Vertragsänderung wegen 19% MwSt.

Phantomas10

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Hallo zusammen.

Ich habe einen Vertrag bei 1und1 über eine DSL 2000 (19,99 Euro) + Flat (9,99 Euro). VoiP-Telefonie kostet 1 Eurocent je Minute zu Nicht-1und1-Kunden (GMX, 1und1, WebDE).

Jetzt bekomme ich eine Rechnung, dass der Vertrag geändert wird und "auf Grund der MwSt-Erhöhung" der Betrag angepasst werden muss.

Vertragsbestandteil ist damals der Bruttobetrag und nicht der Nettobetrag. Jetzt legt 1und1 es so aus, als ob der Vertrag über den Nettobetrag abgeschlossen sei.

Aus den o.a. Beträgen wurden in den jahren 2005 und 2006 die 16% MwST herausgerechnet.
Jetzt meint 1und1 den gleichen Nettobetrag um dem neuen Steuersatz von 19% berechnen zu können.

Das ist nach meinem Verständnis eine Vertragsänderung.
Solche Vertragsänderungen sind doch ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich - oder?
Zusätzlich steht doch dann ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu - oder?

Auszug aus den AGB's:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für 1&1 DSL-Anschlüsse
6.1

1&1 ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der in Textform mitgeteilten Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. 1&1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für Verträge, die die Zusage "lebenslang kostenlos telefonieren" enthalten.

6.2

Bei sonstigen Änderungen, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird 1&1 den Änderungsvorschlag dem Kunden in Textform mitteilen. Die Zustimmung zu den Änderungen gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. 1&1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
6.3

1&1 ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.


Eine schriftliche Mitteilung erfolgte nur mit der 1. Rechnung. Allerding nur der Hinweis, dass die Rechnung neu erstellt werden muss. Der Hinweis auf die Folgen eines "unterlassenen Widerspruchs" wurde nicht gegeben.

Wie sollte man sich da jetzt am besten verhalten?

Ich werde wohl den Rechtsanwalt einschalten, da mit der Erhöhung nicht einverstanden bin. Jetzt entstehen mehr Kosten als wenn ich den 3DSL neu abschließen würde.

Gruß
Phantomas
 
Ob Du damit einverstanden bis oder nicht ist vollkommen egal!
Das Umsatzsteuergesetz gibt im §29 gibt den Unternehmen die Möglichkeit die Umsatzsteuererhöhung an die Kunden weiterzugeben. Die Steuererhöhung ist keine Preiserhöhung und muss nicht zugestimmt werden vom Kunden. Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung hast Du auch nicht.
 
Hi,

auf den ersten Blick hast Du Recht. Da sich die Preise in erster Linie an Endkunden richten sind sie inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer anzusehen. Demnach wäre eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für den Bruttobetrag auch neutral und hätte keine weitere Auswirkung.

Aber... und Du hast bereits die richtige Stelle aus den AGB's herausgesucht:

Phantomas10 schrieb:
1&1 ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
[/I]

Hierüber rettet sich 1&1 wie z.B. auch die meisten Mobilfunkanbieter. Da Du diese Klausel mit Vertragsabschluss zugestimmt hast, kann 1&1 ein Anpassung auch bei laufenden Verträgen vornehmen.

Soweit ich informiert bin tut 1&1 dies nur im Fall der 3DSL-Tarife nicht.

Sorry, no chance!

RTMD
 
Wegen 3DSL hat es einen einfachen Grund. Wir reden hier von einem Dauerschuldverhältnis und bei diesen muss 4 Monate vor Eintritt des neuen Steuersatzes dieser mit einberechnet sein. Das heißt das bei Verträgen die innerhalb von 4 Monate also ab 01.09.2006 die Preise gleich bleiben müssen mit Inkrafttreten des neuen Steuersatz. So blieb der Preis für Kunden bei 29,99¤ nach dem 01.01.2007.
 
Genau, bei den 3DSL Verträgen ist alles beim Alten geblieben. Dort wurde der Nettobetrag angepasst. Somit ist der Rechnungsbetrag wie vorher bei 16% geblieben.

Da Phantomas ja schon 30Euro im Monat bezahlt, würde ich an seiner Stelle in den 3DSL Tarif wechseln. Dort gibt es außerdem noch die VoIP-Flat und DSL bis zu 16000 dazu, ohne zusätzliche Kosten.

Somit wäre das Problem der Steuererhöhung umgangen und es gibt mehr Leistung fürs gleiche Geld.

MfG
Christian
 
rosx1 schrieb:
Wegen 3DSL hat es einen einfachen Grund. Wir reden hier von einem Dauerschuldverhältnis und bei diesen muss 4 Monate vor Eintritt des neuen Steuersatzes dieser mit einberechnet sein. Das heißt das bei Verträgen die innerhalb von 4 Monate also ab 01.09.2006 die Preise gleich bleiben müssen mit Inkrafttreten des neuen Steuersatz. So blieb der Preis für Kunden bei 29,99¤ nach dem 01.01.2007.

Stimmt schon, aber 3DSL-Verträge die vor dem 01.09.2006 geschlossen wurden, hätte 1&1 schon erhöhen können, mach dies aber aus Kulanz nicht.
 
Der Witz liegt darin das es vor dem 01.09.2006 kein 3DSL gab. ;)
 
Vielen Dank für die vielen Informationen.

Mal schauen ob ich dann doch zu 3DSL wechsel. Leider ist das aber wiede rmit einem 2-Jahresvertrag verbunden.

Wenn ich dann umziehe, und in der neuen Wohnung kein DSL verfügbar ist, dann zahle ich für einen Vertrag den ich nicht nutzen kann :(
Aber das ist dann ein neues Thema :)
 
Phantomas10 schrieb:
Wenn ich dann umziehe, und in der neuen Wohnung kein DSL verfügbar ist, dann zahle ich für einen Vertrag den ich nicht nutzen kann :(
Aber das ist dann ein neues Thema :)

Die Verfügbarkeit eines schnellen DSL-Anschlusses wäre für mich inzwischen ein echtes K.O. - Kriterium bei der Wohnungswahl. Aber dass muss jeder für sich alleine ausmachen.

RTMD
 
rtmd schrieb:
Die Verfügbarkeit eines schnellen DSL-Anschlusses wäre für mich inzwischen ein echtes K.O. - Kriterium bei der Wohnungswahl.
Woher willst du vorher wissen ob das geht? Wenn es ein Glasfasergebiet oder Dämpfungsopfergebiet (meist Ländlich) ist ist das noch recht schnell in Erfahrung zu bringen, aber gegen Muxer kannst du nichts machen. Du erfährst erst dass deine Leitung gemultiplext ist wenn T-Com den Anschluss aufgeschaltet hat. Mit einem Multiplexer ist kein DSL Möglich, da sich mehrere Anschlüße eine Leitung teilen...
 
Phantomas10 schrieb:
Hallo zusammen.

Ich habe einen Vertrag bei 1und1 über eine DSL 2000 (19,99 Euro) + Flat (9,99 Euro). VoiP-Telefonie kostet 1 Eurocent je Minute zu Nicht-1und1-Kunden (GMX, 1und1, WebDE).

Jetzt bekomme ich eine Rechnung, dass der Vertrag geändert wird und "auf Grund der MwSt-Erhöhung" der Betrag angepasst werden muss.
....

6.3

1&1 ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
[/I]

Eine schriftliche Mitteilung erfolgte nur mit der 1. Rechnung. Allerding nur der Hinweis, dass die Rechnung neu erstellt werden muss. Der Hinweis auf die Folgen eines "unterlassenen Widerspruchs" wurde nicht gegeben.

Wie sollte man sich da jetzt am besten verhalten?

Sind die AGB, aus denen du zitierst die, die für deinen Vertrag gelten? Oder ist das ein Auszug aus den aktuellen?

Es gelten immer die AGB, die bei Vertragsschluss vorgelegen haben. Auch wenn 1&1 das immer gerne zu Ungunsten des Kunden bestreiten möchte, bzw. unterstellt, daß jeweils die aktuellen gelten würden.

Der Punkt 6.3. war in den alten AGB gar nicht vorhanden.

Unter Punkt 5.1 der alten AGB steht, daß die Preise Festpreise sind.
Festpreise bei Verträgen mit Privatkunden enthalten schon die Mehrwertsteuer.
Über den prozentualen Anteil stand da nichts.
Ich würde das so verstehen, daß das Risiko dann der Unternehmer trägt, wenn die MwSt erhöht wird.

Genaues kann dir da wohl dein Rechtsanwalt sagen.
 
SteffenGrün schrieb:
Sind die AGB, aus denen du zitierst die, die für deinen Vertrag gelten? Oder ist das ein Auszug aus den aktuellen?

Es gelten immer die AGB, die bei Vertragsschluss vorgelegen haben. Auch wenn 1&1 das immer gerne zu Ungunsten des Kunden bestreiten möchte, bzw. unterstellt, daß jeweils die aktuellen gelten würden.

Der Punkt 6.3. war in den alten AGB gar nicht vorhanden.

Unter Punkt 5.1 der alten AGB steht, daß die Preise Festpreise sind.
Festpreise bei Verträgen mit Privatkunden enthalten schon die Mehrwertsteuer.
Über den prozentualen Anteil stand da nichts.
Ich würde das so verstehen, daß das Risiko dann der Unternehmer trägt, wenn die MwSt erhöht wird.

Genaues kann dir da wohl dein Rechtsanwalt sagen.


Tja - und da liegt dann schon das Problem.
Leider habe ich die damals gültigen AGB's nicht gespeichert. Meinen Vertrag habe ich damals über einen Profiseller beauftragt.
1und1 sagte mit - in einem früheren Rechtsstreit, dass der Profiseller alle Vertragsunterlagen hat. Aber jeder weiss, dass das nicht so ist.
Also habe ich leider keine schriftlichen Unterlagen über meinen Vertrag :(

Hast Du vielleicht die AGB's von 2005 ?

Ein weiteres Problem ist ja, dass 1und1 Mails auch als "Textform" ansieht. Die meisten Mails wandern eh über SPAM-Filter direkt im Mülleimer. Aber 1und1 verschickt ja nichts per Post sondern alles über Mails.
 
Phantomas10 schrieb:
Leider habe ich die damals gültigen AGB's nicht gespeichert. Meinen Vertrag habe ich damals über einen Profiseller beauftragt.

Die AGB lagen dem Paket mit der Hardware nochmal bei.
Problem bei Bestellung über Profiseller: Die Bezeichnung "Profi" ist meist unzutreffend, da jeder Kunde von 1&1 angeschrieben wird, das zu werden. Und das unabhängig einer Begabung oder Befähigung für diese Tätigkeit.

Phantomas10 schrieb:
1und1 sagte mit - in einem früheren Rechtsstreit, dass der Profiseller alle Vertragsunterlagen hat.

Blödsinn. Der PS ist nur Vermittler des Vertrages. Vertragsinhaber wir der Kunde und die 1&1 Internet AG. Warum sollte der PS alle Unterlagen haben. Oder hat der alle Mails zu sich schicken lassen? Dann frage ihn mal.

Phantomas10 schrieb:
Hast Du vielleicht die AGB's von 2005 ?

Da 1&1 die AGB mehrmals pro Jahr ändert, wäre eine präzisere Zeitangabe über deinen Bestellzeitpunkt erforderlich. Habe da noch einiges herumliegen...
 
Hallo SteffenGrün.

Dass es Blödsinn ist dass der PS die Unterlagen hat da stimme ich dir voll und ganz zu. Aber 1und1 hat in dem Rechtsstreit behauptet, dass sie keine Unterlagen haben und alles nur der PS hat.
Vom PS habe ich eine eidestattliche Versicherung vorgelegt, dass er keine Vertragsunterlagen hat.
1und1 hat sich herausgeredet, dass nur der PS die Unterlagen hat und ich den Vertrag mit dem PS hätte.
So wurde es damals abgehandelt. Leider :(

Mein Vertrag ist von Juni 2005. Also knapp 2 Jahre zurück.
Als "Unterlagen" von 1und1 habe ich damals nur das Paket mit der FritzBox bekommen. Die Installationshinweise und die Zugangsdaten waren in dem Paket. Aber keine Vertragsunterlagen.

Der Vertragsabschluss war damals als es noch hieß "3 Monate keine Grundgebühr".

Ich schaue aber noch mal genau nach welche Zettel noch im Paket sind. Aber ich bin mir sicher, dass dort keine Vertragsunterlagen / AGB's dabei sind.
 

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