Sinn und Zweck der Differenzierung für Auskunftserteilung im CC

Bommel_0507

IPPF-Promi
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Hallo allerseits,

hier noch etwas zum Thema "Auskunftserteilung". Im CC kann man unter "Kommunikation -> Telefonbucheinträge" oder unter "Telefonie" bei der Rufnummer angeben, ob und wo Auskunft darüber erlaubt ist. Zur Auswahl steht:
  • Telefonauskunft
  • Telefonbuch
  • Elektronische Verzeichnisse (z.B. Internet, Telefonbuch-CDs)
  • Ja, ich erlaube, dass mein Name und meine Adresse anhand meiner Telefonnummer gefunden werden können.
In meinem Fall habe ich bei zwei Rufnummern nur der Auskunft im Telefonbuch zugestimmt. Leider mußte ich feststellen, daß eben diese Rufnummern auch im elektronischen Verzeichnis der Telefonauskunft und den Verzeichnissen diverser anderer Auskunftsanbieter eingetragen sind. Auf schriftliche Anfrage bei der Telefonauskunft erhielt ich noch am selben Tag folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr XXXXXX,

wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 05.05.09.

Herzlichen Dank, dass Sie unser Angebot nutzen und uns darüber hinaus helfen unseren Datenbestand auf dem neuesten Stand zu halten.

Leider ist es uns nicht möglich, Ihre Daten dauerhaft in unserem Telefonbuch zu ändern bzw. zu löschen. Wir möchten gleichwohl noch einige Erläuterungen zu Bezug und Verwendung Ihres Datensatzes sowie zu Löschungsmöglich-keiten vornehmen.

Grundsätzlich erhalten wir einen Großteil der für die Auskunft bestimmten Teilnehmerdaten (ca. 35 Millionen) durch tägliche Update-Lieferungen von der Deutschen Telekom AG (Telekom). Der Bezug und die Verwendung der Daten erfolgen nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes. Zunächst haben die Teilnehmernetzbetreiber ihren Kunden die Wahlmöglichkeit zu geben – dies geschieht zumeist bei Vertragsschluss -, ob ihre Daten für die Auskunft und zur Veröffentlichung in gedruckten (Telefonbuch) und digitalen Medien freizugeben sind oder nicht. Dementsprechend werden die Daten dann über die Telekom den verschiedenen Auskunftsdienstleistern zur Verfügung gestellt. Dies ist geltende Gesetzeslage und wurde vom BGH bestätigt.

Auf den direkten Datenbestand der Telekom bzw. anderer Netzbetreiber haben wir natürlich keinerlei Zugriff. Bitte wenden Sie sich daher direkt an die Deutsche Telekom AG bzw. Ihren Netzbetreiber, um dort Ihren Eintrag zur Beauskunftung / für digitale Medien sperren bzw. bearbeiten zu lassen. Nachfolgend finden Sie exemplarisch die Rufnummern einiger großer Netzbetreiber.

Deutsche Telekom: 0800 330 1000
T-Mobile: 0180 330 2202
Vodafone: 0800 172 1212
E-Plus: 0177 1000
O2: 0180 562 4357
Arcor: 0800 107 1020

Mit der Änderung Ihres Eintrags beim jeweiligen Netzbetreiber wird diese auch bei uns wirksam. Technisch bedingt kann dies allerdings einige Werktage zur Umsetzung beanspruchen.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenlosen Rufnummer 0800 88 11880 zur Verfügung.

In der Hoffnung mit unseren Erläuterungen zur Transparenz beigetragen zu haben verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

i. A.
XXXXXXXXXXXXX
telegate AG
Customer Care
Tel: 0800 88 11 88 0
Fax: 0180 59 11 88 0
email: [email protected]
11880 - da werden Sie geholfen
Wofür hat 1&1 diese Differenzierung der Auskunftserteilung eigentlich implementiert, wenn sie doch letztendlich wirkungslos ist? :confused:

Gruß Bommel
 
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