[Info] Vorsorglich gegenüber Abmahnungen

... Oder Aprilwetter.

Es war mal im Gespräch, die Gebühr für die erste Abmahnung auf einen Festbetrag von 50..100 Euro zu begrenzen, aber das ist wahrscheinlich im Sande verlaufen. In fast allen anderen Ländern ist es wohl so, daß diese Gebühr eine Obergrenze hat. Es wäre mal interessant, dies genau zu wissen.
 
Würde mich auch mal interessieren.
@ sven@mainz: Beim Erstellen Deiner Signatur, hatte Deine Tastatur wohl Geschwindigkeitsprobleme :lach:
 
Unterlassungsanspruch Österr. Urteil

Dieses Österreichische Urteil ist etwas ausgewogener.
Zu finden unter http://www.ris.bka.gv.at/jus/
Geschäftszahl
6Ob178/04a
 
Ecki-No1 schrieb:
@ sven@mainz: Beim Erstellen Deiner Signatur, hatte Deine Tastatur wohl Geschwindigkeitsprobleme :lach:
Ja, ja, die Gedanken sind immer schneller als die Finger. Danke für den Hinweis, habs geändert.
 
Und nun sind wir auch nicht schlauer. hier
 
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