VOIP nach Deutschland von Holland (Flat)

Ich wollte damit doch nur ausdrücken, daß er es sogar auf seinen Namen und seine Rechnung machen kann, wenn er es denn will ;)
 
Stimmt, solange er sich dort (polizeilich) anmeldet, sollte auch das gehen. Die Anforderung "Wohnsitz" ist dann ja erfüllt.
 
Ghostwalker schrieb:
Stimmt, solange er sich dort (polizeilich) anmeldet, sollte auch das gehen. Die Anforderung "Wohnsitz" ist dann ja erfüllt.

Auf meinen Namen in Deutschland kann ich leider vergessen.
Da gibt es Sachen, die dies verhindern.
Aber es gibt ja immer noch Bekannte die in Deutschland wohnen.
 
Novize schrieb:
Lass mich mal laut überlegen :gruebel:
Was ist eigentlich, wenn Du bei einem Freund in D-Land zur Untermiete in die Besenkammer einziehst, dann kannst Du doch eigentlich selbst einen VoIP-Vertrag abschliessen. Dein 2.-Adresse ist dann ja in Deutschland. Und dann kannst Du halt, falls Du mal in Holland sein solltest, Dich auch von dort aus bei deinem VoIP-Provider einwählen.
Hi Novize,
lass mich mal leise antworten - ich weiß nicht, ob das unser Freund chr-krieger will, ich hoffe nur, er weiß es selber.
Wenn er sich eine Ortsnummer beschaffen will, ist es eigentlich unerheblich, ob er in der gemieteten Besenkammer oder in der eigenen Villa in D-land wohnt, wichtig ist nur, daß er dem provider ein deutsches amtliches Dokument vorlegt, das beweißt, daß er in dem Ort wohnt, aus dessen Ortsnetz er eine Nummer haben will.
Besser ist es schon, wenn sein Freund in D-land ein account bei einem deutschen provider einrichtet und ihm dieses zur alleinigen Nutzung überläßt.
mfg
Klaus
 
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