Fair Use Policy: Gebührenerhebung bei übermäßiger Nutzung zu kostenlosen Zielen

hik

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Hallo,

ist jemandem schon aufgefallen dass es bei VOIP buster einen abschnitt "Fair Use Policy" gibt im "VoipBuster End User License Agreement", da steht unter anderem
"In the case of VoipBuster free calls, there are restrictions on the maximum number of calls and the duration of the calls."

"VoipBuster may charge you a cost-price based rate for any subsequent calls to one of the free destinations,..."

Ist nur mir die fair use policy nicht aufgefallen , oder ist die neu hinzugekommen?

gruesse

hik
 
Mir ist sie auch nicht bekannt, obwohl ich AGBs für gewöhnlich lese, bevor ich Verträge abschließe, scheint also neu zu sein.
Da jegliche Anhaltspunkte fehlen, was der Anbieter unter "fair use" versteht, habe ich größte rechtliche Bedenken gegen solche Klauseln, allerdings ist es wie immer, Recht haben und Recht bekommen bzw. sein Recht durchsetzen sind zwei verschiedene Sachen.
Meine Meinung zu VoIP-Buster ist hier inzwischen bekannt, solche Wischiwaschiwillkürklauseln verstärken nur meinen negativen Eindruck von diesem Unternehmen...
 
Kann denn eigentlich jeder Provider machen was er will...? Mir scheint, ein Kunde ist der Einzige, der sich an Regeln halten muss.Vorallem die nachträgliche Berechnung ist ja wohl der Hammer.

Grüße

TWELVE
 
Intereessante Klausel. Aber viele lassen sich halt wohl von "kostenlos" blenden und hinterher ist des Heulen und Zähneklappern groß, wenn Betamax (egal welcher Ableger) dann auf Grund so einer Klausel Geld nachfordert.

Ob das vor Gericht Bestand hat ist eine andere Frage, aber den Ärger hat man erst einmal trotzdem.
 
einfach eine falsche Adresse im Kundenmenü angeben, was können die da schon ausrichten, abgesehen vom Geldabzug bei bestehendem Guthaben.
 
OT, aber...angenommen jemand gibt eine falsche Adresse bei einem Vertragsschluß an und zahlt dann eine Rechnung nicht, kann das leicht zu einem Strafverfahren führen, die IPs des Nutzers sind ja bekannt, ein Verdächtiger ist also zu ermitteln.
Das wäre auch dann noch sehr unangenehm, wenn sich am Ende rausstellt, daß die Forderung unberechtigt ist...
 
Peacemaker33 schrieb:
OT, aber...angenommen jemand gibt eine falsche Adresse bei einem Vertragsschluß an und zahlt dann eine Rechnung nicht, kann das leicht zu einem Strafverfahren führen, die IPs des Nutzers sind ja bekannt, ein Verdächtiger ist also zu ermitteln.
Das wäre auch dann noch sehr unangenehm, wenn sich am Ende rausstellt, daß die Forderung unberechtigt ist...
Was für einen Straftatbestand siehst Du dabei erfüllt?
Sollte die Nachzahlungsklausel von FA unzulässig sein, ist es auf jeden Fall NICHT Betrug.

Datenfalscheintippen kenne ich nicht im StGB

Den Ball immer schön flach halten!

Gruß
Guidodo
 
guidodo schrieb:
Datenfalscheintippen kenne ich nicht im StGB
Eingehungsbetrug, aber egal. Hat das Unternehmen nicht einen Sitz in Deutschland? Dann gilt immer noch BGB vor AGB.
 
Peacemaker33 schrieb:
... die IPs des Nutzers sind ja bekannt, ein Verdächtiger ist also zu ermitteln.
Wie denn? Versatel z.B. speichert die IP Adressen nicht, weil alle Kunden eine Flatrate haben und daher eine IP Speicherung nicht notwendig ist.
 
Da wäre ich mir nicht so sicher... in vielen Fällen sind das Spitzfindigkeiten der Formulierung und eine Änderung mit gleichem Resultat ist dann wieder legal.

Die jetzige Regel mit Aufladung für 10 EUR und Verfall nach 4 Monaten entspricht einer Grundgebühr mit Gesprächsguthaben, wenn sie anders formuliert wird. Es verfällt dann das Gesprächsguthaben, nicht die Grundgebühr, denn die ist ja sowieso zu zahlen. Kunden mögen aber keine Grundgebühren, also läßt man sich etwas einfallen, das dann irgendein Gericht wieder nicht zuläßt ;-) Ts ts ts...

P.S.: Bei sipgate steht auch z.B. beim Konto, daß Pre-Paid Beträge nicht zurückerstattbar sind... das fällt in die gleiche Kategorie.

--gandalf.
 
'Bin auf den Comment von Andre gespannt. Er kann das immer so einleuchtend erklären.
 
guidodo, leider sind nicht alle Provider so nett, T-Online und viele andere speichern auch die IPs von Flatkunden, dazu gibt es diverse Gerichtsverfahren, aber das mal geklärt, haben wir wahrscheinlich schon die allgemeine Datensammelundspeicherrichtlinie der EU, dann werden wieder alle ISP IPs speichern. Nicht daß mir das gefällt, aber es ist so...
Und was nun die Strafbarkeit anbetrifft, du hast schon recht, allein die Angabe falscher Daten ist keine Straftat, aber wenn ein Unternehmen glaubhaft machen kann, es habe eine Forderung und der Kunde habe falsche Daten angegeben, um die Gegenleistung zu erschleichen, reicht das für ein Strafverfahren wegen Betrugs/versuchten Betrugs locker aus.
Ob dabei etwas rauskommt, ist das eine, zumal bei den hier in Frage stehenden Beträgen i.d.R. ein Fall für die §§ 153 ff StPO vorläge, wenn die StA zu dem Ergebnis kommt, es läge eine Straftat vor.
Aber ich habe auch nicht behauptet, daß man sich strafbar macht, sondern nur daß ein Strafverfahren die Folge sein könnte und das mit Ärger verbunden ist, was nicht zwingend mit einer rechtlichen Sanktion gleichzusetzen ist.
 
also bei t-online stimmt das schon mal nicht mehr. seit einem urteil von ende januar darf t-online die ipdaten von flatkunden nicht mehr speichern. allerdings stimmt die richtlinie der EU, da ist aber noch gar nicht sicher, wann und wie die in deutschland in kraft treten soll. also ma abwarten, auch wenn ich denke, das die regierung da wieder voll einsteigt. deutschland kann sich natürlich bei solchen themen nicht ein bißchen mehr wie die skandinavier und beneluxstaaten verhalten. egal.

aber man hat sein konto doch irgendwie aufgeladen. sei es per cc oder 0900, oder paypal... wie auch immer, die haben doch einen realnamen mit adresse, oder sie können jedenfalls drankommen.
bislang haben sie mir noch nichts berechnet, auch das guthaben ist noch nicht abgelaufen. wie geht ihr vor? ladet ihr jetzt schnell nochmal was auf?
cya
 
TheCelt schrieb:
also bei t-online stimmt das schon mal nicht mehr. seit einem urteil von ende januar darf t-online die ipdaten von flatkunden nicht mehr speichern.

So einfach ist es leider nicht. Das Urteil erstreckt seine Wirkung NUR auf das Vertragsverhältnis zw. Herrn Vosseler und T-Online.

Richtig hingegen ist, dass T-Online seit mind. 1.8.1997 das ohnehin nicht durfte (Inkrafttreten des derzeitigen TDDSG).

Fast alle Provider reden sich aber damit raus, es diene der Mißbrauchserkennung, die leider zulässig ist (sicher aber nicht so pauschal, wie es die Provider behaupten)

Gruß
Guidodo
 
nein, das stimmt nicht. es hat zwar eine person geklagt, aber das gericht hat entschieden t-online darf die ipdaten seiner kunden nicht mehr speichern.

das steht im wortlaut so auf so ziemlich jeder juristischen seite im netz und bei jedem nachrichtendienst usw der darüber berichtet hat.

ne einzelfall unterscheidung macht da auch wenig sinn, da sich das verfahren der speicherung bei den restlichen usern nicht unterscheidet.
cya
 
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