1&1 will nach 20 Mon. Vetrag, die Hardware zurück

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Hallo und willkommen im Forum!
Zu Deiner Frage gibt es nichts Neues zu sagen, steht alles im Thread.
Wenn die AGB (bei Abschluss Deines Vertrages) eine Rückgabe der Fritzbox bei vorzeitiger Kündigung bzw. Vertragsauflösung vorsehen, dann ist das halt so.
Alles andere wäre reine Energieverschwendung, wenn Du nicht als Prinzipienreiter oder Pionier Dich verewigen willst.
 
Der Vertrag ist schon beendet und daher der Gedanke mit dem UMTS Stick leider etwas zu spät...
Außerdem ist im Dorf keine UMTS Abdeckung ... ist halt Dorf :)
Neuer DSL Anschluss sollte - wenn alles klappt - heute durch den Kabel Anbieter geschaltet werden.

Dachte ich wäre schon kulant genug gewesen als ich der Zahlung von 69¤ zugestimmt habe.
 
Hi Lars,

Ich möchte nicht unverschämt klingen, aber ob Du zustimmst oder nicht, es geht um Verträge zwischen 2 Partnern. Da ziehst Du wahrscheinlich nicht das längere Hols. Aber das wurde im Forum schon zu oft diskutiert.

Versuche es höflich, wie o.g. per Fax (=> dasOertliche.de Montabaur und 1&1 suchen) und bitte um eine kulante Lösung.
Dein neuer Anbieter stellt sicherlich auch etwas vergleichbares zur Verfügung.
 
Die Antwort liegt klar auf der Hand.
Vertrag fristgerecht kündigen und solange noch die Grundgebühr zahlen(kannst du ja selbst ausrechnen). Dann keine Abstandzahlung und die Box gehört Dir.

oder

Angebot annehmen und die 69 Euro blechen und die Box zurückschicken.
Geht der Kunde weg, beißt man meist auf Granit, und da sollte man die Kulanz auch nicht über strapazieren, sonst bestehen die am Ende noch auf Vertragserfüllung, was sie durchaus dürften.

Alles andere ist ja noch teurer.
Gruß
Stefan
 
Warum sollte 1&1 bei einem Ex-Kunden Kulanz walten lassen?

Naja, eine Firma hat halt einen Ruf zu verlieren. Im Fall von 1&1 sichlich nicht der Allerbeste. Ein unzufriedener Ex-Kunde hält halt vielleicht zahlreiche potentielle Neukunden vor einem Vertragsabschluss ab.

Grüße
mboxx
 
Kulanz kann man sich also getrost abschminken.
Den Kunden für 69 Euro vorzeitig aus dem Vertrag entlassen, obwohl man noch das Doppelte bekommen könnte, IST Kulanz an einer "Karteileiche". Wie gesagt, diese sollte man nur nicht über strapazieren.

Gruß
Stefan
 
@ mboxx

Der Ruf von 1&1 ist einer der Miesesten und da macht das auch nichts mehr. Davon mal abgesehen dürfte es ein Trugschluss sein, das in der Regel ein Ex-Kunde den Ex-Provider empfiehlt. Wie heißt es auch so schön, lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach und deswegen wollen sie die Fritzbox auch wiederhaben. Einmal Kulanz sollte reichen.
 
1&1 sah sich technisch nicht in der Lage mir meine Vertraglich festgelegten Kondition (Komlettanschluss 16.000) am neuen Wohnort bereit zu stellen.

In diesem Fall hätte ich es mit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund versucht. Da dein neues Wohngebiet nicht versorgt wird, hättest du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Recht bekommen.

Nach einigem Schriftverkehr haben wir uns auf eine angebotene Kulanzkündigung mit Zahlung von 69,-¤ ohne anerkennung einer Rechtspflicht eingelasen.
Die 69 Euro werden nur fällig, wenn die bei Vertragsabschluss gültigen AGB den Umzugsfall berücksichtigen.
 
@LediesH2k
Das mit vorzeitiger Auflösung aus Kulanz ist auch nicht so 100%ig.
1&1 hat ja eingeräumt die technischen, vertraglich festgelegten Konditionen am neuen Wohnort nicht anbieten zu können. Netter weise sollte ich einen Telekomvertrag abschliessen und einen überteuerten Basis-Tarif bei 1&1 dazu buchen. Selbstverständlich würde die Vertragslaufzeit auf 24 Monate angepaßt und ich müsste auf Hardware verzichten! Eine Nachfrage beim Anwalt ergab, dass ich durch den genannten Umstand "sehr wahrscheinlich" einen Anspruch auf Sonderkündigung hätte, empfohlen wurde aber ein Kulanzangebot anzunehmen.

Ärgere mich einfach über die Art und Weise wie alles ablief/abläuft.
War vorher Jahre lang zufriedener Kunde und habe 1&1 sogar immer empfohlen und wäre auch gerne dabei geblieben wenn

Verkompliziert wurde/wird die ganze Angelegenheit daher, dass ich im April 2008 meinen bestehenden Vertrag in einen Komlettanschluss umgeformt habe und im diesem Zuge auch die neue Fritzbox erhalten/gekauft habe. Im August kam dann eine Best-Price-Garantie zum Zuge (Umstellung von 39,99¤/Monat auf 35¤/Monat) mit - wie sollte es anders sein - Anpassung der Mindestvertragslaufzeit.
Daher wäre mein Vertrag bis August 2010 noch gelaufen und die ganze Berechnung von wegen einfach laufen lassen sah schon anders aus.

Um noch einmal auf meine Kernfrage zurück zukommen - sonst könnte man ja Stundenlang darüber diskutieren was ja in anderen Threads schon passiert ist - bekomme ich meine gezahlten 49¤ für die FritzBox zurück wenn ich sie zurück schicke.
Könnte damit vielleicht leben. Aber davon nichts wieder zu bekommen widerspricht meiner Logik.

Hat jemand der seine Box zurück schicken musste damit bereits Erfahrung gesammelt?

Vielen Dank für die schnellen Antworten bisher.
 
In diesem Fall hätte ich es mit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund versucht. Da dein neues Wohngebiet nicht versorgt wird, hättest du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Recht bekommen.

Das du dich da mal nicht vertust. Das ein Kunde umzieht in ein Gebiet was durch den Provider nicht versorgt ist, ist nicht dem Provider anlastbar, und somit pp (persönliches Pech) da kommst du nur mit Kulanz raus. Was kann der Provider dafür, dass du umziehst? Du hast eine Mindestvertragslaufzeit akzeptiert, und die ist auch existent bei Standortänderung.
"Wichtiger Grund" (für wen überhaupt wichtig??)ist ein seeehr wenig spezifizierter Begriff. Für den Privatmann ist es wichtig nicht 30 Euro monatlich für lau rauszuschweißen. Für Gesetz und Provider ist das nicht wichtig;)
Im August kam dann eine Best-Price-Garantie zum Zuge (Umstellung von 39,99¤/Monat auf 35¤/Monat) mit - wie sollte es anders sein - Anpassung der Mindestvertragslaufzeit.
Daher wäre mein Vertrag bis August 2010 noch gelaufen und die ganze Berechnung von wegen einfach laufen lassen sah schon anders aus.

Das hast du falsch angepackt. Ich hatte das gleiche Problem mit der Garantie. Es wurde versäumt wie versprochen mich anzurufen (weil die Geschwindigkeit nicht geliefert werden konnte und ich 5 Euro billiger gekommen wäre) und hätte ich selbst im CC wie die das wollten umgestellt, wäre ich in die gleiche Falle getappt. Also schriftlich mit dem Umstand an 1und1 gewandt und siehe da, ich habe im CC zwar selbst umgestellt, Hinterher wurde(habe ich auch vorher schriftlich bekommen) die MVLZ wieder auf den alten Wert angepasst.
Um noch einmal auf meine Kernfrage zurück zukommen - sonst könnte man ja Stundenlang darüber diskutieren was ja in anderen Threads schon passiert ist - bekomme ich meine gezahlten 49¤ für die FritzBox zurück wenn ich sie zurück schicke.

nein, vermutlich nicht, da die Box eine "Wertverlust" erlitten hat. und nur noch als "Ersatzteilspender" zu betrachten ist. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Gruß
Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
Das du dich da mal nicht vertust. Das ein Kunde umzieht in ein Gebiet was durch den Provider nicht versorgt ist, ist nicht dem Provider anlastbar, und somit pp (persönliches Pech) da kommst du nur mit Kulanz raus. Was kann der Provider dafür, dass du umziehst? Du hast eine Mindestvertragslaufzeit akzeptiert, und die ist auch existent bei Standortänderung.

Leider geistert diese Auffassung seit Jahren durch diverse Foren. Meine Aussage stützt sich auf ein rechtskräftiges Urteil vom Münchner Amtsgericht (siehe Anlage).
 

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  • 070709 - DSL-Anschluss.pdf
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Womit wir wieder bei dem gleichen Hickhack wie schon oft sind:
1. Amtsgericht ist nicht gleich Amtsgericht. Wo das eine Amtsgericht dem Kunden recht gibt, muss das woanders nicht genauso sein. Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand.
2. Im geschilderten Fall steht "funktionierte der Anschluss nicht". Unserem User war aber angeboten worden einen Telekomanschluss zu nehmen und dazu ein DSL-Paket von 1und1 dazuzubuchen. Was ja heißt grundsätzlich kannst du DSL von 1und1 dort bekommen. Es sind nicht immer alle Fälle 100%ig vergleichbar, Von daher sollte man dem User keine falschen Hoffnungen machen, denn ER ist dann der Dumme wenn er sich auf ein Urteil eines Falles stützt und klagt, was mit seinem nicht vergleichbar ist.

Gruß
Stefan
 
Unserem User war aber angeboten worden einen Telekomanschluss zu nehmen und dazu ein DSL-Paket von 1und1 dazuzubuchen. Was ja heißt grundsätzlich kannst du DSL von 1und1 dort bekommen.
Das muss mir entgangen sein.

1&1 sah sich technisch nicht in der Lage mir meine Vertraglich festgelegten Kondition (Komlettanschluss 16.000) am neuen Wohnort bereit zu stellen.
Ich habe mich auf diesen Hinweis bezogen, deine Interpretation ist mir neu.

Es sind nicht immer alle Fälle 100%ig vergleichbar, Von daher sollte man dem User keine falschen Hoffnungen machen, denn ER ist dann der Dumme wenn er sich auf ein Urteil eines Falles stützt und klagt, was mit seinem nicht vergleichbar ist.
Da bin ich anderer Meinung! Das müssen wir beide aber nicht weiter vertiefen. ;)
 
Dann schau nochmal in Beitrag 30


1&1 hat ja eingeräumt die technischen, vertraglich festgelegten Konditionen am neuen Wohnort nicht anbieten zu können. Netter weise sollte ich einen Telekomvertrag abschliessen und einen überteuerten Basis-Tarif bei 1&1 dazu buchen.
 
Das habe ich übersehen. Dennoch kann der Anbieter den Vertrag in seiner ursprünglichen Form nicht mehr erfüllen und das ist meiner Meinung nach ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Meine Meinung sehe ich in oben angefügter Pressemitteilung bestätig, klinke mich aber hier wieder aus, mit persönlichen Meinungen kommen wir nicht weiter. Habe es gut gemeint. Nichts für ungut!
 
Wie immer in solchen Threads:
individuelle Empörung, "gefühltes" Rechtsempfinden mit den dazugehörenden Ratschlägen und Empfehlungen...
Vielleicht sollten sich solche Threads besser darauf beschränken, dass andere User konkret vergleichbare Erfahrungen und Wege mitteilen bzw. auf Fakten hinweisen. Immerhin muss der Fragende die Folgen alleine ausbaden, da hilft einem die Mit-Empörung anderer leider auch nicht weiter.
 
"gefühltes" Rechtsempfinden mit den dazugehörenden Ratschlägen und Empfehlungen...

Ich schliesse mich mal an und sage: rechtliche Dinge gehören nicht in dieses Forum. Jedes Gericht kann anders enscheiden wenn es der Richter so sieht. Wie ein eventueller Rechtsstreit ausgeht, steht im Handbuch von Cpt. Kirk.

Wer meint, "juristisch draufhauen" zu empfehlen, sollte später auch die Folgen zu min. 50% mittragen! Ich bleibe bei meinem Motto: "Freundlich, sachlich, bestimmt und auf beiderseitiges gutes Gelingen drängen !"

Und nun bin ich :weg:
 
@sz54
Da stimme ich dir völlig zu. Daher auch mein Rat vorsichtig zu sein und nicht dem User Gerichtsurteile zu präsentieren, die ihn in falscher Sicherheit wiegen und dann böse Überraschungen erleben lassen. Ich versuch das eigentlich immer so emotionslos und objektiv wie möglich zu vermitteln wie die Chancen stehen, denn wie schon gesagt, Recht haben(beziehungsweise sich im Recht fühlen) und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.

Gruß an alle
Stefan
 
Letztlich geht es dem Fragenden aber auch darum, Argumente zu sammeln - also sind auch theoretische Überlegungen hilfreich.

Ein wichtiger Hinweis war schon der auf "überraschende Klauseln" in AGB. Wer für ein Gerät bezahlt, auch einen reduzierten Preis, geht davon aus, einen Kaufvertrag darüber geschlossen zu haben. Möglicherweise ist dies also eine unwirksame Klausel.

Unabhängig ist die Forderung nach 200¤ offenkundig unbillig, da der Restwert des Gerätes deutlich darunter liegt. Anspruch - wenn denn die Vereinbarung wirksam wäre - hat 1&1, wenn man diese Regelung nicht erfüllt, nur auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Das ist dann jedoch nur noch der Restwert des Gerätes, abzüglich der 49¤, die 1&1 schon bekommen hat. Dabei ist Wert nicht zwingend das gleiche wie Preis, sondern richtet sich danach, wie viel das Gerät marktüblich(!) kostet. Bei einem Neuwert von 198¤, unter Annahme einer Regelabschreibung von 3 Jahren (die FBF ist keine reine Telefonanlage (10Jahre AfA), sondern in der Hauptfunktion als Router mit eigenem Prozessor und (Linux) Betriebssystem als Computer zu werten) ergäbe sich nach 20 Monaten ein Restwert von 88¤, der allerdings um 49¤, die bereits entrichtet wurden (nicht abzuschreiben, da es sich nach Aufasung von 1&1 ja nicht um einen Kaufvertrag handelte) zu reduzieren wäre. Damit bekäme 1&1 noch 39¤ für die Hardware.

Ein wesentlicher Aspekt ist auch, dass die Möglichkeit zum Umzug ein verfassungsmäßiges Recht ist (Freizügigkeit). Die Wahrnehmung dieses Rechts kann also durchaus ein wichtiger Kündigungsgrund sein, wenn der Vertrag von der anderen Seite am neuen Wohnort nicht erfüllt werden kann. Unbillig ist es dabei sowohl, wenn der Kunde trotz nicht erbrachter Leistung (und daher fehlender Kosten auf Seiten des Anbieters) die volle Vergütung verlangen kann (das ist letztlich der Grund für das Urteil, welches bereits angeführt wurde) als auch, wenn der Anbieter weiter laufende Kosten und den mit dem Vertragsschluss eigentlich gesicherten Gewinn nicht erzielt (was in dem Prozess ofenkundig von 1&1 nicht geltend gemacht wurde, da man auf den zusätzlichen Gewinn aus der nun nicht mehr zu mietenden letzten Meile ect. nicht verzichten wollte).

Was steckt denn z.B. an ersparten Kosten im Preis drin?
- Leitungsmiete
- Kosten für Traffic bei Backbonebetreibern
- umgelegte Hardwaresubvention (fordern die ja zurück)
Was wird nicht erspart?
- Allgemeine Geschäftskosten
- Wagnis und Gewinn

Aufgrund der Wettbewerbssituation muss man davon ausgehen, dass AGK+W&G wohl kaum den größeren Brocken ausmachen dürften. Seien wir mal ganz großzügig und billigen 1&1 20% nicht ersparte Kosten zu (ohne Hardwaresubvention), was außergewöhnlich hoch wäre, wären dass ca. 7¤/Monat. Für 4 Monate Restlaufzeit also 28¤...

Wenn 1&1 aus "Kullanz" für 69 ¤ aus dem Vertrag entlässt, so scheint das bei 4 Monaten noch etwas hoch, jedoch nicht pauschal unrealistisch zu nennen, da die Bearbeitung und Prüfung des Sachverhaltes neben den eh nicht entfallenen Kosten zumindest etwas Arbeitszeit direkt in Anspruch nimmt.

Die 69¤ sehe ich also - so sehr ich meine Probleme manchmal mit 1&1 habe - durchaus als O.K. an, die Rückforderung des Gerätes nicht (und den geltend gemachten Schadensersatz sowieso nicht).


Dem Spruch "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" muss man energisch widersprechen. In Gottes Hand ist man in guten Händen... (sagte einmal ein OLG Richter bei einem Seminar...)
 
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