[Frage] Wechselbonus bei 1&1 - Wann wird er berücksichtigt

RollinCHK

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Hallo,

eine Freundin hat noch einen Internet + Telefonvertrag bei Tele Columbus. Diesen Vertrag hat sie bereits selbst gekündigt und er läuft Mitte August aus. Jetzt hab ich gesehen, dass 1&1 einen Wechselbonus von bis zu 100 Euro gewährt. Diesen Bonus erhält man, wenn die Rufnummer mitgenommen wird. Das wäre normalerweise ja kein Problem, nur wie ist das, wenn der bisherige Vertrag halt bereits gekündigt wurde? Der muss doch normalerweise vom neuen Anbieter, also direkt von 1&1 gekündigt werden und die Portierung muss doch von 1&1 veranlasst werden, oder habe ich das falsch verstanden? Im Mobilfunkbereich ist das ja alles einfacher und klarer...

Laut 1&1 Facebook Support ist es egal, ob man den bisherigen Vertrag schon selbst gekündigt hat. Wichtig sei nur die Mitnahme der Rufnummer, aber wie soll das jetzt noch veranlasst werden?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen...
 
Die Freundin beauftragt einfach den neuen Telefonanschluss mit Rufnummernmitnahme. Dann wird sich alles i.d.R. selbst geben, wenn die Abschaltung nicht gerade kurz bevor steht.

Dass der neue Anbieter im Auftrag kündigt ist eine Empfehlung aber nicht zwingende Voraussetzung.
 
Ah OK. Ich hab noch nen alten Kenntnisstand von 2009, als mich die Geschichte selbst betraf. Damals hätte wohl die Portierung nur funktioniert, wenn der neue Anbieter selbst gekündigt hätte. Das Problem bei mir war aber, ich war Vodafone DSL Kunde und bin zu 1&1 (VDSL) gewechselt und das System hat seiner Zeit ausgegeben, dass eine Rufnummernportierung bei mir aus technischen Gründen nicht möglich sein. Ich musste also warum auch immer damals nen Neuanschluss bestellen... Wie auch immer dann müsste man das jetzt mal testen. Der Anschluss der Freundin ist wie gesagt zu Mitte August gekündigt. Ich nehme an vor Mitte Juni braucht man dann sowieso noch gar nicht den neuen Anschluss bestellen... oder?
 
Seitdem sind ein paar Jahre ins Land und es gibt eine gesetzliche Regelung (die übrigens nicht die Kündigung durch den neuen Anbieter voraussetzt). Somit müssen solche Portierungen auch umgesetzt werden.

Zwei Monate vorher bestellen sollte (!) ausreichen, falls es die Aktion dann noch gibt. Es spricht aber auch nichts dagegen, den Wechsel sofort anzustoßen.
 
Die Frage ist ob das mit Telecolumbus überhaupt geht.Bei mir gings jedenfalls nicht.Man sagte mir 1&1 hätte keine Vereinbarung mit Telecolumbus.
 
Zum Jahreswechsel.Seit dem 12.1 2015 bin ich bei 1&1.
 
Solch einen Rechtsverstoß müsste man der Bundesnetzagentur melden.
 
Ich kann das bestätigen. Wir haben den Wechsel jetzt gemeinsam "versucht" anzustoßen, per telefonischer Bestellhotline. Normalerweise mag ich so was per Telefon nicht, aber über die Internetseiten konnte man zwecks Rufnummernmitnahme Tele Columbus nicht auswählen, auch nicht sonstige. Es wurde auf die Hotline verwiesen. Dort am Telefon kam dann wieder die Frage nach dem Wechselbonus auf.

- Bekommt man den Bonus?
- Müssen beide Rufnummern portiert werden, oder reicht es auch eine Nummer zu portieren usw.?

Es wurde also nach dem bisherigen Anbieter gefragt. Hier wurde Tele Columbus genannt und dann kam die Aussage, dass es hier keinen Wechselbonus geben würde, weil die Rufnummernmitnahme von Tele Columbus zu 1&1 überhaupt nicht unterstützt würde. Den Bestellprozess haben wurde dann abgebrochen.
 
Find ich reichlich seltsam.Vor etwas über 2 Jahren bin ich von 1&1 zu Telecolumbus gewechselt und da konnt ich meine Nummern mitnehmen.Da dort aber überhaupt nichts funktionierte bin ich nach Ablauf der Mindestvertragszeit wieder zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ich nicht verstehe. Wieso kann man auf der 1&1 Website als bisherigen Telefonieanbieter scheinbar nur Vodafone, Telekom, Versatel usw. auswählen... Wieso gibts da keinen Punkt der z. B. "sonstige" heißt... Man wird ja so quasi genötigt, telefonischen Kontakt aufzunehmen und wenn an dieser telefonischen Gegenstelle die Mitarbeiter nicht optimal geschult sind, was ja vielleicht auch nur der Grund für diese Aussagen ist, dann hat man echt ein Problem, weil man sich auf NICHTS verlassen kann. Für die Freundin ist der Wechsel nur durch den Wechselbonus besonders attraktiv. Die Mitnahme pro Rufnummer kostet bei Tele Columbus knapp 10 Euro. Ob man hier jetzt eine, oder beide Nummern portieren müsste, macht also den Kohl nicht fett, aber wenn die Rufnummernmitnahme am Ende nicht geht, man auch keinen Wechselbonus erhält, dann passt die ganze Rechnung nicht mehr...
 
Weis nicht ob das an der Schulung liegt mir sagte ein Powerseller und die Hotline das es nicht geht.Anfang April fragte ich wegen einem Bonus nach den man mir im Januar versprochen hatte und da kam auch das Gespräch auf den Wechselbonus und da sagte man mir das es zum Zeitpunkt meiner Bestellung diesen noch nicht gab was aber definitiv nicht stimmt
 
Ich sag mal so... Unter solchen Umständen kann man nur zum Abstand von einer Bestellung raten, hilft ja NICHTS... Ich bin selbst zufriedener Kunde, nur ich kann so was nicht weiter empfehlen. - Gibts da einen Bonus? - Klappt das reibungslos? ... Was soll ich denn auf solche Fragen antworten... "Müsste aber...!" :)
 
Seitdem sind ein paar Jahre ins Land und es gibt eine gesetzliche Regelung (die übrigens nicht die Kündigung durch den neuen Anbieter voraussetzt). Somit müssen solche Portierungen auch umgesetzt werden.

Solch einen Rechtsverstoß müsste man der Bundesnetzagentur melden.

Mitnichten. Die angesprochene gesetzliche Regelung (TK Novelle von 2012) beinhaltet lediglich, dass ein Anbieter die Rufnummer eines Kunden im Zuge einer Kündigung abgeben muss. Es ist aber kein Anbieter dazu verpflichtet die Rufnummer entgegenzunehmen. Du solltest dich besser informieren bevor du hier derartige Fehlinformationen verbreitest.
 
Naja muss halt jeder selber wissen.1&1 ist ja an sich nicht schlecht,da gibt's schlimmere.Alles zusammne gerechnet bin ich fast 9 Jahre bei 1&1 und war immer zufrieden,dennoch mus man sagen das da noch das eine oder andere Rad im Dreck läuft
 
Quellenangabe fehlt. Hier aber ein Zitat von der selben Seite für dich:

Nach dem Telekommunikationsgesetz haben Sie einen Anspruch darauf, Ihre Rufnummer bei einem Anbieterwechsel beizubehalten, wenn Ihr neuer Anbieter Ihnen die Mitnahme der Rufnummer in seinem Vertrag zugesichert hat.

Quelle: Bundesnetzagentur
 
Dann lies Dir mal § 46 Abs. 3f TKG durch, da gibt's nix mit "wenn".
 
"3f" wie "3 folgende" oder "3 und 4".

P.S. Ich hatte das Problem mal mit 1&1 und einem regionalen Stadtwerkeanbieter.
 
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