Sonderkündigung

fast-n-low

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hallo liebe gemeinde,

es sei gesagt das ich jahrelang zufriedener kunde von 1&1 war. die bestellte 16,000 leitung lief ohne probleme. ende mai bin ich dann in eine andere stadt umgezogen und wollte meinen anschluss mit in die neue wohnung nehmen. kein problem wurde mir bei 1&1 gesagt, 16000DSL ist an ihrem neuen wohnort verfügbar. paar tage später rief eine dame von 1&1 an und schlug vor, den bestehenden vertrag zu kündigen und einen neuen (verbesserten) vertrag 16000 komplett abzuschließen. da dieser etwas günstiger war, habe ich dem zugestimmt.

als die leitung dann in der neuen wohnung geschaltet wurde kam die böse überraschung. statt der bestellten 16,000 leitung kamen nunmehr 4700kbits/s an meiner fritzbox an. es folgten mehrere telefonate (die nicht kostenneutral waren) mit der 1&1 technikabteilung. In den AGB´s der 1&1AG steht etwas von einer leistungsgarantie. im groben heisst es da: wenn die tatsächliche bandbreite nicht annähernd an die bestellte bandbreite ran kommt meldet sich 1&1 beim kunden bzw. steht dem kunden das recht einer rückabwicklung zu. bei mir hat sich 1&1 auf jedenfall nicht gemeldet.

vor ein paar tagen ging dann plötzlich gar nix mehr...also, störungsmeldung gemacht. war dann am nächsten tag auch behoben, aber welch überraschung: dsl lief nur noch mit 1047kbits/s. wieder bei der hotline angerufen...da wurde mir gesagt das nur 3500kbits/s möglich wären...komisch, ein tag davor lief es noch mit 4700kbits. gut, mittlerweile läuft die leitung wenigstens wieder mit 3200kbits/s.

heute geht ein brief in die post in dem ich von meinem sonderkündigungsrecht gebrauch mache wegen nichterfüllung.

was meint ihr dazu? hab ich damit erfolg? ich habe keine lust 2 jahre mit dieser geringen bandbreite zu versauern.
 
hab ich damit erfolg?


wenn dir die Geschwindigkeit garantiert wurde.....

(habe bei 1u1 in der vergangenheit bereits 2mal ausserordentlich kündigen können - damals noch mit einer Sperrfrist von 3 Monaten um erneut kunde zu werden. diese gibt es wohl inzwischen nicht mehr.)

ansonsten wirst du evtl. das angebot erhalten gegen eine Reduzierung der montl. Kosten mit der geruingeren Geschw. den Anschluss weiter zu nutzen.


bedenke: vermutlich wird kein alternativer Anbieter über die Telefonverbindung eine stark höhere Geschwindigkeit anbieten können. dazu dann eben kabel oder ähnliches nehmen.
 
hi spunk,

danke erstmal für deine antwort. 1&1 hat mir bereits eine reduzierung der grundgebühr angeboten. mein interesse liegt aber nicht in einer reduzierung sondern in der bestellten und zugesicherten bandbreite. mir ist klar das wahrscheinlich kein dsl anbieter bei mir 16000kbits/s leisten kann. das hätte aber eine sorgfältige prüfung durch 1&1 ergeben müssen. der brief ist jetzt unterwegs an 1&1, ich hoffe sie gehen darauf ein. meine alternative ist internet übers kabelnetz.

greetz
 
@fast-n-low
Kontrolliere doch bitte mal deine Shift-Taste :wink:
 
Danke für den Hinweis "staubsauger-nono". Namen werden aber in der Regel GROSS geschrieben :) Also, wer im Steinhaus sitzt sollte nicht mit Gläsern werfen! Gelle?? :))))
 
1&1 garantiert überhaupt keine Bandbreite. Wo wurde sie Dir denn denn zugesichert? Nicht das Du einer der bist, der die 16.000 im Tarif-Namen als Bandbreite ansiehst. Wenn Dir kein Mitarbeiter eine definitive Zusage gemacht hat das die und die Bandbreite anliegen wird, besteht kein ausserordentliches Kündigungsrecht.
 
Na ja, wie in den AGB´s nachzulesen ist, gibt es eine Leistungsgarantie. Ich habe auch explizit nachgefragt als ich den Vertrag verlängert habe an der neuen Adresse. Selbsverständlich weiss ich auch dass 16000 nur ein theoretischer Wert ist. Aber 3200kbits/s ist nunmal nicht einmal annähernd glaubhaft wenn man 16000 bestellt hat.
Wenn es wenigstens 7000-8000kbits/s wären hätte ich ja auch überhaupt kein Problem damit...aber so? never ever.
 
Welche Leistungsgarantie? In der AGB steht nur das die maximale Bandbreite geschaltet wird und die Leistungsgarantie der "Qualitäts-Garantie" besagt nur das der passende Tarif angeboten wird, wenn eine bestimmte Bandbreite im gewählten Tarif nicht möglich ist, bei der Prüfung der Bestellung und nicht nach der Schaltung. Lies also mal genau nach wo und was dazu steht! Davon mal abgesehen steht Dir dieser Punkt der Garantien gar nicht zu, da Du kein Neukunde bist, sondern umgezogen und damit liegt das Risiko des Umzuges bei Dir.
 
Lieber on-line,

in der Leistungsbeschreibung 1&1 DSL steht:

"Die 1&1 Leistungs-Garantie umfasst alle Bestellungen sowie Tarifwechsel ab dem 04.05.2009, bei denen die voraussichtlich verfügbare Bandbreite (Downstream) unter 50 Prozent der bestellten Bandbreite (Downstream) liegt. Wird der Schwellwert unterschritten, versucht 1&1 den Kunden spätestens drei Werktage nach Prüfung des Auftrags telefonisch zu kontaktieren. Dabei wird ihm die Möglichkeit geboten, das bestellte 1&1 DSL-Produkt beizubehalten, in ein alternatives 1&1 DSL-Produkt mit einer niedrigeren Bandbreite zu wechseln oder die Bestellung zu stornieren.

Wird der Kunde nicht innerhalb von 3 Werktagen erreicht, so erhält er ein Anschreiben, in dem ihm das Prüfergebnis bezüglich der voraussichtlich verfügbaren Bandbreite mitgeteilt wird. Der Kunde hat anschließend die Möglichkeit, sich innerhalb von 5 Kalendertagen vorzugsweise telefonisch mit 1&1 in Verbindung zu setzen und den bestellten Tarif beizubehalten, in ein alternatives 1&1 DSL-Produkt mit einer niedrigeren Bandbreite zu wechseln oder die Bestellung zu stornieren."

So, ich wurde nicht kontaktiert, weder telefonisch noch schriftlich. Mehrfache Anrufe haben auch keine abhilfe geschaffen. Emails werden nicht beantwortet. Somit nutze ich diese Form der Kündigung.
 
Klar hab ich den gelesen :) Nur, ich habe den alten Vertrag gekündigt und für die neue Wohnung einen neuen Vertrag abgeschlossen. Also zieht das schon :) Erst lesen, steht nämlich schon im ersten Beitrag. Und mal den Ton überdenken.
 
Es bleibt nach wie vor ein Umzug und es war keine Freundlichkeit von 1&1 mit dem neuen Vertrag, sondern eine Notwendigkeit. Hättest Du Dich geweigert, wäre der alte Vertrag in der alten Wohnung "geblieben" und Du hättest für nichts weiterzahlen müssen.
 
Der Vertrag wäre noch bis Ende Juli gelaufen. Lieber zahle ich bis Ende Juli für nix als für Schrott 2 Jahre.

Nichts desto trotz ist es so, dass im juristischen Sinne, ein neuer Vertrag ein neuer Vertrag ist. Da ist es herzlich egal ob das nun eine "Freundlichkeit" seitens 1&1 war oder nicht. Das ist auch ein Risiko welches 1&1 eingegangen ist.
 
Wenn Du Dir so sicher wärst, wieso fragst Du denn nach Erfolgsaussichten? Eine Aussicht kann ich Dir geben, stell Dich auf langen Stress ein, denn gehen lassen werden die Dich nicht einfach.
 
Um zu erfahren ob jemand schon ähnliches erlebt hat? Finde es eben bedenklich wenn ich als Kunde ein blaues Hemd kaufen möchte, der Verkäufer mir aber ein rotes Hemd aufzwingt und mir gütigerweise noch einen Rabatt von 10¤ gewähren mag.

Tatsache ist, dass ich meinen alten Vertrag hätte mitnehmen können. Dieser wäre Ende Juli abgelaufen. Der neue Vertrag wurde mir wegen der verbesserten Leistungen angeboten, nicht weil es eine Notwendigkeit war! 1&1 hatte die Leitung geprüft, ich war immer zufriedener Kunde, ergo habe ich zugestimmt. Hätte ich gewusst was das Resultat ist hätte ich den Vertrag nie und nimmer verlängert. Folglich hat es für mich ein "geschmäckle", denn ich denke 1&1 wusste ganz genau das in dem Ort in dem ich nun wohne nicht einmal DSL6000 verfügbar ist. Und um es zu toppen, hätte ich mich nicht gemeldet, hätte 1&1 für nichtmal ein viertel der DSL Leistung voll kassiert.
 
Danke für den Hinweis "staubsauger-nono". Namen werden aber in der Regel GROSS geschrieben :) Also, wer im Steinhaus sitzt sollte nicht mit Gläsern werfen! Gelle?? :))))
Wenn du mir noch erklärst, welchen Namen ich groß schreiben soll;)
 
Finde es eben bedenklich wenn ich als Kunde ein blaues Hemd kaufen möchte, der Verkäufer mir aber ein rotes Hemd aufzwingt und mir gütigerweise noch einen Rabatt von 10¤ gewähren mag


gute Vergleiche müssen zwar hinken....... aber:


dir wird ein Hemd angeboten, dass innerhalb min.10 Minuten auf der Leine zu trocknen ist - bei Regen kann sich diese Zeit allerdings verlängern.
 
Hallo,

ich sehe das eigentlich wie fast-n-low. Da es hier aber noch kaum Berichte über die Umsetzung der Leistungs-Garantie gibt finde ich die Frage nach den Aussichten auch berechtigt.

Ich halte es allerdings durchaus für möglich, dass 1und1 wieder irgendeine Erklärung finden wird, warum die Leistungs-Garantie in diesem speziellen Fall keine Anwendung findet.
 
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