1und1 blickt nicht mehr durch!

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Mari_G

Guest
Bei 1und1 ist aber einiges durcheinander würde ich sagen und so ganz blicken die bei ihren Sachen auch nicht mehr durch.

Am vergangenen Freitag habe ich über meinen Anwalt dem Wegfall der 100 Freiminuten widersprochen. Der Widerspruch und die Bitte den Vertrag so fortzuführen wie bisher, wurde einmal per Fax, einmal per Mail und einmal per Brief verschickt. Alles am selben Tag rausgegangen.
Für den Fall, dass der Vertrag zu den alten Bedingungen nicht weitergeführt werden kann, sollte man mitteilen wie denn eine weitere Zusammenarbeit aussehen soll.

Direkt am Samstag bekam ich per Mail folgendes:

mit Wirkung vom 29.03.05 haben wir unsere Tarife den neuen Leistungsmerkmalen angepasst. Dies führte dazu, dass das
in Ihrem Vertrag enthaltene Freikontingent von 100 Freiminuten Voice over IP weggefallen ist. Ihren Widerspruch zu
den geänderten Tarifkonditionen und der damit verbundenen Vertragskündigung haben wir zur Kenntnis genommen. Wir
bedauern, dass Sie sich dazu entschlossen haben, das zwischen Ihnen und der 1&1 Internet AG bestehende
Vertragsverhältnis zu kündigen. Bitte beachten Sie, dass der Wegfall der Freieinheiten kein Sonderkündigungsrecht zur
Folge hat. Das Vertragsverhältnis wird unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum 08.05.05 beendet. Mit
Kündigungswirkdatum werden sämtliche Dienstleistungen eingestellt. Dies schließt, falls vorhanden, Ihren 1&1 DSL
Anschluss und/oder über den Vertrag verwaltete Domains ein. Wenn Sie eine Domain eingerichtet haben und diese an
einen anderen Provider übernehmen wollen, werden wir ab sofort einem KK-Antrag Ihres neuen Providers stattgeben.
Dieser muss uns spätestens 5 Arbeitstage vor dem Kündigungswirkdatum vorliegen. Andernfalls wird die Domain (bzw. die
Domains) zum Kündigungswirkdatum an die NIC (Vergabestelle) zurückgegeben. Bitte beachten Sie, dass zum genannten
Stichtag der Domaininhaber als Rechnungsempfänger eingetragen wird. Sofern Sie die Domain anschließend endgültig
kündigen (löschen) möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Vergabestelle.





Da haben wir uns schon riesig gefreut. Und waren froh bei 1und1 im Mai weg zu sein.

Gerade eben bekam ich folgende Mail:


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir weisen Sie darauf hin, dass es uns leider nicht möglich ist, Ihnen weiterhin die 100 Freiminuten für Gespräche
über Voice over IP ins deutsche Festnetz zur Verfügung zu stellen.

Aufgrund Ihres Widerspruchs haben wir die Kündigung Ihres Vetrrages 1&1 DSL PLUS FLAT (Vertragsnummer xxxxxx) zum
08.05.2005 in Ihren Kundendaten als Sonderkündigung aufgrund einer Vertragsänderung hinterlegt. Des Weiteren haben
wir in Ihren Kundendaten ein Guthaben in Höhe von 5,00 EUR hinterlegt, so dass Ihnen keine Mehrkosten entstehen.


Auch super. Laut der ersten Mail kein Sonderkündigungsrecht, nun doch ein Sonderkündigungsrecht und sogar noch 5 ¤ Guthaben und das obwohl ich aus dem Vertrag raus bin. Wenigstens der Kündigungstermin stimmt bei beiden Mails überein. MVL wäre eigentlich noch bis September gewesen.

Also so wirklich wissen die nicht was die tun oder? Ich bin froh, wenn ich da weg bin.

Gruß Mari
 
Ja, und wo ist das Problem? Hört sich doch alles gut an. In der ersten Mail wird wohl nicht von einem Sonderkündigungsrecht gesprochen, aber es ist doch impliziert, sonst kämst du nicht vor Ende deiner reguälren Vertragslaufzeit aus dem Vertrag heraus.
 
Es gibt kein Problem. Ich bin froh, wenn ich da raus bin. Aber die widersprechen sich permanent. Mal sagen die es gibt kein Sonderkündigungsrecht, dann wieder doch. Und wenn man sich mal bei Teltarif oder Heise die Sachen durchließt, die die Pressestelle von 1und1 da geäußert hat; Immer unterschiedlich.

Von daher ist 1und1 schon mal nicht mehr glaubwürdig.
 
Hi Mari_G,

ich glaube nicht, dass 1und1 nicht mehr durchblickt, aber die Glaubwürdigkeit und Seriosität spreche ich ihnen ebenfalls ab!

Nachdem ich auf die Erhöhung der Entgelte mit einem Widerspruch reagiert habe, wurde mir die Kündigung mit 2-monatiger Frist angeboten.
Daraufhin habe ich aufgrund der Schlechterstellung eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Als Antwort kam, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, der Vertrag aber zum 05.05. gekündigt wird (1 Monat).

Wenn kein SoKü Recht besteht, warum dann die Kündigung? Daraufhin habe ich eine Mail an das '[email protected]' geschrieben. Zurück kam nur:
"... vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage, die wir gern beantworten. Ihr Vertrag 3102696 wird zum 5.5.2005 wegen Sonderkündigung gekündigt. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung."

Ach, auf einmal doch SoKü Recht !?! Aber warum dann mit einer 1-monatigen Frist... Also Kündigungshotline angerufen. Diese bezieht sich auf die 'AGB für Internet-Zugänge' Punkt 7.4 "...wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird."
Dies bezieht sich meiner Meinung nach auf reguläre Vertragskündigungen und nicht auf die von 1und1 ausgesprochene. Wollte sie aber nicht akzeptieren (laut der Dame am Telefon besteht ja kein SoKü-Recht, trotz anderslautender Mail...).

Ich habe die Diskussion dann wegen fehlendem Kosten/Nutzen-Verhältnis abgebrochen.

Zusammenfassend bleibt: Ich denke, das Vorgehen ist juristisch zweifelhaft, hat aber System, da jeder kündigungsbereite Kunde, der 1-Monat länger an 1und1 gezwungen wird, den Verlust aus dieser (dämlichen?) Aktion reduziert. Juristisch werden die wenigsten vorgehen, in Gänze lohnt sich das also kurzfristig für 1und1. Ihr Ansehen haben sie bei mir aber total versaut - da ist mir ja die Telekom lieber...

Gonzo

P.S. Nachdem ich jetzt eh alles geschrieben habe, sende ich's mal zu ct's 'Vorsicht Kunde'.
 
Hat eigentlich jemand schon eine schriftliche Kündigung, also per Brief erhalten?????

Mich würde mal interessieren, ob dieses Kündgungsbstätigungen per Mail überhaupt gültig sind? Meines Wissens nach muss die Kündigung eines Vertragsverhältnisses schriftlich erfolgen und der Zugang der Kündigung muss nachgewiesen werden können.

@Mari_G
Was sagt denn Dein Anwalt dazu?

Sollte diese Kündigung per Mail nicht gültig sein, könnte man ggfs. 1und1 beim Eintritt eines finanziellen Schadens haftbar machen.

Desweiteren ist mir aufgefallen, das sich der Widerspruch ja eigentlich nur gegen die Änderung der AGB für die 1und1 Internet Telefonie ab 01.04.2005 richtet.

Bei Einlegung des Widerspruches kündigt 1und 1 dann den Vertrag (ist übrigens ein ganz normales Vorgehen, das alle anderen Anbieter auch haben) über eben nur diese besonderen Bedingungen zur DSL-Telefonie.

Daraus leitet sich nach den AGB dann wieder ab, das man selber ein Sonderkündigungsrecht für die anderen Vertragsbestandteile wie DSL Zugang, Flatrate, Homepage etc. hat.

Demnach:

Widerspruch Kunde
--> Kündigung 1und1 (nur für den Vertragsbestandteil gegen den man Widerspruch eingelegt hat)
--> Sonderkündigungsrecht Kunde für alle anderen Vertragsbestandteile

Aus meiner Sicht hält sich 1und1 demnach noch nicht einmal an seine eigenen AGB. Aber das ergab sich schon daraus, das sie einfach die AGB geändert haben und nicht ein Kunde korrekt darüber informiert wurde. oder hat jemand in den angeblichen Newsletter einen Hinweis auf sein Widerspruchsrecht aufgrund der Änderung der AGB gelesen?

Gruß
Frank
 
Neue Firmware hat heftigen Bug in Wahlregeln

nuja, ich hab eine recht gleiche Mail bekommen, genau genommen
Wir bedauern, dass Sie sich dazu entschlossen haben, das zwischen Ihnen und der 1&1 Internet AG bestehende Vertragsverhältnis zu kündigen.
Bitte beachten Sie, dass der Wegfall der Freieinheiten kein
Sonderkündigungsrecht zur Folge hat. Das Vertragsverhältnis wird unter
Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum 11.05.2005 beendet.
dabei sag ich mal, dass ich in meinem ersten Fax am 11.April direkt mein Sonderkuendigungsrecht geltend gemacht habe, da ich erst abends gelesen habe, dass man nur Wiederrufen kann, hab ich ein Fax hinterher geschickt und eben mitgeteilt, dass ich natuerlich auch gerne wiederrufe, wenn 1&1 da so Haarspalterei betreiben will. Und ich habe auch gleich darauf hingewiesen, dass mir der Support schon den 1 Euro je Monat angeboten hat, was ich ablehen moechte.
Aber ansich schon verstaendlich das ganze: es gibt kein Sonderkuendigungsrecht. Technisch laeuft es ja so ab, dass ich 1&1 wiederspreche, worauf hin 1&1 mir dann dan Vertrag mit einer 4 woechigen Frist kuendigt - genauso sehen es die AGBs von 1&1 vor. Und wo die Mindestvertragslaufzeit noch nicht vorbei ist, ist es trotzdem natuerlich eine Sonderkuendigung. Aber diese Sonderkuendigung wird von 1&1 ausgesprochen, warum auch immer, letzten Endes sollte man meine es duerfte kein Problem sein Bestandskunden diesen einen Euro zu lassen und Neukunden bekommen das halt nicht.
Ich weiss nicht warum 1&1 das so schreibt, wirkt teilweise wirklich sehr laecherlich, denke mal es ist vielleicht eine rechtliche Kiste. Schliesslich habe ich in diesem einen zusaetzlichen Monat diese Freiminuten nicht mehr. Aber ansonsten hat Sonderkuendigung mit Sonderkuendigungsrecht erstmal nichts zu tun :)
 
Re: Neue Firmware hat heftigen Bug in Wahlregeln

... worauf hin 1&1 mir dann dan Vertrag mit einer 4 woechigen Frist kuendigt - genauso sehen es die AGBs von 1&1 vor....

Hi,

wo steht das mit den 4-Wochen für diesen Fall?
Eine Kündigung mit 4-Wochen Frist ist zum Vertragsende möglich, aber das Ende der Mindestvertragslaufzeit liegt bei mir in weit in der Zukunft.

Gonzo
 
also wenn ich das so lese,überlege ich auch,ob ich kündigen soll,und später einen neuen anschluß über meine frau abschließe,um die neue fbf zu bekommen :lol: :lol:

aber ich bin erst seit januar dabei,....ob das klappt???
und meine voip nr.?????
 
Also zu dem Thema ist ja schon einiges geschrieben, im Ergebnis hat dreamfast das ganze hier meines Erachtens nach richtig zusammengefaßt.

Das 1und1 den Vertrag (und zwar den ganzen Vertrag) kündigt ist meines Erachtens nach unzulässig. Es scheint, daß 1und1 sich dabei auf eine alte AGB Klausel beruft (oder sie im Ergebnis zumindest anwendet), die 1und1 auch bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit ein 1 monatiges Kündigungsrecht einräumte. Diese Klausel wurde vor einiger Zeit auf Betreiben des Verbraucherschutzes (so teilte mir zumindest die Vz-nrw mit) für ungültig erklärt und ist auch seit längerem nicht mehr in den AGB enthalten.

Nach den jetzt gültigen AGB gibt es für 1und1 ein entsprechendes ordentliches Kündigungsrecht bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit nicht, lediglich nach Ziff. 7.5 AGB ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
Nun weiß ich natürlich nicht, ob 1und1 sich bei seiner Kündigung darauf bezieht, es dürfte aber fraglich sein, ob hier ein "wichtiger Grund" vorliegt. Es scheint doch zuzumutbar für 1und1, den Vertrag in der bisherigen Form vortzuführen.

Anonsten gibt es nach den AGB für Internetzugänge kein Kündigungsrecht, daß es 1und1 ermöglichen würde den Vertrag zu beenden.

Bliebe für 1und1 also nur der Weg über die schon mehrfach geschilderten Besondere Bestimmungen VoIP (s.h. Posting von dreamfast). Kündigung des Leistungsbestandteil VoIP => Sonderkündigungsrecht für Internetzugang gesamt für den Kunden.


@gonzo
richtig, das ist eben der Punkt, ein ordentliches Recht zur kündigung mit 4 Wochen Frist, während der Vertragslaufzeit gibt es für 1und1 meines Erachtens nach nicht (mehr).
 
auszug aus dem newsletter, der um den 29.03 zu den kunden ging
"
Bitte beachten Sie: Die Kosten für Telefonate von VoIP in Mobilfunknetze ändern sich von vorher 19,9 ct/Min. auf 22,9 ct/Min. Dies betrifft die Mobilfunkbereiche 0151, 0152, 0160, 0162, 0170, 0171, 0172, 0173, 0174 und 0175. Im Rahmen der Einführung der wertvollen zusätzlichen Features passt sich der Preis der ersten 100 Minuten ins deutsche Festnetz an die üblichen 1 ct/Min. an.

Die neuen VoIP-AGB finden Sie hier(war mal ein link)."
 
naja, also eigentlich ist die Kuendigung von 1&1 so direkt "zu allem", nicht nur zu VoIP wodurch ich ein Sonderkuendigungsrecht haette nutzen koennen, ganz eindeutig liesst sch bei mir so:
Bitte beachten Sie, dass der Wegfall der Freieinheiten kein Sonderkündigungsrecht zur Folge hat. Das Vertragsverhältnis wird unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum 11.05.2005 beendet. Mit Kündigungswirkdatum werden sämtliche Dienstleistungen eingestellt. Dies schließt, falls vorhanden, Ihren 1&1 DSL Anschluss und/oder über den Vertrag verwaltete Domains ein.
also nix mit wir kuendigen ihnen VoIP wodurch sie dann dem ganzen Vertrag wiedersprechen koennen. Bleibt die Frage wie weit dies ein wichtiger Grund sein koennte !!! denn ich hab gerade nochmal in die AGBs geguckt:
7.6:Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
:) selbstverstaendlich entsteht 1&1 dadurch ein Schade, klar. Also freiwillig werde ich da sicherlich nicht mal 0,75% zahlen, aber mal abwarten was da naechstens Monat von 1&1 fuer eine Endabrechnung kommt :)
aber unter dem Gesichtspunkt ist es vielleicht verstaendlicher, warum 1&1 die kleveren Wiederrufer so easy aus dem Vertrag entlaesst. Andererseits ist eine Tarifaenderung welche rich wiederspreche in keinster Weise ein wichtiger Grund, technisch und abrechnungstechnisch waere es kein Problem mir die 100 Minuten zu lassen.
Ich mach mir aber auch gerade in Hinblick auf die Tatsache, dass 1&1 so darauf besteht, dass es kein Sonderkuendigunsgrecht gibt, aber trotzdem von sich aus kuendigt, Gedanken darum.
Aber freiwillig gibt es da niemals was, denn eben, absolut kein wichtiger Grund.
 
@1u1_Spezialist was soll uns denn Das Zitat sagen? das kennen wir ja eigentlich alle aus der Tarifinfo, die wir alle erhlaten haben. Ein Recht für 1und1 den ganzen Internetzugang mit 4 Wochen Frist zu kündigen findet sich dort nicht.

@JSchling wie ich shon schrieb, liegt ein "wichtiger Grund" wohl nicht vor.

Andererseits, solange 1und1 zu den alten Konditionen abrechnet, können sie den Vertrag ja eigentlich so lange weiterführen wie sie wollen. Denn dadurch entstehen Dir ja keine Nachteile.
 
Mich würde mal interessieren, ob dieses Kündgungsbstätigungen per Mail überhaupt gültig sind? Meines Wissens nach muss die Kündigung eines Vertragsverhältnisses schriftlich erfolgen und der Zugang der Kündigung muss nachgewiesen werden können.

@Mari_G
Was sagt denn Dein Anwalt dazu?

Die E-Mail-Kündigung ist auf jeden Fall gültig. Also brauchen wir uns als Kunden keine Sorgen machen.




Zitat:
7.6:Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
Smile selbstverstaendlich entsteht 1&1 dadurch ein Schade, klar. Also freiwillig werde ich da sicherlich nicht mal 0,75% zahlen, aber mal abwarten was da naechstens Monat von 1&1 fuer eine Endabrechnung kommt Smile
aber unter dem Gesichtspunkt ist es vielleicht verstaendlicher, warum 1&1 die kleveren Wiederrufer so easy aus dem Vertrag entlaesst.

1. Wenn 1und1 jemanden mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt hat, dann ist es keine außerordentliche Kündigung mehr. Eine außerordentliche Kündigung ist dann gegeben, wenn 1und1 mich sofort, also fristlos kündigen würden. Darum wird die außerordentliche Kündigung ja auch fristlose Kündigung genannt, also: ohne Frist und sofort.

2. Gilt diese Klausel nur dann, wenn der Kunde irgendetwas macht, was gegen den Vertrag ist. Z. B. Der Kunde zahlt seine Rechnungen nicht. 1und1 wird dann die fälligen Beträge anmahnen und nach ner gewissen Zeit ein Inkassounternehmen beauftragen usw. Darüberhinaus kann 1und1 dann sagen, du erfüllst deinen Vertrag nicht, also haben wir ein außerordentliches Kündigungsrecht.
In unserem Fall ist es aber so, dass 1und1 den Vertrag nicht einhält, wir laut AGB ein Widerspruchsrecht haben und das was 1und1 daraus macht ist denen ihre Sache. Wir sind rechtlich auf der sicheren Seite. Von daher können die keinen Schadenersatz verlangen.

Gruß Mari
 
Also nach den AGB von 1und1 bedarf jede Kündigung der Schriftform! Wenn 1und1 per e-Mail kündigt, kann das nichts desto trotz wirksam sein (1und1 weicht ja selber von den AGB ab) Aber ich denke der Kunde muß dies nicht akzeptieren und es kann auch Probleme bereiten, wegen der Beweisbarkeit. Das erscheint mir deshalb wichtig, weil es sich hier eben nicht um eine Kündigungsbestätigung handelt, sondern weil 1und1 selber ja eine wirksame Kündigung ausprechen muß

1. Auch eine außerordentliche Kündigung kann mit einer Frist ausgesprochen werden, muß sie unter umständen auch, es ist nur "außerordentlich", weil eigentlich noch de Mindest Vertragslaufzeit z.B. läuft . (z.B. Ziff. 4.2 1&1 VoIP Bestimmungen, das "Sonderkündigungsrecht" ist eine außerordentliche Kündigung mit 14 Tagen Frist.)
außerordentlich ist nicht gleich fristlos!

2. Naja, was 1und1 daraus macht ist eigentlich genau genommen nicht ihre Sache, grundsätzlich haben die auch den Vertrag einzuhalten, wie er ist. Das mit dem "wichtigen Grund" bezieht sich übrigens nicht nur auf Verfehlungen des Kundens, diese Recht gibt es bei allen Laufzeitverträgen, wobei natürlich ein wichtiger Grund nur vorliegt, wenn es absolut unzumutbar ist, den Vertrag fortzuführen (was hier offensichtlich nicht der Fall ist).
 
Mari_G schrieb:
Mich würde mal interessieren, ob dieses Kündgungsbstätigungen per Mail überhaupt gültig sind? Meines Wissens nach muss die Kündigung eines Vertragsverhältnisses schriftlich erfolgen und der Zugang der Kündigung muss nachgewiesen werden können.

@Mari_G
Was sagt denn Dein Anwalt dazu?

Die E-Mail-Kündigung ist auf jeden Fall gültig. Also brauchen wir uns als Kunden keine Sorgen machen.

Kann ich mir nicht vorstellen. Eine Kündigung eines Vertragsverhältnisses muss immer schriftlich erfolgen, weder mündlich noch elektronisch (Mail). Schließlich muss der kündigende Vertragspartner beweisen können, das die Kündigung empfangen wurde. Ohne Nachweis wäre die Kündigung nämlich ungültig, wenn der Gekündigte behauptet, er hätte sie nicht bekommen.

Was bei einem solchen Scenario ggfs. an Schadenersatzforderungen auf 1 und 1 zukommen könnte (z.B. bei einem Unternehmer, der auf den Internetzugang angewiesen ist), kann man sich ja ohne weiteres ausmalen.

Desweiteren habe ich mir mal, die ganzen AGB´s von 1+1 angeschaut.

Hier mal der entsprechende Passus aus den Besondere Bedingungen für 1&1 DSL-Telefonie (1&1 VoIP)
3.1 Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der in Textform mitgeteilten Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. 1&1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Hier ist das Wort "Textform" zu beachten. Dadurch kann 1+1 die Änderung des Preises oder auch weiterer Bedingungen und der besonderen AGB (siehe Ziffer 3.2) einfach per Mail bekanntgeben. Gleichzeitig verpflichtet sich 1+1 auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen.

Ob man aus einem Newsletter, in dem jede Menge anderes Zeug stand und erst ganz am Ende ein Hinweis auf die defacto Preiserhöhung (Wegfall der 100 Freiminuten - könnte man auch als Änderung von weiteren Vertragsbedingungen ansehen) herleiten kann, das 1+1 die Änderung in Textform bekanntgegeben hat, mag strittig sein. Meiner Meinung dürften die bei einem Gerichtsverfahren damit allerdings nicht durchkommen.

Auf jeden Fall hat 1+1 keinen Hinweis auf das Widerrufsrecht gegeben. Allein hierdurch dürfte die Änderung bei keinem einzigen Vertrag gültig sein.

Im Gegenteil, 1+1 hat sich damit Vertragswidrigen Verhaltens schuldig gemacht, indem sie gegen die AGB verstoßen haben, die ja auch Bestandteil des ganzen Vertrages sind.

Ggfs. könnte allein hierdurch ein Sonderkündigungsrecht der Kunden bestehen, was aber ein Rechtsanwalt besser beantworten könnte. Hier könnte Ziffer 1.1 Satz 1 der Besondere Bedingungen für 1&1 DSL-Telefonie (1&1 VoIP) in Verbindung mit Ziffer 8.2 AGB für den 1&1 DSL-Anschluss (8.2 Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt) Anwendung finden können.

Für den Fall des Widerspruchs wird sich 1+1 auf Ziffer 4.2 der genannten AGB berufen:

4.2 1&1 ist berechtigt, den Vertrag über den Leistungsbestandteil 1&1 DSL-Telefonie ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. In diesem Fall besteht für den Kunden das Recht, den Vertrag über den DSL-Tarif mit Wirkung zum selben Zeitpunkt zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht muss spätestens 10 Tage nach Zugang der Kündigung gemäß Satz 1 ausgeübt werden.

Hieraus ergibt sich dann, sofern 1+1 den 1+1 DSL-Telefonie Vertrag kündigt, der Kunde ein Sonderkündigungsrecht besitzt. Allerdings steht hier nichts davon, in welcher Form diese Kündigung seitens 1+1 erfolgt.

Daher dürfte dann wieder Ziffer 1.1 Satz 2 der genannten AGB gelten:
Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DSL-Zugänge der 1&1.

Hier findet man dann unter Ziffer 8.3 folgende Satz:
8.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
Man beachte, das hier das Wort "Schriftform" steht. Daraus ergibt sich, das jede Kündigung, auch von 1+1 selber nur schriftlich per Brief oder Fax wirksam wird. Die Kündigung per Mail (Textform, elektronisch) ist demnach ausgeschlossen.

Was lehrt uns das? 1+1 ist derzeit ein Sauhaufen was die Einhaltung ihrer eigenen AGB´s angeht. Dazu kommt, das ja nach den hier veröffentlichten Angaben wohl ständig was anderes geschrieben wird.

Sicher ist auf jeden Fall eines. Jeder Kunde, der der Änderung widersprochen hat, kann darauf bestehen, das der noch laufende Vertrag (bis zum Ende der Kündigung) zu den alten Bedingungen weiterführt wird. Also mit den 100 Freiminuten. Durch den Widerspruch werden die neuen AGB nämlich nicht gültig.

Die hier teilweise angeführten Schadenersatzandrohungen von 75 % sind in diesem Fall nicht einschlägig, da sie sich auf das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund durch 1+1 beziehen.

Und 1+1 kann bei Einlegen eines Widerspruches gegen die Änderung der AGB nur ordentlich kündigen (siehe oben). Wie es ja auch schon von anderen bemerkt wurde.

Gruß
Frank
 
@dreamfast

Du sprichst mir aus der Seele.
Ich frage mich, sind die so inkompetent oder tun die nur so, um die Kunden zu verunsichern und sie dadurch davon abzuhalten von ihren Rechten Gebrauch zu machen.

Grund dafür, daß es, bei solchen Uneinigkeiten zwischen Kunde und Provider, nur selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, sind die geringen Schadenssummen für den einzelnen Kunden.
Für den Provider geht es dabei jedoch insgesamt um hohe Summen, weshalb sein Interesse an der Aufklärung der rechtlichen Lage äußerst gering ist.

Und das ist für mich der Grund, warum sich 1&1 so verhält.
Die Änderungsmitteilung wird so gestaltet, daß sie als solche kaum zu erkennen ist. Es wird auch vertragswidrig verschwiegen, daß sie zum Widerspruch berechtigt.

Bin mir sicher, daß die meisten Kunden noch garnicht gemerkt haben, daß was teuerer geworden ist. Die wenigen die es gemerkt haben, wissen mit der Situation nicht umzugehen.
Es gibt da viele Dinge zu bedenken:

"Muß ich das hinnehmen?"
"Kann ich was dagegen unternehmen?"
"Wie lange bin ich dann Offline?"
"Was kostet das zusätzlich?"
"Wo bekomme ich einen neuen DSL-Anschluss?"
"Gibt 1&1 den Port schnell genug wieder frei?"

Irgendwann fragt man sich:

"Lohnt der Aufwand, für nur einen Euro/Monat?"

Eigentlich würden die meisten, die es gemerkt haben, wahrscheinlich trotzdem nicht widersprechen, wenn da nicht plötzlich auch die neuen Tarife wären, die einem Schlag ins Gesicht für jeden Altkunden gleichkommen. Besonders jene, die erst Mitte Februar einen Vertrag neu geschlossen haben, werden sich ärgern.
Plötzlich verbünden sich in Foren Leidensgenossen, die sich gegenseitig von Zweifeln befreien, Rat und Hilfe geben und letzlich widersprechen.
Das war sicher mehr als 1&1 erwartet hat und jetzt wird Schadensbegrenzung betrieben, indem man die Kunden bezüglich Ihrer Rechte verunsichert.
 
Zur Info

Hi Zusammen,

zur derzeitigen Praxis von 1und1 und anderen Firmen hat Urs Mansmann von der c't im aktuellen Editorial Stellung bezogen:
Editorial c't 9/05

"...Und wenn sich ein Unternehmen bei seinem tollen Angebot verkalkuliert hat, genehmigt es sich eben einen kleinen Nachschlag. Dann werden gerne auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit die Verträge gekündigt, Freikontingente zusammengestrichen oder die Preise saftig erhöht, damit der Profit wieder stimmt. Vertragsbindung und Sonderkündigungsrecht werden von den Anbietern oft schlichtweg ignoriert, der Rechtsweg für den Kunden bleibt in Anbetracht des Ärgers und der Kosten graue Theorie. ..."

Er hatte auch die Info über die Preiserhöhung, sowie die Art und Weise, in den Heise News veröffentlicht.

1&1 erhöht VoIP-Preise

Ich hoffe 1&1 liest mit - und lernt ... :roll:

Gruß
Gonzo

P.S. Dienstag kommt Alice ins Haus *freu*
 
:evil: Ich kann das nur bestätigen.
Da werden neue Flatrates herausgegeben mit dem halben Preis für einen DSL Plus 100 Tarif, ohne die Kosten für die alten Tarife zu senken.
Und das Schönste ist, die Tarife gelten nicht für Alle, sondern nur in bestimmten Städten.
Nun bin ich seit der Wende 1989 einiges in Punkto Beschiss gewöhnt, aber man trifft immer wieder neu gestaltete Arten.

Gruss bossi
 
interessant,interessant

:evil: Ich kann das nur bestätigen.
Da werden neue Flatrates herausgegeben mit dem halben Preis für einen DSL Plus 100 Tarif, ohne die Kosten für die alten Tarife zu senken.
Und das Schönste ist, die Tarife gelten nicht für Alle, sondern nur in bestimmten Städten.
Nun bin ich seit der Wende 1989 einiges in Punkto Beschiss gewöhnt, aber man trifft immer wieder neu gestaltete Arten.

Gruss bossi [color=#] [/color]
 
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