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Da das Thema immer wieder hoch kommt, dieses Urteil zur Info:
Das Amtsgericht München:Ein Kunde, der über einen DSL-Anschluß einer Telekommunikationsdienstleistungsfirma verfügt, kann den Vertrag kündigen, wenn er umzieht und der Zugang zum Internet in der neuen Wohnung auch nach mehreren Installationsversuchen von Mitarbeitern des Unternehmens nicht funktioniert. Der Anbieter kann nicht verlangen, daß der Kunde wegen des laufenden Vertrages weiterhin Gebühren zu zahlen hat.
Quelle: Gmbh-intern (www.GmbH-intern-Service.de)"Ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, hat keinen Anspruch auf Gegenleistung" (Az. 271 C 32921/06)