Speedport W500V zurückgeben

florianr schrieb:
Außerdem nehme ich mal an, daß du den Speedport subventioniert zu einem DSL Tarif bekommen hast, da kannst Du doch nicht im Ernst erwarten, daß Du eine Gutschrift über den Marktpreis des 500 V bekommst.

Ne, natürlich nicht. Aber einen "Grundbetrag" darf ich ja wohl erwarten? 50 Euronen oder so...;) :bier:
 
dr.kimbel schrieb:
Hat denn eigentlich schonmal jemand den Speedport zurückgeben können und dafür ne Gutschrift bekommen?:confused:

Das kann ich mir nicht vorstellen. Wofür soll es eine Gutschrift geben? Du hast einen Vertrag abgeschlossen. Bestandteil diese Vertrages war die Lieferung eines Routers zum Preis von 0,00¤. Das war also eine Zugabe, wenn auch subventioniert. Ein Bestandskunde, der seine Vertragskonditionen ändert, zahlt den gleichen Tarif und bekommt kein Gerät dazu.

dr.kimbel schrieb:
Tauschen will ich absolut nicht! Ich hab ja nun die Fritz!Box, mit der alles bestens läuft. So ein Gerät kann mir T-Online leider nicht bieten.
Entweder es fehlt WLAN oder VoIP oder mehrere Anschlüsse und und und

Der Router gefällt Dir nun nicht mehr nachdem Du ein leistungsfähigeres Gerät gefunden hast. Okay, aber worüber beschwerst Du Dich? Üblicherweise informiert man sich vor einem Kauf über die Ausstattung und die Funktionsweise eines Gerätes. Wenn Du in einen Laden gehst und ein Gerät kauftst ist der Verkaufer nach geltender Rechtslage nicht verpflichtet das Gerät zurückzunehmen nur weil Du Dir mittlerweile ein anderes Gerät zugelegt hast. Es sei denn, Du handelst vorher ein befristetes Rückgaberecht aus. Immerhin hast Du in diesem Fall ein 14- tägiges Rückgaberecht gehabt. In dieser Zeit hättest Du das Gerät zurückgeben und den Vertrag anullieren können.
Bei Gewährleistungsansprüchen muss man nach geltendem Recht dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. In welcher Form dies geschieht, ob Reparatur oder Austausch ist dem Verkäufer überlassen. Wenn kein technischer Defekt vorliegt ist ein Tausch ohnehine ausgeschlossen. Auch wenn TO dies sehr kulant handhabt.

dr.kimbel schrieb:
Und dann könnte sich T-Online mal eine dicke Scheibe bei AVM abschneiden.
Guckt Euch da mal den Support an! Das ist echt super:)

Diese Aussage ist polemisch und zu global um eine differenzierte Antwort zu geben. :-Ö

dr.kimbel schrieb:
Wahrscheinlich werde ich den Speedport am Ende doch noch bei Ebay verkaufen:-Ö

Diese Entscheidung kannst Du jederzeit treffen. So kommen sicher die erhofften 50 ¤ rein und ich als TO- Kunde muss die Summe nicht mitbezahlen.:D ;) :D


Gruss

Sparrow
 
buckyballplayer schrieb:
moin dr.kimbel

Am besten du versuchst es bei dem Service für Endgeräte der "T-Com"
01805 1990 mit der Bitte um Kaufrückabwicklung (schreckliches Bürokratenwort) , oder in Wandlung auf eine Speedport W 501V (AVM).

Es direkt bei T-Online zu veranlassen scheint fast nicht möglichzu sein.

Stimmt nicht ganz...

ich auch genervt, weil von der Nummer auf die andere vertröstet:noidea: und alles über 01805...:mad: , bin dann wohl zum richtigen t-online mitarbeiter gekommen.;)

Ich bekomme ein 501 im austausch gegen das 500´er und sogar 9,- Euro Gutschrift für die Telelefonate.

Naja, vieleicht sind die ja auf dem weg der besserung. :rock:
 
:)
Um nun alle zu beruhigen:
Ich "darf" den Speedport zurückschicken und erhalte ein Jahr lang eine monatliche Gutschrift von 5 Euro.

Das nenne ich kulant!!!

:done:
 

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