[Info] Telekom muss auf VDSL-Drosselung hinweisen

doc456

IPPF-Urgestein
Mitglied seit
27 Apr 2006
Beiträge
15,684
Punkte für Reaktionen
7
Punkte
38
heise online 26.10.2011 13:40
heise online schrieb:
Die Telekom hat einen Prozess gegen die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verloren. Sie darf künftig nicht mehr vollmundig VDSL-Anschlüsse "ohne Zeit- und Volumenbeschränkung" anbieten, sondern muss deutlich auf eine erhebliche Einschränkung hinweisen. Ab einem monatlichen Transfervolumen von 100 Gigabyte wird die Bandbreite im Tarif "Call & Surf Comfort VDSL" auf 6 MBit/s im Down- und 0,5 MBit/s im Upstream gedrosselt. Diese Information versteckte die Telekom im Kleingedruckten.
Quelle und weiter hier...
 
Wie gut, dass mein mein "Call & Surf Comfort VDSL25" Vertrag einer der ersten war und diese AGB´s dort noch nicht gültig waren.
 
Öhm, die Einschränkung hat aber seit dem es sie gibt in den AGB und der Leistungsbeschreibung gestanden. Wenn die nicht gelesen hat, ist selber schuld ;)

Gruß
Sandra
 
Nur, dass es jetzt nicht nur in den AGB's stehen muss, sondern besser lesbar für den Kunden.

Es ist doch Augenwischerei zu behaupten "ohne Zeit- und Volumenbeschränkung" und anschließend in den AGB's einen Traffic von 100 GB zu verstecken.
 
Gab es doch schonmal Thema hier, Tcom räumt sich möglichkeit ein, aber wurd bisher in Praxis wohl nie gebrauch von gemacht, von daher halb so wild.
 
Ungeachtet dessen, daß die Telekom von der Klausel bisher noch nicht Gebrauch gemacht hat, finde ich die Meldung schon erwähnenswert. Zum einen wirft es ja ein bezeichnendes Licht auf die deutsche Wirtschaft, wenn selbst sehr große und renommierte Firmen wie die Telekom erst gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, ihre potentiellen Kunden nicht durch versteckte Klauseln vorsätzlich in die Irre zu führen. Dies gilt um so mehr, als daß die Telekom gegen die Entscheidung sogar noch Berufung einlegen will.

Früher gab es mal den Typ Kaufmann, der gar nicht erst versucht hätte, seine Kunden zu übervorteilen, denn da wußte man noch, das nur zufriedene Kunden dauerhafte Kunden sind. Aber das ist offenbar schon lange vorbei, heute zählt für die meisten Firmen offenbar nur noch der schnelle Reibach für die Aktionäre/Gesellschafter und nicht das nachhaltige, seriöse und ehrliche Wirtschaften.

Und zum anderen lässt sich aus diesem Urteil, sofern es rechtskräftig werden sollte, noch etwas anderes herauslesen: Nämlich daß diese Drosselung, wenn sie tatsächlich mal zum Einsatz kommen sollte, eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers im Sinne des §307 BGB ist und die entsprechende Vorschrift in den AGBs somit nichtig ist.

C.U. NanoBot
 
Interessant finde ich hierbau auch: Telekom hat 100 GB als Grenze, 1&1 ebenfalls. :mrgreen: Muss also was mit den Traffickosten zu tun haben... :rolleyes:

Gruß
Sandra
 
Bei 1&1 ist es aber im günstigen DSL Spcial, nicht bei den Normalen Tatifen.
 
Sicher, bei 1&1 im Special Tarif, der äußerst günstig (deutlich günstiger als alle anderen) ist, bei Telekom bei dem Tarif, mit dem man am meisten Traffic verursachen könnte. Irgendwie tauchen da Gemeinsamkeiten auf... ;)

Gruß
Sandra
 
Seh da grad kein Zusammenhang, 1&1 Schreibt dies offen in die Produktbeschreibung. Andere Technik, andere Preisklasse, anderer Kundentyp der angesprochen wird.
 
Hi,

bei der T-Com ist es nur bei den Nicht-Entertain-VDSL-Tarifen.
Bei den Entertain-Tarifen gibt es keine Drossel (auch nicht in den AGB). ;)

Grüße
Snyder
 
Korrekt, weil bei TV Stream 100 GB Traffic wohl ein wenig doof wären, da schnell aufgebraucht. Also wer auf Nummer sicher gehen will, immer TV mitbuchen. ;)

Gruß
Sandra
 
Hi,

yo, kost' aber eben auch extra Geld........

Grüße
Snyder
PS: Du hättest ja wohl die allergrößten (Traffic-) Probleme bei der T-Com. ;)
 
Unabhängig davon wie relevant der Vertrag ist und ob die Telekom praktisch Gebrauch von der Geschwindigkeitsbeschränkung gemacht finde ich es gut, dass es Verbraucherschutz gibt der im Interesse der Kunden "die Großen" bei solchen Dingen im auge behält.
 
Nur damit ich das jetzt richtig verstehe, die Sache mit den 100 Gb gibts beim 1und1 VDSL nicht oder?
 
Wenn es nicht in der Leistungsbeschreibung und/oder in den AGB des Tarifs steht nicht. 1&1 bezieht, wo möglich auch VDSL bei Telefonica.

Gruß
Sandra
 
nope telekom, wobei ich auf telefonica nicht gerade gut zu sprechen bin (das wäre für mich ein Kündigungsgrund gewesen)
 
Hi,

bei 1und1 gibt es offiziell nur eine Drossel bei dem "kleinen" Vertrag, sonst nicht. Egal über welchen Vorleister sie schalten.

Grüße
Snyder
PS: Bei uns schalten sie über Vodafone (bekomme ich am Donnerstag). ;)
 
bei 1und1 gibt es offiziell nur eine Drossel bei dem "kleinen" Vertrag, sonst nicht.

Dafür ist dieser aber preislich attraktiv für Wenignutzer, die trotzdem schnelles DSL haben möchten. Für einige Kundengruppen durchaus brauchbar. ;)

Gruß
Sandra
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.