Signalisierung von Mailbox Nachrichten

JGebauer

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Habe folgendes Problem:

Ich habe in meiner Fritzbox eine Weiterleitung auf eine andere VoIP Nummer eingerichtet, wo ich die 1&1 Message Box verwende. Diese VoIP Nummer ist allerdings nicht in der Fritzbox eingerichtet, da ich diese nur unterwegs als Softphone verwenden will. Kann ich es irgendwie erreichen, daß die Fritzbox mir Nachrichten auf dieser Mailbox per Blinken signalisiert? Das wäre irgendwie praktisch.
 
Woher soll die Fritz!Box wissen dass sie blinken soll wenn sie die Nummer gar nicht kennt? ;). Ich bezweifle dass das funktioniert...
 
Hallo,

wie schon erwähnt geht das nur, wenn die entsprechende MSN in der Fritzbox eingerichtet ist. Du musst den Nebenstellen diese Nummer ja nicht zuweisen, dann klingelt auch nichts.
 
von @sz54
Du musst den Nebenstellen diese Nummer ja nicht zuweisen, dann klingelt auch nichts.
das stimmt, aber eine registrierte Nummer kann dann "unterwegs" nicht nochmal per Softphone registriert werden. Ohne ständige An-/Abmeldung (zu Hause) ist das, von @JGebauer gewünschte, nicht machbar. Allerdings ist Häckchen rein > Übernehmen; Häckchen raus > Übernehmen nicht DAS Thema, man darf es halt nur nicht vergessen.
 
OK, aber kann ich diese Nummer dann noch per Softphone verwenden? Fallen dann Gebühren an?

Alternativ könnte ich natürlich eine weitere Nummer einrichten, die ich dann nur für die Mailbox verwende. Scheint mir nur irgendwie eine Inflation von Nummern zu sein:
Festnetznummer
weitere Internet nUmmer nur zur Weiterleitung
Mailbox Nummer
Softphone Nummer.

Weiteres Problem: Idealerweise würde ich gern wahlweise das Softphone klingeln lassen, statt das die Mailbox daran geht.
 
astrolux schrieb:
das stimmt, aber eine registrierte Nummer kann dann "unterwegs" nicht nochmal per Softphone registriert werden.
Seit wann ist denn das so :gruebel: also mit GMX was ja auch bei UI ist funktioniert das aber. Habe das bis vor einem 1/2 Jahr noch im Gebrauch gehabt. Anmeldung zu Hause und am Asterisk bzw am Softphone das lief problemlos.
 
@beckmann, ich habe nicht gesagt, daß es (technisch) nicht geht. Bekommt aber 1&1 mit, daß eine Nummer an verschiedenen Anschlüssen gleichzeitig registriert ist, wird es teuer. Bei gleichzeitiger Einwahl an verschiedenen Anschlüssen, unterscheiden die AGB nicht zwischen DSL-Zugang oder DSL-Rufnummer. Dann wird Mißbrauch in Form von: "Sie versorgen mit ihre(r)(n) VoIP-Nummer(n) und Telefon-Flat Familie, Freunde und Bekannte" unterstellt (zumal es ja die Möglichkeit der Einrichtung von bis zu 4 VoIP-Nummern gibt). Was einst ein (fristloser) Kündigungsgrund war, ist heute ein (ordentlicher!) Zuverdienst des ISP. Klar - wo kein Kläger da kein Richter, aber irgendwann bekommen sie es doch mit. Deshalb kann ich auch die Aussage von @JGebauer
Scheint mir nur irgendwie eine Inflation von Nummern zu sein:
nicht verstehen. Einmal eingerichtet funktioniert es ja wie gewünscht und man geht allen Eventualitäten aus dem Weg. "Reine" VoIP-Nummern (und dazu noch mit ONKZ) kann man nie genug haben...! ;)

edit: sehe gerade noch von @JGebauer
Idealerweise würde ich gern wahlweise das Softphone klingeln lassen, statt das die Mailbox daran geht.
dazu giebt es ja im CC von >nicht registriert< bis >verzögert< diverse Einstellmöglichkeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann ich so nicht bestätigen:
Ich habe eine Nummer in der Fritz sowie auf meinem Notebook eingerichtet. Die Fritz bleibt logischerweise immer @home, das Notebook geht mit mir auf Geschäftsreise. Ich habe bisher noch nie eine Zusatzrechnung wegen Mehrfachnutzung der VoIP-Nummer bekommen. Lediglich die DSL-Einwahl wird mir dann regelmäßig mit 1,2 Ct/Min in Rechnung gestellt, wie es auch in den AGBs steht.
Zeige mir mal den Passus, dass es bei der Einwahl um die VoIP-Einwahl geht und nicht um die DSL-Einwahl.
 
@Novize,
einen direkten Passus gibt es nicht. Mag auch sein, daß 1&1 bei VoIP-Mehrfachregistrierung (noch) nicht kann oder will, aber in
Besondere Bedingungen für 1&1 Telefonie
steht:
1.1
Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Führen von Telefongesprächen über das Internet (1&1 DSL-Telefonie) als Zusatzleistung zum Internet-Zugang, bzw. als Zusatzleistung zum WebHosting-Vertrag, der 1&1 Internet AG (nachfolgend 1&1 genannt). Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internet-Zugänge der 1&1. Für WebHosting-Kunden, die DSL-Telefonie nutzen, gelten hingegen zusätzlich die WebHosting AGB.
und in den >Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internet-Zugänge der 1&1< steht nun mal
8.1
... Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die Verbindung über einen Hard- oder Software-Router erfolgt. ...
In meinen Augen ist Zugangskennung=Zugangskennung und Verbindung=Verbindung. Hier wird weder von DSL noch von VoIP gesprochen, sondern allgemein vom Internet-Zugang. Glaube kaum, daß bei dieser Verschachtelung der AGB der Kunde eine Chance hat, wenn es darauf ankäme.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß der Zusatz: "Ergänzend zu diesen Bedingungen..." in den "Besondere Bedingungen für 1&1 Telefonie" aus Jux und Tollerei eingefügt ist, denn die AGB für Internet-Zugänge mußte ich ja eh schon akzeptieren, warum dann nochmal dieser Querverweis?
 
astrolux schrieb:
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß der Zusatz: "Ergänzend zu diesen Bedingungen..." in den "Besondere Bedingungen für 1&1 Telefonie" aus Jux und Tollerei eingefügt ist, denn die AGB für Internet-Zugänge mußte ich ja eh schon akzeptieren, warum dann nochmal dieser Querverweis?
Weil VOIP bei 1&1 eben nur mit DSL Tarif angeboten wird. Wie soll man eine Mehrfacheinwahl denn berechnen? Bei DSL ist das recht simpel da kommen diese x cent hinzu aber bei VOIP? Das ergibt doch keinen Sinn. Da gibt es doch eigehend und ausgehende Anrufe und nur für das "angemeldet" sein kann ja wohl kein Endgeld anfallen.

Wie gesagt ich habe es mit GMX längere Zeit genutzt und da gab es nie Probleme. Frag doch einfach beim Support nach, aber bis jetzt habe ich keine Mehrkosten gesehen, wenn du es selber nutzt und nicht an Freunde oder Bekannte weiter gibst wo besteht da bitte das Problem?
 
Richtig, Zugang = Zugang! Ich kenne aber in diesem Zusammenhang nur den Internetzugang, sprich die DSL-Zugangsdaten, die Dir explizit zugesandt wurden. Und damit ist auch mit der Nutzung der Zugangsdaten die (Einwahl-) Verbindung zum I-Net gemeint, die dort beschrieben steht.
Du darfst natürlich Deine VoIP-Registierungsdaten keiner anderen Person (zu deren Nutzung) überlassen. Soweit ist der Bezug schon da, Du selbst kannst diese aber jederzeit an jedem Ort nutzen.

Die einzige dort beschriebene Einschränkungen drehen sich um die CLIP-Funktion, die an einem anderen Ort unterbleiben muss sowie, dass der Nutzer der VoIP-Nummer zu dem Haushalt des DSL-Anschlussinhabers gehören muss.
 
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