[Problem] Sipgate Verbindungskosten für Klingelnlassen (im Ausland)

hurl

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15 Feb 2011
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Hallo,
Sipgate stellt mir Verbindungskosten für nicht zustande gekommen Verbindung ins Ausland (Österreich) in Rechnung. Mit Anrufen auf ein eigenes ausländisches Händi (ohne Mailbox oder weiteren Benachrichtigungen) legte ich nach einmaligen Klingeln am Sipgate Anschluss auf, dennoch wird der Minutenpreis im Einzelverbindungsnachweis aufgeführt.

Sipgate Support stellt bei Nachfragen auf stur, sie könnten da nichts tun. Der ausländische Betreiber (der angerufenen Nummer) gibt an keine Kosten für nicht zustanden gekommene Verbindung zu berechnen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Was tun? Es geht nicht um viel, aber nicht gerade fair. Und einmal Händi klingeln lassen zum auffinden kostet halt 15 cent :).
 
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Aus den AGB von Sipgate:
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, jede Nutzung seines Anschlusses zu vergüten, die er zu vertreten hat.
Da es auch Länder gibt, für die keine Anrufkosten anfallen, verstehe ich die Phrase "jede Nutzung" wörtlich, also auch für Anrufe, die keine Verbindung zustande kriegen.
 
Der ausländische Betreiber (der angerufenen Nummer) gibt an keine Kosten für nicht zustanden gekommene Verbindung zu berechnen.
Wer ist denn der Betreiber? Vielleicht kann man dort mal in den Geschäftsbedingungen lesen.
 
Sipgate Support stellt bei Nachfragen auf stur, sie könnten da nichts tun. Der ausländische Betreiber (der angerufenen Nummer) gibt an keine Kosten für nicht zustanden gekommene Verbindung zu berechnen.
Bei Verbindungen ins Ausland sind oft Transit-Carrier beteiligt. Und je nachdem wer da im Spiel ist, kann so ein Verhalten hin und wieder mal auftreten. Und in manche Länder ist das sogar üblicher als dass man fürs Klingeln nix bezahlt. Gerade wenn es nach Afrika, Asien oder Südamerika geht, kann da schon recht antike Technik involviert sein. Und naja... wenn Sipgate die Verbindungen berechnet bekommt, stellt das Abrechnungssystem das Gespräch auf dem Kunden in Rechnung.

Von was für einem Land reden wir denn?
 
Solches gibts auch bei deutschen Mobilfunkanbietern...

Gruß
Sandra
 
Entschuldigt die Pause,
-Der ausländische Provider ist die T-Mobile Österreich, da sollte keine antike Technik involviert sein. Das es für Asien/ Afrika passieren kann sehe ich ein. Auf Anfrage ob Kosten für nichtzustande gekommende Verbindung entstehen gab es ein klares Nein von T-Mobil Österreich.
-Welche Transit-Carrier ansonsten im Spiel sind gibt Sipgate auf Nachfrage nicht bekannt.
-Mitteilungen/Ansagen die den Anrufer über die nicht Erreichbarkeit bei deaktivierter Mobilbox informieren gibt es keine, da keine Ansagen oder Netzmitteilungen verschickt wurden. Konnte es selbst mit verschiedenen Geräten, verschiedenen Anrufdauern testen.

Sind Kosten für nicht zustande gekommene Gespräch in Europa/Deutschland rechtens?
Hat jemand gleiche Erfahrung gemacht?

Das heißt ja auch das jedes Gespräch um die 20s länger berechnet wird?
 
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T-Mobile A verrechnet für das läuten nichts.
In Österreich kann man wenn man sich ungerecht behandelt fühlt ein Schlichtungsverfahren bei der RTR machen.
In Deutschland wird es hoffentlich etwas ähnliches geben.
Soll doch Sipgate die falsch berechneten Entgelte auch vom Carrier zurück verlangen oder auf einen wechseln, der zuverlässig abrechnet.
 
Das mit dem Schlichtungsverfahren bei der RTR ist gut zu wissen. Werde mich mal dort erkundigen. Danke.
Wer unzuverlässig ist ist mir garnicht klar, denn beide sagen das sie es richtig machen.
Jedoch kann ich als Kunde mich nur bei Sipgate beschweren da sie die Rechnung stellen. Aber Sipgate sagt einfach sie können nix machen und dürfen mir keine Infos über zwischengeschaltete Carrier geben. Sollte ich dann besser Sipgate kündigen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die RTR ist nur für Österreich zuständig.
Da du bei einen Provider in Deutschland Kunde bist können die nichts für dich tun.
Genausowenig kann T-Mobile A für dich machen da sie es richtig verrechnen.
Dein Ansprechpartner ist in diesen Fall Sipgate. In Deutschland ist glaube ich die Bundesnetzagentur für so etwas zuständig. Vielleicht solltest du da nachfragen ob es auch ein Schlichtungsverfahren gibt.
 
Es gibt bei der BNetzA eine Beschwerdestelle, an die man sich in solchen Fällen wenden kann - und auch soll. Weitere Infos unter http://www.bundesnetzagentur.de

Grüße, Dirk
 
Vielen Dank eigs&Ghostwalker,
zur Information gibts hier:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln...EinwendungenRechnungen_Basepage.html?nn=68532
die normale Vorgehensweise der aber mind. 25 Eruo Gebühren zugrunde liegen. Jedoch steht auch da das der Anbieter die Pflicht hat die Korrektheit der Rechnung zu beweisen. Was ich vielleicht schriftlich bei Sipgate einfordern muss.

Auszug aus dem oben genannten Link:
"Was Sie im Falle unklarer Entgeltforderungen beachten sollten:

* Einsprüche gegen Ihre Telefonrechnung müssen Sie gegenüber dem Rechnungsersteller und bei Forderungen anderer Anbieter diesen Anbietern gegenüber geltend machen. Sie sollten Ihren Einspruch in jedem Fall begründen und schriftlich einlegen. Ob eine eigene Forderung des Rechnungserstellers vorliegt oder es sich um eine fremde Forderung handelt, ergibt sich aus der Telefonrechnung.
* Ist eine Forderung eines anderen Anbieters strittig, sollten Sie mit Ihrem Rechnungsersteller die Behandlung dieses strittigen Betrages im Zahlungsverkehr klären, damit für Sie keine negativen Konsequenzen wie z.B. eine Anschlusssperre erfolgen.
* Der Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen muss Ihnen nachweisen, dass die Rechnung korrekt ist und kein technischer Fehler vorliegt.
* Versenden Sie Ihre Beschwerde möglichst direkt nach Erhalt der Rechnung. Die Verbindungsdaten können vom Anbieter bis zu 6 Monate lang gespeichert werden, wenn Sie einer Speicherung nicht generell widersprochen haben.
* Setzen Sie dem Telekommunikationsunternehmen eine Frist für eine schriftliche Antwort. Es empfehlen sich drei Wochen.

Kann auf diesem Wege das strittige Problem nicht gelöst werden, so ist bei unklaren Forderungen zu Verbindungsentgelten bei der Bundesnetzagentur die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach § 47a Telekommunikationsgesetz möglich."
 
KabelBW berechnet bereits das Klingeln bei Handys. Im Festnetz wird es nicht anders sein, durch Flat allerdings kaum zum Tragen kommen.
Laut zitierter Antwort der BNA in einem anderen Forum ist das zulässig!
 
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