Umzug mit Call+Surf-Vertrag - Erbitte Ratschläge

Accessdenied

Neuer User
Mitglied seit
11 Jan 2011
Beiträge
26
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Hallo,
ich werde im Laufe des umziehen und habe mich heute mal versucht, in die Problematik "DSL an den anderen Wohnort mitnehmen" einzulesen. Leider sind dazu die Meinungen bezüglich Konditionen/Bedingungen unterschiedlich und weit gestreut im lieben Internet. Vielleicht erfahre ich hier mehr :(

Der derzeitige Call+Surf-Vertrag läuft bereits seit 4 Jahren, die Mindestlaufzeit von 24 Monaten ist also lange abgesessen. Er hat sich bislang immer automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Zum Zeitpunkt des Umzugs wäre noch eine aktuelle Restlaufzeit von ca. 8 Monaten vorhanden. Grundsätzlich möchte ich dann - das sei fairerweise erwähnt, den Anbieter wechseln.

Mein ursprüngliches Vorhaben war:
Den Vertrag noch für die restlichen 8 Monate in die neue Wohnung mitnehmen und dann fristgerecht kündigen, bzw. dies dann durch den neuen Anbieter erledigen lassen.

Nun lese ich immer wieder, dass "ein einfacher Wechsel" hin zur neuen Adresse unter Beibehaltung der aktuellen Vertragsrestlaufzeit nicht machbar ist, sondern die Telekom auf einen Vertragsneuabschluss mit dann 24 Monaten Laufzeit beharrt. Kann mir das jemand bestätigen ? Bzw. welche Möglichkeiten hätte ich denn dann noch ?

Gibt es da Erfahrungen hinsichtlich Kulanz, kann man sich zu akzeptablen Konditionen aus dem alten Vertrag (8 Monate Restlaufzeit) freikaufen ?

Wer weiß mehr ?
AD


Welche Möglichkeiten hätte ich den sonst noch ?
 
Du scheinst zwischen mehr Ärger und mehr Geld wählen zu wollen. Odysseus hat sich in der Lage den Schwanz seines Schiffes eingeklemmt, wie Du wahrscheinlich weißt.
Es scheint so zu sein, dass die Telekom grundsätzlich bei Umzügen auf Vertragserfüllung besteht, da die Telekom den Umzug ja nicht veranlßt hat. Die Vertragserfüllung wird Dir erlassen, wenn Du am neuen Ort (DSL in der gewünschten Geschwindigkeit verfügbar?) einen neuen Vertrag abschließt.
So zeichnet sich im Forum der Stand der Dinge ab.
Genaues erfährst Du nur, wenn Du bei der Telekom anrufst.
 
Nun lese ich immer wieder, dass "ein einfacher Wechsel" hin zur neuen Adresse unter Beibehaltung der aktuellen Vertragsrestlaufzeit nicht machbar ist, sondern die Telekom auf einen Vertragsneuabschluss mit dann 24 Monaten Laufzeit beharrt.
Die Telekom wird vermutlich auf einem Neuabschluss beharren, das ist richtig. Richtig ist aber auch, dass das gemäß eines Urteils des Amtsgerichts Minden (AZ 21 C 405/09) unzulässig ist. Dem Urteil zufolge muss der Anbieter, wenn er schon die Möglichkeit eines Umzugs anbietet, den alten Vertrag an der neuen Adresse unverändert weiterführen. Er hat aber das Recht auf eine angemessene Kostenerstattung für die Neuanschaltung. Als angemessen sieht das Gericht eine Kostenpauschale in Höhe des Bereitstellungspreises für einen neuen Anschluss an.

In der Neufassung des TKG, welche bei Zustimmung des Bundesrats am 1.3.2012 in Kraft tritt, wird dann auch gesetzlich festgeschrieben, dass bei einem Umzug keine neue Mindestlaufzeit beginnen darf. Dann ist man nicht mehr auf Präzedenz-Urteile angewiesen.

Lange Rede, kurzer Sinn: die Telekom wird vermutlich versuchen, dir einen neuen Vertrag mit neuer Mindestlaufzeit aufs Auge zu drücken. Mit anwaltlicher Hilfe könntest du sie aber davon überzeugen, dass die Rechtslage das nicht zulässt. Die Frage ist, ob man sich derartigen Stress ans Bein binden möchte.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo mikrogigant,
die Info mit der Neuregelung TKG dürfte wohl den entscheidenden Durchbruch bringen. Der entsprechende Absatz wäre Paragraph 46. Tausend Dank. Bei mir wird sich das sowieso nicht vor Mitte/Ende März abspielen.
Dürfte ich noch erfahren, woher deine Info bezüglich Stichtag 01.03.2012 stammt ?
Danke
AD
 
In der Neufassung des TKG, welche bei Zustimmung des Bundesrats am 1.3.2012 in Kraft tritt, wird dann auch gesetzlich festgeschrieben, dass bei einem Umzug keine neue Mindestlaufzeit beginnen darf. Dann ist man nicht mehr auf Präzedenz-Urteile angewiesen.



Grüßle

Der Mikrogigant

Hallo Mikrogigant,
meine Euphorie ist ein wenig verflogen. Wenn auch in diesem (meinem) Fall nur äussert ungern, so muß ich dir aber leider doch widersprechen.
Meines Erachtens ist die von dir angesprochene TKG-Novellierung bereits am 22. Dezember abgeschlossen und verabschiedet worden, dieses Datum der letzten Änderung enthält auch der aktuelle Gesetzestext. Die zuvor im Entwurf enthaltenen Änderungen zum Vorteil des Kunden sind in Paragraph 46 ersatzlos gestrichen, fanden den Weg ins Gesetz also nicht. So sieht ein gute Lobbyarbeit aus !

Trotzdem hoffe ich, du kannst mich eines besseren belehren...

Gruß
AD
 
Dürfte ich noch erfahren, woher deine Info bezüglich Stichtag 01.03.2012 stammt ?
Sie stammt von hier: http://www.teltarif.de/tkg-novelle-folgen-gesetz-festnetz-internet/news/44430.html. Demnach soll das Gesetz am 1.3.2012 in Kraft treten. Nachdem nach deiner Aussage der Bundesrat bereits zugestimmt hat, dürfte es wohl auch so kommen.

Dass der entscheidende §46 zusammengestrichen wurde, ist natürlich Mist. Allerdings bleibt immer noch der Verweis auf die einschlägigen Gerichtsurteile. Wobei in Bezug auf die Umzugskosten festzuhalten ist, dass die Telekom für die Neueinrichtung eines kombinierten Telefon-/DSL-Anschlusses eigentlich sagenhafte 160 Euro berechnet (60 fürs Telefon, 100 für DSL). Bei vielen Anschlusspaketen werden diese Kosten aber zumindest zum Teil erlassen. Bei Umzügen könnte die Telekom den Kunden aber bis zur vollen Summe von 160 Euro zur Kasse bitten, denn das entspräche den regulären Kosten für einen Neuanschluss und würde sich daher im Rahmen der gerichtlichen Vorgabe bewegen. Auf den Erlass der Anschlusskosten hat ein Bestandskunde keinen Anspruch.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
mikrogigant schrieb:
... der Verweis auf die einschlägigen Gerichtsurteile ...
Dein o.a. Amtsgericht-Urteil (wie alle anderen derartigen Urteile) kannst Du in der Pfeife rauchen oder zum Feueranschüren verwenden. Das behandelt einen Einzelfall und hat sonst keine nachhaltige Wirkung.

G., -#####o:
 

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
244,832
Beiträge
2,219,108
Mitglieder
371,534
Neuestes Mitglied
vignajeanniegolabek
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.