1und1 sperrt Anrufe zu "Peter zahlt" und "talkyoo"

staubsauger-nono

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Mal sehen, ob man so seinen Vertrag schnell wieder loswerden kann, ...
 
Zuletzt bearbeitet:
...Auf Anfrage von teltarif.de teilte 1&1 mit, dass "Verbindungen zu Rufnummern, die einem anderen Zweck dienen als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern" per AGB vertraglich untersagt seien. Daher habe man "Teilbereiche des Dienstes 'Peter zahlt' sowie das Konferenzsystem 'talkyoo' gesperrt, da es sich hierbei um Telefondienstleistungen (Call-through bzw. Konferenzdienst) handelt, die nicht unter die zulässigen Gesprächsverbindungen der Flatrate fallen."
Ist das nicht ein Widerspruch? :noidea: 1&1 verbietet das per AGB, vertreibt aber zeitgleich an seine Kunden Fritz!Boxen mit funktionsfähiger Call-trough-Funktion. Oder sehe ich das falsch? Wo befindet sich dieser Passus in den AGB?
 
Wenn 1und1 das als Grundlage nimmt, dann werden sie evtl. irgendwann die Callthrough-Funktion bei UI gebrandeten Boxen deaktivieren lassen.
 
Die Frage ist doch eher, welche "Incoming-Gebühren" bei den angesprochenen Diensten (angeblich?) anfallen...? :confused:
 
bei mir geht es ( noch ) habe gerade mit meiner Schwester in Florida telefoniert,ansonsten gehe ich halt wieder zu Teledoof, nach Vertragsende. Fritzboxen hab ich ja jetzt genug
 
EDIT: hier wieder auf :D

[Edit Novize: Ätsch - ich war schneller :hehe:]
 
OT
Danke das ihr euch doch so schnell einig geworden seit :wink:
 
Hi,

ich hätte meinen Thread ja gar nicht eröffnet, wenn die Forensuche diesen hier gefunden hätte. Aber es kam mal wieder nix oder nur viel Falsches bei raus. Egal.

Bei Peter-Zahlt kann man sich doch auch Anrufen lassen, statt selber dort anzurufen. Dann kann man den Dienst doch trotzdem nutzen, oder?
 
Anscheinend blockiert da 1und1 irgendwas. Ob deine Variante funktioniert müsste man mal ausprobieren.
 
Bei Peter-Zahlt kann man sich doch auch Anrufen lassen, statt selber dort anzurufen.
Richtig (AFAIK), nur kann man seit einiger Zeit die Gesprächszeit verdoppeln, wenn man die Verbindung zu Peter Zahlt selbst herstellt. :nemma:
 
Sorry, muss meine Frage nochmal hier stellen

... denn der andere Thread ist zu und ich hab noch keine Antwort bekommen. Also bitte nicht das Zitat löschen.

Bisher nutze ich sowohl Peter zahlt als auch Sparruf. Sparruf funktioniert bei mir immer noch. Bei Peter zahlt geht nix mehr und bei Talkyoo erfolgt ein Fallback auf Festnetz. Nun habe ich mal hier die ganzen Posts durchgelesen und mir dann meine AGB geschnappt. Ich habe meinen 4DSL-Vertrag am 16.04.2007 geschlossen. In den AGB steht:


Besondere Bedingungen für 1&1 Telefonie
1.11
Soweit eine Telefon-Flatrate Vertragsinhalt ist, verpflichtet sich der Kunde keine Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fallen insbesondere auch Zugänge zu so genannten Werbehotlines. Erfolgt verbotswidrig eine solche Nutzung, die der Kunde zu vertreten hat, ist 1&1 berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen. Der Kunde ist verpflichtet, für die angefallenen Verbindungen Entgelte gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. Es gelten dabei die regulären Entgelte, ohne Berücksichtigung der sonst üblichen Bepreisung im Rahmen einer Telefon-Flatrate oder einer sonstigen 1&1 DSL-Telefonie-Option. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche bleibt 1&1 vorbehalten.


Hier sehe ich keinen Punkt, nachdem 1&1 für mich diese Dienste sperren darf. Wie sehen das die "AGB-Experten" unter euch?


RiverSource war dieser Meinung:

Ich ich sehe da eindeutig, dass du diese Verbindungen nicht aufbauen darfst. Mit einer Sperre verhindert 1&1 faktisch die unerlaubte Nutzung deinerseits.



... was ich nicht nachvollziehen kann. Kann mir als "Dummi" mal jemand den entsprechenden Passus bitte markieren/zeigen und erklären?

Gruß
afo
 
Das steht bzgl. der Flatrate in den aktuellen AGB unter B. II. 2.1.8. Zusätzlich gibt es noch 2.1.3, wo steht, dass generell nur selbstgewählte Verbindungen zulässung sind - auch ohne Flatrate. Ob allerdings diese oder eine andere Fassung für Dich relevant ist, kannst nur Du wissen, indem Du Dir AGB nimmst, die bei Vertragsabschluss gültig waren bzw. deren Änderung Du zuletzt zugestimmt hast.
 
Das hab ich ja getan. Die für mich gültigen Passagen habe ich ober zitiert. Es sind nicht diese "Verbote" enthalten, D.h., sie sind auch für mich nicht gültig. Meine Frage war ja gerade, ob sich aus den für mich gültigen Texten (s. oben) ein Verbot der Nutzung von z.b. Sparruf oder Peterzahlt ergibt.

Außerdem wähle ich ja selber die Nummer von Peterzahlt oder meine Sparrufnummer.
 
verpflichtet sich der Kunde keine Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll
Das hatte ich gestern schon gefragt...:
Die Frage ist doch eher, welche "Incoming-Gebühren" bei den angesprochenen Diensten (angeblich?) anfallen...?
Wenn diese anfallen, ist der zitierte Passus erfüllt...
 
Für die aktuellen AGB stellt sich diese Frage nicht. Dort sind quasi alle externen Kommunikationsdienstleistungen verboten.
 
Für ältere AGB schon. Unter "Vermögensvorteile erhalten" kann man auch "wegen Gebühren bezahlen müssen" verstehen. Und genau das ist bei TalkYoo der Fall.
 
Erfolgt verbotswidrig eine solche Nutzung, die der Kunde zu vertreten hat, ist 1&1 berechtigt, die Telefon-Flatrate oder den Vertrag insgesamt außerordentlich zu kündigen.

Die Frage ist doch eher, wann kündigen sie den ganzen Vertrag wirklich?
Oder kann man als Kunde dann sagen, ok, ich nehme statt der Telefon-Flatrate Kündigung lieber die Kündigung des ganzen Vertrages.
 
Da 1&1 bei einer Kündigung ja einen doppelten Schaden hätte werden sie das nicht tun.
Gegen die Sperre kann man auch gar nicht vorgehen, eine Klage, sich vertragswidrig verhalten zu dürfen (trotz Verbots dort anzurufen), dürfte absolut aussichtslos sein...
 
Hi,

(...)Kann mir (...) mal jemand den entsprechenden Passus bitte markieren/zeigen und erklären?(...)
(...)verpflichtet sich der Kunde keine Verbindungen herzustellen, bei denen der Kunde(1) oder ein Dritter(2) aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll, hierunter fallen insbesondere auch Zugänge zu so genannten Werbehotlines.(...)

ich habs Dir mal eingefettet und rotiert.


(1) Als "Kunde" könnte man hier "Dich" sehen, wenn Du Vermögensvorteile erhälst, falls Du über Deinen 1&1-Anschluss eine Werbehotline/Callcenter betreibst oder auch, indem Du zB via PeterZahlt Deine Telefongebühren sparst.

(2) Als "ein Dritter" kann man hier "PeterZahlt" sehen, der Vermögensvorteile erhält, wenn Du über Deinen 1&1-Anschluss die Verbindung dahin aufbaust.

************
Nachtrag 1
Wenn ich die Funktionsweise von PeterZahlt richtig verstehe, wird zwar der Aufbau der Verbindung durch den Kunden initiiert. Aber es ist nicht der Kunde, sondern PeterZahlt, der die Verbindungen aufbaut?
Somit würde die Nutzung von PeterZahlt nicht den 1&1-AGB widersprechen und eine Sperrung wäre nicht rechtens!?

************
Nachtrag 2
Wenn die Marketingabteilung bei 1&1 nicht gepennt hat, dann hat 1&1 (über Umwege) vielleicht dafür gesorgt, dass "PeterZahlt" entsprechend große Werbeaufträge bekommen hat BEVOR 1&1 die Sperrung getriggert hat und dieser nun in der Verpflichtung steht.


teltarif schrieb:
Bei dem Münchener Anbieter werkelt man an einer Umgehung der 1&1-Sperre: Man arbeite "bereits an Lösungen, die derartige Sperrungen in Zukunft verhindern können."
PeterZahlt sollte eine Lösung bereits in der Schublade haben. Denn mit einer Sperrung war zu rechnen, ob gerechtfertigt oder nicht.
 
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