1&1 komplett...und ich zieh um!

Was ich nicht ganz verstehen kann ist, daß man ja eigentlich Eigentümer seiner Nummern ist. Zumindest bei Telekom & co, sowie auch bei Handys. Bei jedem Prepaid Vertrag oder was auc himmer bin ich berechtigt meine Nummern zu portieren. Sollte das bei 1&1 aus irgendeinem Grund nicht so sein?

Danke
 
Ich habe den Komplettanschluss auf meine Firma laufen (ja, ich weiß, sowas macht man ja nicht)

No risc, no fun! ;)

und erwarte, dass man die Telefonnummern (incl. Handynummer) unbürokratisch (innerorts) mitnehmen kann und die Ausfallzeit so kurz wie möglich gehalten wird.
Das Leben als 1&1 Kunde ist doch aber kein Wunschkonzert! ;)

rebuss schrieb:
Sollte das bei 1&1 aus irgendeinem Grund nicht so sein?
Ja, und dieser Grund heisst Unfähigkeit! Das bekommt jeder Hinterhofprovider hin. Und auch Freenet kann es. Nur eben nicht 1&1.
 
Das ist echt ein Armutszeugnis für 1&1.
Heutzutage kann man bei einem Provider-Wechsel von so gut wie jedem Provider zu jedem anderen seine Nummer mitnehmen, aber 1&1 schafft es nicht einmal eine Nummer eim Umzug zu behalten.
Auch dass der alte Vertrag nicht einfach am neuen Wohnort weiterläuft, ist in meinen Augen Kundenverarsche, um den Kunden länger an einen Vertrag zu binden...
 
Keine Ahnung, was sie dem Kunden vorschlagen, wenn er mit dem "Umzugs"-vorschlag von 1&1 nicht einverstanden ist. Müsste ja eigentlich das Vertragsverhältnis beendet sein.
 
Genau diese Frage habe ich auch schon schriftlich an 1&1 gerichtet. Auf eine Antwort warte ich noch immer.

Grüße Dirk
 
Grundsätzlich denke ich nicht dass das Vertragsverhältnis dann beendet ist.
Man hat ja einen Verttrag über eine gewisse Laufzeit geschlossen.
1&1 kann ja nichts dafür, wenn man umzieht, und den Vertrag am alten Wohnort nicht mehr nutzen kann...

Zum Glück wohne ich jetzt in den eigenen 4 Wänden, und muss mich daher mit dem Thema Umzug nicht mehr befassen!
 
Na dann erzähl das mal einem Richter. Wird Zeit dass 1+1 endlich in Deutschland verboten wird.
 
Na dann erzähl das mal einem Richter

Ich befürchte, da wird man auch vor Gericht wenig Chancen haben.
1&1 bietet ja bei Umzug eine Lösung an, eben Rückabwickung des alten Vertrages, und Neuabschluss für den neuen Wohnort.
Blöderweise bietet 1&1 nicht an, seine Nummer mitzunehmen. Dies ist aber auch nirgens Vertraglich zugesichert.
Nur weil man als Endverbraucher damit nicht einverstanden ist, kann man nicht verlangen, dass der Vetrag dann vorzeitig beendet ist.

Ich will hier nicht den falschen Eindruck erwecken, dass ich gut finde was 1&1 so treibt.
Ebenso bin ich wie du der Meinung, das einiges was bei 1&1 so läuft verboten gehört.
Fakt ist, dass man nur weil man mit irgendwas nicht einverstanden ist, kein Sonderkündigungsrecht hat, solange sich 1&1 an den Vertrag hält.

Was anderes wäre es, wenn 1&1 in den AGB's zusochern würde, man könne die Nummer bei Umzug behalten, und das ginge dann nicht. Dann hätte man wohl Aufgrund der Änderung ein Sonderkündigungsrecht.
 
Zum Glück wohne ich jetzt in den eigenen 4 Wänden, und muss mich daher mit dem Thema Umzug nicht mehr befassen!

Ein gewisser Reichtum hat schon seinen Vorteil. ;)

Man hat ja einen Vertrag über eine gewisse Laufzeit geschlossen.

Eben, aber wenn der alte nur noch 8 Monate laufen würde, warum muss ich dann nun wieder 24 Monate bleiben?
Und ein Umzug ist eben in der heutigen Zeit auch nichts wirklich aussergewöhnliches, für das auch ein Anbieter etwas bieten muss, der längerfristige Verträge macht.
 
Eben, aber wenn der alte nur noch 8 Monate laufen würde, warum muss ich dann nun wieder 24 Monate bleiben?

Ich denke der Teufel steckt hier im Detail...
Im Prinzip ist 1&1 zu garnichts verpflichtet wenn man umzieht. (Auch wenn ein Wohnortwechsel das normalste der Welt ist)
Aufgrund ihrer großen Güte, bietet einem 1&1 nun an (sozusagen aus Kulanz), den alten vertrag Rückabzuwickeln, und einen neuen (mit neuer Laufzeit) am neuen Wohnort abzuschließen.

Mir würde die Sache auch nicht schmecken, denn sie hat mehrere Haken:

1. Laut 1&1 FAQ muss ich bei der Rückabwicklungm mein altes Modem zurückgeben.
Warum sollte ich, ich habe dafür bezahlt, also ist es meins, auch wenn es vergünstigt war.

2. Wenn ich das Modem tatsächlich zurückgebe, bekomme ich dann auch den Kaufpreis des selbigen wieder erstattet? Für das Modem das ich mit dem neuen Vertrag erhalte, muss ich ja auch wieder bezahlen.

3. Rückabwicklung eines Vertrages bedeutet, das alles rückgängig gemacht wird, als wäre der Vertrag nie abgeschlossen worden.
Bekomme ich dann auch alle meine bisher gezahlten monatlichen Beiträge wieder?

Also rein rechtlich hinkt die ganze Sache von vorne bis hinten...
 
Hi,
(...)
1. Laut 1&1 FAQ muss ich bei der Rückabwicklungm mein altes Modem zurückgeben.
Warum sollte ich, ich habe dafür bezahlt, also ist es meins, auch wenn es vergünstigt war.
interessant ist die Frage, was geschieht mit den 5 Homeservern, die der eine oder andere diesen Sommer vergünstigt zu knapp 80,- gekauft hat und diese vielleicht inzwischen schon gebuchtet hat? Alle zum UVP 249,- an 1&1 auszahlen?

3. Rückabwicklung eines Vertrages bedeutet, das alles rückgängig gemacht wird, als wäre der Vertrag nie abgeschlossen worden.
Bekomme ich dann auch alle meine bisher gezahlten monatlichen Beiträge wieder?
aber klar doch. Das geht aber nur, wenn Du die erhaltenen Leistungen ebenfalls zurück gibst, also DSL/Traffic/Telefonie/ Deine eMails und die ganzen Vids und MP3's dahin zurück gibst, wo Du sie hergesaugt hast ;)
 
Ich habe, unabhängig der Unfähigkeit von 1&1 Rufnummern im gleichen Vorwahlbereich zu portieren, das Gefühl, ein paar vermeindlich schlaue Köpfe bei 1&1 haben sich da was von der Telekom abgeschaut.
Allerdings sind da ein paar feine Unterschiede.
Die Telekom stellt bei einem Umzug den vorherigen Tarif wieder ein, den man hatte. Allerdings nur, wenn dieser noch nicht vertriebseingestellt ist, wie z.B. der CallTime. Dieser hatte anfangs keine Mindestvertragslaufzeit und irgendwann plötzlich mal 12 Monate MVLZ. Ist nun ein Kunde mit dem alten Tarif umgezogen, hat man ihm einfach den neuen eingestellt. Begründet eben damit, dass der alte nicht mehr vertrieben wird und man deshalb den neuen einstellen musste.
Solange der Kunde das innerhalb der Widerrufsfrist realisiert, kein Problem. Dann kann er auch den CallPlus wählen und gut ist. Meist wurde das aber in der Auftragsbestätigung übersehen. Entschliesst sich der Kunde dann 4 Wochen später komplett weg von Telekom zu gehen, hängt er plötzlich noch 10 Monate mit dem Anschluss bei Telekom - oder wundert sich, dass er z.B. von 1&1 einen Schalttermin im Herbst 2009 bekommt.


Was mich auch interessieren würde ist, was mit den ganzen zurückgesendeten Fritz!Boxen passiert. Werden die wiederaufbereitet und an Bestandskunden als Neugeräte vertickt?
 
1und1 begründet diese Vorgehensweise immer mit technischen Gründen, ohne die Gründe mal beim Namen zu nennen. Wenn 1und1 mal diese Gründe nennen würde, würde es einigen evtl. 1% leichter fallen, dieses Vorgehen zu verstehen.

In einem anderen thread schrieb jemand, dass man nur durch Druck der Bundesnetzagentur die Rufnummern behalten kann. Was hat es damit auf sich?
Oder hat schon mal jemand die Rufnummernmitnahme gerichtlich durchzusetzen versucht?
 
Bis so etwas gerichtlich geklärt wäre, wären die Nummern wahrscheinlich längst weg.

Ich lasse die Nummern für meine betroffenen Kunden momentan zu Sipgate portieren, damit sie die wenigstens als eingehende Nummern nutzen können.

Hat bis jetzt immer geklappt, auch wenn es nicht die goldene Lösung ist.
 
Habe mich schlau gemacht bei
der Hotline
der Bundesnetzagentur

Hier die ersten Stelllungnahmen:
Hotline: eine Rufnummernmitnahme (im gleichen Vorwahlbereich) funzt tatsächlich nicht, auch wenn andere Hotliner das in Aussicht stellen. Grund: die 1&1 Technik ist nicht mit der QSC Technik kompatibel; alle Produktbestandteile (auch Domains, E-Mails, usw.) werden tatsächlich gekündigt und am neuen Standort neu beauftragt; die Veträge laufen dann wieder neu; Hardware muss zurückgegeben werden; Ausfall von Internet und Telefon kann ca. 2-6 Wochen dauern; diese Abwicklung kostet tatsächlich 49,- Euro!!! Rat des Hotliners: "schliessen Sie nie einen Komplettanschluss Vertrag bei uns ab, wenn Ihnen Ihre Rufnummer wichtig ist"; meine Domain habe ich jetzt schon mal zu einem anderen Provider gezogen, somit sind diese mit meinen E-Mail Adressen safe. Der Hotliner hat mir folgendes geraten (unter Vorbehalt, dass es klappt): In der neuen Wohnung einen Telefonbasisanschluss der DTAG buchen (ist ohne Frist wieder kündbar) und darauf einen Congstar DSL Vertrag (monatlich kündbar) schalten lassen. Dies werde ich auf den Namen meiner Freundin machen, da sie mit umzieht. Dabei der DTAG sagen, dass man eine alte Telekom Nummer rückportieren möchte (leider setzt das eine Kündigung des 1&1 Anschlusses voraus; leider beisst sich hier die Katze in den Schwanz) Die Bundesnetzagentur sagt dazu, dass Telefongesellschaften grundsätzlich die Nummer 50 Tage nicht neu vergeben dürfen. Eine Portierung muss möglich sein von einem zum anderen Provider (leider nicht innerhalb eines Providers) Weiterhin soll ich also bevor ich den neuen Anschluss der DTAG in Auftrag gebe 1&1 kündigen (per Fax/Brief) mit der Begründung, dass in der neuen Wohnung TAE Dose und DSL Port belegt seien und darauf hinweisen, dass man möglicherweise die Rufnummer portieren möchte und darauf hinweisen, dass 1&1 somit die Leistung nicht mehr erbringen kann. Das Ganze möglichst per Anwaltschreiben, da sie sonst kaum reagieren. Mit Anwalt ist gut, da 1&1 Angst vor Grundsatzurteilen hat. Er sagte, dass könne klappen. Puh ganz schön stressig und leider nicht ganz schlüssig.

Noch was zu den AGB von 1&1: Diese sehen keine Kündigung seitens des Kunden vor (vor Ablauf der 24 Monate) jedoch kann einem die 1&1 außerordentlich kündigen. Diese ungleichen Rechte der beiden Vertragspartner sind aber nicht rechtswidrig, auch wenn das manche behaupten. Noch was: eine Telefonnummer ist nicht euer Eigentum. Eigentum bezieht sich leider laut BGB nur auf Sachen. Eine Nummer ist keine Sache; also auch kein guter Ansatz.

Wer bei 1&1 außerordentlich kündigen will kann das auch so machen: [Edit Novize: Betrugsableitung gelöscht] Und Achtung: das wäre Betrug.

Vielleicht hat der eine oder andere hier im Foruum ja noch eine Idee zu dem Themenkomplex?
 
[Edit Novize: Betrugsableitung gelöscht] Und Achtung: das wäre Betrug.
Ein Mietvertrag reicht nicht. Es muss die gehördliche Abmeldebescheinigung beigelegt werden. Somit wird es ein schwerer Betrug mit Urkundenfälschung und da versteht keiner mehr Spaß, vor allem kein Gericht. Deswegen mal genau überlegen was man macht und ob es das wert ist.
 
Man kann nicht genau erkennen, ob deine Statements von der Hotline der Bundesnetzagentur sind, oder nur von 1&1.

Rat des Hotliners: "schliessen Sie nie einen Komplettanschluss Vertrag bei uns ab, wenn Ihnen Ihre Rufnummer wichtig ist";
Ehrlich, aber mit Sicherheit ein fristloser Kündigungsgrund. Aber derartige Äusserungen hört man von 1&1 Hotlinern in den letzten Tagen öfter.

Der Hotliner hat mir folgendes geraten (unter Vorbehalt, dass es klappt): In der neuen Wohnung einen Telefonbasisanschluss der DTAG buchen (ist ohne Frist wieder kündbar) und darauf einen Congstar DSL Vertrag (monatlich kündbar) schalten lassen.

Bereitstellung Telefonanschluss: 59,95 ¤
Bereitstellung congstar: 49,99 ¤

Weiterhin soll ich also bevor .... dass in der neuen Wohnung TAE Dose und DSL Port belegt seien und darauf hinweisen, dass man möglicherweise die Rufnummer portieren möchte und darauf hinweisen, dass 1&1 somit die Leistung nicht mehr erbringen kann.
Das wird wohl mal gar nichts werden.
Die Rufnummer werden sie erst nach Vertragsende freigeben. Und ob 1&1 Leistung erbringen kann oder nicht, hat die bislang auch nie gestört.
Zur Not gibts ja noch die Möglichkeit einer zweiten TAE Dose.

Mit Anwalt ist gut, da 1&1 Angst vor Grundsatzurteilen hat. Er sagte, dass könne klappen. Puh ganz schön stressig und leider nicht ganz schlüssig.
Das ist wirklich nicht schlüssig. Weisst du überhaupt, was ein Grundsatzurteil ist?
Bis ein solches gefällt ist, müsste es durch diverse Instanzen gehen. Das kann u.U. Jahre dauern.

Noch was: eine Telefonnummer ist nicht euer Eigentum. Eigentum bezieht sich leider laut BGB nur auf Sachen. Eine Nummer ist keine Sache; also auch kein guter Ansatz.

So einfach ist das nicht. Der Eigentumsbegriff aus Art 14 GG ist schon etwas weitreichender ... das zu erörtern, würde aber am Thema vorbei gehen.

[Edit Novize: Betrugsableitung gelöscht] Und Achtung: das wäre Betrug.

Ich denke nicht, dass man hier Tipps zu strafbaren Handlungen geben sollte.
Bist du sicher, dass dieser Hotliner ein 1&1 Mitarbeiter war?
 
@SteffenGrün
Statement der Bundesnetzagentur: "dass Telefongesellschaften grundsätzlich die Nummer 50 Tage nicht neu vergeben dürfen. Eine Portierung muss möglich sein von einem zum anderen Provider (leider nicht innerhalb eines Providers)"

Der Rest war der Hotliner. Sorry mein Posting war nicht ganz chronologisch.

Ich weiß, was ein Grundsatzurteil ist. Ich zitiere nur Sinngemäß den Hotline-MA. Er wollte damit zum Ausdruck bringen, dass man rechtl. Verfahren scheut und evtl. der Ausgang solcher Verfahren publik gemacht werden und auf ähnliche Sachverhalte angewendet werden.

zum gefakten Auslandsumzug: Das sollte kein Tipp sein. Ja der Hotliner war ein 1&1 MA oder ein MA eines beauftragten Callcenters. Meine Freunde oder andere Personen, die ich anrufe haben keinen Sprachcomputer vorgeschaltet!

Der hat noch mehr Mist geredet: z.B. Ich hätte ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei Umzug, das wäre neu ...
 
Habe mir das Telekommunikationsgesetz mal angeschaut, welches die Bundesnetzagentur erwähnte:
http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__46.html

Ich frage mich, ob 1&1 nach Absatz (1) nicht dazu gezwungen werden könnte, dass man die Rufnummer bei einem Umzug innerhalb eines Vorwahlbereichs mitnehmen kann. Hier reicht mein laienhaftes juristisches Verständnis nicht aus.

Experten hier?
 
Ich bin zwar kein Anwalt, aber wenn ich §46 TKG Abs 1 Satz 1 im Sinne von 1&1 (und jeder anderen Telco) lese, verstehe ich "an einem bestimmten Standort" so, dass der Standort durch Ort, Straße, Haus- und ggf. Wohnungsnummer bestimmt wird. Bei einem Umzug würde folglich der Standort geändert und somit neue Rufnummern fällig.
Laut der aktuellen c't hat übrigens T-Com eine ähnlichen Lesart dieses Paragraphen, ermöglicht ihren Kunden aber "aus Kulanz" eine Rufnummernmitnahme.

Kunden lesen "an einem bestimmten Standort" natürlich so, dass lediglich der Ort den Standort bestimmt.

Grüße Dirk
 
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