- Mitglied seit
- 9 Mai 2007
- Beiträge
- 5,224
- Punkte für Reaktionen
- 0
- Punkte
- 0
Immer wieder kommt es vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher plötzlich die Mitteilung erhalten, ihr bestehendes Vertragsverhältnis mit einem Telekommunikationsanbieter sei geändert oder umgestellt worden. Dies ruft regelmäßig großes Erstaunen hervor, da dafür in solchen Fällen weder ein Auftrag erteilt wurde, noch ein Einverständnis des Abschlussinhabers vorliegt. In Fachkreisen spricht in solchen Fällen von "Slamming".
Kann ein bestehender Vertrag einfach einseitig geändert werden? Ist das rechtens? Auf diese Frage hat nun das Landgericht (LG) Hamburg (Az.: 312 O 340/07, Urteil vom 27.03.08) eine eindeutige Antwort gegeben...
Quelle: eRecht24.de (31.08.2008, Autor: Philipp Otto)
Gruß Bommel
Kann ein bestehender Vertrag einfach einseitig geändert werden? Ist das rechtens? Auf diese Frage hat nun das Landgericht (LG) Hamburg (Az.: 312 O 340/07, Urteil vom 27.03.08) eine eindeutige Antwort gegeben...
Quelle: eRecht24.de (31.08.2008, Autor: Philipp Otto)
Gruß Bommel