Will 1&1 vorzeitig kündigen, jedoch gibt es Probleme, jemand mit ähnl. Erfahrungen?

WITEK83

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Hallo Leutz,

bin neu hier und dann komme ich doch gleich zu meinem Anliegen.
Bin seid März 2008 bei 1&1 und hab das kompl. Packet 16000.
Da ich aber in einer zweiten Ausbildung bin und zum 01.02.2009 Umziehe, steigen meine Nebenkosten an und mir ist mit meiner Ausbildungsvergütung dieser Luxus nicht mehr zu gönnen, also habe ich folgendes gemacht, nähmlich Vertrag vorzeitig gekündigt.

Siehe Schreiben vom 15.01.2009.



Kundennummer: 1xxxxxx
hiermit kündige ich mein 1&1 Paket mit der Vertragsnummer 1xxxxxxx
xxxxxxx.de und der Telefonflatrate zum 01.02.2009.
Zeitgleich nach der Abbuchung des Rechnungsbetrages für Februar 2009 entziehe ich ihnen die Einzugsermächtigung von meinem Konto.

Zu den Gründen meiner vorzeitigen Kündigung:
Ich bin allein Lebend und befinde mich zurzeit in einer zweiten Ausbildung.
Da meine Ausbildungsvergütung meinen Lebensunterhalt nicht sichert, habe ich bei den Ämtern finanzielle Unterstützung beantragt, womit dann mein Lebensunterhalt gesichert werden sollte.
Alles war jedoch erfolglos da mir wegen der zweiten Ausbildung kein Anspruch mehr auf Leistungen wie ALG II und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zusteht, auch ein Antrag auf Wohngeld wurde mir abgelehnt. Mit meinen 25 Jahren und nicht geleistetem Wehdienst steht mir auch kein Anspruch auf
Kindergeld mehr zu.
Durch diese bitteren Ablehnungen und der immer steigenden Unterhals - und Nebenkosten werde ich finanziell sehr belastet und dazu gezwungen auf Luxusgüter zu verzichten.
Diese schwierige Finanzielle Situation ermöglicht mir auch nicht das Paket von 1&1 weiter zu nutzen und mir bleibt keine andere Wahl als diesen Vertrag vorzeitig zu Kündigen.
Die von Ihnen kostenlos bereitgestellte Hardware der Fritz! Box 7113 samt dem Zubehör kann ich auf
Ihren Wunsch auch an Sie OVP zurücksenden.
Ich bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung innerhalb 14 Tagen nach Erhalt dieses Briefes.
Sollte keine Antwort erfolgen, gelten die Kündigung und alle anderen Forderungen als akzeptiert.
In der Anlage beigefügter Verdienstnachweis, Ausbildungsvertrag und eine Übersicht über die Mietkosten begründet meine Situation und die daraus entstandene Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen


am 26.01.2009 bekam ich eine Antwort per E.Mail, ihr Vertrag wurde zum 04.03.2010 gekündigt, ich dachte ich sehe nicht richtig.

Hab gestern da Angerufen, Sagte mir einer, Schreiben Sie nochmal ne Kündigung, ich kann selber nicht zu Kündigungsabteilung zugreifen, werder über telefon noch über E-Mail, es gehe nur Schriftlich, also tuen Sie es am besten so. Damit wollte ich mich nicht zufrieden geben.

Also rief ich heute nochmal an, da sagt mir einer gleich, es gibt ne möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen vorzeitig, jedoch müssten Sie sich schriftlich Freikaufen, es werden nicht alle vollen Monate angerechten aber wieviel konnte er mir auch nicht sagen.

Hat jemand ähnlicher Erfahrungen gesammelt, auch bzg. Freikaufen und um wieviel es sich handeln könnte.

Ich halte euch natürlich auf dem laufenden.

LG Witek
 
Das Freikaufen wird nur dann gehen, wenn kein DSL am neuen Ort möglich ist, man zusammenzieht, oder ins Ausland. All dies ist natürlich nachzuweisen mit Meldebestätigung usw. und vor allem eine reine Kulanzsache. Dein Fall als solcher ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund, da die finanzielle Situation vollends Dein Problem ist. Du hast also keinen Anspruch darauf und kannst nur hoffen das sie das machen. Der Freikauf lag glaub ich bei 70¤.
 
Moin Witek,

Du hast den Vertrag mit einer (Mindest)Laufzeit von 24 Monaten geschlossen und trägst damit das Kostenrisiko für diesen Zeitraum.

Einer vorzeitige Kündigung aus Kulanz hat 1&1 nicht zugestimmt, wie Du ja der Mail entnehmen konntest. Du wirst also kaum eine Chance haben, vorzeitig aus dem Vertrag raus zu kommen.
1&1 hat die Kündigung in eine fristgemäße Kündigung umgewandelt, so dass Du zum Ende der Bindungsfrist aus dem Vertrag rauskommst.

Ein Recht auf vorzeitiger Kündigung ergibt sich für Dich nur, wenn
- 1&1 den von Dir zu zahlenden Betrag ändert (nach oben wie nach unten)
- 1&1 die AGB offiziell(!) für die laufenden Verträge ändert
- Dein Anschluss gestört ist und von 1&1 trotz schriftlicher Fristsetzung von mindestens 14 Tagen nicht repariert wird

Grüße Dirk
 
Das Freikaufen wird nur dann gehen, wenn kein DSL am neuen Ort möglich ist, man zusammenzieht, oder ins Ausland. All dies ist natürlich nachzuweisen mit Meldebestätigung usw. und vor allem eine reine Kulanzsache. Dein Fall als solcher ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund, da die finanzielle Situation vollends Dein Problem ist. Du hast also keinen Anspruch darauf und kannst nur hoffen das sie das machen. Der Freikauf lag glaub ich bei 70¤.

und warum wurde mir am tel. gesagt, dass es damit gehen würde. Also scheint es üblich zu sein, dass beim 1&1 Support immer andere Antworten kommen, kotzt mich echt langsam an.

Natürlich ist auch die Finanziele Sitation nur mein Problem, jedoch sehe ich nicht ab im Internet 24 Stunden am Tag surfen aber dafür zu Hungern, natürlich schießt man auch 24 Monatige Verträge ab aber weiß man davor was in den 2 Jahren so alles passieren kann.

Also entweder dann Probieren über Freikauf oder den Tarif wechseln......auf 2000 oder so, damit es deutlich günstiger wird.

Schon sehr ärgerlich wenn die Leute von 1&1 mit wenig entgekommen einem aus der blöden situation helfen wollen ......
 
und warum wurde mir am tel. gesagt, dass es damit gehen würde. Also scheint es üblich zu sein, dass beim 1&1 Support immer andere Antworten kommen, kotzt mich echt langsam an.
Die telefonische Hotline hat dies nicht zu entscheiden und wollte nur helfen wenn man das liest.

Natürlich ist auch die Finanziele Sitation nur mein Problem, jedoch sehe ich nicht ab im Internet 24 Stunden am Tag surfen aber dafür zu Hungern, natürlich schießt man auch 24 Monatige Verträge ab aber weiß man davor was in den 2 Jahren so alles passieren kann.
Dann darf man bös gesagt, keinen Laufzeitvertrag abschließen.

Also entweder dann Probieren über Freikauf oder den Tarif wechseln......auf 2000 oder so, damit es deutlich günstiger wird.
Kannst Du versuchen.

Schon sehr ärgerlich wenn die Leute von 1&1 mit wenig entgekommen einem aus der blöden situation helfen wollen ......
Nach Entgegenkommen wird immer dann geschrien, wenn man was will was man nicht kriegt. Ich glaube nicht das Du 1&1 entgegen gekommen bist, oder hast Du freiwillig auf die "Willkommensgeschenke" verzichtet? Wie gesagt, Du hast einen Vertrag den Du erfüllen musst.
 
Hi Witek83!
Verträge sind selbstverständlich dazu da, von beiden Vertragspartnern eingehalten zu werden. Du hättest es sicherlich auch nicht gerne gesehen, dass 1und1 dir plötzlich schreibt: "Sehr geehrter Herr xxx, wir können Ihnen leider kein DSL mehr zur Verfügung stellen, weil wir weniger Einnahmen haben"......
Oder glaubst du, dass ein anderer Anbieter, z.B. von Handyverträgen, dich aus einem Vertrag entlässt, nur weil sich in deinem persönlichen Umfeld etwas verändert hat? Und diese Veränderungen wie deine 2. Ausbildung kommen auch nicht von heute auf morgen ins Haus geschneit...
Alles in Allem solltest du eventuell deine Lebensplanung und damit dein Verhalten bei Vertragsabschlüssen mit Mindestlaufzeiten einmal überdenken, denn wenn jemand damit rechnen muss, dass gravierende finanzielle Einschnitte in der Laufzeit passieren, der sollte auch keinen Vertrag mit Mindestlaufzeit abschliessen. Für solche Fälle gibt es Anbieter wie Alice oder Congstar.
Dennoch drücke ich Dir die Daumen, dass 1und1 Kulanz zeigt und dich aus dem Vertrag entlässt. Rummeckern über den Anbieter bringt hier allerdings nix. ;)
 
Ein Recht auf vorzeitiger Kündigung ergibt sich für Dich nur, wenn
- 1&1 den von Dir zu zahlenden Betrag ändert (nach oben wie nach unten)
- 1&1 die AGB offiziell(!) für die laufenden Verträge ändert

In diesem Zusammenhang müsste man wohl mal prüfen, ob man frühzeitig rauskommt, weil 1&1 seit ca. Dezember 2008 satte 12,- ¤ für eine Rücklastschrift nimmt. Und das auch bei älteren Verträgen, bei denen noch 9,60 ¤ in der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste stehen.


@WITEK83
Bei einem Umzug im gleichen Vorwahlbereich bietet dir 1&1 an, den alten Vertrag zu kündigen und einen neuen mit neuer Laufzeit von 24 Monaten abzuschliessen. Wie gross die Chancen sind, und was es kostet, wenn man auf das Angebot nicht eingeht, kann ich dir allerdings nicht sagen.
Keine Ahnung, ob sie das auch bei einem Umzug in ein anderes Ortsnetz machen.
 
Und diese Veränderungen wie deine 2. Ausbildung kommen auch nicht von heute auf morgen ins Haus geschneit...
Alles in Allem solltest du eventuell deine Lebensplanung und damit dein Verhalten bei Vertragsabschlüssen mit Mindestlaufzeiten einmal überdenken, denn wenn jemand damit rechnen muss, dass gravierende finanzielle Einschnitte in der Laufzeit passieren, der sollte auch keinen Vertrag mit Mindestlaufzeit abschliessen.


Also mit der Geschichte 2. Ausbildung geb ich Dir recht, aber der 2. Teil Deiner Aussage ist ja sowas von daneben, da muß man was zu sagen.
Also ich schliesse einen Vertrag ab und werde innerhalb der nächsten 4 Wochen von meinem Arbeitgeber gekündigt, nach Deiner Meinung muß ich sowas im voraus Planen und kann deshalb keinen Vertrag abschließen, was ist das für ein Unfug?
Nach Deiner aussage dürfte kein Mensch irgendeine vertragliche Bindung eingehen, denn ich muß immer damit rechnen ohne Job und damit mit sehr viel weniger finanziellen Mitteln da zu stehen. Das ich Verträge die ich geschlossen hab weiterhin erfüllen muß steht hierbei ausser Frage.
 
Ein Recht auf vorzeitiger Kündigung ergibt sich für Dich nur, wenn
- 1&1 den von Dir zu zahlenden Betrag ändert (nach oben wie nach unten)
Nach oben ja, nach unten nein. Ein Kündigungsrecht besteht nur dann wenn der Preis erhöht wird, also der Kunde benachteiligt wird. Bei einer Preissenkung ist das nicht der Fall. Davon abgesehen hat der Kunde in erster Linie denn kein Kündigungsrecht, sondern kann erstmal nur die Einhaltung des Vertrages verlangen. Wenn das abgelehnt wird, besteht das Kündigungsrecht. Genauso verhält es sich auch mit dem Beitrag von SteffenGrün und der Rücklastschrift. Da gibt es aber ein anderes Problem, denn die Rücklastschrift stand nicht mit 9,60¤ da, sondern ab 9,60¤. Erstmal muss der Fall eintreten, dann muss man nachweisen das die Rücklastschrift billiger als 12,00¤ ist, dann auf Einhaltung des Vertrages pochen und wenn das denn abgelehnt wird, dann könnte man kündigen. Aber eins ist sicher, das 1&1 hier im Fall des Falles nachgeben würde, weswegen dieser Punkt aussichtslos ist.
 
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