Wohnort / Firmensitz

motrix

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Hallo! Wie ist das eigentlich genau mit der ortgebundenen Rufnummer. Wenn ich in einer Firma im Ort X arbeite und das VOIP auch von dort aus nutzen möchte, kann ich dann ohne weiteres eine Rufnummer von Ort X beziehen, auch wenn ich in Ort Y wohne?

Ich meine ich hätte mal was gelesen von Wohnort oder Firmensitz, bin mir jetzt aber doch nicht mehr ganz sicher. Anmeldung mit Eingabe der Firmendaten (bei sipgate.de) hat funktioniert ohne Probleme und die Nummer funktioniert auch einwandfrei, nur... ist das so auch korrekt und "legal" oder wird mir die Nummer dann evtl. doch wieder weggenommen? Wäre ja doof wenn die Nummer "bekannt" ist und dann plötzlich deaktiviert wird, keiner mehr durchkommt und aufgeladenes Guthaben futsch ist. Die Nummer wird übrigens auch nur von Ort X aus verwendet.

Wie gesagt... Mein Problem liegt beim "ortsgebunden"... Wohnsitz oder Wohnsitz/Firmensitz?

motrix
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin motrix,

ortsgebunden bezieht sich bei natürlichen Personen immer auf den Wohnsitz (egal ob Erst- oder Zweit-). Der Firmensitz spielt nur eine Rolle, wenn eine Firma einen Telefonanschluss haben möchte. Somit muss Sipgate, sobald sie von Deiner Falscheingabe erfahren, Deine Rufnummer abschalten. Das Guthaben dürfen sie aber nicht einfach einziehen.

Was mich wundert, ist dass Deine Anmeldung so durchgegangen ist. Eigentlich prüft Sipgate die Adresse gegen Deine Schufa-Daten, da hätte dann der Fehler auffliegen müssen.
 
motrix schrieb:
nur... ist das so auch korrekt und "legal" oder wird mir die Nummer dann evtl. doch wieder weggenommen?

Ja, wenn dein Telefonanschluss innerhalb des angegebenen Ortsnetzes liegt, ist das ok, oder anders ausgedrückt:
Wenn du eine "normale" Telefonleitung beantragen würdest, würdest du ja auch diese Vorwahl bekommen.
 
Danke für die ersten beiden Antworten, auch wenn sie irgendwie auf ein unterschiedliches Ergebnis hinauslaufen, oder?

Bei der Onlineanmeldung wird (warum auch immer) gerade keine Schufa-Prüfung durchgeführt. Ist mir aber auch erst jetzt aufgefallen. So wie ich das sehe wird im Moment nur nachgesehen ob Anschrift und PLZ/Ort zusammen passen.

motrix
 
Hmm, ok. Kann sein, dass ich einen anderen - älteren? - Kenntnisstand habe als kombjuder.
 
Ist doch schon recht verwirrend die ganze Sache mit den Rufnummern. Aber im schlimmsten Fall können sie mir doch die Nummer doch nur wieder wegnehmen, oder? Ich meine... Weitere Probleme kann es da nicht geben, wobei ich die Nummer ja auch im angegebenen Ort nutze...

motrix
 
Ich würde mal behaupten, im schlimmsten Fall könnten Sie dir kündigen (Verstoß gegen AGB) und dich wegen Betrugs anzeigen. Ob Sie das wirklich machen weiß ich allerdings nicht....
 
In den AGB habe ich nichts gefunden, dass die Anschrift der Wohnsitz sein muss. Und die Anschrift, welche angegeben wurde ist ja auch korrekt. Der Anschluss wird von dort aus genutzt, ist halt aber nicht der Wohnsitz.

Aus den AGB:

4.4. Der Kunde ist verpflichtet, SIPGATE innerhalb eines Monats jede Änderung seines Namens sowie jede Änderung seiner Anschrift anzuzeigen.

4.5. Der Kunde verpflichtet sich, SIPGATE jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten; auf entsprechende Anfrage von SIPGATE hat der Kunde die Daten zu bestätigen. Bei Verstoß ist SIPGATE berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren.
 
:-Ö Wer hat euch denn erzählt das die ne Schufa-Prüfung machen...
 
Sipgate selber hat mir das erzählt, und zwar auf den Seiten, auf denen ich eine ortsgebundene Rufnummer beantragt habe. Damals (gut, ist jetzt über ein Jahr her) wurde über einen Abgleich der Namens- und Adressdaten mit denen der Schufa sicher gestellt, dass man sich nicht mit falschen Daten anmeldet.
 
@snipe122

Nicht gleich eine Prüfung, ich würde es eher Adressabgleich nennen, und dieser wurde -zumindest zu Anfangszeiten- gemacht.

Edit: Ghoswalker war schneller - hatte vor dem Antworten - nicht aktualisiert.

@snipe122,

zumindest, stimmst du einer Bonitätsprüfung zu - AGB Punkt 10.
 
§10. Bonitätsprüfung
§10.1. SIPGATE behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei einer Wirtschaftsauskunftei ihrer Wahl Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und dieser Daten aufgrund nichtvertragsgemäßer Abwicklung zu melden. Der Kunde kann bei dem für ihn zuständigen Institut, dessen Name und Anschrift SIPGATE dem Kunden auf Anfrage mitteilt, Auskunft über seine ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.


Schufa halte ich da für übertrieben. Das kann alles mögliche sein... Payback zum Beispiel ;)
 
Alles klar Payback = Wirtschaftsauskunftei?

Und ob sipgate ansonsten Bürgel, Schufa, Deltavista - oder welche Auskunftei auch immer - nutzen, ist dich relativ egal.
 
Nunja sie behalten sich die Möglichkeit vor - aber mal im Ernst - Ihr glaubt doch nicht das alle überprüft werden? Nur wenn es Verdacht gibt. Man kann z.B. auch einen Zweitwohnsitz angegeben der nirgendwo auftaucht - und kann trotzdem noch telefonieren. Da muss schon ein begründetes Verdachtsmoment vorliegen bzw. jemand mal in Zahlungsverzug geraten!
 
snipe122 schrieb:
Nunja sie behalten sich die Möglichkeit vor - aber mal im Ernst - Ihr glaubt doch nicht das alle überprüft werden?

In der Anfangszeit, wurde definitiv* jeder abgeglichen! Wie es jetzt ist, kann ich dir nicht sagen.

* Gab zu dieser Zeit auch genügend Anmeldeprobleme, einfach mal in alten Sipgate Threads schmöckern.
 
So wie es jetzt aussieht wird zwar überprüft, ob es die Adresse wirklich gibt und ob sie zur Vorwahl passt, aber nicht, ob die anmeldende Person wirklich existiert, geschweige denn dort wohnt.

Fragt sich nur, ob die derzeitigen Falschanmelder sich auf ewig ihrer "erschlichenen" Nummer erfreuen können, oder ob es einfach derzeit vielleicht Probleme mit dem Schufa-Vertrag gibt, und die dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeprüft werden.
 

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