VOIP über fremden DSL Anschluß

Martin_1977

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Hallo,

Ein bekannter, hat einen DSL Anschluß über ISDN. Seit einer weile ist die Wohnung unter ihm in seinem Haus vermietet.Da die Telekom Leitungen dort so schlecht sind kann man für diese Wohnung kein Telefonanschluß mehr bekommen. Als billigste alternative habe ich dann bei Sipgate ein Konto mit Nummer auf den Namen der Mieterin gemacht. Die einwahldaten habe ich bei dem Bekanten in den Router eingetragen.

Ist so etwas rechtens? Muß man dieses Anmelden? Wlan nutzung für Internet ist ja schon ein graubereich. Oder läuft das ganze, wie das mein Bekanter Telefondienste Anbieten würde, obwohl er das Sipgate Konto garnicht zahlt.

Es ist so, das vor ein paar Tagen Typen vor der Türe standen, angeblich von der Telekom, und meinten sie müßten mal den Anschluß sehen, da er auf einmal "besser" wäre als sonst, was auch immer das heißen mag. Die Leitung ist nicht verbessert worden.
Ist das vielleicht eine neue verkaufsmasche? oder kamen die wegen dem Sipgate Account, der über sein DSL Läuft.
Dachte mir auch schon, wenn das wegen dem Account ist, wäre doch schon längst von einem Anwalt Post gekommen, als das jemand vorbei kommen würde. Der Bekannte hatte diese Leute nicht ins Haus gelassen.

Gruß
Martin
 
Hallo Martin_1977

bin kein Experte

zu deiner rechtlichen frage kann ich keine Auskunft geben.

Bezüglich der Voip Nutzung:

ein Wlan Verbindung wird von außen nur sehr schwierig bis gar nicht genau zuzuordnen. Und die Nutzung von fremden Sip Konten ist bei keinem mir bekannten Anbieter in den AGBs ausgeschlossen.

Wie sollte die Telekom feststellen, ob das Konto läuft über einen anderen Namen.
Könnte man sicherlich schon im Falle eines strafrechtlichen Vorfalls. Aber die Mieterin wird wohl kaum Droh- oder Erpressungsanrufe von ihrem Anschluß tätigen.

Bezüglich des T-Pink Besuches, werden die Versuchen weitere Anschlüsse bzw. Verträge zu verkaufen.

Fazit: Es wird deinem Bekannten niemand etwas anhängen, da die Konstellation nach außen nicht ersichtlich ist.

Gruß Resool
 
kann Resool nur zustimmen, das ist weder verboten in den AGB's, noch in irgendeiner form verboten, einen SIP Account eines anderen Anbieters zu nutzen.

Ein bekannter von mir hat auch nur ne surf-flat bei Alice und nutzt eine Nummer meiner QSC IP-Phonie Flat an dem Anschluss.

Weder QSC noch Alice haben sich dazu bisher gemeldet oder in irgendeiner Form versucht das zu verhindern..
 
Wenn der Bekannte eine Telefonflatrate hat, könnte man auch über eine zusätzliche MSN am ISDN-Anschluß nachdenken...
 
Hallo
vor dem Vorschlag von dererhafnhabu der Mieterin einen MSN des Isdn Anschlußes zur Verfügung zu stellen möchte ich warnen.
Den selbst mit einer Festnetzflat können z.B. durch Anrufe auf Mobilfunkziele Sondernummern Auslandsziele etc. erhebliche Kosten entstehen. Der Anschlußinhaber haftet und sollte die Mieterin nicht in der Lage sein die von ihr verursachten Kosten zu bezahlen ....
Ein Sip Konto auf Prepaid-Basis ist eine sichere und problemlose Lösung.
Sollte dann später doch ein Anschluß verfügbar werden kann die Mieterin einen
Anschluß auf ihren Namen beantragen (für dessen Kosten sie alleine verantwortlich ist)

Gruß Resool
 
Dass die Telekom plötzlich auf der Matte steht weil die Leitung "besser" ist klingt nicht besonders plausibel.


Die Telefonanbieter werden keinen Mitarbeiter ohne Anmeldung schicken.


Schon mal was von Drückerkolonnen gehört? Diese verkaufen nicht nur Zeitungsabos.
Die schönen Klamotten kann man kaufen. Kleider machen Leute.
 
Schon mal was von Drückerkolonnen gehört? Diese verkaufen nicht nur Zeitungsabos.
Die schönen Klamotten kann man kaufen. Kleider machen Leute.
-----------------------------------------

So isses!
Bei mir standen auch mal zwei gelackte Typen und fragten mich, ob ich sparen wolle.
Nee, sagte ich. Ich gebe mein Geld gern aus, ich will nicht sparen.

Natürlich haben die sofort geschnallt, daß ich sie durchschaut hatte, daß sie nur für T***2 unterwegs waren, um Dumme zu finden.

So sollte man diese Leute auch behandeln, denn die T-Kom schickt keine Drücker raus...
 
@all,

ich kann die teilweise am Thema vorbeiführende Diskussion nicht ganz nachvollziehen.

Ein Blick in die zum Vertrag gültige AGB's würde an dieser Stellen eigentlich sofort Antworten liefern. :-Ö

Die eigentliche Frage ist doch nicht die, ob man einen Anschluss / Zugang zu einem VoIP-Anbieter einrichtet. Die erste Frage muss doch zwangsläufig, darf ich ohne die Zustimmung meines DSL-Anbieters den Anschluss dritten zu Verfügung stellen.

Und hier ist doch rechtlich gesehen die erste Hürde die man beachten sollte.
Technisch machbar ist vieles, doch dies ist nur die halbe Miete.
Die rechtliche Seite, insbesondere die Haftung des Anschlussinhabers, sind doch bedeutend.


zum Beispiel
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen für T-Home DSL heißt es:
(Quelle: Allgemeine Geschäftsbedingungen DSL - Deutsche Telekom, Stand: 01.10.2009; auszugsweise; nicht rechtverbindlich meinerseits)

Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist es nicht gestattet, DSL Dritten ohne vorherige Erlaubnis der Deutschen Telekom zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder weiterzuvermieten.

Damit sollte dieser Punkt auch klar sein.


Ob eine Kontrolle durch den Anbieter des DSL-Anschlusses erfolgt und wie dieser technisch machbar ist, ist doch aus meiner Sicht untergeordnet.
Wer schon an dieser Stelle davon ausgeht, dass er kontrolliert werden kann, dabei ein schlechtes Gewissen hat und der sich dessen auch bewusst ist, der weis auch, dass er sich zumindest in einem rechtlichen Graufeld bewegt.

[OT]
Das ist so, als wenn man mit einem Fahrzeug in der zweiten Reihe parkt und sich bewusst ist, dass dies verboten ist und dies durch einschalten der Warnblinkanlage auch noch untermauert.
[/OT]



Gruß Frank
 
Hallo



<Zitat>
Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist es nicht gestattet, DSL Dritten ohne vorherige Erlaubnis der Deutschen Telekom zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder weiterzuvermieten.
</Zitat>

Ein Überlassen findet hier nicht statt sondern nur eine "Mit-Nutzung".
Allerdings ist der Inhaber des DSL Anschlußes sicherlich haftbar für Schäden die durch einen Mißbrauch entstehen. Vorausgesetzt er hat den Mißbrauch zu vertreten. Wie es sich verhält wenn in sein Wlan eingebrochen wurde weiß ich nicht.

Leben in dem Haushalt des DSL Inhabers zwei Personen dürfte die zweite Person weder am PC surfen noch telefonieren. Aber ein zweiter DSL Anschluß ist ja nicht möglich als bleibt dann der zweiter Person nur die Telefonzelle und das Internet-Cafe?
:confused:

Ich denke die Telekom möchte eher verhindern das Anschlüsse vermietet werden oder für dritte angemietet werden. Und versucht sich rechtlich abzusichern.

Gruß Resool
 
Hi,

eins vorweg.

Ich hatte doch bereits angemerkt: Wer schon an dieser Stelle davon ausgeht, dass er kontrolliert werden kann, dabei ein schlechtes Gewissen hat und der sich dessen auch bewusst ist, der weis auch, dass er sich zumindest in einem rechtlichen Graufeld bewegt.

Ansonsten brauchte man den Eingangsbeitrag nicht so eröffnen...

... Ein Überlassen findet hier nicht statt sondern nur eine "Mit-Nutzung".
Man stellt doch einem Dritten, der nicht im selbigen Haushalt lebt, seinen Zugang zu Verfügung. Das ist doch eine dauerhafte Überlassung oder von mir aus auch Mitnutzung.

In der AGB steht nirgends, dass man nicht schriftlich anfragen darf, ob man seinem Vermieter seinen Anschluss "mit-nutzend" darf. Vielleicht wird dafür nur ein Aufschlag etc. gefordert.

... Wie es sich verhält wenn in sein Wlan eingebrochen wurde weiß ich nicht. ...
Wenn das Wlan nicht abgesichert sein sollte, dann haftet, laut mehrerer Gerichturteile, derjenigen dem das Wlan-Netz gehört mit.
Einige Gericht haben, nach meinem Kenntnisstand, sogar schon WEP-Verschlüsselung als nicht abgesichert angesehen.

... Leben in dem Haushalt des DSL Inhabers zwei Personen dürfte die zweite Person weder am PC surfen noch telefonieren. ...
Die Personen leben in einem Haushalt und nicht in getrennten Haushalten oder?
Hier heißt es doch: Nutzung durch Dritte. Und eine unter-/vermietete Wohnung stellt doch nicht einen Bezug zum anderen Haushalt dar - oder?

... Ich denke die Telekom möchte eher verhindern das Anschlüsse vermietet werden oder für dritte angemietet werden. Und versucht sich rechtlich abzusichern. ...
Wer es genau wissen möchte darf es auch bei der Telekom anfragen.
Das sich Unternehmen an dieser Stelle auch absichern (wollen) ist doch auch mir bewusst.

Ich wollte lediglich auf die möglichen rechtlichen Konsequenzen hingewiesen, die aus meiner Sicht, durch die Überlassung des Anschlusses eintreten können.
Ich bin kein Jurist und betreibe hier auch keine rechtverbindlichen Auskünfte.

Gruß Frank
 
Martin hat indem er der Mieterin die Mitnutzung des DSL gestattet gegen die AGB der T-Kom verstoßen.

Das ist aber (im Gegensatz zum Parken in zweiter Reihe) keine Ordnungswidrigkeit (wird durch den Staat verfolgt) sondern schlicht und einfach Vertragsbruch. Das heißt wenn die T-Kom dahinter kommt können sie den Vertrag fristlos kündigen und falls der T-Kom durch diesen Vertragsbruch Schaden entstanden sein sollte (Spam / Virenversand / Ermittlungsanfragen wegen Musikdownload etc., evtl. sogar entgangene Gewinne aus der Restlaufzeit ... ) können sie diesen einfordern. Somit ganz einfach.

Mein Beitrag bezog sich nur darauf dass ich es für extrem unwahrscheinlich halte dass die T-Kom Ermittler vorbeischickt, zumal mein Nutzungsverhalten (Congstar ist eine T-Kom Tochter) beim DSL Anschluss (DSL ohne Voip, dafür aber mehrere Voip Konten bei anderen Anbietern, dazu so gut wie keinen Umsatz auf dem Festnetzanschluss) dann dazu führen müsste dass die auch mal bei mir oder bei meinen Eltern vorbeischauen... (bei denen läuft es ähnlich).

In die Pakete die über den Anschluss laufen darf die T-Kom soweit ich informiert bin nicht hineinschauen, das heißt wenn es keine anderen Hinweise auf eine Mitbenutzung gibt dürfte diese nicht auffallen.


Oben wurde nach "geknackten WLANs" gefragt: interessehalber habe ich ein paar Fälle dazu in den Medien verfolgt: wenn ein WLAN unverschlüsselt ist haftet der Vertragspartner wenn darüber Schaden angerichtet wird (in einem Falle waren es illegale Downloads, im anderen-fast noch schlimmeren Falle hielt der Nachbar es für witzig über den offenen WLAN Anschluss eine Amokdrohung abzusetzen... das SEK zertrümmerte daraufhin die Haustür des DSL Anschlussbesitzers ... ).

Zu einem geknackten WLAN ist mir noch kein Präzedenzfall bekannt.



Sollte also über den Anschluss den Martins Mieterin mitbenutzt eine Mord / Amokdrohung rausgehen stürmt das SEK seine Bude... ;)

Daher verstehe ich nicht warum er Angst vor der Telekom hat .... :rolleyes:
 
Überflüssige Diskussion

Hallo Martin_1977,

Du stellst die Frage im Board eines "Providers"?
Man muss sich über einige Antworten nicht wundern. Wenn diese Antworten nicht Ziel der Frage waren, dann lass dich durch [EDIT: "unqualifizierte Aussagen". gandalf.] nicht verunsichern.

Hallo,
Ein bekannter, hat einen DSL Anschluß über ISDN. Seit einer weile ist die Wohnung unter ihm in seinem Haus vermietet.Da die Telekom Leitungen dort so schlecht sind kann man für diese Wohnung kein Telefonanschluß mehr bekommen. Als billigste alternative habe ich dann bei Sipgate ein Konto mit Nummer auf den Namen der Mieterin gemacht...
Ist so etwas rechtens? Muß man dieses Anmelden?

Soweit mir bekannt ist werden, z.B. bei RosaRiese, kleine Geschäftskunden wie Privatkunden gepflegt ohne Unterschied bei Kosten bzw. Gebühren. Wie wäre es, wenn Du dem Provider mitteilst, Du möchtest den Anschluss im bisherigen Umfang geschäftlich nutzen. Dann bittest Du noch um Bestätigung dass das für Dich nicht teuerer wird und stellst den Mieter unter Dir für 0.- Euro Gehalt ein, falls der Provider einmal nachfragt. So wärst Du wohl etwas abgesichert. Die Frage bleibt, muss man das wirklich?

[EDIT: Hörensagen aus Google ohne Belegkraft gelöscht. --gandalf.]

Es ist so, das vor ein paar Tagen Typen vor der Türe standen, angeblich von der Telekom, und meinten sie müßten mal den Anschluß sehen, da er auf einmal "besser" wäre als sonst, was auch immer das heißen mag. Die Leitung ist nicht verbessert worden.
Ist das vielleicht eine neue verkaufsmasche? oder kamen die wegen dem Sipgate Account, der über sein DSL Läuft.
Dachte mir auch schon, wenn das wegen dem Account ist, wäre doch schon längst von einem Anwalt Post gekommen, als das jemand vorbei kommen würde. Der Bekannte hatte diese Leute nicht ins Haus gelassen.
Das waren Typen von einer Drückerkolonne oder schlimmer, denke ich.
 
Zuletzt bearbeitet:
für den ersten Beitrag sehr sehr schlecht…

hier weiter -> Forumintern
 
Zuletzt bearbeitet:
Du stellst die Frage im Board eines "Providers"?
Wieso im Forum eines Providers? Dies ist ein providerneutrales Forum. Wir sind nicht von einer Deutschen Telekom, Vodafone, United Internet, Hansenet oder anderen abhängig oder gesteuert.

Ansonsten bitte ich Dich eindringlich, Deine Wortwahl auf der sachlichen Ebene zu belassen. Bestimmte Ausdrücke führen hier unmittelbar zur Verwarnung.

Obskure Google-Zitate noch obskureren Ursprungs dienen hierzu auch nicht als Beleg oder Ausrede, unsachliche Bemerkungen hier einzuschleusen.
i.f schrieb:
Das waren Typen von einer Drückerkolonne oder schlimmer, denke ich.
Da wären wir bei dem Punkt, zu dem ich wohl zustimmen kann. Man muss immer bedenken, mit wem man wirklich spricht und welche Informationen man diesen Leuten gibt. Nicht unter Druck setzen lassen.

So, und nun bitte sachlich zurück zum Thema. Danke!

--gandalf.
 
Letztendlich ist es sehr unwahrscheinlich, dass die TCom es mitbekommt, dass der Anschluss mitbenutzt wird von der Mieterin.

Denn technisch ist das nicht wirklich zu differenzieren, alle Signale etc. laufen ja über den Router, daher lässt sich nicht sagen ob da nun 2 Leute dran hängen oder 3.. und wenn doch, woher solen die wissen ob du nich einfach 3 PC's hast ^^

Und was die hausierer angeht.. die tauchen überall irgendwann mal auf und versuchen dir irgendwas zu verticken.. bei mir waren innerhalb von 2 wochen alle größeren Anbieter und wollten was verticken. Stell denen komplexere Fragen zur DSL Technik und schon biste die wieder los ^^
 
Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist es nicht gestattet, DSL Dritten ohne vorherige Erlaubnis der Deutschen Telekom zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder weiterzuvermieten.

Damit geht Martin's bekannter konform, denn "DSL" ist nur die Leitung vom Modem zu AC, Brackenheimer. :rolleyes:

Hallo,

Ein bekannter, hat einen DSL Anschluß über ISDN. Seit einer weile ist die Wohnung unter ihm in seinem Haus vermietet.Da die Telekom Leitungen dort so schlecht sind kann man für diese Wohnung kein Telefonanschluß mehr bekommen. Als billigste alternative habe ich dann bei Sipgate ein Konto mit Nummer auf den Namen der Mieterin gemacht.

Völlig in Ordnung, auch gem. der neuen Antiterror-Erweiterungen im TK-Recht, solange der sipgate-Anschluss unter dem Namen der Mieterin registriert ist, die "billigste Alternative" zum Rausrufen erfordert aber noch einen 2. betamax Anschluss ;)

Und alle Telekom-Mitarbeiter als "Drücker" zu verdächtigen find ich ned gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Martin_1977
Wenn ich richtig verstehe, kann die Mieterin nur telefonieren, indem sie einen fremden DSL-Zugang nutzt (nämlich den deines Bekannten).
Damit verstösst dein Bekannter erstens gegen die Vertragsbedingungen, die er mit seinem Provider geschlossen hat (wie Newbie0815 schon ausgeführt hat), zweitens haftet dein Bekannter für alles, was die Mieterin mit diesem Telefonanschluß anstellt. Die Krönung des Ganzen ist aber die Empfehlung, die Mieterin pro Forma "anzustellen" ... ich glaub's nicht. Liebe Leute, wisst ihr eigentlich, welche Konsequenzen so etwas nach sich ziehen kann?

Ich möcht ja auch lieber an das Gute im Menschen glauben; leider werd ich immer wieder mal eines Besseren belehrt. Warum Haftung für etwas übernehmen, was man selbst nicht im Griff hat? Für die Mieterin sollte es andere Möglichkeiten geben, kostengünstig zu telefonieren; mittlerweile gibt es ja schon günstige mobile DSL-Zugänge inkl. Telefonie - vielleicht kommt sowas ja auch in Frage. Auf jeden Fall sollte der Vermieter keine Haftung für fremde Leute übernehmen.

Was den Besuch der "Telekom" angeht: Man kann sich einfach mal den Ausweis zeigen lassen, bei geeigneten Stellen rückfragen oder die Leute schlicht erst nach Vorankündigung ins Haus lassen - ein gesundes Mißtrauen halte ich heutzutage auch für angebracht.

lg serafeena
 
Hi Folks,

Wenn es der Mieterin nur um das Telefonieren geht? Mobilfunkanbieter mit Homezone? Wie wäre das?
 
@Martin_1977
Wenn ich richtig verstehe, kann die Mieterin nur telefonieren, indem sie einen fremden DSL-Zugang nutzt (nämlich den deines Bekannten).
Damit verstösst dein Bekannter erstens gegen die Vertragsbedingungen, die er mit seinem Provider geschlossen hat (wie Newbie0815 schon ausgeführt hat), zweitens haftet dein Bekannter für alles, was die Mieterin mit diesem Telefonanschluß anstellt.

Nein, demnach könnte sipgate dichtmachen. So eine Trivialisierung wie in Satz 1 kann nur jemand vornehmen der von der Technik keine Ahnung hat:
Der DSL-Anschlussinhaber hat mit dem VoIP-Anschluss der Nachbarin von sipgate technisch nichts zu tun und daher auch kein Rechtsverhältnis mit sipgate auch wenn er den "tunnelt". Der Anschluss ist auf die Nachbarin rechtsgemäß registriert.

Und da die Telekom in ihren AGB "Internet" mit "DSL" verwechselt hat sie schon verloren, die scheinen das ISO-OSI- Modell auch nicht zu kennen.
 

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