Zurückbehaltungsrecht des Providers?

Gerry_

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Eine Bekannte hat mich angesprochen.

Kundin und ehemaliger Telefonanbieter streiten sich über einen Kündigungszugang bzw. die Wirksamkeit einer Kündigung. Demzufolge auch über noch ausstehende Telefon-Grundgebühren.

Der ehemalige Telefonanbieter verweigert die Portierung der Rufnummer.

Kann er die Rufnummern-Portierung als Druckmittel für (nicht bestehende) Zahlungsansprüche nutzen? Ist dies von § 46 TKG gedeckt?

Müsste man nunmehr die Portierung einklagen bzw. unter Vorbehalt der Prüfung der Wirksamkeit der Zahlungsansprüche die Rechnung vorläufig bezahlen?

Habe dazu weder etwas in den FAQ noch im Forum gefunden.

Die Dame sitzt jetzt ohne Festnetzanschluss und INet da und sieht nicht ein, dass sie einen nicht bestehenden Zahlungsanspruch wegen dieser "Nötigung" befriedigt.
 
Ich vermute, das Problem ist die nicht anerkannte Kündigung. Die Rufnummer gibt es erst nach erfolgter Kündigung.

jo
 
Hallo Rollo,

die Kündigung wurde durch den bisherigen Anbieter inzwischen zum 31.08.2009 bestätigt. Trotzdem rückt er nich die Nummer heraus.
 
Dann müsten ja auch die Kosten geklärt sein. Ansonsten würde ich mal bei der BNetzA anfragen bzw. bei denen eine Beschwerde einreichen.

jo
 
Danke für den Tipp, werde das weiterleiten.

Die Kosten sind nicht geklärt. Beim neuen Anbieter wurde der Wechsel im April beantragt. Ende Mai kam vom neuen Anbieter dann die Bestätigung des Wechsels mit dem Hinweis, dass man nicht mehr selber kündigen müsse. Kündigungsfrist beträgt beim alten Anbieter 4W zum Monatsende.

Der neue Anbieter hat allerdings nicht geschrieben, wann und zu welchem Zeitpunkt er gekündigt hat. Offensichtlich war dies aber zum 30.06.09, denn der Anschluss war ab 01.07.09 plötzlich tot. Als der alte Anbieter dann im Juli noch einmal abgebucht hat, wurde das Geld zurückgeholt.

Anfang August bestätigte der neue Provider dann "eine Kündigung" (ohne Angabe durch wen und wann) zum 31.08.2009. Fordert aber seither zwei Monatsgrundgebühren. Angeblich handelt es sich seit dem 01.07.09 um eine Störung und die Kundin hätte sich zur Beseitigung melden müssen.

ABER ACHTUNG: Obwohl meine Bekannte keine "Schwätzerin" ist, kommt mir der ganze Sachverhalt sehr verwirrend vor. Auch die Rolle des neuen Anbieters. Der hätte sich doch ab 01.07.09 melden müssen und dann zumindest bestätigen, wann zu welchem Termin gekündigt wurde.

Fakt ist aber, dass der alte Provider die Rufnummer nur herausrückt, wenn zuvor die angemahnten Beträge bezahlt werden. Festnetz und INet liegen jetzt also schon seit 3 1/2 Monaten lahm.

Wenn sie weiter auf ihr Recht besteht, muss sie wohl zum Anwalt.
Aber zuvor ist eine Anfrage bei der BNetzA sicherlich ein guter Zwischenschritt.
 
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