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Hallo zusammen.
Ich habe einen Vertrag bei 1und1 über eine DSL 2000 (19,99 Euro) + Flat (9,99 Euro). VoiP-Telefonie kostet 1 Eurocent je Minute zu Nicht-1und1-Kunden (GMX, 1und1, WebDE).
Jetzt bekomme ich eine Rechnung, dass der Vertrag geändert wird und "auf Grund der MwSt-Erhöhung" der Betrag angepasst werden muss.
Vertragsbestandteil ist damals der Bruttobetrag und nicht der Nettobetrag. Jetzt legt 1und1 es so aus, als ob der Vertrag über den Nettobetrag abgeschlossen sei.
Aus den o.a. Beträgen wurden in den jahren 2005 und 2006 die 16% MwST herausgerechnet.
Jetzt meint 1und1 den gleichen Nettobetrag um dem neuen Steuersatz von 19% berechnen zu können.
Das ist nach meinem Verständnis eine Vertragsänderung.
Solche Vertragsänderungen sind doch ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich - oder?
Zusätzlich steht doch dann ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu - oder?
Auszug aus den AGB's:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für 1&1 DSL-Anschlüsse
6.1
1&1 ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der in Textform mitgeteilten Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. 1&1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für Verträge, die die Zusage "lebenslang kostenlos telefonieren" enthalten.
6.2
Bei sonstigen Änderungen, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird 1&1 den Änderungsvorschlag dem Kunden in Textform mitteilen. Die Zustimmung zu den Änderungen gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. 1&1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
6.3
1&1 ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
Eine schriftliche Mitteilung erfolgte nur mit der 1. Rechnung. Allerding nur der Hinweis, dass die Rechnung neu erstellt werden muss. Der Hinweis auf die Folgen eines "unterlassenen Widerspruchs" wurde nicht gegeben.
Wie sollte man sich da jetzt am besten verhalten?
Ich werde wohl den Rechtsanwalt einschalten, da mit der Erhöhung nicht einverstanden bin. Jetzt entstehen mehr Kosten als wenn ich den 3DSL neu abschließen würde.
Gruß
Phantomas
Ich habe einen Vertrag bei 1und1 über eine DSL 2000 (19,99 Euro) + Flat (9,99 Euro). VoiP-Telefonie kostet 1 Eurocent je Minute zu Nicht-1und1-Kunden (GMX, 1und1, WebDE).
Jetzt bekomme ich eine Rechnung, dass der Vertrag geändert wird und "auf Grund der MwSt-Erhöhung" der Betrag angepasst werden muss.
Vertragsbestandteil ist damals der Bruttobetrag und nicht der Nettobetrag. Jetzt legt 1und1 es so aus, als ob der Vertrag über den Nettobetrag abgeschlossen sei.
Aus den o.a. Beträgen wurden in den jahren 2005 und 2006 die 16% MwST herausgerechnet.
Jetzt meint 1und1 den gleichen Nettobetrag um dem neuen Steuersatz von 19% berechnen zu können.
Das ist nach meinem Verständnis eine Vertragsänderung.
Solche Vertragsänderungen sind doch ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich - oder?
Zusätzlich steht doch dann ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu - oder?
Auszug aus den AGB's:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für 1&1 DSL-Anschlüsse
6.1
1&1 ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der in Textform mitgeteilten Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. 1&1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Die Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für Verträge, die die Zusage "lebenslang kostenlos telefonieren" enthalten.
6.2
Bei sonstigen Änderungen, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird 1&1 den Änderungsvorschlag dem Kunden in Textform mitteilen. Die Zustimmung zu den Änderungen gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. 1&1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
6.3
1&1 ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
Eine schriftliche Mitteilung erfolgte nur mit der 1. Rechnung. Allerding nur der Hinweis, dass die Rechnung neu erstellt werden muss. Der Hinweis auf die Folgen eines "unterlassenen Widerspruchs" wurde nicht gegeben.
Wie sollte man sich da jetzt am besten verhalten?
Ich werde wohl den Rechtsanwalt einschalten, da mit der Erhöhung nicht einverstanden bin. Jetzt entstehen mehr Kosten als wenn ich den 3DSL neu abschließen würde.
Gruß
Phantomas