Was die Weitergabe einer unmodifizierten Firmware betrifft, so greift hier schon mal der Erschöpfungsgrundsatz, das bedeutet, daß der Urheber, nachdem er ein Werk (Buch, CD, Firmeware) verkauft hat, keine Einschränkungen treffen darf, was den Weietrverkauf betrifft. Ich gehe davonaus, daß auch die Bedingung, daß eine Firmware nur zusammen mit einer Box weiter verkauft werden darf, unzulässig ist. (Was eine Firmware ohne Hardware tun soll, ist eine andere Frage).
Freetz modifiziert keine AVM Binaries, von daher ist es fraglich, ob AVM rechtlich gegen den Verkauf mit einer modifizierten Firmware vorgehen könnte, da der Verkauf mit den Originalteilen von der AVM-Lizenz und gesetztlichen Rechten abgedeckt ist und der GPL Teil sowieso weiter gegeben werden darf.
AVM könnte auf die Idee kommen, die gesamte Firmware als eine Einheit zu betrachten. Diese Argumentation wäre aber ungeschickt, weil dann auch einige Regeln der GPL für die gesamte Firmware gelten würden. Damit müßte AVM entweder die Quellen für die gesamte Firmware liefern, was sie offensichtlich nicht wollen, oder auf GPL Software komplett verzichten, was sie offensichtlich ebenfalls nicht wollen.
Es wäre also geschickter für AVM, da nichts zu machen, zumal AVM auch keinen Nutzen davon hat, das zu verhaindern.