Was kann man verlangen...?

lil-ac

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Hallo liebe Ip-Phoner,

ich habe folgendes Problem ich hatte eine Störung vom 28.09-13.10, wo immer die Verbindung getrennt worden ist und erst nach ewigen Minuten sich wieder verbindet hat, mir wurde nun am telefon gesagt das man nur 17.50¤ mir gut schreiben könnte, dann meinte der Herr doch am Telefon er könnte mir den ganzen Betrag gutschreiben.

Wo ich jedoch während der Störung mit einer netten Dame telefoniert habe, meinte sie zu mir nach 24h std. bekomme ich schon den ganzen Monatsbetrag gut geschrieben.

Und wie ich bin lass ich mich mit dem nicht zufrieden in die Ecke stellen, was kann man da evtl. noch rausholen? Die Störung wurde 4 mal aufgeben und jedesmal als "Störung behoben" makiert. Ist es recht was die sagen oder eher nicht?

Ich bitte um Hilfe

Lg

Lil-ac
 
Hängt davon ab, wann der Vertrag erstellt wurde. Ist er vor Mai 2009 abgeschlossen worden, dann besteht nur ein Anspruch die Tage der Störung anteilig vom Monat (Vertragsgebühr : 30 x Ausfalltage). Ist der Vertrag Mai 2009 und später abgeschlossen, dann gibt es einen Freimonat (Gutschrift einer Monatsgebühr). Siehe Leistungsbeschreibung (1&1 Entstörungs-Garantie).
 
was kann man da evtl. noch rausholen?

Andersherum gefragt: Was willst du denn noch herausholen? Willst du jetzt ein Jahr keine Grundgebühr mehr bezahlen? Willst du eine neue FritzBox für umme? Willste ein HTC Wildfire haben?!

Ich glaube du kannst dich damit zufrieden geben, wenn 1und1 dir für einen Monat (wie von dem einen Hotliner bereits angeboten) die Grundgebühr gutschreibt.
 
Aktuell wird nach mehr wie 24h Wartezeit die Komplette Grundgebühr erstattet.
Unabhängig ob neuer oder alter Vertrag.

Wichtig ist, das dies erst NACH der Behebung erfolgt.
Gutschriften für entstanene Hotlinekosten werden gesondert erstattet.
 
Es geht ja auch um diesen Satz "nach 24h kriegt man die gesamten Monat erstattet" dann sagt der wiederrum nach der STörung nur 17 euro. also irgendwie komm ich mir da etwas vera**** vor...
 
24h nach störungsaufnahme.
Der kunde muss Selbsständig in der Rechnungsabteilung nach Behebung der Störung die Qualitätsgarantie ansprechen.

ausgenommen sind alte 3dsl , 4dsl und 2dsl verträge sovie die City Deutschland Flat
 
Die Entstörungsgarantie ist eine freiwillige Leistung seitens 1&1, man sollte es nicht überstrapazieren und in keinem Fall mit den möglichen Vergünstigungen bei einer Vertragsverlängerung oder einem Tarifwechsel vergleichen.

Denn sonst könnte es passieren, dass bei neuen Angeboten diese freiwilligen Garantien auf einmal ganz wegfallen ;)

Gruß
Sandra
 
Richtig, die Enstörungsgarantie ist Vertragsbestandteil. Aber 1&1 ist nicht verpflichtet, diesen Vertragsbestandteil überhaupt anzubieten.

Bei neuen Tarifen könnte man diesen Teil auch weglassen, wenn es zu hohe Kosten verursacht. Dann hätten Kunden wieder das Nachsehen. ;)

Gruß
Sandra
 
Freiwillig schon, aber eine zugesagte Leistung beim Vertragsabschluss, die sie ja auch von anderen Anbietern unterscheiden lässt und damit Kunden ansprechen will.
 
Ja oder die Preise erhöhen.
 
Richtig, aber dennoch sollte man so etwas nicht übermäßig ausreizen, sondern nur im Rahmen der Gegebenheiten in Anspruch nehmen, falls notwendig. ;)

Gruß
Sandra
 
Es ist trotzdem eine freiwillige Leistung seitens 1&1. Das sie dran gebunden sind bei Vertragsabschluss ist unbestritten. Sandra meint nicht das sie sich das aussuchen können, sondern das sie es vertraglich einfach abschaffen bei Neukunden. Genauso wie es bei der Best-Preis-Garantie der Fall war. Für Bestandskunden ändert sich nichts, wenn bei Vertragsabschluss eine Leistung garantiert wurde.
 
on-line hat mich richtig verstanden.

Gruß
Sandra
 

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