1&1 1und1 ignoriert Unterlassungsforderung wegen aggressiver Werbung

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woprr

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Wegen

http://www.ip-phone-forum.de/showpost.php?p=1629433&postcount=224

und diverser weitere Reklamebelästigungen für sich und Dritte
habe ich 1+1 per Support Center eine Unterlassungsforderung geschickt,

diese wird jedoch unverschämterweise einfach ignoriert:

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Für die Kündigungen von Zusatzartikeln und Verträgen nutzen Sie bitte unser Vertragstool.
https://vertrag.1und1.de
Melden Sie sich bitte mit Ihrer Kundennummer und dem Passwort an. Alternativ können Sie auch Ihre Benutzerkennung/Login-ID und Ihr Internetzugangskennwort verwenden.
Das Ende Ihrer Mindestvertragslaufzeit ersehen Sie in Ihrem 1&1 Kundenshop. In diesen gelangen Sie über Ihr Kundenlogin (https://login.1und1.de), Menüpunkt 'Tarifwechsel'.
WICHTIG:
Die Kündigungsfrist für Internetzugangstarife beträgt 3 Monate zum Monatsende. Verträge, die mit einer Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen wurden, sind zum Ablauf kündbar.
Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Vertrag. Die Vertragsverlängerung beträgt die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, maximal aber ein Jahr.
Kostenfreie Zusatzleistungen können nicht gekündigt werden. Deaktivieren Sie diese über das Kundenlogin
https://login.1und1.de
Beachten Sie, dass die Kündigung per E-Mail nicht möglich ist.
Freundliche Grüße
xxxxxxxxxxxxxxx
Kundenservice
1&1 Internet AG
 
Guude,

evtl. hast du dich mit deinem Wunsch ja nur an die falsche Adresse gewendet..;)

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten ohne weitergehende Einwilligung, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
Im Übrigen sind wir ebenfalls berechtigt, Ihre im Zusammenhang mit der Vertragsbegründung erhaltenen personenbezogenen Daten ohne weitergehende Einwilligung für folgende Zwecke zu verwenden:
  • E-Mail-Werbung oder Markt- und Meinungsforschung per E-Mail für eigene Waren- und Dienstleistungen
  • Postalische Werbung oder postalische Markt- oder Meinungsforschung
  • Spendenwerbung für gemeinnützige Organisationen
Sie haben die Möglichkeit, der genannten weitergehenden Datenverwendung jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die 1&1 Internet AG, Datenschutz, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur oder per E-Mail an [email protected] zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs kann es aus technischen Gründen kurzfristig noch zu weiteren Zusendungen kommen. Quelle: Datenschutzhinweise auf www.1und1.de April 2010
 
Guten Morgen,

das ist hier der klassische Fall von Unternehmen die die Kosten massiv gesenkt haben, um mit einem günstigen Preis bei hoher Leistung am Markt zu sein. Es gibt halt keine kompetenten Mitarbeiter mehr, die auf individuelle Anlegen auch noch individuell reagieren können. Ein Bekannten von mir hat beim selben Unternehmen auch mal etwas individuell regeln wollen und nie eine persönliche Antwort auf seine Anfrage erhalten. Man hat immer den Eindruck man wird nicht verstanden. Aber man bekommt halt immer nur Standard- und Bausatzschreiben.

Am Rande: Der Bekannte ist nun viele Jahre später beim Rosa Riesen gelandet und war dort auch von der Werbeflut genervt (gibt es also auch hier). Schreiben aufgesetz, allerdings per Einschreiben (ist halt ein gründlicher Mensch) und siehe da keine Werbung mehr und sogar auf den Werbeflyer in der schriftlichen Rechnung wurde verzichtet. Dies hat mich dann doch sehr beeindruckt!!!

Dir kann man wohl nur raten: Brief per Einschreiben schicken und hoffen, dass nun bei 1und1 jemand den Inhalt deines Schreibens auch wirklich versteht und auch noch angemessen darauf reagiert.

Dafür viel Erfolg und auch etwas Glück.
 
So viel Aufwand für ein so kleines Problem? Ignoriermodus deaktiviert...?
 
Mit dem Abschluss von Verträgen mit 1&1 wird normalerweise auch eine Werbeklausel als opt-in/opt-out angeboten. Dies betrifft vor allem die Werbung durch Dritte - dieser kann man widersprechen. Die Werbung durch 1&1 selbst und die Zusendung von Produktinformationen bzw. neuen Angeboten ist etwas schwieriger zu behandeln, da es dabei um den Graubereich zwischen Kundeninformationen und Werbung geht. Schließlich kann es für einen Kunden ja vorteilhaft sein, ein neues Angebot auch anzunehmen.

Mit anderen Worten: die Pflege der Kundenbeziehung durch Zusendung von Informationen zu Produkten und Diensten ist allgemein üblich und für die Dauer des Bestehens einer aktiven Vertragsbeziehung wohl auch nur beschränkt einer Unterlassungsforderung zugänglich. Die Werbung durch Dritte (und damit verbundene Weitergabe von Daten) ist zustimmungspflichtig und diese Zustimmung kann entzogen werden. Man beachte jedoch dann auch, daß wenn bereits eine Weitergabe von Daten erfolgt ist, diese Dritten u.U. weiter ihre Werbung verschicken bzw. anrufen werden, da ihnen eine solche Zustimmung nicht entzogen wurde.

--gandalf.
 
Wegen ... diverser Reklamebelästigungen ... habe ich 1+1 per Support Center eine Unterlassungsforderung geschickt
Lass mich raten, Diese hast Du per Mail geschickt. :lach:
Man, würde mich das beeindrucken - ist fast so erschreckend für mich, wie eine Abmahnung per Mail :mrgreen:
 
Bei mir landen Werbe-Mails von 1&1 ganz einfach im Spam-Filter und nicht mehr im Postfach. :mrgreen:

So lässt sich das Problem einfach beheben. Ich bekomme auch noch Hin und wieder Werbe Mails der Telekom, obwohl ich dort seit letzem Herbst kein Kunde mehr bin. Ich rege mich darüber gar nicht mehr auf. ;)

Am einfachsten dürfte es wirklich sein, sich bei 1&1 an den Datenschutzbeauftragten zu wenden.

Gruß
Sandra
 
Schade das Werbemails nicht brennen. Würde sonst die Effektivität meines Ofen steigern.
 
Mit dem Abschluss von Verträgen mit 1&1 wird normalerweise auch eine Werbeklausel als opt-in/opt-out angeboten. Dies betrifft vor allem die Werbung durch Dritte - dieser kann man widersprechen.

Schön, hab ich gemacht und bekomm zur Antwort die Kündigung nahegelegt.

Komische Geschäftspraxis.
 
Nun, entweder ist die Option über die "Kündigung" eines Features verfügbar, oder die Leute haben nicht ganz verstanden, was das eigentlich soll... und haben mal vorsichtshalber die Information zur Kündigung des Vertrags bzw. von Vertragskomponenten geschickt. Letztendlich haben wir ja auch nicht Deinen Text gesehen, sondern nur die Antwort.

--gandalf.
 
Die übliche Unterlassungsforderungsfloskel.

Hiermit untersage ich Ihnen mich mit Werbe- Anrufen/SMS/Mails aller Art zu belästigen.

In meinen Paketen stehen übrigends 2 DSL-Entertainment-Verträge die ich ausdrücklich im Bestellformular nicht bestellt habe.
 
Hab ich auch, Maxdome kommt bei jeder Vertragsänderung einmal dazu. Warum, weiss ich auch nicht, stört aber auch nicht.
 
Wenn du so eine Unterlassung forderst dann hier die Adresse:

1und1 Internet AG
Rechtsabteilung
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur

Das ganze in Schriftform per einschreiben dahin.

Anders hats eh keine Rechtliche bedeutung. :spocht:
 
Zuletzt bearbeitet:
woprr,
was möchtest Du eigentlich? Ein Prinzip durchsetzen, oder ganz einfach Ruhe haben und Dein Leben genießen?
Ich habe den Eindruck, es geht Dir nicht um eine pragmatische Lösung, es geht Dir nur um irgendwelche Prinzipien, die den Prinzipien anderer entgegen stehen.
Wenn dem so ist, beauftrage einen Rechtsanwalt, der Deine Rechte versucht mit Gewalt durchzusetzen. Geht es Dir aber eher um eine pragmatische und schnelle Lösung, dann aktiviere doch mal bei Dir den Spam-Filter im Mailer und den Rufnummernfilter in der Fritzbox.
BtW: Schreibst Du diese Unterlassungsforderung auch auch an jeden Internet-Versender, der Dir per Mail kund tut, Dir kleine blaue Pillen verticken zu wollen?
Ach noch was: Die maxdome-Mail mit den neusten Progrmmtipps - wer definiert, dass das eine Werbemail ist und kein Newsletter? Deine Definition ist nur Deine unbedeutende Einschätzung, nicht aber rechtlich relevant. Magst Du diese Mails nicht (mehr), so teile genau das dem Versender der Mail mit und schon ist Ruhe im Karton, denn der Link zum Abbestellen des Newsletters ist in dem Newsletter enthalten - man muss nur bereit sein, zu lesen :!:
 
Solche Widerrufe sind üblicherweise in Textform (Email) möglich.

Laut der 1und1 werden Kündigungen , Wiedersprüche , Unterlassungen nur Schriftlich (Fax und Post ) aktzeptiert.
Hintergrund ist das eine Originale Unterschrift auf dem Formular ist.
Per E-mail keine Unterschrift und nicht Rechtskräftig. Vor Gericht brauchst du damit nicht antreten.Da E-Maisl in einem Großen Pool liegen welcher von einem Externen Callcenter bearbeitet wird und nachher keiner diese gelesen haben will.Per Einschreiben hast du den Nachweis inkl. Namen des Mitarbeiters.
Zumal du per E-Mail nur die Rechnungsabteilung erreichst oder die Störungsabteilung.


Und die Zuständigkeit der Rechtsabteilung für so eine Formalie bezweifle ich.

Kannst du gern bezweifeln ist aber so.Rechtliche Angelegenheiten ausschließlich an die Rechtsabteilung


Hier liegt in Jedem Fall eine Rechtsangelegenheit vor da der Kunde bei Abschluß des Vertrages dieser Werbung zugestimmt hat.

Zudem erst die AGB lesen :
Absatz 8.1

Im Übrigen ist 1&1 ebenfalls berechtigt, die im Zusammenhang mit der Vertragsbegründung erhaltenen personenbezogenen Daten des Nutzers ohne weitergehende Einwilligung für folgende Zwecke zu verwenden:

■E-Mail - Werbung oder Markt- und Meinungsforschung per E-Mail für eigene Waren- und Dienstleistungen.
■Postalische Werbung oder postalische Markt- oder Meinungsforschung.
■Spendenwerbung für gemeinnützige Organisationen
 
:lach::lach::lach::lach::lach:
 
was möchtest Du eigentlich?

Meine Ruhe vor Telemarketer-Terror und eine einfache verbraucherschutzgerechte Möglichkeit dem zu widersprechen ohne erst versteckte Klauseln in AGB suchen zu müssen, siehe Link in Posting #1.

Und per Mail oder Post kam noch nix.

Per E-mail keine Unterschrift und nicht Rechtskräftig.

Was meine Mails betrifft siehe §126a BGB, SigG und Art. 5, Abs. 2, 1999/93/EG.
Ist im Onlinegeschäftsverkehr aber weder üblich noch gesetzlich vorgeschrieben.
Theoretisch ist auch eine Kündigung per Internet Mail möglich auch wenn 1+1 das nicht passt, unangemessene Benachteiligung, der Vertragsabschluss geht ja schliesslich auch Online ohne Unterschrift.
 
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