1&1 macht Probleme wegen Maxdome Box

Wenn ich antworte, und nichts zitiere oder jemanden mit "@....." direkt anspreche, dann bezieht sich mene Antwort immer direkt auf den letzten Beitrag vor meiner Antwort! ;)

Also:
der Ebayverkäufer hat damals die Orginalrechnung mit der Box mitgeschickt.
... ändert absolut nichts daran, dass 1und1 falsch gehandelt hat! ;)
 
Und diese Antwort bezog sich ja auf meine Frage/Missverständniss, ob der Verkäufer sich gegenüber durch Vorlage der original Rechnung in irgendeiner Weise legitimieren konnte.
Wie gesagt, dass könnte ja erklären, warum 1und1 sich so verhalten hat.
 
Ich will mich auch zum Thema äußern, da ich mich in den letzten Tagen intensiver mit Garantie und Gewährleistung auseinandergesetzt habe.

Auf den beschriebenen Fall des Poststarters habe ich folgende Anmerkungen. Diese stellen keine Rechtsberatung dar und ich weise daraufhin, dass dies eigene Interpretationen sind.

1und1 kann den gesetzlich zustehenden Gewährleistungsanspruch bei Weiterverkauf der maxdome-Box nicht ausschießen. Somit hat man als Käufer (eBay etc.) einen Gewährleistungsanspruch gegenüber 1und1, WENN der Verkäufer (eBay etc.) diesen Anspruch an den Käufer abgetreten hat.

Eine solche Abtretung muss keiner Formvorschrift entsprechen. Wenn also der Käufer (eBay etc.) die Originalrechnung vom Verkäufer erhalten hat, ließe sich heraus eine Abtretung ableiten. Eine schriftliche Abtretung ist aber empfehlenswert. Wichtig ist aber, dass der Käufer bei Anspruch der Gewährleistung 1und1 darüber informiert, dass er Anspruchsberechtigter ist. 1und1 könnte bei Nichtanzeige schuldfrei an den Verkäufer (eBay etc.) zahlen. Woher soll 1und1 denn wissen, dass der Einsendende nicht im Auftrag des eigentlichen Vertragspartners (Verkäufer) gehandelt hat.
Wurde die Abtretung angezeigt, kann 1und1 nicht schuldbefreiend zahlen. Der Poststarter „abexx“ sollte hier mal prüfen, ob er 1und1 hinreichend informiert hat, dass er neuer Eigentümer der Box und Gewährleistungsanspruchberechtigter ist.

Was ich im Zusammenhang mit Garantie und Gewährleistung lese, ist das beim Öffnen der Box diese erlöschen. Dass 1und1 eine Garantie für die Box gegeben hat, konnte ich bisher nicht feststellen. Wenn dem so wäre, könnten Sie zugesprochene Garantieleistung beim Öffnen der Box verwehren. Die Gewährleistung kann 1und1 nicht ausschließen, nur weil das Gerät geöffnet wurde. Wer also die Box öffnet, um eine Sicherung der CF zu machen um dann den SOT aufzuspielen, verliert keinen Gewährleistungsanspruch. Geht z.B. das Netzteil hoch und ist der Schaden nicht auf ein unsachgemäßes Öffnen der Box zurückzuführen, kann man trotzdem die Gewährleistung in Anspruch nehmen und 1und1 kann dies nicht verwehren.
SternTV hat in der Sendung am 21.02.2007 im Rahmen Populäre Rechtsirrtümer II auf diesen Sachverhalt hingewiesen.

Anders verhält es sich natürlich, wenn man einen Defekt beim Öffnen oder durch unsachgemäße Handhabung herbeiführt.

Hier sei noch mal auf die Beweislast in den ersten 6 Monaten bei der Gewährleistung hingewiesen. In den 6 Monaten liegt die Beweislast bei 1und1, zu beweisen, dass der Box durch den Eigentümer ein Defekt (unsachgemäße Handhabung etc.) zugeführt worden ist.


Hier noch ein paar Links:
Gewährleistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Interessante Passagen: 1.6 Beweislast, 1.7 Haftungsausschluss, 1.9 Gewährleistungsprüfung

Garantie
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
Interessante Passagen: Garantie im Endkundengeschäft

Unterschied Gewährleistung/Garantie
http://www.formlet.de/einsteiger-tips-tricks-allgemeine-hinweise/438-unterschied-gewaehrleistung-garantie.html

Abtretung
http://www.adf-inkasso.de/Glossar/abtretung.htm
2. Absatz

Eigentümer (Kassenbon/Rechnung) und Abtretung der Ansprüche
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=37374
#2. Eintrag

Mängel und kaputte Ware
http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm#25
 
nauschne schrieb:
Was ich im Zusammenhang mit Garantie und Gewährleistung lese, ist das beim Öffnen der Box diese erlöschen. Dass 1und1 eine Garantie für die Box gegeben hat, konnte ich bisher nicht feststellen. Wenn dem so wäre, könnten Sie zugesprochene Garantieleistung beim Öffnen der Box verwehren. Die Gewährleistung kann 1und1 nicht ausschließen, nur weil das Gerät geöffnet wurde. Wer also die Box öffnet, um eine Sicherung der CF zu machen um dann den SOT aufzuspielen, verliert keinen Gewährleistungsanspruch. Geht z.B. das Netzteil hoch und ist der Schaden nicht auf ein unsachgemäßes Öffnen der Box zurückzuführen, kann man trotzdem die Gewährleistung in Anspruch nehmen und 1und1 kann dies nicht verwehren.
Das mag für die ersten 6 Monate (Beweislastumkehr) gelten, da es für 1und1 schlicht unmöglich sein dürfte, zu beweisen, dass ein Magel auf das öffnen der Box zurückzuführen ist (ausgenommen bei mechanischer Beschädigung, wobei der Beweis auch schwierig sein dürfte).
Nach dem Ablauf von 6 Monaten allerdings Müsste der Kunde beweisen können, dass der Schaden nicht auf das öffnen der Box zurückzuführen ist. Das mag in ganz offensichtlichen Fällen zwar einfach möglich sein (explodiertes Netzteil nach öffnen der Box, da ist ein Zusammenhang wohl sicher nicht gegeben), aber bei anderen Mängeln wird das schwieriger sein, den Nachweis zu führen, dass dieser Mangel schon bei Übergabe bestand und nicht erst duch das öffnen herbeigeführt wurde.

Das ist hier aber OT, da es darum ja nicht geht.
 
nauschne schrieb:
1und1 kann den gesetzlich zustehenden Gewährleistungsanspruch bei Weiterverkauf der maxdome-Box nicht ausschießen. Somit hat man als Käufer (eBay etc.) einen Gewährleistungsanspruch gegenüber 1und1, WENN der Verkäufer (eBay etc.) diesen Anspruch an den Käufer abgetreten hat.
1und1 kann sehr wohl die Abtretung des Gewährleistungsanspruch bei Weiterverkauf ausschließen. Es gibt keine Regelung, die das verbietet.

Allerdings ist die Diskussion, ob oder nicht akademisch, weil 1und1 dies in keiner der AGB, die ich kenne, tut.
 
HI Leute,

Ich wollte mal wieder eine zwischenmeldung machen was stand der dinge ist.

1&1 besteht nun weiterhin auf ihr recht und will die box nicht rausrücken.
Jetzt wird es wohl dann doch vor gericht gehen. Naja wenn 1&1´s Rechtsabteilung wenig zu tun hat dann soll es ruhig soweit kommen.Die haben sowieso keine Chance.

Mal sehen wenn es soweit kommt dann werden die sicher den schwanz einziehen. Aber dann wird gleich noch auf entscädigung geklagt, damit es sich auch lohnt.
 
@abexx

Ich wünsche dir viel Glück, dass es noch eine einvernehmliche Lösung zwischen dir und 1und1 gibt.

Ich habe meine defekte Thomson-Box eingeschickt, nachdem ich per eMail die Sache geklärt habe. Jetzt steht zu Hause eine neue. Leider einer Telegent. :(

@florianr
OT: Ich geb dir recht. Die Problematik hat man aber immer, auch wenn die Box nicht geöffnet wurde.

@KuniGunther
OT: Ein Ausschluss würde meiner Meinung nach aber die Neuregelung ad absurdum führen.
Die Ansprüche ergeben sich nicht aus der Person (Käufer), sondern aus der Ware. Hier sei beispielhaft der Verkauf eines drei Monate alten PKWs genannt. Wer würde nicht zum Vertragshändler fahren und seine Ansprüche durchsetzen. Habe aber nichts auf die schnelle im Gesetzestext gefunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fast ein Jahr ist rum...gibs was neues oder dauert das soooo lange?
 
Es gibt wirklich nix neues !!! 1&1 hat die Box einbehalten. Selbst mehrere Schreiben eines Anwalt haben nichts gebracht.

Echt toller Service!!!!!!!!!!!!!!!!!

Tendenz ist Kündigung nach der Vertragslaufzeit
 
Es gibt wirklich nix neues !!! 1&1 hat die Box einbehalten. Selbst mehrere Schreiben eines Anwalt haben nichts gebracht.

Echt toller Service!!!!!!!!!!!!!!!!!

Tendenz ist Kündigung nach der Vertragslaufzeit

Sofort zum Ende kündigen. Dann fragen die warum. Dann erklärt man denen, warum.

Fertig.

ciao

frank
 
:confused: So was! Und mir ist vor ungefähr 3 oder 4 Monaten von einem maxdome-Hotline-Mitarbeiter empfohlen worden, eine Set-Top-Box bei ebay zu ersteigern! :confused:
 
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