Was wenn Nr. bereits registriert?

BlaSh

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Was ist, wenn ich von meinem Provider eine Nummer erhalte die schon mal jemand hatte und diese auch registriert (ENUM) hat? Die Frage beschäftigt mich rein theoretisch. Solange ENUM eine geringe Verbreitung hat, ist die Wahrscheinlichkeit recht gering, aber trotzdem... :confused:
 
Dafür gibt es IMHO die Möglichkeit bei DENIC.de entsprechende rechtliche Schritte einleiten zu lassen. Meinem Wissen nach ist jeder ENUM-Domaininhaber verpflichtet, immer wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dies geschieht u.a. auch durch die Validierung, mit der er bestätigt dass er auch nutzungsberechtigt ist. Ich weiss aber nicht, ob diese Validierung im regelmäßigen Rhythmus wiederholt wird... :noidea: . Mehr dazu findest du hier...
 
Spätestens dabei könnte es also Probleme geben, bei einer großflächigen Verbreitung von ENUM. Oder sehe ich das falsch. Wenn ich bei jedem Umzug erst mal mein Recht einklagen müsste... :eek:
 
Ja, könnte es... doch ENUM befindet sich eigentlich noch so ziemlich am Anfang. Ich selber habe meine ENUM-Domains noch nicht mal ein Jahr lang. Doch alle die, die meine Rufnummern kennen und wissen dass diese ENUM-registriert ist, ziehen ihren Vorteil daraus. Doch zurück zum Thema - bei einer großflächigen Verbreitung werden wohl auch strengere Massnahmen greifen. Denn eine großflächige Verbreitung würde auch bedeuten, dass die Telefonprovider mit einbezogen sind oder sein könnten. So könnte ich mir vorstellen, dass der Provider im Falle eines Inhaberwechsels der Rufnummer auch automatisch die Registrierungsstellen darüber informiert, vorausgesetzt der Provider ist darüber informiert. Doch du selber sagtest ja auch schon, die Tatsache dass du erst einmal dein Recht einklagen müsstest ist derzeit relativ gering...
 
Es könnte doch auch sein, dass es eine ehemals rechtmäßige Aktivierung war und es nur vergessen wurde, dies wieder rückgängig zu machen. Ich würde in einem solchen Fall erst einmal den eingetragenen User kontaktieren und ihn bitten, diesen Account zu löschen. Im Normalfall wirst Du ihn doch per ENUM anrufen können ;)
 
... und es nur vergessen wurde, dies wieder rückgängig zu machen.
Bei meinem Umzug vor zwei Jahren wollte ich die Registrierung über Portunity rückgängig machen. Die Registrierung lies sich aber nur zum Ende der jeweiligen Jahreslaufzeit kündigen und entsprechende Nachrichten, dass diese Nummer nicht mehr mir gehöre, wurden ignoriert, d.h. es dauerte noch 9 Monate, bis die Registrierung endgültig aufgehoben war.
 
Das ganze kann wohl nur zuverlässig funktionieren wenn der Verkäufer von POTS-Nummer gesetzlich verpflichtet ist einen ENUM Eintrag auf Wunsch des Kunden vorzunehmen.
Ansonsten ist die Gefahr zu groß, dass POTS Nummer abgefischt werden und der Betreiber der ENUM Domain steht dann in der Haftung.
Ich sehe auch nicht das die Verkäufer von POTS Nummern und alten TK-Vermittlungsstellen freiwillig kooperieren, schließlich bedeutet ENUM Umsatzverlust und Kommunikation über Rufnummernänderung mit dem Betreiber der ENUM Domain verursachen zudem noch Kosten.

Hier ist die Regulierungsbehörde gefordert.
 
...Ansonsten ist die Gefahr zu groß, dass POTS Nummer abgefischt werden und der Betreiber der ENUM Domain steht dann in der Haftung...
Wie darf ich das verstehen? Brauche einen Denkanstoß... :(
 
Der Verkäufer der POTS-Nummer hat alle Informationen um jemanden zu authentifizieren bevor er einen ENUM Eintrag vornimmt.
Der Betreiber der ENUM-Domain hat diese Informationen nicht, er kann daher leichter Opfer eines Betruges werden, wo jemand einen ENUM Eintrag für eine fremde Rufnummer erwirkt und dann die (ENUM-) Anrufe abgreift.
 
Theoretisch ja... aber eine ENUM-Registrierung muss per Rückruf validiert werden. Und eine registrierte ENUM-Domain kann doch eigentlich nicht nochmal registriert werden. Deswegen hinke ich im Moment mit meinem Verständnis hinterher... :(
 
Warum nicht... der Rückruf erfolgt in dem Moment der Registrierung, bei dem dann die angesagte Validierungs-Nummer als Bestätigung in dem entsprechenden Registrierungsfenster eingegeben werden muss. Dieser Validierungsvorgang ist einmalig und muss bei Fehleingabe mit einer erneuten Validierung wiederholt werden. Es kann also nur der Inhaber validieren.
 
Das funktioniert wohl nur wenn der Inhaber sein Telefon in einem verschlossenen Raum hat wo nur er Zugang hat und kein Dritter.
 
Bei meinem Umzug vor zwei Jahren wollte ich die Registrierung über Portunity rückgängig machen. Die Registrierung lies sich aber nur zum Ende der jeweiligen Jahreslaufzeit kündigen und entsprechende Nachrichten, dass diese Nummer nicht mehr mir gehöre, wurden ignoriert, d.h. es dauerte noch 9 Monate, bis die Registrierung endgültig aufgehoben war.

Damit begibt sich Portunitiy rechtlich auf Glatteis.

Spätestens m Falle einer Neuvergabe ist Portunity verpflichtet, die Nummer freizugeben. Auch ein Kündigungswunsch muss sofort erfolgen. Die Zuteilung einer ENUM-Domain gilt nur, solange man im Besitz der Nummer ist. Unabhängig davon gilt eine Kündigungsfrist für die Dienstleistung als solche. Da das aktuell kostenlos ist und ansonsten im Allgemeinen jährlich abgerechnet wird, sollte das aber keine Rolle spielen.

jo
 
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