1&1 Bestellhotline und schnellstmöglicher Schalttermin für DSL

chris_der_baer

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Hallo zusammen,

wie 1&1 - auch schon ohne dass jegliche Leistung seitens dieses Providers erbracht wurde - Geld der Kunden abbucht lest ihr im Anschluss. Ich glaube, weiter kommentieren muss ich das Ganze nicht (Edit: Nach nun erfolgter Beruhigung und Abflauen der ersten Verärgerung abgeänderter Teil [...])

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Kunden-Nr.: ******** - Rechnungs-Nr.: ******** vom 14.11.2008


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich ausdrücklich der von Ihnen am 14.11.2008 für meinen Anschluss (***** / *****) gestellten Rechnung in Höhe von 9,99¤!
Wie ich in einem nunmehr 35minütigen (leider gänzlich unbefriedigenden da nicht sonderlich hilfreichen) Gespräch mit ihrer Vertrags- und Kundenabteilung erfahren musste – über die meiner Meinung nach nicht gerade kundenfreundliche Verweilzeit in den jeweiligen Warteschleifen möchte ich hier gar nicht zu sprechen kommen – gehen die in obiger Rechnung veranschlagten „Grundgebühren“ für den Zeitraum vom 11.11. bis 11.12.2008 darauf zurück, dass mein DSL-Port momentan noch von unserem bisherigen Anbieter freenet besetzt ist und erst zum 25.11.2008 freigegeben wird. Ein Umstand übrigens, den ich auch bei meiner DSL-Bestellung Ende letzter Woche ausdrücklich ihrem Kollegen in der Bestellhotline schilderte. Ich wies ihn deutlich darauf hin, dass momentan noch ein DSL-Paket bei freenet besteht, welches noch genutzt wird und bereits gekündigt ist, so dass der Port nach dem 25.11.2008 freigegeben wird – diesen Termin wollte ich daraufhin als „Wunschtermin“ bzw. „frühstmöglichen Termin“ von ihm vermerken lassen. Er jedoch meinte, dies sei nicht nötig, da 1&1 ohnehin 3 bis 4 Wochen zur Vertragsabwicklung benötigte und dann mein freenet-DSL-Anschluss ja gar nicht mehr bestünde.
(Edit: Nach nun erfolgter Beruhigung und Abflauen der ersten Verärgerung entfernter Teil meines Schreibens [...]) Denn der von ihrem Kollegen aus der Bestellhotline in unserem Gespräch vermerkte „schnellstmögliche“ Termin zur DSL-Schaltung scheint nun für die 9,99¤ Grundgebühren verantwortlich zu sein, die mir mit oben genannter Rechnung zur Last gelegt werden.
Für was genau die Gebühren bei Ihnen angefallen sein sollen ist mir dennoch schleierhaft: Im heutigen Gespräch wurde von der Vertragsabteilung auf die kostenpflichtige Reservierung des Ports bei der Telekom verwiesen – dies kann ich mir jedoch kaum vorstellen. In einem Brief vom 10.11.2008 steht das Folgende – was ich im ersten Moment für den Kostengrund gehalten habe: „Bis zur Umstellung Ihres Anschlusses bieten wir Ihnen daher die 1&1 Internet-Flat, Ihren 1&1 Telefontarif …. für nur 9,99 EUR pro Monat an!“ Doch auch dies kann und darf eigentlich nicht Grund ihrer Rechnungsstellung sein, denn weder habe ich bisher die Möglichkeit die 1&1 Internet-Flat, den 1&1 Telefontarif, 1&1 Video-Start oder die 1&1 Handy-Flat zu nutzen, noch habe ich – und das ist entscheidend – den Wunsch der Nutzung dieser 1&1-Dienste vor Ablauf meines freenet-Vertrags geäußert!!! (Edit: Nach nun erfolgter Beruhigung und Abflauen der ersten Verärgerung entfernter Teil meines Schreibens [...]) Und wenn ihr „freundlicher und zuvorkommender“ Bestellhotline-Kollege schon denkt, er müsse sich nicht die „vergeblich Mühe“ machen meinen Wunschtermin erst auf den Tag des Ablaufs meines bisherigen DSL-Vertrags zu setzen, so hätte er mich wenigstens auf die dadurch entstehenden, ABSOLUT UNNÖTIGEN Zusatzkosten hinweisen können.

Wie soeben geschildert ist es für mich gänzlich unverständlich, wie Sie darauf kommen mir bereits für die Zeit vom 11.11. bis 11.12.2008 9,99¤ in Rechnung zu stellen. Sollte die Abbuchung des Betrags ihrerseits also schon veranlasst worden sein erwarte ich daher die umgehende Rückbuchung auf mein Konto.

(Edit: Nach nun erfolgter Beruhigung und Abflauen der ersten Verärgerung entfernter Teil meines Schreibens [...])

Mit (Edit: Nach nun erfolgter Beruhigung und Abflauen der ersten Verärgerung entfernter Teil meines Schreibens [...]) freundlichen Grüßen aus Engelsbrand,

.....


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Jetzt bin ich mal gespannt, ob das bei 1&1 überhaupt jemanden interessiert und wenn ja, wie man sich hierzu äußert.
Schöne Grüße aus Engelsbrand,

Christian
 
Zuletzt bearbeitet:
und immer dran denken ... so wie man in den wald schreit ..schallt es auch zurück ... hätte mehr Sachlichkeit von einem langjährigen erfahrenen Administrator erwartet ..
 
Ob seitenlanges "Gesülze", leere Drohungen und Beleidigungen zum Ziel führen, darf bezweifelt werden.
Dieser Brief ist genau das Negativbeispiel von Kundenbeschwerden:
1. Bleibe immer sachlich und höflich
2. Fasse Dich kurz, komme zum Punkt
3. Nenne konkrete Termine / Fristen zur Erfüllung Deiner Forderungen
4. Nenne klare Konsequenzen, wenn die Forderungen nicht erfüllt werden
und last but not least:
5. Sei Dir der rechtlichen Belange der Forderungen und Konsequenzen bewusst, sonst kann das Ganze nach hinten los gehen.
 
Glaube mir: wenn du heute morgen unnötig viel zeit mit der kostenpflichtigen Hotline vergeudet hättest um dieses, aus meiner Sicht zunächst kleine und schnell behebbare Problem NICHT zu lösen wärst du auch etwas geladen gewesen ;-) Schon etwas frustrierend, wenn man dann nach der x-ten Weitervermittlung an die "zuständige" Stelle, das x-te mal Wartemelodie-Ertragen und die x-te Verständnis-Bekundung seitens der Hotline-Mitarbeiter zu hören bekommt: "Das verstehe ich, aber das müssen Sie alles per Fax mit uns klären."
Dann mal ein schönes Wochenende,

Christian
 
Hallo,

was ist überhaupt passiert? Aus dem Schrieb kann ich es nicht entnehmen.
 
...wärst du auch etwas geladen gewesen ;-)
...und dann hätte ich den Brief 1..2 Tage später geschrieben, um die notwendige Sachlichkeit in den Vorgang zu bringen.
Wie heißt es doch so schön: Erst mal eine Nacht drüber schlafen, dann sieht die Welt schon wieder ganz anders aus.
 
Mag sein, dass ich mit meinem Schreiben etwas über das Ziel hinaus geschossen bin - aber ich wüsste nun nicht, welche rechtlichen Konsequenzen ich zu befürchten haben sollte. Fakt ist doch, dass ich bei der Bestellung auf den bestehenden Vertrag und die daraus resultierende Port-Belegung hingewiesen habe und nur wegen der Empfehlung des Bestell-Hotline-Mitarbeiters der Wunschtermin nicht eingetragen wurde - und darüber bin ich ziemlich erbost.
Da ich hier der 1&1-Hotline als Ganzes nicht zu nahe treten möchte und mittlerweile der erste Ärger sich auch etwas gelegt hat werde ich - wenn das in Ordnung ist - meinen ersten Beitrag oben etwas nachbearbeiten / entschärfen.
Nochmals schöne Grüße,

Christian
 
am besten du löscht den ganzen beitrag .. bringt für keinen was, da es sowieso nur eine einseitige darstellung ist und bleiben wird ..
 
Der Brief ist zwar zu lang - weist aber klar auf die Gefahr telefonischer Vertragsabschlüße hin und das Übel des schnellstmöglichen Beginns eines Vertrages und das damit verlorene Widerrufsrecht.

Ich würde solchen Anbietern wegen (vorübergehenden?) Vertrauensverlust die Einzugsermächtigung entziehen, sonst gibt es noch weiteren Ärger.
 
Wegen 9,99 ¤ so einen Aufriss machen zu müssen, ist schon traurig genug. Das hätte man mit einer Mail an [email protected] auch erfragen können. Bis auf Stromkosten für PC und Monitor, und den 1-2 Minuten Internetkosten wäre das sehr günstig gewesen.

Die Sache mit dem Wunschtermin hätte so ohnehin nicht geklappt, da der frühestmögliche Wunschtermin immer 30 Tage in der Zukunft liegen muss.
chris_der_baer schrieb:
Jetzt bin ich mal gespannt, ob das bei 1&1 überhaupt jemanden interessiert und wenn ja, wie man sich hierzu äußert.

Es wird bei der Länge des Textes etwas länger dauern, bis die Software die entsprechenden Textbausteine zusammenstellt. Die Mühe, sich den ganzen überflüssigen und unsachlichen Text anzuschauen, wird sich kein Mensch wirklich machen.

So einfach wäre das gewesen:
Kunden-Nr.: ******** - Rechnungs-Nr.: ******** vom 14.11.2008


Sehr geehrte Damen und Herren,

warum wurde mir bereits am 14.11.08 ein Betrag von 9,99 ¤ in Rechnung gestellt.

Vielen Dank und MfG
...

bzw. noch geschickter nach bestätigter Schaltung des DSL Anschlusses nachzufragen, warum denn schon am 14.11.08 die erste Rechnung gestellt wurde, obwohl Schaltung erst am XX.12.08.


Der Beitragstitel reizt zwar zum Anklicken, hat aber nicht wirklich einen Bezug zum Thema.


@Ariva
Das ist der schlechteste Tipp, den man überhaupt geben kann. Der Widerruf der Einzugsermächtigung löst nicht nur Verzögerungen, sondern auch weiteren Ärger aus.
 
@ SteffenGrün: Danke für den Tipp mit der E-Mail-Adresse. Diese war mir leider nicht bekannt, da auf der Rechnung und in der entsprechenden Mail nur auf das Kontaktformular auf der 1&1-Seite und die Hotline verwiesen wird - und da ich von 1&1 noch keine Zugangsdaten erhalten habe blieb mir nur die Hotline, bei der mir ja dann die Faxnummer für den weiteren Kontakt genannt wurde. Den ThreadTitel ändere ich noch entsprechend ab.
Schöne Grüße,

Christian
 
Benutze zum Versenden nach Möglichkeit die E-Mail-Adresse, die du bei der Bestellung angegeben hast. Kundennummer/Kundenname sowohl in Betreff wie auch in den Text oben rein. Dann gehts am schnellsten mit der Zuordnung.
 
@Ariva
Das ist der schlechteste Tipp, den man überhaupt geben kann. Der Widerruf der Einzugsermächtigung löst nicht nur Verzögerungen, sondern auch weiteren Ärger aus.

Das ist eine der wenigen Methoden solchen Firmen zu zeigen, das man nicht alles mit sich gefallen läßt. Mir als Ex-Kunden von 1&1 hat es geholfen, denn bei entzogener Einzugsermächtigung kann man problemlos Rückbuchungen veranlassen - sonst wird es schwieriger.

Der massive Kundenwiderstand gegen willkürliche Hotliner und Bestellannehmer hat auch im Hause Arcor dazu geführt gewisse Umstrukturierungen vorzunehmen. Es dauert u.U. etwas länger - aber wer sich nicht wehrt lebt verkehrt!
 
Egal, mein Tipp ist, es nicht so zu machen. Zeigen kannst du es Firmen damit nicht. Im schlimmsten Fall hat man irgendwann ein Inkassobüro auf dem Hals und ein Entzug der Einzugsermächtigung kann auch einfach zu einer Sperre führen oder dass der Auftrag in eine manuelle Bearbeitung fällt und sich hinzieht.
 
Wieso macht ihr euch dass so schwer?

Bei Komplett-Schaltungen eines Anbieters nach Wahl kann man sich des Vertrages wie folgt entledigen:

Schalten lassen, dem Monteur bei der Schaltung sagen: Da ist noch ne andere Leitung, die wird noch gebraucht.

Kaffee und ein Leckerlie auf den Tisch stellen.

Dem Monteur mitteilen: Da ist keine andere Leitung im Hausnetz frei, da muss auf jedenfall ein neues Kabel gelegt werden (mit den Augen zwinkern und auf Kaffee+Kuchen zeigen).

Der Auftrag geht nun zurück zum Carrier und kommt evtl. mal irgendwo mit einer für den Carrier kostenpflichtigen Verlegung der Endleitung zurück.

Dem Monteur teilt man dann mit dass der Eigentümer/Vermieter leider keine Baugenehmigung für die Verlegung einer Leitung im Treppenhaus ausstellt und verweist auf den nachgefüllten Kaffee+Kuchen vorrat.

Der Monteur zieht wieder von dannen und die Leitung konnte auf grund bautechnischer Gegebenheiten nicht realisiert werden.

Kosten: Frischer Kaffee+Kuchen.
 
Karl, ich hab selten soviel Unfug gelesen.
Sorry.
d020.gif
 
Hallo,

über den Hinweis von rannseier müssen wir wohl wirklich nicht weiter reden. Nicht nur, dass er offensichtlich unzurechnungsfähige Techniker voraussetzt: Er ist schlicht unrealistisch. Jeder Carrier kann sich innerhalb von Minuten über die Lage der Verkabelung in einem Haus und in den Zuleitungen informieren. Damit ist dieses Verhalten ein klarer Verstoß gegen die AGBs (in denen die zumutbare Unterstützung der Besteller gefordert wird) und hat zivilrechtliche Konsequenzen zur Folge. Es kostet also letztlich deutlich mehr als Kaffee und Kuchen.

Ebenfalls warnen möchte ich vor Arivas Vorgehen. Natürlich darf man sich nicht alles gefallen lassen, aber eine Einzugsermächtigung für einen abgeschlossenen Vertrag zu entziehen ist ebenfalls Vertragsbruch und kann folglich ein Mahnverfahren, ggf. ein Inkassoverfahren und weitere berechtigte Schadensersatzforderungen des Providers zur Folge haben. Und das wird dann richtig teuer. Solche drastischen Schritte sollte man keinesfalls ohne rechtlichen Beistand durchführen, denn nur ein Anwalt kann die Konsequenzen eines solchen Verhaltens abschätzen. Man muss sich schon sehr sicher sein, dass man Recht bekommt, wenn man so weit geht, sonst geht der Schuss übel nach hinten los. Solche Fälle hatten wir im Forum nicht wenige. 1&1 fackelt nicht: Die setzen ein Inkassoverfahren in Gang ohne mit der Wimper zu zucken. Erst die Tage gabs hier einen Fall, wo jemand jetzt verzweifelt um Hilfe bittet; jetzt erst, da ihm die angedrohten Kosten über den Kopf steigen, und es zu spät ist. Das sollte man sich tunlichst sparen.
 
... aber eine Einzugsermächtigung für einen abgeschlossenen Vertrag zu entziehen ist ebenfalls Vertragsbruch und kann folglich ein Mahnverfahren, ggf. ein Inkassoverfahren und weitere berechtigte Schadensersatzforderungen des Providers zur Folge haben. ...

Das ist so falsch, das es eher zu den unmöglichsten Beiträgen des Forums gehören wird. Üblich und durchsetzbar sind Aufschläge bei Rechnungstellung. Nicht durchsetzbar sind "erzwungene Einzugsverfahren". Und da bin ich mir sehr sehr sicher und versuche ein Musterurteil rauszusuchen! Eigentlich sollte es schon logisch sein, das es so was nicht geben kann. :blonk:

Völliger Blödsinn ist es, das man dadurch ein Inkassoverfahren auslöst. Das geht erst nach
1. Rechnungstellung
2. Fristüberschreitung
und dann geht das erst. Der Zahlungspflichtige muß in VERZUG sein.

Im übrigen sollte klar sein, das fragwürdige Klauseln im Zweifelsfall durch Regeln des BGB zu ersetzen sind. Leider sind die AGB der Anbieter oft fragwürdig - die wissen das aber auch und wollen nur aufsässige Kunden einschüchtern.

Richtig ist einzig, das man sich über einige Dinge informieren muß und selbst korrekt vorgeht. Dann hat kein Unternehmen eine Chance mit Inkasso o.ä.

Korrekt ist aber auch Hinweis von Novice, das diese Diskussion mit unwissenden Laien hier keinen Sinn hat. Daher ab zum Rechtsanwalt (falls Rechtschutzversicherung) oder in 123recht.net - Vertragsrecht (falls ohne Versicherung).
 
Letztlich muss chris_der_baer selbst entscheiden, was er tut. Ich bleibe dabei, den Lastschrifteinzug so zu lassen, wie er ist und die Angelegenheit nach Schaltung friedlich mit der Rechnungsstelle zu klären.
Von weiteren Anrufen würde ich deshalb auch angesichts der Kosten-Nutzen-Relation abraten.
 
Hallo,

Das ist so falsch, das es eher zu den unmöglichsten Beiträgen des Forums gehören wird.
Wer eine Suchfunktion benutzen kann, sollte nicht mit Steinen werfen. :hehe:

Völliger Blödsinn ist es, das man dadurch ein Inkassoverfahren auslöst. Das geht erst nach
1. Rechnungstellung
2. Fristüberschreitung
und dann geht das erst. Der Zahlungspflichtige muß in VERZUG sein.
Oft genug kommt es soweit.
http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=179250
http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=163449
http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=174899
http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=175545

In all diesen Threds gibt es Beiträge rund um 1&1 Inkassovorgänge, und es sind nur die, die in den letzten 2 Monaten bearbeitet wurden (beim durchscannen hab ich erstaunliche viele Beiträge im T-Home Forum gefunden. Verblüffend).

Im übrigen sollte klar sein, das fragwürdige Klauseln im Zweifelsfall durch Regeln des BGB zu ersetzen sind. Leider sind die AGB der Anbieter oft fragwürdig - die wissen das aber auch und wollen nur aufsässige Kunden einschüchtern.
Interessanterweise hat es noch nie ein Kunde - trotz allen rechtlichen Beistandes - gewagt, das durchzuziehen und gerichtlich dagagen vorzugehen. Zwar gabs oft mal Postings nach dem Motto "Mein Rechtsanwalt hat gesagt, die nageln wir an die Wand", und auch genug Ankündigungen "Denen zeige ich es jetzt endlich mal". Aber meistens war es der letzte Beitrag des entsprechenden Threads.

Richtig ist einzig, das man sich über einige Dinge informieren muß und selbst korrekt vorgeht. Dann hat kein Unternehmen eine Chance mit Inkasso o.ä.
Genau das versuche ich ja zu sagen. Und deshalb finde ich es grob fahrlässig von dir, hier den Tipp abzusondern, einfach mal die Einzugsermächtigung zurückzuziehen. Du solltest ja wissen, wie schnell der unbedarfte und emotional aufgebrachte Kunde das wirklich durchzieht - und hinterher richtig dafür bluten muss. Erstattest du ihm die Kosten, wenn die Sache den Bach runter geht, weil 1&1 im Recht war? Denn wir hatten genug Fälle hier, da hatte der Kunde geistig auch längst abgeschlossen mit 1&1, und letztlich war es doch eine parallel geschaltete TAE in seinem Haushalt.

Korrekt ist aber auch Hinweis von Novice, das diese Diskussion mit unwissenden Laien hier keinen Sinn hat. Daher ab zum Rechtsanwalt (falls Rechtschutzversicherung) oder in 123recht.net - Vertragsrecht (falls ohne Versicherung).
Eine Internetseite wird kaum die individuellen Randbedingungen, die jeder Fall mit sich bringt, beurteilen können. Von daher ist eine persönliche Rechtsberatung unverzichtbar.
 

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