[Frage] verrät die 1&1 Verfügbarkeitsabfrage ob FTTH oder FTTB geschaltet wird?

lolly3

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Hallo,
eine Freundin hat schon seit Ewigkeiten Probleme mit ihrem alten 1&1 ADSL Anschluss. Ständig bricht die Leitung zusammen. Das fällt ihr am ehesten beim telefonieren auf und jetzt geht sie es das Problem endlich an. Schon 2 mal wurde angeblich der Vorleister (Vodafone? Ich habs leider vergessen. Sie hatte es mir gesagt... :rolleyes:) raus geschickt, um dem Problem nach zu gehen.

Bei ihr ist aber laut 1&1 Verfügbarkeitsabfrage auch VDSL und sogar Glasfaser verfügbar.:)
Dort heißt es, an ihrer Adresse "... ist ein Glasfaser-Direktanschluss verfügbar."
Ist "Glasfaser-Direktanschluss" bei 1&1 der Begriff für FTTH?
Oder nennen sie auch FTTB Anschlüsse Direktanschlüsse?

Danke und Gruß,
Lolly3
 
Ob FTTH oder FTTB verfügbar ist, sieht man an der angegebenen FritzBox.
 
Blödsinn.

FTTH ist Fiber to the Home und dabei ist es unerheblich ob Home ein Einfamilienhaus, Wohnung oder Doppelhaushälfte ist. Der Glasfaseranschluss endet immer „hinter der Haus-/Wohnungstür“.

Bei FTTB endet der Glasfaseranschluss im Keller und von da geht es per Kupfer weiter. Auch unabhängig von der Art des Hauses.
 
Der Witz dabei ist nur, dass man im MFH ohne Zustimmung des Eigentümers bzw. der Eigentümerversammlung eher kein FFTH bekommt.
Aber kein Problem bei 1&1, das Angebot wendet sich ja hauptsächlich an Telekom-FTTH-Kunden. :cool:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es gibt sowohl EFHs mit FTTB (ja, wirklich, bspw. bei Netcologne) und DSLAM (xDSL) bzw. DPU (G.fast) als auch FTTH bei MFHs. Ich kenne auch MFHs die zuerst FTTB erhielten und später auf FTTH umgebaut wurden.

Und 1und1 ist imo nicht nur FTTB/FTTH-Reseller für die Telekom sondern imo auch für M-Net, Netcologne oder wilhelm.tel…

Letztlich sollte ja der Besitzer/Bewohner der betreffenden Immobilie wissen, von wem und wie das jeweilige Gebäude (egal ob EFH oder MFH) erschlossen wurde…
 
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Sie wohnt in einem um die min. 100 Jahre alten Stadthaus mit 4. Mietparteien auf 4 Etagen. Das ganze Haus gehört einer Dame, die selber nicht dort wohnt.

@hypnorex
welche Fritz!Box(en) bekommt man denn bei 1&1 wenn FTTH geschaltet wird?

Wenn diese, zugegebener Maßen etwas älteren Infos noch aktuell sind, ist es z.Zt. schwierig von 1&1 ein Glasfaser Fritz!Box zu bekommen.
 
Wie funktioniert EFH mit FTTB? Bestimmen das also die Anzahl der Kupferadern beim Kupfer zwischen GF und Router/Modem

Von wem das EFH/MFH erschlossen wurde, ist aber praktisch egal, nur ob ist wichtig. Im Einzelfall wie hier dürfte der Mieter es auch nicht wissen, es sei denn die Drückerkolonnen waren schon da und der Briefkasten war schon mit Flyern gefüllt.

So wie ich das mitbekommen habe, nimmt es 1&1 bei Glasfaser relativ genau. So würde ich bei bereits erfolgreichen Verfügbarkeitsprüfung einfach Glasfaser bestellen. Man kann eine Glasfaser-Fritz!Box auch einfach kaufen oder seinen alten Router am ONT weiter benutzen.
 
Wie funktioniert EFH mit FTTB?
Genau so wie beim MFH. Am oder in der Nähe des Übergabepunkt (APL) wird ein DSLAM/DPU installiert und dann geht es weiter per klassischer CuDA zur 1. TAE. Selbst wenn die quasi direkt neben DSLAM/DPU installiert sein sollte. Hat NetCologne eine Zeitlang (leider) tatsächlich so gemacht, weil man im Portfolio FTTB hatte aber kein FTTH.
 
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Muß mal den alten Thread hier herausholen.
Bieten dann die Reseller wie 1und1 auch Tarife für FTTB an?
Und kann da auch ein einzelener Teilnehmer zu einem anderen Reseller wechseln?
Also einer Telekom, einer 1und1, einer bliblablup....?

Grüße
 
Bei mir bietet 1und1 FTTB (g.fast) an. Leitung über M-Net. Ein Mischbetrieb von M-Net und 1und1 ist möglich und bei uns realisiert.
 
Bieten dann die Reseller wie 1und1 auch Tarife für FTTB an?
Ist vom Vorleister abhängig. Wie oben schon geschrieben bei MNet ja, bei Telekom nein und bei Glasfaser Plus gibt es weder bei FTTH noch FTTB was von 1und1.
 
Gibt es da keine Regelung von der Bundesnetzagentur/ Gesetzgeber? Es kann doch nicht sein, daß man bei FTTB schlechter gestellt ist, als bei anderen Anschlüssen.
 
Leider ist das so.

Z.B. hat in München M-Net fast die gesamte Stadt mit FTTB blockiert, so durfte jahrelang die Telekom kein FTTH bauen.
 
Es kann doch nicht sein, daß man bei FTTB schlechter gestellt ist, als bei anderen Anschlüssen.
Die Telekom muss durch Regulierung diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten. Aber andere Anbieter können frei entscheiden, ob sie den auch nutzen wollen. Vermutlich lohnt es sich für 1&1 einfach nicht, weil FTTB bei der Telekom ja eher ein Sonderfall ist.

so durfte jahrelang die Telekom kein FTTH bauen.
Der Überbau eines bestehenden Netzes ist doch nicht verboten (wenn man das bei FTTB zu FTTH überhaupt als solchen sehen will). Wobei die mittlerweile existierende Kooperation mit M-net, die auch die Umrüstung auf FTTH vorsieht, sicherlich günstiger für die Telekom ist.
 
Bei der Kooperation tut sich nur nichts.
 
Gibt es da keine Regelung von der Bundesnetzagentur/ Gesetzgeber?
Nein. Wie sollte man auch Reseller dazu zwingen/nötigen entsprechende Vorleistungen einzukaufen? Es gibt (je nach Netzbetreiber bzw. Förderung) lediglich die Regel/Pflicht, anderen Anbietern/Resellern Zugang bzw. Vorleistungen anzubieten aber (verständlicherweise) keine Pflicht, dass diese die auch einkaufen müssen.

Es kann doch nicht sein, daß man bei FTTB schlechter gestellt ist, als bei anderen Anschlüssen.
Bei FTTB ist man per se schlechter gestellt gegenüber FTTH, da hilft keine gesetzliche Regelung. Höchstens wenn der Gesetzgeber FTTB generell verbieten würde (was imo ebenfalls unrealistisch wäre).

Aber noch schlechter gestellt sind ggf. die, die weder FTTH, FTTB, HFC noch "vernünftiges" (>=50Mb/s) FTTC erhalten können. Es wird dbzgl. wohl schwerlich überall Gleichberechtigung herrschen können. Und da ist das jammern der "FTTB-Nutzer" aus meiner Sicht schon ziemlich "abgehoben", wenn ich daran denke das ich bspw. vor FTTH weder xDSL noch DOCSIS/HFC erhalten konnte (max. ISDN oder POTS per Festnetz oder überlastetes und (damals) überteuertes Mobilfunknetz), da kann man dann wirklich von (deutlich) "schlechter gestellt" sprechen und da hat der Gesetzgeber auch nicht weitergeholfen…
 
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