Ghostwalker schrieb:Stimmt, solange er sich dort (polizeilich) anmeldet, sollte auch das gehen. Die Anforderung "Wohnsitz" ist dann ja erfüllt.
Hi Novize,Novize schrieb:Lass mich mal laut überlegen :gruebel:
Was ist eigentlich, wenn Du bei einem Freund in D-Land zur Untermiete in die Besenkammer einziehst, dann kannst Du doch eigentlich selbst einen VoIP-Vertrag abschliessen. Dein 2.-Adresse ist dann ja in Deutschland. Und dann kannst Du halt, falls Du mal in Holland sein solltest, Dich auch von dort aus bei deinem VoIP-Provider einwählen.