Schnurlostelefon im Haus: CT1+-Standard ab 2009 nicht mehr zulässig

Also so wie ich das Schreiben verstehe, ist die Nutzung in jedem Fall verboten!
 
Hallo,

ich verstehe auch nicht was daran nicht eindeutig ist. Der Betrieb ab dem 1.1.2009 ist in Deutschland verboten. Der Handel ist weiterhin erlaubt, aber es muss auf das Verbot hingewiesen werden. Die Regelung von wegen nicht gestört werden galt bis zum 31.12.2008.

Es scheint allerdings so zu sein, dass bei einem Verstoß erst mal eine Aufforderung kommt, das Gerät außer Betrieb zu nehmen. Ob das im Einzelfall auch schon finanzielle Forderungen begründet (z. B. Schadensersatz durch den Mobilfunkbetreiber) kann ich nicht sagen. Ich würde so ein Telefon jedenfalls nicht mehr benutzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zumal die Technik hoffnungslos veraltet ist und die Benutzung keinen Spaß mehr macht.
Auch Siemens DECT-Geräte sind inzwischen so günstig, das man nach mindestens 15 Jahren mal ein neues kaufen kann.
 
... und wenn die Frequenz wirklich für Mobilfunk (oder WiFi o.ä.) genutzt werden sollte, kann man den Betrieb eh vergessen, weil dann das Telefon sicherlich so gestört wird, daß keine Verbindung zwischen Basisstation und Mobilteil mehr zustande kommt, denn die dabei verwendeten Sendeleistungen sind wesentlich höher, als die des Telefones.

Allerdings warte ich dann auf die Meldung eines solchen Telefonbenutzers, der sich bei der Bundesnetzagentur beschwert, daß sein Telefon nicht mehr geht und hinterher von dieser eine saftige Rechnung bekommt. ;-)
 
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