[Info] Unsichere Werkseinstellung in WLAN-Routern von T-Online und Vodafone

effmue

IPPF-Promi
Mitglied seit
12 Dez 2006
Beiträge
5,304
Punkte für Reaktionen
5
Punkte
38
Guude,

..und wiederum rein informativ:
Unsichere Werkseinstellung in WLAN-Routern von T-Online und Vodafone
Viele Router werden vorab mit aktivierter WPA-Verschlüsselung ausgeliefert und enthalten bereits einen vorkonfigurierten WPA-Schlüssel. Quelle und weiter..
 
So neu ist das wieder nicht. Das hatten wir doch schon vor einem Jahr. Gleiche Baustelle: klick mich. Muss wohl ein gern genommenes Sommerlochthema sein ;)

happy computing
R@iner
 
...und wieder diese Panikmache!
Keiner ist verpflichtet, seine Haustüre zur Tresortüre umzufummeln, Einbruch bleibt trotzdem Einbruch.
Beim WLAN wird jedoch dank einiger Hamburger merkbefreiter Richter die Störerhaftung ohne Verschulden bejaht und damit durch die Hintertür versucht, den WLAN-Router-Besitzern einen nichtvorhandenen Verschlüsselungszwang einzureden!
Fast überall im Ausland gibts flächendeckend offene WLANs, nur in D dank der sinnlosen Rechtssprechung geht das nicht. Da haben sich wohl doch einige Lobbyisten für die freiheitliche-demokratische Rechtsordnung verdient gemacht.....
Gruß
Michael
 
superpapa schrieb:
...und wieder diese Panikmache!
Nee, nee - Sommerloch.

superpapa schrieb:
... einen nichtvorhandenen Verschlüsselungszwang...
Wie hältst Du es mit Deinem WLAN? Und wenn ja, warum? Du hast kein WLAN? Warum regst Du dich dann so auf?

G., -#####o:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, Datenschutz sollte jedem wichtig sein. Und sichere Netzwerke gehören heutzutage nunmal dazu.

Momentan baue ich das heimische Netzwerk aus Sicherheits- und Stabilitätsgründen wieder komplett auf Kupferkabel um, WLAN wird dann nur noch für die Notebooks bei Bedarf eingeschaltet. Es hat auch schon mehr als genug Netze in der Umgebung.

Gruß
Sandra
 
...Wie hältst Du es mit Deinem WLAN? Und wenn ja, warum? Du hast kein WLAN?...
Doch, ich habe WLAN. Ich betreibe auch in einem Verein ein WLAN. Am liebsten würde ich überall einen unverschlüsselten Gastzugang aktiv lassen - aber die bekloppte deutsche Rechtssprechung mit der noch bekloppteren Mitstörerhaftung verursacht bei mir eine gewisse Paranoia....
Wieso kann jemand für etwas bestraft werden, was er nicht verbrochen hat?
Wenn jemand mir von der Terasse nen Blumentopp klaut und damit jemanden erschlägt, werde ich ja auch nicht als Mitmörder verurteilt - oder gibt es für Blumentöppe ne Andübelungspflicht?
Der Schutz meines eigenen Netzwerkes ist mir schon wichtig, kann aber über eine Routerauswahl/Passwortschutz der Netzwerkfreigaben durchaus realisiert werden. Aber wozu ich dann eine tresor-ähnliche Verschlüsselung benötige, erschließt sich mir nur über die Nachteile, welche einem die Strafverfolgungsbehörden trotz Unschuld zufügen. Ich möchte keinesfalls in eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme aller Hard- und Software involviert werden - schade, dass so etwas in D problemlos möglich ist, bzw. dass irgendwelche Urheberrechte dank Lobbyarbeit über dem Grundgesetz stehen.
Gruß
Michael
 
Wieso kann jemand für etwas bestraft werden, was er nicht verbrochen hat?
Gäääääähn. Das Thema ist uralt und wird laufend vor Gericht wieder neu "verhandelt". Du bekommst auch einen Strafzettel wenn Du Dein geparktes Auto nicht absperrst, aber dein Cabrio darfste "offen" stehen lassen. Das muss auch keiner verstehen.

Aber das alles ist OffTopic hier, hier geht es um die Tatsache, dass gewisse WLAN-Router von gewissen Providern ggf. unsicher sind und besser gleich das WLAN von vornherein sauber eingerichtet werden soll.

happy computing
R@iner
 
Guude,
, aber dein Cabrio darfste "offen" stehen lassen.
...aber auch nur wenn alle! Fensterscheiben geschlossen sind :)
..und zu deinem letzten Satz bekommst du 100% agree.

Wichtig ist es das Risiko zu kennen, damit jeder selbst abschätzen kann, wann er bei "Rot" über die Ampel geht/fährt. :doktor:
 
superpapa schrieb:
... die bekloppte deutsche Rechtssprechung ...
Wahrscheinlich auch die bekloppten AGB / Nutzungsbedingungen / etc., die Du mal mit einem Haken abgenickt hast. Ich zitiere beispielhaft aus den Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vodafone D2-Dienstleistungen (AGB)
6.4 ...
Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um eine unbefugte Drittnutzung der Endeinreichtungen (insbesondere Fremdnutzung von WLAN-Routern) auszuschließen.

G., -#####o:
 
naja, es ist alles gesagt - nun können wir ja OT schreibseln.
Ich will ja gerade eine befugte Drittnutzung der Endeinrichtungen realisieren. z.B. über einen permanent offenen Gastzugang. Und da denkt jemand in Hamburch an die armen Kinder und sagt, dass das kanz pöhse ist.... und schwupps habe ich Mitstörer-Zahlungen und Mitstörerhausdruchsuchungen an der Backe. Bekloppt!
Der Untergang des Abendlandes steht also kurz bevor, weil ein paar Router von Hause aus einbrechbar sind. Auf Gut Deutsch: Es sind nicht an allen Häusern Tresor-Haustüren, es gibt Haushersteller mit Pappedeckel-Haustüren, da ist dann Einbruch erlaubt? oder wird weniger bestraft??
Wer zahlt nun für die Mitstörerhaftung: Der Hersteller oder der Vertreiber der pöhsen Router?
Gruß
Michael
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.