S: Reklame von 1+1 für die Z. 07-08.2006

iskander_aka

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Hallo liebe 1und1-er/in,

hat jemand ein Druckblatt oder gespeicherte Seite von 1und1 zufällig, wo 1und1 AG für jeden DSL-Wechsler Kostenübernahme bis zu 12 Monaten verspricht?
Die Sache liegt beim Anwalt und er willt noch einen Beweis bekommen. Er glaubt mir trotzdem das Ding ist sehr erwunscht.

Ich danke euch im Voraus.
 
Zum Anwalt aber keine Beweise in der Hand haben, das sind mir die Liebsten. ;)

Habe die Werbung nicht.
 
Für was soll 1+1 12 Monate Kostenübernahme versprochen haben?
 
rosx1 schrieb:
Zum Anwalt aber keine Beweise in der Hand haben

Denkst du, dass ich dumm bin und keine Vorbereitung gemacht habe? :confused: Ein Vertrag, eine Bestätigung usw. usf. und Schriftwechsel sind von mir in einer Mappe eingeordnet.

Bitte, bitte, bitte nur sachlich antworten.
 
Dies ist der Zwischenspeicher von G o o g l e für http://www.dsltarife.net/news/1186.html nach dem Stand vom 25. Nov. 2006 09:22:32 GMT.

Der Internet-Dienstleister und DSL-Zugangs-Spezialist 1und1 hat sich für Neukunden, die sich als so genannte DSL-Wechsler für einen 1und1 DSL-Zugang mit DSL-Flatrate entscheiden, etwas Besonderes einfallen lassen: Alle DSL-Wechsler, die mit ihrem Anschluss zu 1und1 umziehen, können dies sofort tun, denn so lange der Kunde noch nicht aus seinem alten DSL-Vertrag entlassen ist, ist die DSL-Flatrate bei 1und1 kostenlos. Allerdings muss eine Vertragsauflösung bei dem alten Provider innerhalb eines Jahres möglich sein, denn die Kostenübernahme-Garantie von 1und1 gilt nur für die Dauer von maximal 12 Monaten.
 
Das heißt aber, das ein potentieller Wechsler einen T-DSL Anschluss haben muss, der ohne Probleme zu 1&1 umziehen kann. Gerade bei T-Online haben viele einen laufzeitgebundenen Vertrag, der die DSL Leitung mit einschließt.
Kann in so einem Falle 1&1 die DSL Leitung nicht übernehmen, entfällt auch die Grundlage für die Übernahme der Flatrate bis zum Ende des Altvertrages.
 
iskander_aka schrieb:
Bitte, bitte, bitte nur sachlich antworten.

Kannst du von rosx1 leider nicht erwarten :noidea:

Ich habe die "Wechslerhilfe für T-DSL-Wechsler" vom 26.06.2006.
Die kann ich dir bei Bedarf zufaxen (--> PN)

Zudem hätte ich noch die Profisellernews vom Juni, da steht auch was übers Wechslerangebot drin!

Grüße,
Jürgen
 
iskander_aka schrieb:
Dies ist der Zwischenspeicher von G o o g l e für ... nach dem Stand vom 25. Nov. 2006 09:22:32 GMT.

Was genau ist denn dein Problem, welche Kosten/Entgelte will 1&1 nicht übernehmen? Bitte genau darlegen, auch, ob danach ein Tarifwechsel stattfand usw.

Ich habe nämlich den Verdacht, dass du Kosten erstattet/nachgelassen haben willst, die von 1&1 ausgeschlossen wurden.
 
thheyer
Genau das!
Deswegen hat 1+1 eine Kostenübername mit "...denn die Kostenübernahme-Garantie von 1und1 gilt nur für die Dauer von maximal 12 Monaten." für Wechsler versprochen.

Posting 2:

mobafan

Ich denke nicht so. In der Anzeige stand, dass die 1und1 AG den DSL-Flatrate-Kosten von vorangehendem Anbieter bis zu max. 12 Monaten übernimmt. Es war klar und eindeutig. Beim Zweifel mache ich kein Geschäft. Es ist en Regel von mir.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wo ist den die Leitung vorher gewesen und an wen hast Du die DSL-Leitung bezahlt?
 
Danke sehr. :)
Da redet die Firma aber über heutigen Bedienungen. Ob das wichtig ist, muss ich den Anwalt fragen.
 
Die Bedingungen sind meinesachtens immer noch die Gleichen. Eine T-DSL Leitung muss vorhanden sein, die übernommen werden kann. Geht dies nicht, keine Kostenübernahme.

Was sagt 1&1 denn bei Dir?
 
Letzte Antwort hat mir der Anwalt letzte Woche geleitet - noch ein bißchen Geduld muss ich haben, da T-Com für mich alles zu langsam macht. Solche Uhr-Umstellung siet wie eine Falschung oder Umsetzung der Verantwortligkeit.

Ich werde nier manchmal posten was und wie bei mir geht.
 
iskander_aka schrieb:
Ich denke nicht so. In der Anzeige stand, dass die 1und1 AG den DSL-Flatrate-Kosten von vorangehendem Anbieter bis zu max. 12 Monaten übernimmt. Es war klar und eindeutig. Beim Zweifel mache ich kein Geschäft. Es ist en Regel von mir.

Nein, die Formulierung war anders. Da du aber auf meine Fragen nicht geantwortet hast, kann ich dir nicht helfen, da die Beantwortung der Fragen essentiell für deine Problemstellung ist.
 
mobafan

Ich habe nur eine Bitte, mit der die Besprechung angefangen wurde.

Soll ich noch mal die Bitte wiederholen, oder werden wir hier weiter über die
1und1-Formulierungen reden? Wenn das mich zum Erfolg bringt, bin ich bereit weiter zu reden. Ich galaube aber, dass es nichts bringt.
 
Wenn Du keine Hilfe haben willst: Bitte.
Nimm dir einen Rechtsanwalt, zahle viele Kosten weil du - wie ich der Meinung bin - die Bedingungen von 1&1 nicht verstanden hast, entsprechend im Unrecht bist und alle Kosten des Verfahrens selbst zahlen musst.

EOD.
 
Ich möchte mich bei jaja recht herzlich bedanken, da er mir mit Rat und Tat geholfen hat.

Ich wünsche allen frohe Weihnachtstage.
 
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