier noch immer mit "Mitteln des 18. Jahrhunderts" erfolgt, wenigstens etwas zu kanalisieren, stellt man eben auch bestimmte "Regeln" auf.
 
Das betrifft die Portierung im Mobilfunknetz. Bei Festnetznummern besteht ein Rechtsanspruch auf die Übernahme der Rufnummer in einen neuen Vertrag, d.h. auch die aufnehmende Portierung ist verpflichtend. Wenn wir aber schon beim Rechtlichen sind, ist zu beachten, dass wenn die Portierung aus irgendeinem Grund scheitert, kann man nicht viel machen, da Eigentümer der Rufnummer nach wie vor das Unternehmen ist, dem sie ursprünglich zugeteilt wurde. Schadensersatz- oder Verpflichtungsklagen laufen daher ins Leere.

Und wie schon erwähnt, die praktische Umsetzung mag ganz anders aussehen... Beschwerde bei der BNetzA kann man einreichen, bringt einem selbst aber nicht weiter.
 
Also, ich habe grade bei Sipgate angerufen und den Fall geschildert. Der Supportmitarbeiter war ganz nett und hat mir erklärt das überlicherweise Sipgate die Kündigung beim alten Anbieter ausspricht/durchführt und im Zuge dessen die Rufnummer(n) portiert. Eine Portierung ohne Kündigung durch Sipgate ist auch möglich, aber nicht unbedingt bei jedem Anbieter. Man muss das dann vorher mit seinem Anbieter abklären. Ich habe dann bei EWE angerufen, und die Dame mit der ich telefoniert habe sagte das wäre kein Problem, ich müsse das einfach per Brief mitteilen, und so viele Informationen wie möglich darein schreiben (Kundennummer, Rufnummer die Portiert werden soll, durch welchen neuen Anbieter die Rufnummer portiert soll usw.)
 
Laß Dir doch von EWE das "offizielle Portierungsformular" schicken, welches sie verwenden, wenn ein Kunde zu ihnen will.
Oder von sipgate das Formular für den gleichen Fall.
Die sehen bei allen Anbietern etwa gleich aus vom Inhalt, nur das Layout ist anders. Dann machst Du nichts falsch. Die darin verlangten Inhalte schickst Du an beide Anbieter.
Das betrifft die Portierung im Mobilfunknetz. Bei Festnetznummern besteht ein Rechtsanspruch auf die Übernahme der Rufnummer in einen neuen Vertrag, d.h. auch die aufnehmende Portierung ist verpflichtend. Wenn wir aber schon beim Rechtlichen sind, ist zu beachten, dass wenn die Portierung aus irgendeinem Grund scheitert, kann man nicht viel machen, da Eigentümer der Rufnummer nach wie vor das Unternehmen ist, dem sie ursprünglich zugeteilt wurde. Schadensersatz- oder Verpflichtungsklagen laufen daher ins Leere.

Und wie schon erwähnt, die praktische Umsetzung mag ganz anders aussehen... Beschwerde bei der BNetzA kann man einreichen, bringt einem selbst aber nicht weiter.
Alles graue Theorie!
Und wenn man in ein anderes Ortsnetz umzieht, geht es sowieso wieder nicht, obwohl technisch problemlos möglich und international (nur in D nicht!) ganz normale Sache!
Vereinfacht ausgedrückt: armseliges Entwicklungsland Deutschland!
 
Ich bin da nicht auf dem Laufenden aber ich würde mal sagen, dass die Mitnahme einer geografischen Nummer in andere Ortsnetze noch nicht die Regel ist. M.W. geht das in Frankreich, nicht aber z.B. in Österreich, den USA und in China. Insoweit ist das noch nicht eine ganz normale Sache wenngleich technisch bei IP kein Problem.
 

Statistik des Forums

Themen
244,878
Beiträge
2,220,019
Mitglieder
371,604
Neuestes Mitglied
broekar
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.