[Frage] Vodafone FritzBox an Unitymediaanschluss trotz Übernahme möglich

TheRealJedi

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Hallo zusammen,

ich nutze einen Anschluss von Unitymedia und hätte die Möglichkeit, eine Fritzbox 6940 Cable von Vodafone (Artikel-Nr.: 2000 2691) zu bekommen. Bisher funktionierte das ja durch debranden etc.. Meine Frage: Bleibt dies vor dem Hintergrund der Übernahme von Unitymedia durch Vodafone so? Ich habe natürlich kein Interesse daran, dass das Gerät dann gesperrt oder nicht provisioniert wird...

Viele Grüße
TheRealJedi
 
Das weiß momentan nur Vodafone. Die Zeit wird es zeigen.
 
Das wäre aber mal ein Festessen für einen Anwalt ... wenn nach der Fusion die bisher funktionierenden, eigenen Geräte der Kunden aus dem Netz geworfen würden.

Klar, Vodafone und Unitymedia haben schon immer Gift und Galle gespuckt, wenn es um die Routerfreiheit ging ... in letzter Zeit dann wieder (über die ANGA, also ihre "Interessenvertretung" - wobei man die auch "Kundenverräter und -verkäufer" nennen könnte) gegen deren Ausweitung auf die gesamte EU: https://www.golem.de/news/anga-kabe...terfreiheit-in-eu-verhindern-1901-138994.html

BTW ... am putzigsten liest sich in dem verlinkten golem.de-Artikel dann das folgende Statement von Wolf Osthaus, seines Zeichens Senior Vice President für Regulierung bei Unitymedia;:
Wir haben für Unitymedia 2016 die 'Routerfreiheit' entsprechend der gesetzlichen Anforderungen umgesetzt. Die Gesetzeslage ist dabei ja so, dass eigene Endgeräte die jeweiligen vom Netzbetreiber zu definierenden Spezifikationen erfüllen müssen. Entsprechende Geräte sind ja auch im Markt erhältlich. Zudem ist wichtig, dass die Kunden mit eigenen Routern die regelmäßig notwendigen Sicherheitsupdates der Firmware vornehmen. Geräte ohne aktuelle Updates stellen in der Tat ein relevantes Sicherheitsrisiko dar und können deshalb dann gegebenenfalls auch nicht mehr in unserem Netz eingesetzt werden.
Wer als Kabelkunde mit "geliehenem Router" bei den fett markierten Sätzen nicht vor Lachen vom Stuhl fällt, der hat sich vermutlich noch nie mit der Frage befaßt, was denn die aktuelle Firmware für seinen Router wohl wäre und wie lange diese vom jeweiligen Hersteller schon veröffentlicht wurde, bis sie dann endlich auch über den Provider "ausgerollt" wird.

Genau betrachtet, ist diese ganze Bemerkung sogar eine einzige Frechheit ... denn sie beleidigt nachgerade all diejenigen mit "normalem Menschenverstand", die sich seit Jahren schon darüber empören, mit welcher Gemütsruhe die KNB auch dann noch auf ihrem Gesäß verweilen und selbiges plattsitzen, anstatt es in die Höhe zu bekommen, wenn die - lange schon bereitgestellte - Firmware der FRITZ!Boxen schon seit Monaten Fixes für Security-Probleme enthält. Man muß seine Kunden schon für sehr blöd halten, wenn man sich hinstellt und derartigen "Rotz" von sich gibt - ich weiß nicht, ob die Aussage direkt ggü. dem Autoren bei golem.de getätigt wurde, aber da wäre eine etwas pointiertere Nachfrage sicherlich witzig gewesen.

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Aber zurück zu der Frage, ob Vodafone es sich tatsächlich trauen sollte, nach der Fusion die ehemaligen VF-Boxen nicht länger in dem bisherigen Unitymedia-Netz zu provisionieren ... kurz gesagt, ich glaube es einfach nicht. Was nicht heißen muß, daß mich die Zukunft nicht eines besseren belehrt ... aber man muß auch nicht unnötig die Pferde scheu machen, quasi in "vorauseilendem Gehorsam".

Die jeweiligen "Schuldner" haben die entsprechenden finanziellen Forderungen von Vodafone beglichen (oder ihres KNB, wenn es um UM-Boxen geht) und wenn sie danach (oder meinetwegen auch schon davor, weil das keine Geige spielt) die Geräte verkauft haben, dann ist es des Käufers gutes Recht, daß diese Geräte nunmehr in sein Eigentum übergegangen sind (in der deutlichen Mehrzahl der Fälle, ich rede jetzt nicht über die Folgen von tatsächlichen Straftaten) und er sie - sofern sie den technischen Vorgaben entsprechen - auch verwenden darf.

Da der bisherige, reibungslose Einsatz dieser Boxen im Unitymedia-Netz belegt, daß sie die technischen Anforderungen aus der jeweiligen Spezifikation für den pNTP erfüllen (die sich tatsächlich auch unterscheiden zwischen Vodafone und Unitymedia, wenn auch nur in Nuancen), kann Vodafone sich wohl nicht auf "früheres Eigentum" berufen und weder die Spezifikationen der KNB, noch der Gesetzestext enthalten eine Festlegung, daß die vom Kunden verwendeten Geräte irgendeine bestimmte Artikelnummer von AVM aufweisen müssen.

Da sich die Geräte vom physikalischen Aufbau nicht von denen unterscheiden, die von AVM als Retail-Modelle vertrieben wurden und da sich nach einem Update (das der Kunde ausgeführt hat) auch die Software nicht mehr von der einer Retail-Box unterscheidet, wird sich wohl auch AVM mit einer plausiblen Begründung (die dann auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält) gegen deren "Zulassung" eher zurückhalten und kaum erklären, daß diese Boxen mit der passenden Firmware NICHT den geforderten Kriterien in der Spezifikation entsprechen.

Schon die Tatsache, daß Vodafone sich weigerte, ehemalige Leihgeräte zu provisionieren, war eher dünnes Eis ... es lohnte sich nur nicht, da näher einzusteigen, weil man jederzeit mit einer UM-Box (oder auch umgekehrt) der Diskussion aus dem Weg gehen konnte.

Wenn nun aber plötzlich nach einer Fusion (die auch nicht notwendigerweise eine Zusammenführung der Datenbanken beinhalten MUSS und das bisherige Argument, die alten Provider-Boxen nicht zu provisionieren, war ja immer, daß diese bei einem Kunden bereits registriert wären - vollkommen unbeeindruckt von der Frage, wie lange Vodafone wohl die Tatsache, daß da Herr Mustermann mal Kunde war, im Lichte der DSGVO noch speichern darf) die bisherigen Unitymedia-Kunden in die Röhre schauen sollten (oder sogar die Kunden der bisherigen beiden "großen Provider" jeweils kreuzweise), dann gibt das (a) einen ziemlichen Aufschrei und einen nicht unerheblichen Zuwachs an Support-Aufwand (auch wenn der Vodafone-Support diesen Namen gar nicht wirklich verdient, wie ich heute vormittag erst wieder selbst erleben durfte) und (b) garantiert jede Menge Beschwerden bei der BNetzA als "Wahrer" der Kundeninteressen.

Auch das Risiko, daß dann das "kreuzweise" irgendwie vom Kunden im Zusammenhang mit "die können mich mal" gesehen wird und die Kunden sich abwenden (und dann sicherlich auch nicht zu Vodafone als DSL-Provider wechseln werden), wird man bei Vodafone sicherlich im Auge haben ... man darf auch nicht vergessen, daß sich Vodafone mit den alten Boxen nicht wirklich "etwas vergibt", denn bei ordentlicher Buchführung hat man die 160 EUR vom jeweiligen Kunden eingezogen und mit der Weigerung, diese Boxen erneut zu provisionieren, kurbelt man auch nicht den eigenen Umsatz an, sondern max. den von AVM - wenn denn die Kunden tatsächlich nach so einer "Klatsche" weiterhin zu einem AVM-Gerät greifen würden.

Am Ende verlieren dann alle, sollte es tatsächlich zu diesem Problem kommen ... die beiden Provider (oder auch der neue, fusionierte) sowohl das Gesicht als auch ein paar Kunden (einige werden sich das sicherlich nicht bieten lassen, wenn sie Alternativen haben) und AVM verliert ebenfalls das Gesicht bzw. der Ruf der FRITZ!Boxen, der schon durch die Einschränkungen bei der Provider-Firmware und durch die eher stiefmütterliche Behandlung der DOCSIS-Boxen durch den Hersteller nicht der allerbeste ist, leidet noch weiter.

Da mich das Thema aber tatsächlich interessiert, habe ich mittlerweile mal eine Anfrage an die BNetzA zu diesen Fragen entworfen ... da dort ja über die technischen Aspekte der Spezifikationen gewacht wird, sollte man dort auch eine Auskunft erhalten können, ob ein Provider aufgrund eines "schon vorhandenen Eintrags" in seinen Datenbanken die Provisionierung eines technisch einwandfreien DOCSIS-Gerätes tatsächlich verweigern darf ... am Ende ist diese "Begründung" ja spätestens dann ad absurdum geführt, wenn jemand seine Retail-Box weiterverkauft und der Käufer diese jetzt provisionieren lassen will, ohne daß der bisherige Besitzer diese in seinem "Aktivierungscenter" deaktiviert hätte. Der KNB kann auch nicht hingehen (jedenfalls fiele mir keine rechtliche Grundlage dafür ein) und vom rechtmäßigen Besitzer einer Retail-Box verlangen, daß der diese erst nach Deaktivierung weiterveräußern darf. Wer die Box hat (mit gültigem Zertifikat und wir gehen jetzt mal davon aus, daß es sich NICHT um einen Klon handelt), der darf sie auch verwenden. Alles andere wäre eine extreme Überraschung ... aber mal sehen, was mir die BNetzA auf meine Anfrage antworten wird (wobei die noch nicht weg ist, sondern noch "verfeinert" wird).

Etwas anderes steht auch nicht in den Vodafone-AGB ... dort gibt es zu dem Thema lediglich den Punkt 4.3 (in der aktuellen Version):
Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, ist er selbst für die Konfiguration des Endgeräts verantwortlich. Die notwendigen Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Auftragsbestätigung. Er ist dafür verantwortlich, die von Vodafone weiter überlassenen Anschlussdaten (sog. SIP-Account(s)) in das kundeneigene Endgerät einzutragen. Ansonsten kann die Telefon- und damit auch die Notruffunktion nicht genutzt werden. Ferner ist der Kunde insbesondere auch für die Aktualisierung der herstellereigenen Software eines kundeneigenen Endgeräts zur Behebung etwaiger Sicherheitslücken selbst verantwortlich.
Auch wenn es natürlich im eigenen Interesse des Vorbesitzers liegt, die Box zu "deregistrieren", steht das Fehlen eines solchen Vorgangs natürlich dem rechtmäßigen Verkauf des Gerätes nicht entgegen und auch nicht der bestimmungsgemäßen Benutzung durch den Käufer.

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Inzwischen ist auch schon die 6590 bei Preisen um die 190 EUR angekommen (auch wenn die intern außer dem WLAN nichts von der 6490 unterscheidet, ist die andere Gehäuseform durchaus von Vorteil, weil so eine 6490 im CM-Modus schon sehr, sehr heiß wird, was der Lebensdauer i.d.R. auch nicht entgegenkommt) ... die Provider-Boxen werden praktisch nur noch verramscht (schon wg. der 4 Tuner lohnen die sich oft eher, als irgendein ranziger DVB-C-Repeater, den AVM auch "abgeschrieben" hat als Entwicklung).

Da stelle ich mir wieder die Frage, was man unter
hätte die Möglichkeit, eine Fritzbox 6940 Cable von Vodafone (Artikel-Nr.: 2000 2691) zu bekommen.
wohl verstehen sollte. Kostet sie nichts, ist sie der berühmte "geschenkte Gaul" und kostet sie den "Straßenpreis", der sich z.Zt. so um die 50 EUR einpendelt für die ehemaligen Provider-Boxen mit aktuellen Zertifikaten, dann kann man sie ja immerhin noch bis zur Zusammenführung der Netze und Datenbanken (die auch nicht von heute auf morgen erfolgen kann, wenn das überhaupt geplant sein sollte) verwenden.

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Bisher gibt es jedenfalls noch keine bestätigten Meldungen, daß es zu solchen "Abschaltungen" aufgrund der Fusion kam und auch Vodafone betont derzeit auf der eigenen Webseite, daß sich für keinen Kunden (weder bisherige Vodafone-Kunden noch bisherige Unitymedia-Kunden) irgendetwas ändert ... wenn bisher jemand bei seinem Router Probleme aufgrund der Fusion "vermutete", stellte es sich in der Regel doch wieder als "eigene Dummheit" heraus.

Den meisten ist halt nicht bewußt, daß es bereits ausreichend ist, wenn das vom KNB gelieferte Gerät einfach mal angeschlossen und eingeschaltet wird (notfalls auch parallel zum eigenen) ... anders als bei "Fremdgeräten", wo dann erst noch mit dem Aktivierungscode (zumindest bei Vodafone) eine Registrierung der CM-MAC erfolgen muß, funktionieren diese Geräte unmittelbar nach der Verständigung mit dem CMTS (weil das Vodafone auch so will !) und werfen damit ihrerseits eine bestehende Registrierung eines "Fremdgerätes" kurzerhand wieder aus dem System.

Im Klartext: Nachdem der Vodafone-Router einmal provisioniert wurde (was bei einer "Fehlermeldung" beim Support praktisch unumgänglich ist, weil deren Fragenkatalog unweigerlich an der Stelle "Benutzt der Kunde auch den VF-Router?" vorbeikommt, egal wie sinnvoll oder sinnlos diese Frage auch sein mag), muß man sich erneut mit dem Aktivierungscode durch das VF-Portal kämpfen.

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Ich "entführe" mal den Thread noch für einen weiteren "Erfahrungsbericht" mit dem VF-Support - weil das auch mit der Frage, wie deren Aktivierung arbeitet, zusammenhängt.

Ich hatte heute vormittag erst wieder das Vergnügen mit diesem VF-Support ... da hier im Moment eine Netzaufrüstung stattfindet (die natürlich bei VF auch nicht in der Datenbank hinterlegt ist, so daß weder der Kunde noch der Support davon etwas mitbekommen - ich weiß es auch nur, weil im Zuge dessen meine schon vorhandene Multimedia-Dose gegen eine andere (mit exakt denselben Eigenschaften) getauscht wurde, wofür man sich die Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr freihalten sollte am gestrigen Tag), bricht mir in schön unregelmäßigen Abständen die Verbindung zum CMTS weg und damit natürlich auch die Telefonie, was auch dann besonders gut ankommt, wenn man gerade ein Telefonat führt.

Nach dem dritten Mal und nach einem Ausfall über 75 Minuten hatte ich dann den Kanal voll und wollte über das Mobiltelefon ein Support-Ticket aufmachen ... das kann ich nur jemandem empfehlen, der - so wie ich auch - ein eher sanftes Gemüt sein Eigen nennt und nicht in die Versuchung gerät, durch das Telefon zu langen und dem Support-Mitarbeiter am anderen Ende irgendeine Art von Vernunft einzubläuen (in der vermutlich ohnehin irrigen Ansicht, daß das möglich wäre und da meine ich jetzt nicht die physische Aktion im Rahmen eines Telefonates).

Das Wort "einbläuen" hat seinen Ursprung nicht umsonst im Kontext einer "Lektion", der mit Schlägen Nachdruck verliehen wurde ... und auch wenn man Kinder nicht schlagen soll, so gilt das meines Erachtens nicht länger für Support-Mitarbeiter (Vodafone wird da ja hoffentlich Kinderarbeit keinen Vorschub leisten), die einen mit ihrer Sturheit an den Rand des Wahnsinns treiben wollen (bei mir ein Hr. H., mit dem ich heute von 09:23 Uhr bis 09:38 Uhr telefonierte - die obligatorische Warteschleife ist da natürlich inbegriffen).

Jedenfalls erklärte er mir auch im Rahmen der "Störungsaufnahme", daß er bei sich ganz genau sehen könne (bzw. "sonst würde das System ihm die Frage ja nicht vorlegen"), daß ich keinesfalls den VF-eigenen Router bereits angeschlossen hätte (und das, obwohl eben die Verbindung zum CMTS komplett unterbrochen war) und ich gar nicht umhin kommen würde, diesen nun zu verwenden, weil die Störung ansonsten nicht beseitigt werden könne. Wer sich hier tatsächlich "breitschlagen" läßt und den VF-Router anschließt, der sollte sich zuvor noch vergewissern, daß er auch tatsächlich alle notwendigen Unterlagen zur Hand hat, um nach dieser Aktion wieder sein eigenes Gerät aktivieren zu können .... das wird nämlich vom VF-Support konsequent verschwiegen, welchen zusätzlichen Aufwand sich der Kunde (in 9 von 10 Fällen ohne jede Not, jedenfalls bei den von mir "bearbeiteten" Fällen) damit aufhalst.

Da mag jetzt auch der einzelne Support-Mitarbeiter nichts für können ... aber wenn dessen Fragen am Ende 1:1 die Qualität des "Support-Leitfadens" bei Vodafone widerspiegeln, dann "Gute Nacht, Marie.".

Das geht schon damit los, daß bei VF im Sprachmenü der Support-Hotline nur die drei Punkte:
  • Internet gestört
  • Telefon gestört
  • Fernsehen gestört
"angeboten" werden ... wobei eben für jeden "normalen Menschen" sofort einsichtig ist, daß bei "Internet gestört" und einem "Fremdgerät" (wo dann nur noch SIP unterstützt wird und kein EPC 1.5) auch die Telefonie nicht funktionieren kann. Aber schon bei der Frage, ob nun die Internet-Störung die Telefonie-Störung bedingt oder umgekehrt oder was man "auswählen" soll, wenn denn zwei der Dienste nicht funktionieren, läßt Vodafone den (technik-unkundigen) Kunden im Regen stehen.

Putzig wird's dann, wenn der Support-Mitarbeiter seinerseits nachfragt, ob denn "nur das Internet" oder auch "das Telefon" gestört ist ... vor allem dann, wenn man doch gerade mit ihm telefoniert und das auch noch mit einem Mobiltelefon, dessen SIM-Karte ebenfalls von Vodafone stammt. Was antwortet man denn jetzt auf eine solche Frage ... und vor allem, warum sieht der "Fragenkatalog" solchen Unsinn überhaupt vor?

Die "Begründung" seitens des Mitarbeiters, daß ja "Internet gestört" auch auf das Abschalten des WLAN durch den Kunden zurückzuführen sein könnte und man das deshalb auch abfragen müsse, macht das - zumindest in meinen Augen - nur noch schlimmer ... ich kann kaum von einem Kunden präzise "Auskünfte" erlangen, wenn schon die Fragen derart sinnfrei sind. Wenn ich wissen will, ob der Kunde überhaupt WLAN benutzt oder nicht (noch dazu, wenn die vom Provider an ihn gelieferten Geräte gar keine WLAN-Option freigeschaltet haben), dann frage ich ihn direkt danach und nicht über sieben Ecken ... und wenn er dann antwortet, daß seine Geräte per Ethernet-Kabel mit dem Router verbunden sind, dann kann ich mir den Unsinn mit der Frage nach der Telefonie-Störung auch gleich klemmen.

Alles in allem verdient jedenfalls der Vodafone-Support in meinen Augen diese Bezeichnung nicht im Ansatz ... da setzt dann die Behauptung des Mitarbeiters, er könne genau sehen, daß ich den VF-Router nicht versucht hätte anzuschließen (wobei seine technische Begründung, wie "sein System" das ermittelt haben sollte, wenn doch gar keine Verbindung zum CMTS zustande gekommen war, sich auf "dann würde das hier stehen" beschränkte) und die Störung würde erst weiter bearbeitet, wenn ich den VF-Router angeschlossen hätte, das im System ersichtlich wäre und ich die Support-Hotline erneut anrufen würde, dem Ganzen nur noch die Krone auf.

Ich bin in der Regel ja ein Gemütsmensch (man kennt mich jedenfalls als solchen) ... aber heute steht mir Vodafone (ich hoffe mal, man merkt es nicht) wieder bis "Oberkante Unterlippe". Wenn die endlich mit ihren Arbeiten durch sind und ich mal wieder davon ausgehen kann, daß die Internetverbindung über mehr als 60 Minuten stabil bleibt und sich damit eine Datenübertragung (mit einigen GB) auch mal wieder lohnt bzw. die Chance hat, erfolgreich zum Ende zu kommen, mache ich jedenfalls drei Kreuze.

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Wobei sich Vodafone mit seinen AGB und den "Moralvorstellungen" auch nicht wirklich von den eher prüden Amis oder Briten unterscheidet ... wer hat schon mal den folgenden Passus in den AGB von Vodafone (für Telefonie) so richtig zur Kenntnis genommen?
Der Festnetz-Telefonanschluss darf nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere hat der Kunde bedrohende oder belästigende Anrufe zu unterlassen. Der Kunde verpflichtet sich auch, keine Informationen mit rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalten über den Festnetz-Telefonanschluss zu übermitteln. Dazu gehören vor allem Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig oder pornografisch bzw. geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.
Wer mit seiner Liebstem über einen Vodafone-Anschluß dem telefonischen Sex frönt, der bewegt sich also auf ganz, ganz dünnem Eis ... besonders dann, wenn man davon ausgeht, daß Vodafone zur Kontrolle der Einhaltung der AGB vermutlich die Gespräche auch gleich noch überwachen wird. Wie sonst sollte man Verstöße dieser Art feststellen können?

Jetzt warte ich nur noch auf die AGB, die den Kunden den Konsum von Pornos über das Internet untersagen ... aber so dumm wird wohl (angesichts der Abrufstatistiken der Internet-Dienste) nicht einmal Vodafone sein. Bisher gibt es jedenfalls noch keine explizite "Porno-Klausel" in den Vodafone-AGB (vom allgemeinen "sittenwidrig" mal abgesehen) ... das wäre doch mal eine Aufgabe für irgendeinen neuen "Senior Vice President", der nach der Fusion vielleicht ansonsten obsolet wäre.
 
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