Telekom hebelt gesetzliche Call-by-Call-Verpflichtung aus

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Telekom hebelt gesetzliche Call-by-Call-Verpflichtung aus
Bundesnetzagentur ist alarmiert

Köln, 19. August 2008. Scheibchenweise versucht die Deutsche Telekom AG, sich der Optionen Call-by-Call und Preselection zu entledigen. Ihr Tochterunternehmen congstar hat heute einen neuen Tarif für Sprachtelefonie auf Basis von DSL-Anschlüssen, so genannten All-IP-Anschlüssen, auf den Markt gebracht. Wie beim bereits existierenden Geschäftskunden-All-IP-Angebot der Telekom werden auch beim congstar-Produkt für Privatkunden Call-by-Call und Preselection technisch unterdrückt. Was aus Sicht des VATM schon für Geschäftskunden von großem Nachteil ist und erhebliche Einsparpotenziale für die Kunden blockiert, hält der Verband bei Privatkunden für rechtlich schlicht unzulässig.

„Allein die technische Umstellung auf die zukünftig in allen Übertragungsbereichen verwendete IP-Technologie rechtfertigt keinesfalls einen klammheimlichen Ausschluss der aus Verbrauchersicht besonders wichtigen und erfolgreichen Call-by-Call- und Preselection-Möglichkeiten“, sagt Grützner. Schließlich haben Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl, wie Call-by-Call und Preselection auch bezeichnet werden, nicht nur zur enormen Senkung der Verbraucherpreise beigetragen, sondern sind auch wichtig für transparente und stabile Preise. Rund die Hälfte der Kunden in Deutschland nutzt Call-by-Call, da trotz Inlands-Flatrate Auslandsgespräche und Verbindungen zum Mobilfunk deutlich günstiger bei den Wettbewerbern zu erhalten sind.

Weder aus wirtschaftlicher noch aus technischer Sicht gebe es irgendeinen Grund bei einem Telefonanschluss, der per IP-Technologie realisiert wird, die vom deutschen Gesetzgeber und der EU ausdrücklich vorgesehene Betreibervorauswahl einzuschränken, erläutert der VATM-Geschäftsführer: „Da nach und nach alle Anschlüsse auf IP-Technologie umgestellt werden, handelt es sich um einen rein strategisch motivierten Versuch der Telekom, ihre Marktmacht wieder zu verfestigen und dies zum Nachteil der Verbraucher sowie des Wettbewerbs.“

Dass ein Telefonanschluss per IP-Technologie nicht zu einer Einschränkung des Wettbewerbs und der Verbraucherrechte führen muss, zeigt das Beispiel Schweiz. Dort hat sich der Ex-Monopolist auf Druck der Regierung bereit erklärt, die technische Umstellung nicht für einen Ausstieg aus Call-by-Call zu nutzen, sondern ein entsprechendes Angebot auch bei IP-Telefonanschlüssen aufrechtzuerhalten – und dazu waren weder nennenswerte technische Änderungen noch Investitionen erforderlich.

„Dem Verbraucher ist es egal, wie der Anschluss technologisch realisiert wird. Es ist das erste Mal, dass die Telekom versucht, den Privatkunden einen Tarif ohne die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit des Call-by-Call anzubieten. Wir haben das massive Wettbewerbs- und Verbraucherschutz-Problem bereits der Bundesnetzagentur vorgetragen. Wir gehen davon aus, dass der Tarif in der jetzt angebotenen Form ganz schnell vom Markt genommen werden muss“, betont der VATM-Geschäftsführer.

Kritisch sieht der Verband bei dem neuen congstar-Angebot außerdem den Billigpreis in ausgesuchten Ballungsgebieten. „Da wird Verdrängungswettbewerb in der Stadt durch höhere Tarife auf dem Land finanziert. Dabei muss die Telekom im Gegensatz zu den Wettbewerbern keine unterschiedlichen Preise für ihre Vorleistungsprodukte zahlen“, sagt Grützner.

Quelle: VATM-Pressemitteilung
 
was macht das in der quasselecke ;)

und was für eine gesetzliche verpflichtung? kabelbw lässt cbc auch nicht zu.
 
Verstehe die Aufregung nicht. Wer CbC machen möcht, muss eben bei der Telekom bleiben und nicht zu Congstar wechseln. Das sollte der aufgeklärte Verbraucher wissen.

Rechtlich sind marktbeherschende Carrier zu CbC verpflichtet, ich glaube nicht dass Congstar dazu gehört. Gibt es ausser Telekom überhaupt jemanden, der das anbieten muss?

jo
 
Es ist die Angst der Telekomkonkurenten, dass die Telekom über eine Tochter das gleiche tut, wie sie selbst... Ein Aushebeln von CbC kann ich dabei aber auch nicht erkennen. So lange Congstar für die Leitungen das gleiche bezahlt, wie die Konkurenz...
 
ich finde auch die Aufregung umsonst, man sollte lieber die anderen Anbieter die über die Telekom CBC anbieten, dazu verpflichten auch im eigenen Netz CBC anzubieten.
 
Hallo
Wenn ich einen neuen Vertrag abschließe, muss ich mir vorher die Leistungsbeschreibungen und die AGB's durchlesen.
Wenn mir diese nicht zusagen, schließe ich diesen Vertrag nicht ab.

Gruß 45grisu
 
man sollte lieber die anderen Anbieter die über die Telekom CBC anbieten, dazu verpflichten auch im eigenen Netz CBC anzubieten.

das mein ich auch. und vor allem VoIP nicht zu blockieren.
 
Die Telekom hat natürlich ein großes Interesse daran, dass das Call by Call Verfahren baldigst verschwindet. Es ist ja nicht nur, dass Gespräche über private Telefongesellschaften ermöglicht werden müssen, sondern auch das Inkassogeschäft von ActiveBilling (Telekom Tochter), die über die Telekomrechnung die Kosten für die Privaten miteintreibt.

Ich finde es aber höchst bedenklich, wenn der Umstieg von PSTN auf Next Generation Network dazu missbraucht wird, das Call by Call Verfahren "versteckt" unmöglich zu machen.

Was nützt es, wenn man in den neuen AGB diesen Passus findet und dann nicht unterschreibt? Es gibt keine Alternative, da bislang nur die Deutsche Telekom AG als marktbeherrschendes Unternehmen eingestuft worden ist. Alle anderen Netzbetreiben können Call by Call problemlos ausschließen.

Der Grundtarif Call Plus mit 4 Wochen Laufzeit bei 6 Werktagen Kündigungsfrist ist derzeit zum offenen Call by Call Verfahren verpflichtet.
Ob dieser Tarif nun über eine analoge bzw. ISDN-Schnittstelle oder über Next Generation Network bereitgestellt wird, die Möglichkeit über 010... einen günstigen Anbieter auswählen zu können, sollte gleichermaßen möglich sein.

Die technische Realisation kann da wohl nicht ein Hinderniss sein. Zumals es ja bei den Eidgenossen zu funktionieren scheint. Dann sollte es bei der Deutschen Telekom AG wohl auch technisch machbar sein.

Ansonsten wird ein Zeitalter mit ausschließlich 24-Monats-Knebeltarifen eingeläutet, wo es den Hang zur preisbeherrschenden Taktik hat.
 
Ich finde es aber höchst bedenklich, wenn der Umstieg von PSTN auf Next Generation Network dazu missbraucht wird, das Call by Call Verfahren "versteckt" unmöglich zu machen.

Darum geht es hier gar nicht. Auslöser des Threads war das Marketinggejammer des VATM, der Angst vor neuen Mitbewerbern hat. Dabei wurde offensichtlich übersehen, dass es nicht um die Telekom geht sondern das das NGN Angebot von Congstar kommt. Congstar selbst kauft zwar derzeit bei der Mutter Telekom ein aber das machen ander auch und müssen deshlab keine CbC anbieten. Ich denke, die bisherige Diskussion hat gezeigt, dass die Kunden da ganz gut unterscheiden können. Wer denkt er könnte für weniger Geld die 100% gleiche Leistung bekommen, hat irgendwas nicht verstanden.

jo
 

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