Vertragskündigung bei 1und1 - Ein Ding der Unmöglichkeit

blümchen77

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Das ärgert mich ganz schön:mad:

habe letztes Jahr meinen 1und1 dsl-vertrag fristgerecht gekündigt. Das war schon ein Unterfangen!

- erst muss man die Seite finden und sich einloggen
- dann füllt man ein Formular aus
- dann muss man eine Telefonnummer anrufen, die das Kündigungsformular freischaltet
- dann muss man das ausdrucken, ausfüllen und mit der Post hinschicken

... hab ich alles gemacht, nur leider habe ich den einschreibebeleg versehentlich weggeschmissen ...:(

jetzt behauptet 1und1, sie hätten keine briefliche Kündigung von mir erhalten und mein Vertrag sei ein weiteres Jahr gültig, obwohl auf meinem Kündugungsstatus "erledigt" steht:confused:

Daraufhin erwiderte ich, dass ich aber eine Kündigungsbestätigung per email erhalten habe (leider war der Hinweis drauf, dass die Kündung erst bei eingegangenem schriftlichen Vordruck gültig wäre)

Nun bin ich aber der Meinung, dass der Erhalt dieser Kündigungsbestätigung schon rechtskräftig sein müsste, denn elektronische Kündigungen sind ja auch rechtswirksam - und eigentlich ist es ja eine unzumutbare Benachteiligung des Kunden, wenn man eine Prozedur wie oben beschrieben über sich ergehen lassen muss.:confused:
...denn: WANN IST denn nun eine Kündigung wirksam?

Der rechtliche Punkt ist doch, dass der Service Provider die Mitteilung ERHÄLT, DASS man kündigen WILL und nicht WIE man kündigt

Wieviele Anrufe muss man tätigen, wieviele Briefe schreiben, damit die Kerle sich herablassen? :mad::mad::mad:

Kann mir einer dazu was sagen? Danke für Antworten!
 
Da könnte ein Blick in die AGB helfen... und ein wenig logisches Denken, ist der Absender einer E-mail zu verifizieren? Nein.
Du hättest auch ein Fax zur Kündigungsbestätigung schicken können. Du hättest bei so rechtzeitiger Kündigung auch einen einfachen Brief schicken und um Eingangsbestätigung bitten können. Wenn die nicht (rechtzeitig) kommt, kannst du immer noch eingeschrieben kündigen...
Fazit: DU hast Grundregeln außer acht gelassen...
 
Moment mal!

Die Kündigungsbestätigung habe ich von Customer Care 1und1 Internet AG erhalten ...

jetzt muss man wohl schon Jurist sein, um einen Vertrag kündigen zu können! Wie es sich bei Dir liest, muss man ja sogar Spezialist im Kündigen sein.

Fakt ist doch, dass eine elektronische Kündigung vorliegt, weil 1und1 mir das bestätigt hat. :rolleyes:

Ich habe ja auch im Internet meinen Vertragsstatus nachgeprüft und da stand "erledigt"

Ja, wie oft muss ich denn was tun, damit es wirksam wird? Rechtlich gesehen ist sogar eine mündliche Kündigung rechtswirksam.
 
Hallo blümchen77, egal wie Du es drehst und wendest, ohne den Einschreibebeleg ist Ende im Gelände. Sich jetzt aufzuregen über das Prozedere ist sinnlos, da Du auch kündigen hättest können mit einen Fax oder Einschreiben. Es wäre also auch in dem Fall der Nachweis zu führen, das Du es abgeschickt hast. Das ist bei jedem Anbieter und fast jedem Vertrag so!

... hab ich alles gemacht, nur leider habe ich den einschreibebeleg versehentlich weggeschmissen ...:(
Wenn kein Schreiben angekommen ist, ist es nicht angekommen und wenn Du es nicht nachweisen kannst, dann besteht der Vertrag weiter.

Daraufhin erwiderte ich, dass ich aber eine Kündigungsbestätigung per email erhalten habe (leider war der Hinweis drauf, dass die Kündung erst bei eingegangenem schriftlichen Vordruck gültig wäre)
Damit ist klar das die Kündigung nicht bestätigt ist.

Nun bin ich aber der Meinung, dass der Erhalt dieser Kündigungsbestätigung schon rechtskräftig sein müsste, denn elektronische Kündigungen sind ja auch rechtswirksam - und eigentlich ist es ja eine unzumutbare Benachteiligung des Kunden, wenn man eine Prozedur wie oben beschrieben über sich ergehen lassen muss.:confused:
Totaler Unfug den Du Dir zusammenreimst!
Erstmal hast Du keine Kündigungsbestätigung, da drinsteht das dazu noch die schriftliche Kündigung nötig ist und die fehlt. Was so auch nicht stimmt ist, das "elektronische" Kündigungen auch rechtswirksam sind. Das kann jeder Anbieter selbst entscheiden. Bei 1&1 gibt es nur die schriftliche Kündigung und seit 2008 nur noch per Brief/Einschreiben. Und es ist vollkommen legal und vom Gesetz abgesichert (§ 127 BGB). Wie ja schon geschrieben wurde, hättest Du auch so per Einschreiben kündigen können. Auch dann hättest Du aber den Nachweis aufbewahren müssen, was Du aber nicht hast. Wäre also genau das gleiche Problem gewesen.

...denn: WANN IST denn nun eine Kündigung wirksam?
Mit eingegangenen, unterschriebenen Brief/Einschreiben.

Der rechtliche Punkt ist doch, dass der Service Provider die Mitteilung ERHÄLT, DASS man kündigen WILL und nicht WIE man kündigt
Die Mitteilung das man kündigen will, reicht aber nicht. 1&1 setzt auf die Schriftform und das heißt Brief, Einschreiben und bei Verträgen bis 11/2008 auch ein Fax mit Unterschrift.

Wieviele Anrufe muss man tätigen, wieviele Briefe schreiben, damit die Kerle sich herablassen? :mad::mad::mad:
Warum herablassen? Komm mal wieder auf den Boden! Du machst die Fehler und andere sollen nun schuld sein? Wer hat den Einlieferungssschein verloren? DU und kein anderer!

EDIT

Fakt ist doch, dass eine elektronische Kündigung vorliegt, weil 1und1 mir das bestätigt hat. :rolleyes:
Fakt ist, das Du nichts hast! In der Mail steht eindeutig was nötig ist.

Ja, wie oft muss ich denn was tun, damit es wirksam wird? Rechtlich gesehen ist sogar eine mündliche Kündigung rechtswirksam.
Falsch! Der Vertragspartner gibt vor wie eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Ich kenne keinen der in seiner AGB eine mündliche Kündigung vorsieht, sondern nur eben die Schriftform.
 
Hallo blümchen77!

Willkommen im Forum!
Verständlich, dass Du Dich über die misslungene Kündigung ärgerst. Und nun erhoffst Du Dir natürlich Unterstützung im Forum in Richtung Bestärkung Deiner Meinung.
Leider ist es nun aber wirklich so, dass Du nicht im Recht bist. 1und1 handelt juristisch völlig korrekt, transparent und auf eine auch in anderen Vertragsverhältnissen übliche Weise.
So müssen Dir die Antworten im Forum diese unangenehme Wahrheit verkünden (die Dich aber vor weiteren rausgeschmissenenen Kosten eines Rechtsstreites mit 1und1 bewahrt).
Nimm es als Erfahrung und ziehe Deine Lehren für die Zukunft.
 
1und1 macht schummelverträge

Hui, da geht ja einer auf wie ein Hefekuche:p

an Stefan:

danke für die antwort, aber dennoch bin ich der Meinung, dass die AGB nicht gültig sind, da sie den Kunden unverhältnismässig benachteiligen (Bürgerliches Gesetzbuch) - also für mich ist das eine streitbare Sache.

Schliesslich handelt es sich bei einem Internet-Vertrag nur um einen normalen Vertrag und NICHT um einen besonderen wie ein Mietvertrag oder Arbeitsvertrag - 1und1 tut so, als sei es der Nabel der Welt dort unten in dem Kaff Montabaur dings-bums:cool:
 
Hallo,

Beim Vertragsabschluss hast Du die AGBs akzeptiert und abgezeichnet. Schon damals hättest Du Dich darüber informieren können/müssen, wie der Vertrag zu beenden ist. Der von 1&1 vorgegebene Weg ist dort deutlich beschrieben.

Wenn Du einen Rechtsverdreher mit der Wahrung Deiner Interessen (so verstehe ich Deine Äußerungen) beauftragen willst, hoffe ich, dass Du einen guten Geldbeutel, viel Zeit und starke Nerven hast. :)

PS: Auch von mir ein Willkommen im Forum :) (auch wenn der Grund nicht so dolle ist ...)
 
"Warum herablassen? Komm mal wieder auf den Boden! Du machst die Fehler und andere sollen nun schuld sein? Wer hat den Einlieferungssschein verloren? DU und kein anderer!"

Moment mal ... was heisst hier komm mal wieder auf den Boden! Ich habe das Forumal per EInschreiben geschickt und 1und1 hat seinen Briefkasten zugeklebt?

Wer sich an solche Sitten gewöhnt hat, der weiss gar nicht mehr, was ehrliche Geschäftspraktiken sind, tut mir leid, aber da kann ich nicht einstimmen! Ich habe keinen Fehler gemacht, ich war lediglich dumm zu glauben, dass 1und1 ein fairer Vertragspartner ist, aber die kämpfen mit allen möglichen unlauteren Mitteln.
 
Jaja, steht nur Wort gegen Wort und Du kannst absolut nichts beweisen. Die Gerichtsbarkeit beruht aber auf Beweise und nicht auf Vermutungen. Wer sagt uns das es wirklich ein Einschreiben gegeben hat? Genauso kannst Du uns hier eins von Pferd erzählen, in der Hoffnung das es doch noch ein Weg gibt, Dich da raus zu holen.

danke für die antwort, aber dennoch bin ich der Meinung, dass die AGB nicht gültig sind, da sie den Kunden unverhältnismässig benachteiligen (Bürgerliches Gesetzbuch) - also für mich ist das eine streitbare Sache.

Dann zeig mal das Gesetz, wo der Vertragspartner keine Schriftform fordern darf.

Du hast einen Vertrag abgeschlossen und die beinhaltet Schriftform und das heißt Brief, Einschreiben und ggf. Fax. Fax wurde rausgenommen von 1&1 bei Verträgen nach 11/2008 und das dürfen sie auch. Siehe § 127 BGB. Wo da die Benachteiligung liegt erschließt sich mir nicht, aber wenn Du Dir so sicher bist, dann verklage sie doch!
 
danke für die Grüße

du siehst das wahrscheinlich als nicht so "doll" an, aber mit sowas muss sich Otto-Normal-Bürger herumschlagen, obwohl das Leben doch so einfach sein könnte. Und das diese Firma unredlich ist, da sprechen ja zig Beiträge im Netz dafür.

Kein Wunder, dass 1und1 soviel werben muss, denen laufen doch die Kunden scharenweise weg, bei solchen Praktiken.
Posting 2:
oh, das kann ich dir im BGB raussuchen , demnach bedarf es nur bei besonderen Vertägen der Schriftform (Mietvertrag, Arbeitsvertrag) alle übrigen Verträge kann ich sogar mündlich kündigen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dann such mal raus!

Und ja genau, immer diese böse Firma. Warum glaubt sie nicht alles was man ihr sagt, der Kunde würde ja auch nieeeeeee lügen oder Fehler machen. Willkommen in der Ralität, wo Fakten zählen und nicht Geschichten erzählen. Fakt ist, Du kannst die Kündigung nicht nachweisen.<PUNKT>
 
@blümchen77

Bevor hier etwas aus den Fugen gerät. Bitte keine Doppelpostings in so kurzer Zeit. Du kannst Deine Beiträge dann besser mit dem
edit.gif
-Button bearbeiten ;)

Leider hast Du den Beleg nicht mehr und damit liegt das Problem bei Dir, da Du nachweisen musst, dass Du die Kündigung abgeschickt hast.

Sorry, aber ich sehe da wenig bis keine Chancen :noidea:
 
... aber dennoch bin ich der Meinung, dass die AGB nicht gültig sind, da sie den Kunden unverhältnismässig benachteiligen
Wieso ist der Umstand, das eine Kündigung der Schriftform bedarf eine unverhältnismäßige Benachteiligung? Vielleicht bei Analphabeten. Und wie gesagt, es steht in den AGBs da hättest du damals unter Vorbehalt zustimmen müssen, jetzt ist es dafür a bisserl spät. Außerdem betrachte das mal aus anderer Perspektive. Angenommen es macht sich einer einen Spass und hat wie auch immer deine Zugangsdaten fürs Controlcenter und kündigt dich aus Spass. Wenn das gleich rechtskräftig wäre sähe ich da mehr Problem. Die Kündigung per Schriftform mit Unterschrift unter der Kündigung ist nur eine doppelte Sicherheit und zwar für BEIDE Seiten. da geht es nicht um Schikane. Ich habe bisher immer alle Kündigungen bei Versicherern, Providern etc. mit einem ganz normalen Brief mit der Bitte um einen Bestätigung abgewickelt. Kommt die nicht, kann man immer noch ein Einschreiben schicken.
 
die Benachteiligung ergibt sich daraus, dass ich
1.) nicht kündigen kann, wenn 1und1 nicht ans Telefon geht, um das Formular freizuschalten ohne Formular keine Kündigung - das ist lächerlich - lt. Gesetz brauche ich nur zu schreiben "ich kündige" und dann ist die Kündigung wirksam
2.) dass noch nicht einmal ein Einschreiben angenommen wird und es riskiert wird, dass der Kunde seinen Einschreibebeleg nicht mehr vorlegen kann.



... dabei könnte es doch so einfach sein, wie bei anderen Firmen, da gibt es kein Problem mit der Kündigung ...

Klagen, nun ja, da will ich mir ja eine MEinung drüber bilden und mal hören, ob da andere schon Erfahrungen gesammelt haben.
Gestern habe ich im netz gesucht und über einen vergrätzten Kunden, der in diesem Forum einen Beitrag geschrieben hat, zu diesem Forum gekommen. Denke, es müssten noch mehr Kosumenten reingelegt worden sein.

Tschuldige, wenn ich doppelposte, bin erst seit kurzem hier.

Ich schlage das im BGB nach, dauert ein wenig, da ich mein Laptop nicht dabei habe.
 
Denke, es müssten noch mehr Kosumenten reingelegt worden sein.

Ähämmm.... So würde ich hier nicht argumentieren. Du solltest Deine Ausdrucksweise ein wenig sachlicher und förmlicher gestalten. Ansonsten könne Dein Vertragspartner über Dich so sprechen und Dir ggf. auch solches unterstellen. :doktor:
 
1.) nicht kündigen kann, wenn 1und1 nicht ans Telefon geht, um das Formular freizuschalten
Also nochmal zum mitschreiben. Ich gebe noch nicht die Hoffnung auf, das Du es kapierst! Für eine Kündigung muss kein Formular freigeschaltet werden. Du kannst ganz normal per Brief/Einschreiben kündigen. Also weit und breit nichts von einer Benachteiligung zu sehen.

2.) dass noch nicht einmal ein Einschreiben angenommen wird und es riskiert wird, dass der Kunde seinen Einschreibebeleg nicht mehr vorlegen kann.
BLÖDSINN!
1. wenn das Einschreiben nicht angenommen werden würde, dann käme es zu Dir zurück
2. bist Du beweispflichtig für Deine Kündigung. Wenn Du den Nachweis verschlammst, ist das Dein Problem

... dabei könnte es doch so einfach sein, wie bei anderen Firmen, da gibt es kein Problem mit der Kündigung ...
Pseudobehauptung!

Denke, es müssten noch mehr Kosumenten reingelegt worden sein.
Hier hat Dich keiner reingelegt, sondern Du Mist gebaut!
 
ich habe ja per email eine Kündigungsbestätigung erhalten, also weiss die Firma, dass ich kündige. So einfach ist das.
 
Denke, es müssten noch mehr Kosumenten reingelegt worden sein.

VORSICHT mit solchen Anschuldigungen.
Und unterstell nicht immer böse Absichten. Das können wir sonst bei dir auch. Sind ja schließlich auch von deiner Seite alles nur Behauptungen. Stell dir vor du bestellst was für 1000 Euro im Internet. Lieferant behauptet er habe die Ware rausgeschickt. Du hast sie aber nicht bekommen. Würdest du ohne Nachweis einfach zahlen? Wohl kaum. Und für eine Kündigung brauch ich auch kein Formular, das soll die benötigten Angaben nur vereinfachen, ein normales Schreiben reicht da sicher auch. Nur ankommen muss es eben.
ich habe ja per email eine Kündigungsbestätigung erhalten, also weiss die Firma, dass ich kündige. So einfach ist das.
Die mail ist keine Kündigungsbestätigung sonder die bestätigung das du die ABSICHT hast zu kündigen und das ganze rechtskräftig wird, wenn dein Schreiben vorliegt. Mehr nicht.
 
Und nochmal: ich habe eine elektronische Kündigungsbestätigung erhalten und ausgedruckt! Also weiss die Firma, dass ich kündige und das muss es sein.

weiterhin muss man bei 1und1 muss eine Telefonnummer anrufen, dort wird dann nach dem Anruf für eine Woche ein Kündigungsformular freigeschaltet und auch das hat 1und1 bestätigt.
Ohne Formular keine Kündigung.

Daraufhin habe ich online meinen Kündigungsstatus überprüft und es stand "erledigt" da - also kann ich ja wohl davon ausgehen, dass die Angelenheit erledigt ist, oder nicht?

Aber ich will mich hier ja nicht streiten, ich will Leute finden, die auch übers Ohr genauen wurden.

Man muss das alles in dem Kontext sehen, dass es sich hier um einen 24 Monate Vertrag für 25 Euro handelt, ausgelaufen ist. Was stinknormales, kein Mietvertrag oder so.
 
...ich will Leute finden, die auch übers Ohr genauen wurden.

Die wirst Du hier nicht finden, da Du dazu diesen Umstand erst einmal belegen / beweisen musst. Das ist leider nicht möglich. Wenn Du allerdings weiter in diese Richtung Energeie verbrauchen möchtest, kannst Du das gerne machen ... nur wirst Du da wohl kaum Unterstützung erfahren ... :weg:
 

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