also wenn ich damit gegen Konzerrichtlinien verstosse
Vielleicht solltest Du erst einmal das vertrauensvolle Gespräch mit einem Netzwerk-Administrator suchen. Nur so kannst Du ergründen, ob das überhaupt ein Verstoß ist. Du willst doch eigentlich nur einen "stinknormalen" HTTPS-Zugriff auf weitere Quellen (man kann sogar sagen: im Internet), diese liegen halt bei Dir daheim. Wenn es sich um eine Internetpräsenz irgendeiner Firma oder Zeitung handeln würde, würden wir gar nicht darüber diskutieren.
Es gibt allerdings Firmen, die an der Grenze zwischen dem Internet und ihrem internen Netzwerk einiges an Aufwand treiben, um unerwünschten Besuch zu vermeiden. Solche Vorkehrungen zu umgehen, wäre in der Tat Leichtsinn und das ist niemandem zu empfehlen.
Solange aber Dein Arbeitgeber Dir keine Vorschriften macht, welche URLs Du auf Deinem Arbeitsplatzrechner aufrufen darfst (ich lasse jetzt mal thematische/moralische/rechtliche Einschränkungen, die an jedem Arbeitsplatz gelten sollten, außen vor), solange sollte er auch nichts dagegen haben (teilprivate Nutzungserlaubnis vorausgesetzt), wenn Du anstelle einer privaten Bestellung in einem Versandhaus in Deiner Pause eine Aufnahme auf Deiner Dreambox programmierst. Auch der (gelegentliche) Blick auf Bilder Deines Heims, ob dort alles in Ordnung ist, dürfte den wenigsten Arbeitgebern Probleme bereiten (außer Du beobachtest dabei die schöne Nachbarin

).
Da ist Deine Frage nach einer VPN-Lösung für den Browser schon ein ganz anderes Kaliber. Das dürfte wesentlich mehr Admins Bauchschmerzen bereiten, wenn es eine solche Lösung (theoretisch als Java-Applet sogar denkbar, mit gewissen Einschränkungen) gäbe. Dabei hätte dann nämlich auch Deine FRITZ!Box einen Zugriff auf Deinen Arbeitsplatzcomputer ... das ist bei einem HTTPS-Zugriff per Browser eher nicht der Fall (unter der theoretischen Annahme, daß der verwendete Browser keine Fehler hat).
Eine Freigabe Deiner internen Dienste per Portweiterleitung ermöglicht Dir ja auch nicht nur den Zugang aus der Firma. Die kannst Du dann von jedem Internet-Anschluß mit einem entsprechenden Browser nutzen, deshalb ist ja auch die Verschlüsselung der Verbindung per TLS und die Authentifizierung absolute Pflicht bei solchen Freigaben. Die Einrichtung ist aber vollkommen unabhängig von der Möglichkeit, diese dann auch aus der Firma zu nutzen ... insofern muß Dein "technisches Interesse" ja nicht automatisch an diesen "use case" gebunden sein.