1&1 macht Probleme wegen Maxdome Box

Ich würde mich, soweit keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist an die Staatsanwaltschaft wenden und Anzeige gegen Unbekannt wegen Unterschlagung einlegen.
Ich will das jetzt mal StrR nicht durchprüfen, aber ein Anfangsverdacht sollte gegeben sein.

Vorausgesetzt der ebay Verkäufer hat die Box tatsächich selber von 1und1 erworben, Müßte der ebay Käufer IMHO tatsächlich Eigentümer der Box geworden sein. damit hat 1und1 kein Recht, die Box einzubehalten.
Ob er Ansprüche gegen 1und1 aus Gewähleiszung oder gegen irgendjemanden anderen (Hersteller der Box) aus einer Garantie ist schon schwieriger zu beantworten, da wäre ich mir nicht so sicher, soweit es aber z.B. eine Hersteller Garantie gibt, sollte diese auch dem privaten ebay Käifer zustehen.
 
Eine Anzeige könnte aber den Nervfaktor noch erhöhen. Bis die Staatsanwaltschaft mit der Beweisaufnahme durch ist, gibt es vielleicht schon kein Maxdome mehr. (Das kann mehrere Monate dauern.) Wenigstens kostet das nichts. Und wenn er dann Recht bekommen sollte, muß er die Box vermutlich trotzdem noch einklagen.
Die Sache wird ja schon vom Anwalt erledigt. Da kann man nur hoffen, dass der Anwalt weiß, was er macht und nicht nur ein Auge auf seine eigene Rechnung hält. Die Rechtsabteilung von 1und1 wird sich in solchen Dingen sicher sehr gut auskennen.
Ohne Hilfe von seinem ebay-Verkäufer sehe ich da eher schwarz.
Ich bin mal gespannt, was draus wird.
 
Die Drohung mit einer Strafanzeige sollte zumindest dafür Sorgen, dass sich Entscheidungsbefugte Personen mit dem Fall beschäftigen.
Interessant wäre ja auch einmal in Erfahrung zu bringen, warum 1und1 glaubt, der Kunde sei nicht rechtmäßiger Eigentümer der Box geworden.
Es spricht doch alles dafür, dass der Lunde die Box zumindest gutgläubig erworben hat.
Naja wozu sollte r die Hilfe des Ebay Verkäufers noch brauchen? Er hat eine Kopie der Rechnung, und die Box, OK eine Aussage, in der der Verkäufer den Verkauf bestätigt und bestätogt, dass er Eigentümer der Box war kann nichts schaden.

Aber meines Erachtens müsste in einer Zivilrechtlichen Auseinandersetzung 1und1 nachweisen, dass sie ein Recht zum Besitz der Box haben. Und dafür sehe ich keinen Anhaltspunkt.
 
Im übrigen spielt es doch keine rolle, ob 1&1 die Box für 1¤, 99¤ oder 9999¤ verkauft hat. sie ist nicht dem Kunden geschenkt worden, sondern zu einem günstigen Preis verkauft worden. Damit hat 1&1 definitiv keine Besitzansprüche mehr auf die Box. Im Gegenzug für diesen günstigen Preis hat sich der Kunde verpflichtet, einen lange laufenden Vertrag bei 1&1 abzuschliessen. Das aber ist nicht Problem von abexx, sondern das Problem des ebay-Verkäufers, der halt noch seine Restzeit bei 1&1/maxdome absitzen darf.
Diese Nichtveräußerungsklausel in den ganzen Verträgen ist imo eh Schwachsinn, da eine subventionierte Box durch die lange Laufzeit eines anderen Vertrags mehr als abgegolten wird. Klappt das im Hinblick auf maxdome nicht, weil der Kunde def. kein einziges Mal ein kostenplichtiges Angebot genutzt hat, das ist das wohl eher Pech von maxdome, die sich mit diesem Angebot verkalkuliert haben. Aber mit Sicherheit nicht im Nachhinein auf den Kunden abwälzbar.
 
Hallo liebe Gemiende ;)

mich freut es dass hier so rege über das thema diskutiert wir.

So ich habe neuigkeiten.

Laut Anwalt hat 1&1 jetzt dem Ehemaligen Besitzer ( also Ebayverkäufer ) das Geld für die Box zurückerstattet, obwohl ein austausch der Box fällig gewesen wäre, ausserdem Hat das Geld ja der falsche bekommen, dass wird noch ein wenig hin und her gehen.
 
in dem falle hat ja der ebayverkäufer etwas verkauft was ihm nicht gehört. nur da muss er verklagt werden.
 
Das sehe ich anders!
Der Ebay-Käufer kann den Besitz der Box nachweisen!

1und1 hat da gewalltig eigenmächtig falsch gehandelt!

Schade, dass mir das nicht passiert ist!
Das wäre was für meine Rechtschutz! :mrgreen:

Ausserdem ist das eine schöne Geschichte für den Verbraucherschutz! ;)

... oder noch besser: WISO! :hehe:
 
Dass das Geld zurück überwiesen wurde anstelle einer Reparatur ist vermutlich nach den 1&1 AGB richtig.
Dass das Geld falsch zurück überwiesen wurde, ist bei großen Firmen leider mittlerweile absolut "normal".
1&1 hier böse Absicht zu unterstellen ist wohl etwas weit hergeholt, eher Schlampigkeit bei der Abwicklung.
Jetzt kann man nur noch hoffen, dass der ebay-Verkäufer das Geld rausrückt.
 
Jetzt kann man nur noch hoffen, dass der ebay-Verkäufer das Geld rausrückt.
Das aber ist Sache von 1&1. Wenn die dem eBay-Verkäufer das Geld fälschlicherweise überweisen, muss doch nicht der neue Besitzer darunter leiden. Ihm gehört die Box und damit hat auch er Anspruch auf die Rückzahlung, nicht der Ex-Besitzer.
Also soll sich 1&1 mit dem 1.-Besitzer um das Geld prügeln und unabhängig davon dem wirklichen Besitzer das Geld für die (scheinbar nicht reparaturfähige :gruebel:) Box überweisen
 
naja, dagegen kann man sich aber doch wohl wehren
1&1 hat was verkauft, die Box und auf die besteht ein Garantieanspruch. Sollte das Gerät nun irreperabel defekt sein, muss 1&1 hier meines erachtens Ersatz leisten, oder den Wiederbeschaffungswert der Box zahlen, das wäre in meinen Augen die UVP von Thompson für das Gerät, oder eben ein gleichwertiges Gerät liefern (sprich eine Telegent-Ersatzbox müsste wahrscheinlich auch akzeptiert werden, oder man kann nachweislich argumentieren, dass die Box wesentlich schlechter ist, niemals gekauft worden wäre vom aktuellen Besitzer). Und der Besitzer ist weiterhin der Einsender. Wenn es keine Hehler-Ware war und korrekt bezahlt (vom Verkäufer an 1&1), war der Verkauf via Ebay rechtens und somit ist auch der aktuelle Besitzer der rechtmässige Besitzer.
Ob 1&1 nun irgend jemandem, einem Ebay-Veräufer, der jüdäischen Volksfront, oder wem auch immer irgendwas (zurück-)zahlt kann dem Einsender doch völlig egal sein. Derjenige, der die Box eingesendet hat, wie gerade geklärt der rechtmässige Besitzer, bekommt diese auch zurück, oder eben den Ersatz, notfalls auch in Form von Geld, über die Höhe kann man sich dann streiten. Aber der Besitzer muss sich nicht als rechtmässiger Käufer mit dem Ebay-Typen rumschlagen, ich sehe hier nur 1&1 Ersatzpflichtig, schliesslich liegt die Box da ja nun auch.
Und ob 1&1 den Besitzer anhand von Fingerabdrücken auf dem Gerät identifiziert und einfach überweist, oder die Seriennummer des Gerätes dazu nutzt, ist die "Gefahr" von 1&1 und nicht des aktuellen Besitzers. Der Besitzer hat was eingesendet, hoffentlich auch nachweislich, woraufhin 1&1 die Reperatur durchzuführen hat, oder eventuell mit dem Einsender kontakt aufnehmen muss und mit keinem anderen. Zwischenzeitlich darf 1&1 auf ihre Gefahr hin ruhig beliebig vielen Leuten irgendwas zurück/vorab-überweisen, weil der Abteilungsleiter und sein Traumdeuter das so gesehen haben. Kann dem eigentlichen Besitzer aber egal sein und 1&1 zu 100% in Haftung nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber:
Den Kaufvertrag über die Box hat 1&1 mit dem e***-Verkäufer abgeschlossen.
Der letzte Käufer hat mit dem ebay-Käufer nur einen Auktionsvertrag abgeschlossen, der ihn bei Reparaturen vermutlich benachteiligt.
Daraus Garantie- oder Gewährlewistungsrechte gegen 1&1 abzuleiten ist schon sehr wagemutig.
Immerhin hat er die Box an 1&1 geschickt und kann deshalb auch erwarten, dass die Box, bzw. das Geld auch an ihn zurückgeschickt wird.
Dass das falsch gelaufen ist, ist natürlich sehr bedauerlich. Weil den Fehler 1&1 gemacht hat, müssen die natürlich auch dafür gerade stehen.
 
Dein "Aber" wurde doch auch schon längst auf Seite 1 diskutiert!
Das ist doch hier jetzt in der neuen Situation gar nicht relevant!
 
Warum sollte das nicht relevant sein? Ich sehe das jedenfalls als absoluten Knackpunkt an. Natürlich kann ich nicht erwarten, dass das außer mir noch Jemand nachvollziehen kann. Ich beuge mich hiermit der Mehrheit und trete zurück.
Trotz der "Vertragsdifferenzen" scheint ja immerhin bereit zu sein, Gewährleistungsansprüche zu befriedigen, sont hätte 1&1 ja nicht geschrieben, dass ein Betrag erstattet wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, mir auch egal, wenn das Thema hier ein 2tes Mal diskutiert werden will!

Ich möchte denjenigen sehen, der sein gebrauchtes Auto in die Werkstatt gibt, wo das Auto vom Vorbesitzer gekauft wurde. Der Händler behält das Auto aus irgendwelchen Gründen (z.B. Sicherheitsmängel) ein und überweist dem ursprünglichen Käufer - von dem man ja eine Kundenakte für genau dieses Auto hat - eine Entschädigung!

Mahlzeit!
 
So Leute eben ist das Wort Verbraucherschutz aufgetaucht, und ich denke ich werde das weiterleiten, Soll sich mein Bekannter mal bei Verbraucherschutz melden, die Mehrheit sagt ja dass 1&1 unrecht hat.

Eigentlich schon schade dass 1&1 bei so einem kleinem Problem einen Riesen Affen drauss macht.

Die sollten lieber etwas mehr Zeit und Geld in ihren Service stecken, auf den man bei Problemen auch ewig warten muss.
 
Nein, nicht beim Verbraucherschutz "melden",
sondern ganz einfach "fragen", was man machen kann/muss!

Die können ganz sicher mehr erreichen, als wir hier! ;)
 
Tippfehler schrieb:
Aber:
Den Kaufvertrag über die Box hat 1&1 mit dem e***-Verkäufer abgeschlossen.
Der letzte Käufer hat mit dem ebay-Käufer nur einen Auktionsvertrag abgeschlossen, der ihn bei Reparaturen vermutlich benachteiligt.

Sorry das ist falsch, das ist ein ganz normaler Kaufvertrag, außerdem hat der Verkäufer dem Käufer auch seine Ansprüche aus Gewährleistung abgetereten, nehme ich zumindest mal an, sonst hätte der Käufer wohl keine Kopie der Rechnung beigelegt.

Daraus Garantie- oder Gewährlewistungsrechte gegen 1&1 abzuleiten ist schon sehr wagemutig.
Darum geht es ja in erster Linie nicht, 1&1 behält zunächst mal die Box zurück, was IMO eine Unterschlagung ist. In jedem Fall müsste 1und1 die Box an Besitzer (und aller wahrscheinlichkeit nach auch Eigentümer zurückgeben.

Inwieweit der Käufer tatsächlich Ansprüche aus Gewährleistung gegen den Verküfer hat ist tatsächlci nicht einfach zu sagen.

1.) Kann sein, dass 1und die Vorlage der original Rechnung verlangen kann
2.) Kann sein, dass 1und1 die Abtretung der Gewährleistungsansprüche in den AGB untersagt. Allerdings wäre so eine Untersagung nur rechtmäßig, wenn 1und1 ein berechtigtes Interesse daran hat, das kann ich im Moment nicht sehen.

Dass das falsch gelaufen ist, ist natürlich sehr bedauerlich. Weil den Fehler 1&1 gemacht hat, müssen die natürlich auch dafür gerade stehen.

Richtig.

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass sich der e-bay Verkäufer gegenüber 1und1 u.U. so verhalten hat, dass 1und1 glaubte er habe die Box eben nicht verkauft. Vielleicht hat er sogar die original Rechnung vorgezeigt. Nur dürfte das IMO nicht ausreichen, dass 1und1 von einem Eigentumsrecht des e-bay Verkäufers ausgehen darf.
 
@ florianr

der Ebayverkäufer hat damals die Orginalrechnung mit der Box mitgeschickt.
 
Das ist aber jetzt irgendwie nicht der Sache dienlich!

1und1 hat sich total falsch verhalten und das würde ich mir niemals gefallen lassen!

Den Ebay-Verkäufer ausssen vor gelassen würde ich mein Recht verlangen!
 
@RudatNet
Auf wen/was bezieht sich das denn nun?
Ich hatte den OP so verstanden, als hätte er die Box ohne orig. Rechnung verkauft, dann könnte der Verkäufer u.U. den Eindruck erweckt haben, er sei berechtigt, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.

Du hast natürlich recht, dass das nichts daran ändert, dass 1und1 hier an den ebay-Käufer hätte herausgeben müssen.

Es könnte aber eine Erklärung sein, warum 1und1 sich so verhalten hat.
 
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