Weg von 1&1: Nummern wieder mitnehmen?

augenstern

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Hallo,

ich bin ja jetzt auf Komplettarif gewechselt. Da musste ich ein Rufnummernmitnahmeformular unterschreiben - OK.

Wenn ich nun nach der MVLZ auf die Idee komme z.B. zur Telekom zurückzuwechseln (weil die meinetwegen günstiger sind), kann ich dann die ehemls von T-Com zu 1&1 portierten Teleonnummern wieder zurückportieren oder "gehören" die 1&1?
 
Die Frage hierbei ist, ob T-Com es ermöglicht die Nummer mitzunehmen. Das Problem ist fast immer der neue Provider, ob er die Portierung vornimmt von dem und dem Anbieter. Zu sehen ist es aktuell ja bei 1&1, wo man derzeit nur Rufnummern von T-Com aus portieren kann und sonst von keinem Anbieter. Frag also bei T-Com, ob die die Rufnummern protieren würden. 1&1 wird der Portierung nach Ende der Vertragslaufzeit zulassen, muss sie auch.
 
... zieh doch zum Ende der MVLZ einfach um. Dann gibt's einen ganzen Satz neuer Nummern... ;)
 
Hi,

Zu sehen ist es aktuell ja bei 1&1, wo man derzeit nur Rufnummern von T-Com aus portieren kann und sonst von keinem Anbieter.

Ab dem 01.07.2008 - also ab heute - soll man auch Rufnummern von NetCologne, M-Net, Versatel, Hansenet/Alice und Arcor zu 1&1 portieren können.
 
@thwmobil

Hallo thwmobil!

Ich will keine neuen Nummern, sondern meine 'alten' Nummern weiterhin behalten nach einem Wechsel.

Um die Fragerei noch etwas zu erschweren:

Falls 1&1 bis Ablauf der MVLZ keine Komplettschaltung hinkriegt, ich also nach wie vor den TCom Anschluß habe, was passiert bzw. was muss ich tun, wenn ich dann 1&1 kündige :confused:

Dieser Tarifdschungel ist zum Mäusemelken :D
 
Wenn bis Ende der MVL keine Portierung stattgefunden hat, dann sind die Nummern halt noch bei T-Com und bleiben es auch. Der Vertrag mit 1&1 wird ganz normal gekündigt.
 
Wenn bis Ende der MVL keine Portierung stattgefunden hat, dann sind die Nummern halt noch bei T-Com und bleiben es auch. Der Vertrag mit 1&1 wird ganz normal gekündigt.

Eine Portierung wird von 1&1 zu einem bestimmten Termin vorgemerkt. Es sind also Konstellationen denkbar, wo ein Vertrag mit 1&1 bereits gekündigt ist, aber die Kündigungsvormerkung für den Komplettanschluss bereits von 1&1 an die Telekom übermittelt wurde. Dann hat man schlechte Karten.
Laut Telekom kann nämlich nur derjenige eine Kündigung widerrufen, der sie beauftragt hat (also 1&1). Das ist durch das technische Verfahren so festgelegt.
Und wie verhält sich 1&1? Hier eine Mail:
Sehr geehrter Herr xxx,

wir bedauern, dass es Grund zur Beschwerde gegeben hat.

Leider ist es uns nicht möglich die Kündigung bei er Deutschen Telekom zu widerrufen da Sie uns lediglich den Auftrag zum Kündigen gegeben haben.
Das haben Sie derzeit durch das Zusenden Auftrags zur Anschluss- und Rufnummernmitnahme veranlasst.

Dieses Formular enthielt aber keine Einverständnisserklärung diese Kündigung auch zu widerrufen.

Daher obliegt es Ihnen dieses bei der Deutschen Telekom zu widerrufen.

Bitte akzeptieren Sie unseren Standpunkt.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Kundenservice

Nur durch massiven Einsatz (Kontakt zur Bundesnetzagentur, dort Vermittlung eines für die Portierung zuständigen sympathischen Telefonica-Technikers, mit ihm schließlich "informell" den Kündigungsvermerk in der Datenbank getilgt) ist es mir gelungen, meine alten Telefonnummern über einen von mir aus wichtigem Grund gekündigten 1&1-Vertrag hinüber zu retten.
 
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