TELES: Bundespatentgericht erklärt ihre VoIP-Patente als in Deutschland nichtig

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TELES: Bundespatentgericht erklärt ihre VoIP-Patente als in Deutschland nichtig

Berlin, den 06.04.2006 Diese Mitteilung erfolgt dem AnSVG entsprechend, gemäß § 13 (Absatz 1) und § 15 (Absatz 1).

In den Patent-Nichtigkeitsverfahren der Firmen CISCO und QUINTUM gegen das Deutsche und den deutschen Teil des Europäischen VoIP-Patents der TELES hob der 4. Senat des Bundespatentgerichts in München — unter Vorsitz von Frau Winkler — gestern dieses Patent bzw. diesen Patentteil auf. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Als Grund für diese Entscheidungen nannte die Vorsitzende in ihrer kurzen mündlichen Begründung die mangelnde Erfindungshöhe beider Patente.

Die TELES hat soeben beschlossen, gegen diese Urteile beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Berufung einzulegen, da jedenfalls dieser Entscheidungsgrund bei der dortigen richterlichen Überprüfung keinen Bestand haben dürfte: Schließlich wurde die Erfindungshöhe der beiden o.g. TELES-Patente schon allein dadurch zweifelsfrei nachgewiesen, dass wegen der gleichen Erfindung noch Jahre nach deren Patentierung (im Jahr 1996) eine Serie von weiteren Patenten erteilt wurde.

Die TELES hat dem Senat diesen Sachverhalt schriftsätzlich vorgetragen, und darauf hingewiesen, dass in dieser Serie skurrilerweise sogar

- zwei US-Patente der Nichtigkeitsklägerin QUINTUM erst in 2002 bzw. 2003 und
- ein US-Patent der Nichtigkeitsklägerin CISCO erst in 2004

beantragt und genehmigt wurden — womit der Erfindung der TELES-Patente die erforderliche Erfindungshöhe attestiert sei. Die TELES hat dem Senat diesen Sachverhalt während des Termins auch mündlich und unmissverständlich vorgetragen. Dabei hat sie auf ein weiteres und offensichtlich gleichgelagertes Patent von ERICSSON (aus dem Jahr 2003), als Repräsentanten weiterer derartiger Patente, hingewiesen.

Die drei "technischen Richter" des Senats, denen zu dieser Frage der Erfindungshöhe der VoIP-Patente natürlich die primäre Entscheidungsverantwortung zukommt, hatten zu dem diesbezüglichen Vortrag der TELES keine einzige Frage oder auch nur einen Kommentar — wie sie überhaupt während der gesamten zweitägigen Verhandlung einfach total schwiegen. Das von der TELES hierzu angebotene weitere schriftliche Beweismittel, das ERICSSON-Patent, wurde deshalb von der Vorsitzenden — nach kurzer Rückfrage bei ihren Richter-Kollegen — ausdrücklich als überflüssig erachtet, sodass es von der TELES deshalb auch nicht vorgelegt wurde. Dass dann das o.g. Urteil des Senats genau mit dem dürftigen Vortrag der TELES zur Erfindungshöhe begründet wurde, ist sehr irritierend.

Die hier angesprochenen Fragen wird nun der BGH entscheiden. Bis zu ihrer endgültigen Klärung ist durch dieses BPatG-Urteil kein Zeitverlust entstanden: CISCO hatte bereits angekündigt, die endgültige Klärung ihrer Nichtigkeitsklage zu ihren Gunsten anzustreben — also im Unterliegensfalle beim BPatG ebenfalls den BGH anzurufen. Jedoch könnten nun für mehrere Patentverletzungsklagen (beim LG Mannheim und beim OLG Karlsruhe) Aussetzungen bis zur BGH-Entscheidung erfolgen, die bei einem Urteil zugunsten TELES nicht zu erwarten gewesen wären.

Auf das einschlägige VoIP-Patent der TELES in den USA — und die zugehörige Teilungsanmeldung sowie dort anhängige Verletzungsklagen — haben die o.g. Entscheidungen des BPatG keine unmittelbare Auswirkung.

Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler
Vorstandsvorsitzender der TELES

Quelle: teles.de
 
Mensch, Sigram, jetzt verlieren Sie doch nicht gleich die Fassung!

Die Idee, über's Festnetz zu telefonieren, wenn das Internet nicht geht, ist und bleibt einfach genial.
Diese Kleingeister am Patentgericht haben einfach nicht den Intellekt, diese großartige Erfindung zu begreifen.

Also: Kopf hoch und weiter prozessieren.

In froher Erwartung
crusader
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich dachte, nur Dieter Bohlen darf jeden und alle Duzen ohne dass es eine Beleidigung ist ;-)
Ich hoffe trotzdem, dass das Rechtsmittel zum BGH keinen Erfolg für Teles bringt.
 
Stimmt: Habe Beleidigung rückgängig gemacht!
Dafür noch eine kleine Ergänzung:

2006/04/06 12:30:14
TLI: AUSSETZUNG/SUSPENSION

DIE FOLGENDE AKTIE WIRD MIT SOFORTIGER WIRKUNG AUSGESETZT.
THE FOLLOWING SHARE IS SUSPENDED WITH IMMEDIATE EFFECT.

INSTRUMENT NAME KUERZEL/SHORTCODE ISIN UNTIL
TELES AG INFORM TECH. TLI DE0007454902 13:30 UHR /CET
 
Zuletzt bearbeitet:
Hihi, da kommt freude auf, konnt die Firma Teles eh nie leiden.

Da ist avm schon viel cooler, schaut euch mal auf deren website, die neuerungen zur Ce Bit an;-)

Von Avm gibts bald wlan telefone, mit Pda funktionalität.Richtige VoiP Tk Anlagen und vieles weitere. Wirklich cool die Firma.


@Crusader, ja also Idee der Rückfalloption ist schon genial, dafür hat Teles sicher Jahrelang geforscht.

Wenn mein Auto mal ausfällt, nehme ich auch den Bus. Muss ich nun Lizenzgebühren an Teles bezahlen?
 
Ohne in irgendeiner Weise mit der Teles AG in Beziehung zu stehen, muß ich nun aber doch mal etwas hinzufügen, denn die Diskussion geht etwas in die falsche Richtung:

- Teles war in der Vergangenheit sicher ein innovatives Unternehmen in verschiedenen Bereichen. Die Produkte sind auch heute nicht schlecht, auch wenn sie vielleicht nicht mehr die Alleinstellung in einem größerem Markt haben.

- Seltsam ist natürlich, daß www.teles.de gleich auf der Einstiegsseite eine Menüposition "Patentverletzungsforen" hat... das klingt etwas nach SCO vs. IBM zum Thema Linux. Diese Vorgehensweise des Einklagens von Patenten halte ich persönlich zwar nicht für richtig - dies ist jedoch in USA sehr üblich (siehe GIF und LZW Patente) und schwappt zunehmend auch nach Europa.

Aussagen wie "konnte ich noch nie leiden" gehören nicht hier her. Bitte bleibt bei der Sache.

--gandalf.
 
Entschuldigt bitte, aber ich stoße gerade auf dieses Topic und wundere mich über diesen "Unfug" des Teles AG.

Die Ausurteilung des Gerichtes ist völlig korrekt.

Dazu ein schnelles Quote:
Eine technische Weiterentwicklung ist nur dann eine patentierbare Erfindung, wenn sie sich für den durchschnittlichen Fachmann, der den gesamten Stand der Technik kennt (eine theoretische Gestalt), nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt (§ 4 Satz 1 PatG, Art. 56 Satz 1 EPÜ). Das heißt, es fehlt an Erfindungshöhe, wenn man von diesem Fachmann erwarten kann, dass er, ausgehend vom Stand der Technik auf diese Lösung alsbald und mit einem zumutbaren Aufwand gekommen wäre, ohne erfinderisch tätig zu werden.


Soll heissen:
Wenn der Taxifahrer (Fachmann) einen defekt an seinem Keilriemen stattfindet, kann er zur Not die Strumfphose seines weiblichen Fahrgastes als Notbehelf anstelle des Keilriemens einsetzen.

Die Firma "Riemen und Strumpf AG" aus Tutenhausen wird nun NICHT diesen Taxifahrer wg. einer Patensrechtverletzung verklagen können, weil diese "naheliegende Gebrauchslösung" gar nicht schutzfähig ist.

Der Vorgang eines "Fallbacks" ist uralt:
Fällt ein Netzwerkrouter aus, wird ein Backuprouter aktiv.
Fällt ein Datenbankserver aus, wird der Spiegelserver aktiv.
Fällt ein TelefonIP Netz aus, wird die Fallbackleitung (ISDN) aktiv.

Was daran schutzbedürftigt sein sollte, entzieht sich VÖLLIG meinem Verständnis - und dem der Gerichtsbarkeit wohl auch ;)


Die "Patentstrategie" der Firma TELES erregt in mir den Eindruck (nach Lesen derer Website), daß diese nicht den Schutz eigener Erfindungen betrieben wird, sondern vielmehr eines missbräuchlichen Betrieb mit gewerblicher Ausrichtung für nicht schutzwürdige Technologie-Konstrukte darstellt.

Meine Meinung.

Ich wusste gar nicht, daß die Firma TELES noch aktiv ist.
Ich dachte, das Unternehmen habe sich schon lange aus dem Markt zurückgezogen, nachdem deren Produkte und "Service" nicht mehr den Anforderungen des mehrheitlichen Marktes, nach Meinung des Endverbrauchers, befriedigen konnte.

Vielleich hat man sich deshalb auf das "neue Geschäftsfeld" konzentriert ?
 
RichardHH schrieb:
Der Vorgang eines "Fallbacks" ist uralt:
Fällt ein Netzwerkrouter aus, wird ein Backuprouter aktiv.
Fällt ein Datenbankserver aus, wird der Spiegelserver aktiv.
Fällt ein TelefonIP Netz aus, wird die Fallbackleitung (ISDN) aktiv.

Was daran schutzbedürftigt sein sollte, entzieht sich VÖLLIG meinem Verständnis - und dem der Gerichtsbarkeit wohl auch ;)
Auf das Telefonieren übertragen:
Bekomme fällt das Handynetz aus, nehme ich das Festnetztelefon.
Das mache ich (wie viele andere auch) sicher schon lange so. Also sogar im bisherigen Rahmen des telefonierens nichts neues. Nur hier versucht eine Kiste, das Fallback zu übernehmen. Und das ist wirklich keine wichtige Neuerung und damit auch in meinen Augen nicht schutzwürdig...
 
RichardHH schrieb:
Entschuldigt bitte, aber ich stoße gerade auf dieses Topic und wundere mich über diesen "Unfug" des Teles AG.
Dann hast Du wohl das Beste aus dem Hause Schindler noch gar nicht gelesen:

TELES wollte auf Basis dieses Patents den Vertrieb der Fritz!Box verbieten lassen mit der Begründung:

Wenn für eine Telefonnummer per Wahlregel VoIP voreingestellt ist, die Verbindung aber durch ein vorgestelltes *1# über Festnetz hergestellt wird, dann findet ja praktisch auch ein Wechsel vom Internet auf's Festnetz statt.
Auf den Hinweis des Gerichts, daß ein Vertriebsverbot doch wohl etwas zu weit ginge, hat TELES dann sogar den Antrag nachgeschoben, hilfsweise die Eingabe von *1# zu verbieten :lach:.


Die gegnerischen Anwälte liegen wahrscheinlich bei jedem TELES-Schriftsatz am Boden vor Lachen.
Leseprobe:
"Auch dieser Schriftsatz wird seinen Rezipienten einige mentale Mühsal leider wohl nicht ganz ersparen können, insbesondere bei der Rezeption der ersten Anhänge. Sein Verfasser bittet um Verständnis für die Zumutung derartigen Ungemachs "

Schade, daß die Spaßbremsen am Patentgericht für sowas keinen Sinn haben :(.
 
An so einem Patent zeigt sich wieder einmal die problematische Vorgehensweise des Amerikanischen Patentamtes. In USA werden nämlich Patente nicht auf ihren technisch/sachlichen Inhalt bzw. ihre Patentfähigkeit, sondern nur auf ihre formale Richtigkeit geprüft.
Es obliegt dann der Konkurrenz, solche Patente anzufechten und wieder zu Fall zu bringen.
Wie allerdings ein derartiges Patent jahrelang bestehen konnte, ist mir auch ein Rätsel.
 
crusader schrieb:
Dann hast Du wohl das Beste aus dem Hause Schindler noch gar nicht gelesen:

TELES wollte auf Basis dieses Patents den Vertrieb der Fritz!Box verbieten lassen mit der Begründung:

Wenn für eine Telefonnummer per Wahlregel VoIP voreingestellt ist, die Verbindung aber durch ein vorgestelltes *1# über Festnetz hergestellt wird, dann findet ja praktisch auch ein Wechsel vom Internet auf's Festnetz statt.
Auf den Hinweis des Gerichts, daß ein Vertriebsverbot doch wohl etwas zu weit ginge, hat TELES dann sogar den Antrag nachgeschoben, hilfsweise die Eingabe von *1# zu verbieten :lach:.


Die gegnerischen Anwälte liegen wahrscheinlich bei jedem TELES-Schriftsatz am Boden vor Lachen.
Leseprobe:
"Auch dieser Schriftsatz wird seinen Rezipienten einige mentale Mühsal leider wohl nicht ganz ersparen können, insbesondere bei der Rezeption der ersten Anhänge. Sein Verfasser bittet um Verständnis für die Zumutung derartigen Ungemachs "

Schade, daß die Spaßbremsen am Patentgericht für sowas keinen Sinn haben :(.


Crusader, ich habe meinen Anwalt beauftragt Dich auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, Du hast in einem öffentlichen Forum die Kombination der Worte
"keinen Sinn haben"
benutzt, welche ich bereits 1981 hab schützen lassen.

Du kannst die Unterlassung abwenden, wenn Du mir sofort 10.000 ¤ überweist, aber bitte nicht per Onlinebanking - da habe ich auch ein Patent drauf ;)


Jetzt mal Ernst, das ist ja erschütternd, was Du gerade berichtet hast.
Ich frage mich allen ernstes, wie eine produktorientierte Firma bestehen möchte, wenn sie mit solchem Unfug und in der Öffentlichkeit quasi mit aller Macht versucht, ihren Ruf zu ruinieren ?

Ist die Teles nicht eine AG ?
Stellen wir uns mal vor, ich hätte nicht "wenig" Geld und würde ein "paar" Aktien kaufen und den guten Prof. wieder "dem Arbeitsmarkt zurücküberstellen"...wäre das ein Spaß ?

Vielleicht gibt er ja freiwillig auf ...

Man sollte mal bei der nächsten Versammlung den Geschäftsbericht auf den ungewöhnlich hohen Posten der
"Rechtsberatungskosten" genauer besprechen und die damit verbundene Dividendenschmälerung, weil da jemand unsinnige Rechtsstreitigkeiten mit den Aktionärsgeldern führt...
 
RichardHH schrieb:
Man sollte mal bei der nächsten Versammlung den Geschäftsbericht auf den ungewöhnlich hohen Posten der "Rechtsberatungskosten" genauer besprechen und die damit verbundene Dividendenschmälerung, weil da jemand unsinnige Rechtsstreitigkeiten mit den Aktionärsgeldern führt...
Die Diskussion darüber ist doch hier eher müßig. Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Herren (in der Mehrheit werden es wohl solche sein) ganz andere Massstäbe an diese Thematik anlegen ... :?
 
Wenn TELES ein Patent auf so einen simplen Vorgang wie "Fallback" haben kann, gibt es dann auch eine Firma, die "Callback" patentiert hat? Oder die Rufweiterleitung?

Aber mal Spaß beseite: Es ist schon ziemlich merkwürdig, dass ein solches Patent überhaupt gestattet wurde (aber, wie oben beschrieben, scheint wohl oftmals/immer nur die formale Richtigkeit ausschlaggebend zu sein).
Aber das Patent würde gut in die Reihe der Patente passen, die auch so simpel sind, aber gestattet wurden:

  • Google mit den Suchwortunterstreichungen im Google Cache
  • Amazon mit 1-Click zum Bestellen
Na ja, die Welt ist schon verrückt; die einzigen, die sich freuen, sind die Richter, Anwälte ... denn die verdienen an dem ganzen Patentsumpf.
 
tibele schrieb:
  • Amazon mit 1-Click zum Bestellen
Du wirst lachen, aber für 1-Click zum Bestellen gibt/gab es ein Patent. Das ging vor 1-2 Jahren durch die Presse... Solltest Du per Google noch finden können. :mrgreen:

--gandalf.
 
gandalf94305 schrieb:
Du wirst lachen, aber für 1-Click zum Bestellen gibt/gab es ein Patent. Das ging vor 1-2 Jahren durch die Presse... Solltest Du per Google noch finden können. :mrgreen:

--gandalf.

Stimmt. Deswegen habe ich es ja auch erwähnt ;-)
Das mit Googles Unterstreichungen in Suchergebnissen gibt es auch.
"Google erhält Patent auf Suchwort-Markierung" --> http://www.winfuture.de/index.php?page=wfv4/news/news-showspec.php&kom_id=163768&news_id=18517

Besonders zu beachten ist auf der Seite der 1. Kommentar unter dem Beitrag ;)
 
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