1und1 Vertragsdauer beim Umzug , Kündigung nicht möglich!

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tr23

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Hi all!
Will kurz was loswerden,

Gerichtlicher Beschluss von Bundesgerichtshof

Ab jetzt heisst es , wenn ich Vertrag mit 1un1 abschlisse, bin ich an meinem Wohnsitzt fast für 2 Jahre gebunden und darf kein Wohnsitzt wächseln wo technisch nicht möglich den Anschluss von 1und1 freizuschalten!
 
Zuletzt bearbeitet:
was sollen diese Halbwahrheiten, oder raffen es viele wirklich nicht ?
Gleich mal vorweg: ich bin kein 1&1-Kunde (war es aber mal) und trotzdem *g*) ist das Urteil auch nach meinen "moralischen Vorstellungen" völlig korrekt.

1. wird deutlich erwähnt, dass ein Faktor die gesponsorte Hardware vom Anbieter ist - wer also seinen bestehenden (2 Jahres) Vertrag nur verlängert und dafür i.d.R. keine neue Hardware erhält, ist mit diesem Urteil nicht direkt angesprochen. Damit will ich weder sagen, dass die vorzeitige Kündigung eines Laufzeitvertrages ohne Hardware immer möglich ist, aber das dieses (von vielen als kundenunfreundlich angesehene) Urteil auf den Fall nicht anwendbar ist.

2. ein wichtiger Faktor in diesem Urteil ist die Tatsache, dass 1&1 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch monatliche kündbare Tarife angeboten hat - selbstverständlich deutlich teurer und/oder ohne Goodies, aber für den Kunden halt auch möglich. Das ist auch ein wichtiger Punkt, der noch lange nicht auf alle anderen Anbieter übertragbar ist.

Was ist hier also das Problem ?
1&1 bietet monatlich kündbare Verträge an (ob es dann im Endeffekt wegen Kündigungsfristen mindestens 2-3 Monate sind, glaub ich zumindest mal so gelesen zu haben, spielt dabei erstmal keine Rolle, darum gehts in diesem Urteil nicht).
Der Kunde hat sich aber freiwillig für das günstigere Angebot mit entsprechendem Risiko bezüglich der Laufzeit entschieden um von den Vorteilen zu profitieren = es ist dem Kunden sein Problem ! warum soll 1&1 das Risiko tragen, insbesondere wenn kürzere Vertragslaufzeiten seitens 1&1 möglich sind ? Speziell in diesem Fall sind die "nur 6 Monate bis zur Kündigung" meiner Meinung nach ein kurzer Zeitraum. Aber gut, mag verschiedene Gründe geben, warum bereits nach 6 Monaten sich die Situation des Kunden so extrem ändert ohne das dieses ansatzweise abzusehen war - das ist traurig für den Kunden, aber deswegen kann man doch den Anbieter/1&1 nicht dafür gerade stehen lassen. Irgendwo ist irgendwie natürlich einer der Dumme in so einer Situation, aber für genau dieses Risiko hat sich der Kunde aufgrund des günstigeren Preises und/oder der Goodies bei 2 Jahres Vertägen selber entschieden !

Viele Leute denken vielleicht auch einfach falsch herum:
es ist eben NICHT so, dass z.B. ein 6000er DSL-Anschluss ohne Einrichtungsgebühr weniger als 20 Euro/monatlich kostet und Halsabschneider-Firmen wie 1&1 für einen Wucherpreis von ca 5 Euro pro Monat mehr und ohne Goodie einen Vertrag mit kürzer Laufzeit anbieten,
SONDERN es ist vielmehr so, dass ein Internetzugang 25 Euro oder mehr im Monat kostet und aufgrund des grossen Konkurrenzdrucks manche sehr kundenfreundliche Unternehmen wie 1&1 den Kunden die Möglichkeit bieten ca 5 Euro zu sparen und Goodies mitzunehmen, wenn man bereit ist sich für 2 Jahre FEST ZU BINDEN (die letzten 3 Worte sagen doch eigentlich alles) und mit dem Einverständnis zur Mindestvertragslaufzeit eben genau dieses Risiko in Kauf nehmen :)
 
Also ich finde es sehr problematisch wenn ich ein Vertrag mit 1und1 abschließe und dann die Wohnung wechsele wo aber technisch nicht möglich den 1und1 Anschluss zu nutzen und dann noch man ist sogar verpflichtet weiter 1und1 für den "Luft" zu zahlen.

Es ist bestimmt kein gutes Zeichen, das sowas überhaupt möglich ist....
:verdaech::verdaech::verdaech:
 
Bitte nicht noch eine Diskussion über Sinn und Unsinn dieses Themas. Es gibt ein gültiges Urteil des BGH und damit sollte IMO in einem technischen und nicht moral/ethik-Forum Schluss sein. :meinemei:
 
...und vielleicht sollte man sich dann wie schon von sparkie in #2 erwähnt auf einen Thread einigen.
 
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