Mahnung von T-Kom!?

ridgeback

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Hi zusammen,

eine mich etwas besorgende Mahnung ist uns gestern ins Haus geflattert.
Der ein oder andere erinnert sich vielleicht noch an meinen Thread bezüglich Umstieg von T-Kom zu KD.

Grundsätzlich:
zum 06.08.2011 hat uns die T-Kom den Vertrag gekündigt. Grund war, dass der uralte Geschäftstarif eingestellt wurde. Grund genug, endlich mal komplett zu wechseln.

Nun folgt der Hammer:
Trotz des Vertragsendes zum 06.08.2011 haben wir für den kompletten Monat 08 sowie 09 (!!!!) eine Rechnung erhalten. Ein Anruf bei T-Kom brachte kaum etwas, denn von den Callcenter-Mädels konnte niemand mehr diese Rechnungen aufrufen - da wir ja keine Kunden mehr sind. Ich hab dann veranlasst, dass die Tante eine saftige Notiz im nach wie vor vorhandenen Kundenstamm hinterlegt, aus der Hervorgeht dass wir blödsinnige Rechnungen erhalten und diese definitiv nicht zahlen werden - weil warum auch!? Auf meine Anmerkung hin, falls jemand auf die Idee kommen sollte eine Mahnung zu schicken, werde ich Schwefel regnen lassen, schluckte sie und tackerte heftig auf den Tasten herum.

Nun kam die erste Mahnung für die Rechnung 08 ins Haus.
Was mach ich denn nun!?
 
Der will ja aber erst mal Kohle sehn. Im moment wird die 08-Rechnung angemahnt, das sind rund 50¤.
Noch steht es nicht im Verhältnis, einem Anwalt Geld in den Rachen zu blasen. Würde die T-Kom das weiter treiben, könnte man einen auf Rechtsschutz machen.
Generell würde ich aber gerne erst mal wissen, wie ihr diese Situation bewertet. Vielleicht hat jemand schon Erfahrungen gemacht.
 
Dann widersprich schriftlich per Einschreiben der Mahnung. Aber ich rate dir nochmal: lass sofort einen Rechtsanwalt den Widerspruch schreiben!

BtW, wenn du mit Schwefel drohst und kannst keine Konsequenz folgen lassen, dann ist die Drohung nur heiße Luft... :cool:
 
Guude,

@ridgeback:...konntest du denn auf der Rechnung erkennen, was genau belastet wurde....??

evtl. sind es ja Leistungen aus dem CbC oder Mobilfunkbereich, welche rechnungsdatumsfrei nachbelastet wurden...!

@gehrter_dottore:..auf jeden Fall ist ein "nichtbezahlen" der Rechnung von allen der denkbar schlechteste Weg, löst der doch beim Rechnungssteller sofortige automatische "Mahnmechanismen" aus...:meinemei:
 
Dann widersprich schriftlich per Einschreiben der Mahnung. Aber ich rate dir nochmal: lass sofort einen Rechtsanwalt den Widerspruch schreiben!

BtW, wenn du mit Schwefel drohst und kannst keine Konsequenz folgen lassen, dann ist die Drohung nur heiße Luft... :cool:
Können schon, nur WOLLEN nicht. Ich weiß ja nicht wo alle immer das Denken her haben, ein Anwalt macht sowas für 10¤. Das was der erste Brief kostet würde vermutlich die Rechnungen bis Dezember noch begleichen.

@effmue:
Ich wüsste nicht, weshalb eine Rechnung für eine nicht erbrachte Leistung bezahlt werden sollte. Eine Rechnung im August für die ersten 6 Tage wäre gerechtfertigt, aber nicht über den vollen Monat mit anschließender Rechnung für September.
Wie macht ihr das denn? Erst schön bezahlen und dann hoffen, die erstatten es zurück in ein paar Monaten?
 
Was für eine Leistung wird denn angemahnt?
 
Anwalt ist übertrieben. Einfach wiederspruch fertig. Rechnung kürzen, bzw Lastschrift zurückgehn lassen und korrekten Betrag überweisen. Kannst auch Rechnung notiz drauf machen alla rechnung nicht korrekt bitte neue, und sendest die an t-com zurück und wartest dann auf eine Neue bzw Gutschrift dazu ;-)

Solln die rugig mahnen wie die wolln, einfach ignoriern. Kenn dass das die weiterberechnen für was es nicht mehr gibt.
 
Was soll er kürzen? Ridgeback ist kein Kunde mehr.
 
Ridgeback ist kein Kunde mehr.
Das stört die Telekom wenig.
Bei mir wurde nach der Trennung fast ein Jahr weiter abgebucht (und von mir zurück gebucht), gemahnt, ... bis sie es endlich satt hatten.
Den Ausschlag gab letztendlich das Drängen auf eine gerichtliche Einigung nach einer weiteren Mahnung (ab dann sind weitere Mahngebühren tabu).
Alle Mails, Einsprüche, Telefonate, Entzug der Abbuchungsvollmacht, ... halfen nichts.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Naja wir hatten einen Komplettanschluss bei denen. Also Telefon halt, das war so´n Businesscall 500 Tarif (hieß er glaub ich), und der wurde eben eingestellt und anscheinend mussten die uns kündigen und hoffen wir schließen was Neues ab, anstatt uns einfach wo anders rein zu packen. Einen solchen Brief mit Vorschlägen haben wir drei mal bekommen. Nun hat uns ja KD.

Und die Mahnung bezieht sich auf die Oktoberrechnung, in der ganz normal Grundpreis und die 1 oder 2 Euro für Gespräche verlangt werden - für den ganzen Oktober von 43¤ (+3 ¤ Mahngebühren).
In der Mahnung steht auch, es wird keine zweite Mahnung geben, sondern falls wir weiterhin nicht zahlen, wird uns halt alles gesperrt - auf das Gesicht von dem, der das machen soll bin ich gespannt ;)

Ne nix gibts. Wir legen Widersprung ein, wenn die sich wieder rühren. Es gibt kein "wir zahlen den ganzen Oktober und kriegen dann eine Rückerstattung". Anteilig gerne die sechs Tage, keinen Cent mehr. Waren über 20 Jahre bei der T-Kom.
Und nein, heutzutage geht man nicht einfach so zum Rechtsanwalt. Der will Kohle und davon nicht zu knapp. Wenn, dann sollen DIE zu ihren Anwälten, dann kann man über Rechtsschutz was machen. Der Anwalt nimmt für den ersten Brief 200-300¤ ...
 
Guude,

...nunja....also alle Wege deinerseits sind dir natürlich offen, aber alles weitere hier würde im Forum zu einer Art der Rechtsberatung führen...welche wir hier nun wirklich nicht leisten können/müssen/wollen...:meinemei:

...nur allgemein mein Tipp .....egalwie: "Freundlichkeit und persönlicher Respekt (egalwie) =---> zählt (rulez!)"
 
Ich würde eher das hier zahlen, anstatt Anwaltgebühren etc. auf sich zu nehmen...
 
Vielleicht hilft ja auch ein persönlicher Besuch mit den Rechnungen im T-Punkt. So von Auge zu Auge erklärt es sich besser. Die müssten dort auch einen Rechnungswiderspruch entgegen nehmen können.
 
Auf die Rechnungen und Mahnungen sachlich antworten, am besten per Fax, das ein Bekannter sendet und das Sendeprotokoll als Zeuge unterschreibt.
Bei einer Rückbuchung unbedingt den korrekten Betrag (die paar Tage, die tatsächlich im August der Anschluss noch bestand) überweisen, auch daran denken, dass die Telekom (zu recht) auch das Portierungsentgelt für den Wechsel der Nummern zum Kabelprovider erheben darf.
Mahnen darf die Telekom nicht, soweit der Forderung widersprochen wurde - das hindert die nicht, das trotzdem zu machen. Da der Anschluß nicht mehr besteht, haben die kein echtes Druckmittel mehr.
Wichtig: Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss man fristgemäß gegenüber dem Gericht widersprechen. Sonst droht direktes Inkasso durch den Gerichtsvollizieher.
Bei den Beträgen ist das örtliche Amtsgericht bei einer Klage zuständig. Hier herrscht noch kein Anwaltszwang. Im Falle einer Klage kann man eventuell diese auch direkt beantworten, unter Vorlage der Unterlagen (Kündigung durch die Telekom, Fehlerhafte Rechnungen, Überweisungsbelege über die korrekten Beträge...), im Erwiderungstext den Sachverhalt kurz schriftlich darstellen und um einen gerichtlichen Hinweis bitten, sollte die Sache trotz des eindeutigen Sachverhalts die Hinzuziehung eines Anwalts erforderlich machen.
Wenn man einen Anwalt nimmt, sollte man - auch bei bestehender Rechtsschutzversicherung - überlegen, ihn zunächst selbst zu zahlen. Die meisten Rechtsschutzversicherungen lassen nämlich nur drei Streitfälle zu, danach kündigen sie. Man kommt dann nie wieder in eine Rechtsschutzversicherung rein, was einem, wenn es wirklich mal um was geht, teuer zu stehen kommen kann.

Die T-Punkte sind meist nicht geeignete Anlaufpunkte. Da sich die Systeme der Telekom häufig "verrennen" haben die wenig Möglichkeiten. Immer alles schön per Fax+Zeuge erledigen, wie gesagt, wegen der Beweisbarkeit.
 
Und die Mahnung bezieht sich auf die Oktoberrechnung, in der ganz normal Grundpreis und die 1 oder 2 Euro für Gespräche verlangt werden
Was mich stutzig macht: Sind das Gespräche, die nach dem Abschaltdatum eures T-Anschlusses geführt worden sind?
 
...Der Anwalt nimmt für den ersten Brief 200-300¤ ...

@ridgeback: Das was Du schreibst, stimmt nicht. Schaue doch mal in die RVG Gebührentabelle! http://www.anwaltskosten.net/rvg-tabelle/

Das Problem wird eher sein, bei Deinem "Streitwert" überhaupt einen Anwalt zu finden, der Dich vertritt...!!! Anwälte haben num mal gerne Fälle, wo es um zig tausende von Euro geht und sie dementsprechend auch viel verdienen.

Tip: Als ich damals mal mit der Telekom so ein ähnliches Problem wie Du hatte, habe ich per Hotlein eine Mahnsperre setzen lassen und danach nie wieder etwas deswegen gehört.

Grüße
cpuprofi
 
Hallo,

ich würde Dir erstmal raten, _alle_ Schreiben der Telekom bis zu der angeblichen Kündigung zu lesen. Wahrscheinlich wurde Euch nicht der Anschluss gekündigt, sondern der alte Tarif, was einen Rückfall auf den derzeitigen Standard-Tarif zu Folge hat. Der Anschluss wird weiterhin kostenpflichtig aktiv sein, es sein denn, Ihr habt bei KD einen Portierungsauftrag abgegeben und KD hat die Kündigung verpennt.
Wahrscheinlich aber ist es zumindest kostentechnisch günstiger, anstatt böse Beschwerdebriefe zu schreiben, erstmal den offenbar weiterbestehenden Anschluss zu kündigen....

Gruß
 

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