Wie schon gesagt, muss man bei der Mitnahme der Rufnummer zwei Dinge unterscheiden:
1. Der alte Anbieter hat muss die Rufnummer abgeben; dazu muss er die Berechtigung prüfen und freigeben. Das nennt man
ausgehende Portierung. Hierfür entstehen Aufwendungen, die der
alte Anbieter dem weggehenden Kunden in Rechnung stellen darf. Allerdings dürfen "dem Teilnehmer können nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen." (
§46 Absatz 3 TKG). Laut
Bundesnetzagentur sind dies im Festnetz etwa 5 bis 8 Euro.
2. Der neue Anbieter muss die Rufnummer vom alten Anbieter übernehmen und dem alten Anbieter im Namen des Kunden kündigen. Er muss sicherstellen, dass die Rufnummer in einer anbieterübergreifenden Datenbank so eingetragen wird, dass Anrufe aus anderen Netzen auch bei ihm landen. Das nennt man
eingehende Portierung. Dafür darf dir der neue Anbieter seine Kosten in Rechnung stellen. Die meisten Anbieter verzichten bei eingehender Portierungen aber auf das Weiterreichen der Kosten, und verbuchen das als Werbungskosten für Neukundengewinnung.
Der neue Anbieter hat natürlich keinen Einfluß auf die vom alten Anbieter berechneten Kosten für ausgehende Portierung. Daher ist das schon korrekt, dass die T-Com für die Abgabe der Nummer 7 Euro verlangt. Das ist im Festnetz normal und an sich doch recht niedrig, wenn man bedenkt, dass abgehende Portierungen im Mobilfunk bis zu 30 Euro kosten.
Nachtrag:
Carpo schreibt doch sogar ganz deutlich: "Bitte beachten Sie, dass wir mit dem Auftrag zur Rufnummernmitnahme eine Kündigung des Telefonanschlusses bei Ihrem bisherigen Netzanbieter beauftragen. (Die Beauftragung wird
unsererseits kostenlos durchgeführt.
Ihr bisheriger Provider kann allerdings Gebühren für diesen Vorgang erheben.)" (Hervorhebung/Fettschrift von mir).