Den Passus in den AGB's meine ich.
Die 1&1 Leistungs-Garantie umfasst alle Bestellungen sowie Tarifwechsel, bei denen die voraussichtlich verfügbare Bandbreite (Downstream) unter 50 Prozent der bestellten Bandbreite (Downstream) liegt. Wird der Schwellenwert unterschritten, versucht 1&1 den Kunden spätestens fünf Werktage nach Prüfung des Auftrags telefonisch zu kontaktieren. Dabei wird ihm die Möglichkeit geboten, das bestellte 1&1 DSL-Produkt beizubehalten, in ein alternatives 1&1 DSL-Produkt mit einer niedrigeren Bandbreite zu wechseln oder die Bestellung zu stornieren. Wird der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen erreicht, so erhält er ein Anschreiben, in dem ihm das Prüfergebnis bezüglich der voraussichtlich verfügbaren Bandbreite mitgeteilt wird. Der Kunde hat anschließend die Möglichkeit, sich innerhalb von 5 Kalendertagen vorzugsweise telefonisch mit 1&1 in Verbindung zu setzen und den bestellten Tarif beizubehalten, in ein alternatives 1&1 DSL-Produkt mit einer niedrigeren Bandbreite zu wechseln oder die Bestellung zu stornieren. Wenn bei einer gewählten 1&1 Speed-Option (siehe 4.4) mit 16.000 kbit/s bzw. bei DSL mit 50.000 kbit/s voraussichtlich weniger als 50 % der Bandbreite (Downstream) verfügbar sind, wird der Kunde telefonisch informiert, dass an seinem 1&1 DSLAnschluss die gewählte Speed-Option nicht realisierbar ist. Wird der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen erreicht, so erhält er ein Anschreiben, in dem ihm das Prüfergebnis bezüglich der voraussichtlich verfügbaren Bandbreite mitgeteilt wird. Die 1&1 Speed-Option wird daraufhin nicht realisiert und von 1&1 kostenlos storniert.