WLAN-Urteil: BGH verlangt "marktübliche" Sicherung von WLANs
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Der Beklagte hatte den aufgedrucken, individuellen WPA-Schlüssel der Fritzbox nicht geändert. Er hätte laut BGH diese 16-stellige, auf der Unterseite der Fritzbox vermerkte Zeichenkombination, sofort durch ein "persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort" ersetzen müssen.
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Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meld...arktuebliche-Sicherung-von-WLANs-1014360.html
In der aktuellen c't 13/2010 wird nochmal ausführlicher auf die aktuelle Rechtslage im (deutschen) Internet eingegangen.
> Seite 76 Vorsicht, Falle: Das Netz als juristisches Minenfeld
(Nach dem Lesen des Artikels meldet man aber bessere seinen Internetzugang inklusive aller eigenen Webseiten ab und zieht ins Ausland. (-_-) )
Anleitung zum Absichern: http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=93953
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Der Beklagte hatte den aufgedrucken, individuellen WPA-Schlüssel der Fritzbox nicht geändert. Er hätte laut BGH diese 16-stellige, auf der Unterseite der Fritzbox vermerkte Zeichenkombination, sofort durch ein "persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort" ersetzen müssen.
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Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meld...arktuebliche-Sicherung-von-WLANs-1014360.html
In der aktuellen c't 13/2010 wird nochmal ausführlicher auf die aktuelle Rechtslage im (deutschen) Internet eingegangen.
> Seite 76 Vorsicht, Falle: Das Netz als juristisches Minenfeld
(Nach dem Lesen des Artikels meldet man aber bessere seinen Internetzugang inklusive aller eigenen Webseiten ab und zieht ins Ausland. (-_-) )
Anleitung zum Absichern: http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=93953
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