- Mitglied seit
- 20 Feb 2004
- Beiträge
- 571
- Punkte für Reaktionen
- 0
- Punkte
- 0
Kommt ein derzeit im Unterausschuss für Telekommunikation des US-Repräsentantenhauses diskutierter Gesetzensentwurf zum Tragen, dann wird die IP-Telefonie nicht in Anlehnung an bestehende Telefonie-Bestimmungen geregelt.
Damit würden alle bisher bestehenden Vorschriften aus dem Weg geräumt, die die VoIP-Entwicklung (Voice over IP) behindern könnten. Das betrifft gesetzliche geregelte Maßnahmen zur Strafverfolgung ebenso wie die steuerechtlichen Bestimmungen sowie die von der Industrie selbst aufgestellten Regelwerke.
VoIP-Anbieter müssten dann lediglich minimale Anforderungen erfüllen, wie beispielsweise den Betrieb von Notrufnummern, oder die Kompensation analoger Anbieter, wenn deren Netz beansprucht wird. Durch die Entkoppelung von VoIP und herkömmlicher Telefonie soll ein regulatorischer Freiraum entstehen, dessen Innovationen nicht durch inadäquate Gesetze und Vorschriften aus dem Telefonie-Umfeld behindert wird. Gesetzeskraft kann der neue Entwurf allerdings frühestens im kommenden Jahr erhalten.
Bis dahin wird vermutlich auch in Deutschland die Diskussion um die VoIP-Regulation voll in Gang gekommen sein. Der Anstoß zu dieser Diskussion wird voraussichtlich schon bald erfolgen, wenn die Regulationsbehörde für Post und Telekommunikation das Ergebnis ihrer ersten Anhörung veröffentlicht.
Als Abgabefrist für die Stellungnahmen wurde im April der 18. Juni bestimmt. Der von der RegTP veröffentlichte Fragebogen verspricht, einige interessante Informationen zu Tage zu fördern.
QUELLE: http://www.intern.de/news/5802.html
Damit würden alle bisher bestehenden Vorschriften aus dem Weg geräumt, die die VoIP-Entwicklung (Voice over IP) behindern könnten. Das betrifft gesetzliche geregelte Maßnahmen zur Strafverfolgung ebenso wie die steuerechtlichen Bestimmungen sowie die von der Industrie selbst aufgestellten Regelwerke.
VoIP-Anbieter müssten dann lediglich minimale Anforderungen erfüllen, wie beispielsweise den Betrieb von Notrufnummern, oder die Kompensation analoger Anbieter, wenn deren Netz beansprucht wird. Durch die Entkoppelung von VoIP und herkömmlicher Telefonie soll ein regulatorischer Freiraum entstehen, dessen Innovationen nicht durch inadäquate Gesetze und Vorschriften aus dem Telefonie-Umfeld behindert wird. Gesetzeskraft kann der neue Entwurf allerdings frühestens im kommenden Jahr erhalten.
Bis dahin wird vermutlich auch in Deutschland die Diskussion um die VoIP-Regulation voll in Gang gekommen sein. Der Anstoß zu dieser Diskussion wird voraussichtlich schon bald erfolgen, wenn die Regulationsbehörde für Post und Telekommunikation das Ergebnis ihrer ersten Anhörung veröffentlicht.
Als Abgabefrist für die Stellungnahmen wurde im April der 18. Juni bestimmt. Der von der RegTP veröffentlichte Fragebogen verspricht, einige interessante Informationen zu Tage zu fördern.
QUELLE: http://www.intern.de/news/5802.html