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kannst du das Voll-Eigentum an der 7270 oder nur das Vorbehaltseigentum an der 7270 veräußern?
Will heißen, stammt die Box aus einer laufenden Geschäftsbeziehung mit 1&1, die regelmäßig einen Eigentumsvorbehalt an den Boxen vorsehen oder nicht? Was steht in den AGB von 1&1???
Ich schrieb 1un1 Design!!!
Und nicht dass die Box von 1und1 ist, oder aus einen Vertrag!
Die Box stammt von AVM (Direkt)
Herr Oberschullehrer reichen diese Infos?
Oder ist mein Lebenslauf auch erfordlich?
Nu mal langsam: Bis auf das unverständliche Juristendeutsch hat er im Kern aber doch Recht:
Wäre es eine Box aus einer Vertragsverlängerung gewesen, die für die Vertragszeit kostenlos überlassen wird, dann sieht es mit den eigentlichen Eigentums-/Besitzverhältnissen doch ein wenig kompliziert aus. Vielleicht ist er auch gebranntes Kind und will nicht nochmal vor die Pumpe laufen.
Also den Inhalt der Frage kann ich nachvollziehen - allerdings hapert es doch ein wenig an Verständlichkeit und kommt ein wenig Oberlehrerhaft rüber.
Nu mal langsam: Bis auf das unverständliche Juristendeutsch hat er im Kern aber doch Recht:
Wäre es eine Box aus einer Vertragsverlängerung gewesen, die für die Vertragszeit kostenlos überlassen wird, dann sieht es mit den eigentlichen Eigentums-/Besitzverhältnissen doch ein wenig kompliziert aus. Vielleicht ist er auch gebranntes Kind und will nicht nochmal vor die Pumpe laufen.
so ist es. Es geht um die Frage, ob der geforderte Preis gerechtfertigt ist oder nicht. Das hängt u.A. auch davon ab, wie das wirtschaftliche Risiko verteilt ist.
Wenn der Veräußerer dem Erwerber das ET nicht sofort bzw nur unter Bedingungen die vom Erwerber nicht beeinflussbar sind verschaffen kann und der Erwerber auch nicht gutgläubig erwerben kann, weil dem Erwerber in Folge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, dass das Eigentum nicht dem Veräußerer zusteht könnte 1&1 sich an den Erwerberr wenden und die Box trozt Kaufpreiszahlung herausverlangen, wenn die Vertragslaufzeit in welcher die Box erlangt worden ist noch nicht abgelaufen ist und der Veräußerer aus welchen Gründen auch immer die Leistungen an 1&1 einstellt. Da die 7270 noch nicht all zu lange draußen ist und 1&1 Vertragslaufzeiten von durchschnittlich 2 Jahren hat, würde der Erwerber für diese lange Zeitdauer auf heißen Kohlen sitzen. Und dieser Umstand muss sich auch in dem Kaufpreis zu Gunsten des Käufers angemessen niederschlagen.
Große Fahrlässigkeit ist übrigens gegeben, wenn ich aufgrund der Gesamtumstände ernstliche Zweifel daran haben muss, ob das Eigentum dem Veräußerer zusteht. Das ergibt sich daraus, dass Fritz-Boxen insbesondere die von 1&1 ausschließlich unter ET-Vorbhalt verkauft werden und die meisten Geräte hier als neu gepriesen werden. Da muss es klingeln und man müsste nachfragen. Wenn man dann nicht nachfragt dürfte es grob fahrlässig sein.
Aber um diese Fragestellung zu beantworten ist es deshalb wichtig zu klären: stammt die Box von 1&1 aus einem bestehenden Laufzeitvertrag und besteht ein Eigentumsvorbehalt.
Deshalb meine Frage ...
Und vorliegend scheint die Box genau aus einem solchen Laufzeitvertrag zu kommen(siehe Schutzbehauptungen des potentiellen Verkäufers: AVM betreibt keinen Direktverkauf von Fritz-Boxen, AVM verschenkt keine Boxen; außer bei 1&1 erhält man wohl keine 7270 mit 1&1-Design, vorgetragen dass es sich um eine Austauschbox handelt hat er auch nicht-wird er evtl noch machen, und vom Himmel ist die Box auch nicht gefallen) Fazit: Hier zu kaufen dürfte ein wirtschaftliches Risiko darstellen. Da müsste der Preis noch nach unten korrigiert werden.
was soll denn das Vorhandensein einer "Quittung" aussagen? Naja du wirst es nie verstehen. Deshalb benötigst du ja auch einen Juristen. Und ich kann verstehen, dass du neidisch auf unsere Berufsgruppe bist.
was gibts daran nicht zu verstehen... Falls mecc331 nur den Besitz, aber das Eigentum daran nicht veräussern könnte, kann es ein Risiko sein, zu kaufen.
Ich versteh die ganzen Troll-Beiträge nicht *kopfschüttel*
Genauso wenig versteh ich, wenn man andere auslacht, nichts zum thema beiträgt, aber andere als Möchtegern bezeichnet und sich gleichzeitig dazu herablässt, deren Rechtschreibung zu kritisieren. Ich muss ja nicht alles verstehen.
zum Thema:
Für eine 200EUR-Ware, an der man möglicherweise nicht das Eigentum erwirbt, mögen die 100EUR vielleicht angemessen sein, ich selbst würde aber NICHT darauf eingehen.
Wie gesagt: FALLS. Und daher ist die Frage (Posting 2) von xsapling absolut berechtigt! Der Rest (ab Posting 4) ist offtopic.
@mecc331:
wie ist es gekommen, dass Du "DIREKT" von AVM eine 7270 bekommst mit 1u1-Design? Ist das eine Tauschbox? Oder ein Rückläufer, der "repariert" wieder verkauft wird? 169,-EUR finde als Verhandlungsbasis ich gerade noch angemessen für NEU-Ware, hätte evtl einen Abnehmer dafür.
Könntest Du noch bitte die erste Hälfte der Seriennummer mitteilen? Lieben Dank.
Aus!
Hier geht es nur um den Verkauf, mehr nicht. Den Rest könnt ihr per PN klären! Alles andere OT wird ab jetzt gnadenlos gelöscht!
Den Rest überleg ich mir, ob der ausgelagert wird...