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Das ist nicht richtig - aufzeichnen kannst Du was das Zeug hält. Diese Aufzeichnungen in irgendeinem (rechtlichen) Kontext dann aber zu verwenden ist nicht ohne die Einwilligung desjenigen der aufgezeichnet wurde möglich.
@Foschi: Wenn ich § 201 StGB richtig lesen kann, ist sowohl Mithören als auch Aufzeichnen bereits strafbar:
[...] wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt [...]
[...] wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört[...]
Ok, danke für die Antwort. Jeder der sich bei meinem System einwählt ist damit einverstanden dass es ggf. aufgezeichnet wird. Frage ist hier die genaue Funktion... Wenn mehrere in der Konferenz sind... zeichnet er dann nur diesen user auf... oder die gesamte Konferenz.